EU-Kidnapping: Autonome Fahrzeugdaten gehören dem Hersteller?

Will die EU, dass die Daten autonomer Fahrzeuge dem Copyright unterliegen und folglich dem Hersteller gehören? Die Europäische Volkspartei (um Manfred Weber) versucht sich im Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 'Kidnapping der Telemetriedaten von autonomen Fahrzeugen', um diese den Herstellern zuzuschanzen. Hier ein Infosplitter um einen merkwürdigen Vorgang, der in keinem Mainstream-Medium zu finden ist.


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Ich bin gerade auf englischsprachige Artikel hier und hier gestoßen, wo es um die Frage des Copyrights für Fahrzeugdaten autonomer Fahrzeuge ging. 

Daten autonomer Fahrzeug, Gold der Branche?

Moderne Fahrzeuge und erst recht autonome Fahrzeugen erzeugen viele Daten. Soweit so logisch. Spannend ist die Frage, wem diese Daten der autonomen Fahrzeuge gehören. Es gibt da einige Diskussionen, sieht die Industrie doch in diesen Daten das 'neue Gold der Branche'. Die Verbraucher haben da aber eine klare Meinung. Bei heise.de gibt es diesen Artikel mit den Ergebnissen einer Umfrage. Zitat aus der Einleitung:

Autonome Autos erzeugen viele Daten. Wem sollen sie gehören? Für die Hersteller sind sie das Gold der Branche und Schmierstoff für künftigen Erfolg. Doch die Datenhoheit liegt beim Halter oder Fahrer, meinen die Menschen in Deutschland.

69% der Befragten in Deutschland sprechen sich dafür aus, dass die Daten des Fahrzeugs dem Besitzer gehören. Jeder normal denkende Mensch wird sich für das Selbstbestimmungsrecht über seine Daten aussprechen. Aber die Lobbyisten arbeiten daran, das zu kippen.

Eine Abstimmungsvorlage für das EU-Parlament

Am 10. Oktober 2018 gab es im Rechtsausschuss des EU-Parlaments eine Abstimmung betreffend der Vorschriften für selbstfahrende Autos. Der Abstimmungsentwurf zu den autonomen Fahrzeugregeln enthielten eine Klausel, die festlegte, dass die "durch den autonomen Verkehr erzeugten Daten automatisch erzeugt werden und von Natur aus nicht kreativ sind, so dass der Schutz des Urheberrechts oder das Recht auf Datenbanken nicht anwendbar ist".


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Eingebracht hatte dies der schwedische Abgeordnete Max Andersson, Grüne, als Änderungsantrag im Rahmen einer Stellungnahme. Das ist irgendwie auch logisch, denn das Urheberrecht schützt kreative Arbeiten, nicht sachliche Daten, und die von einem Auto erzeugte Telemetrie – ob selbstfahrend oder nicht – ist nicht urheberrechtlich schützbar.

Die Abstimmung im RA des EU-Parlaments

Aber kurz vor der Abstimmung im Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments stoppten Mitglieder der Europäischen Volkspartei (derselbe Block, der die katastrophale neue Urheberrechtsrichtlinie durchgesetzt hat) das Verfahren mit einem seltenen "namentlichen Aufruf" und stimmten gegen die Klausel.

Im Klartext: Die Mitglieder der Europäischen Volkspartei (EVP) haben am Dienstag (10. Oktober 2018) eine wichtige Klausel in einem Stellungnahmeentwurf abgelehnt, die Daten in autonomen Fahrzeugen das Copyright abspricht. Oder anders herum: Die EVP-Mitglieder im Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments sprachen sich dafür aus, dass die Datenerfassung während des Betriebs autonomer Fahrzeuge urheberrechtlich geschützt sein sollte.

Spannende Frage: Wer wird Eigentümer dieser Daten sein? Es ist unwahrscheinlich, dass es die Besitzer der Fahrzeuge sein werden.

John Deere als Modell

Man braucht nur den Fall der John Deere Traktoren zu betrachten. Diese Traktoren erzeugen dank Feuchtigkeitssensoren, Standortsensoren und Drehmomentsensoren eine Fülle von Bodendaten – das reicht zur Ermittlung eines zentimetergenauen Rasters der Bodenverhältnisse im eigenen Feld.

Aber all diese Daten werden von John Deere gekapert, und mit dem berüchtigten DRM des Unternehmens vor der Einsichtnahme durch Dritte geschützt. Dem Landwirt, der sie erzeugt hat, werden die Daten in fragmentarischer Form zur Verfügung gestellt (sie werden in einer App angezeigt, die man erhält, wenn man Monsanto-Saatgut kauft). Das Unternehmen John Deere sammelt dagegen die Daten für den Verkauf in den Crop Futures Market (ein Markt, der auf künftige Ernten wettet).

Automobilhersteller schützen schon jetzt ihre Daten

Die EVP um Manfred Weber (will nächster Kommissionspräsident werden) hat in meinen Augen nun den nächsten Sargnagel in das Selbstbestimmungsrecht des Verbrauchers und Fahrzeugbesitzers geschlagen. Bereits heute verwenden die meisten Automobilhersteller Lizenzvereinbarungen und DRM, um das Fahrzeug des rechtmäßigen Besitzers zu sperren. So können diese das Fahrzeug nicht mehr selbst reparieren oder zu einer unabhängigen KFZ-Werkstatt zum Service bringen können.

Jetzt wird der nächste Coup von den EU-Parlamentariern der EVP eingeleitet. Die Daten gehören nicht mehr den Fahrzeugbesitzern und sind auch nicht mehr öffentlich. Aggregierte Daten von Millionen selbstfahrender Autos in der EU sind nicht nur für Sicherheitsanalysten, Verbraucherrechtler, Sicherheitsforscher und Gutachter nützlich (die von diesen Daten profitieren würden, da sie für den öffentlichen Bereich aktiv sind).

Diese Daten sind vor allem eine potenzielle Goldgrube für Automobilhersteller, die sie an Versicherer, Marktforscher und andere Interessenten verkaufen können. Und vor allem: Durch den DRM-Schutz und das Copyright können diese Daten vor der Öffentlichkeit verborgen werden.

Jetzt lässt sich an zwei Fingern abzählen, wohin die Reise geht: Der Urheberrechtsschutz für solche Daten dürfte künftig nicht beim Fahrzeugbesitzer, sondern beim Hersteller des Fahrzeugs liegen. Der darf also künftig seine 'Goldgrube' verkaufen und diese am Besitzer vorbei ausbeuten. Und die Öffentlichkeit, die eventuell Interesse an solchen Daten hat (z.B. wenn es um Flottenverbrauch, Fahrleistungen, Reparaturhäufigkeit, Unfallhäufigkeit etc. geht), kommt nicht an diese Daten, da der Hersteller den Daumen drauf hat.

PS: Das Ganze ist übrigens nicht in der Mainstream-Presse gemeldet worden. Max Andersson hat folgenden Tweet mit dem Sachverhalt gepostet. Wenn ich die Abstimmungsergebnisse richtig interpretiere, wurde die Vorlage aber angenommen.

Ich bin dann über die beiden oben verlinkten Artikel (die ich bei Recherchen über Google gefunden habe) gestoßen.

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19 Antworten zu EU-Kidnapping: Autonome Fahrzeugdaten gehören dem Hersteller?

  1. Herr IngoW sagt:

    Dann bricht wieder die Zeit der Pferdekutschen an oder?
    Aber schön beim Fahren das Smartphone ausmachen, sonst wissen sie trotzdem wo man ist.

  2. RUTZ-AhA sagt:

    Ich weiß schon, weshalb ich meinen 25 Jahre alten Volvo weiterhin fahre. In diesem Fahrzeug wurde noch kein Firlefanz eingebaut. Und genau deshalb wird er in absehbarer Zeit das H Kennzeichen tragen. Da kommen heutige Fahrzeuge gar nicht mehr hin.

  3. Windoof-User sagt:

    KFZ-Telemetriedaten werden bereits seit den 1980ern gespeichert. Bei älteren Modellen ist die Datenauslesung jedoch noch kabelgebunden. Sicherlich hat der Umfang der Datensammlung zugenommen und die Auslesung ist nunmehr kabellos möglich, aber ansonsten ist das alles ein alter Hut.

    • Günter Born sagt:

      Der neue Hut ist der Umstand, dass die EVP diese Daten unter Copyright stellen und den Herstellern zuschanzen will. Die Öffentlichkeit hätte dann keinen Anspruch auf Zugriff – und der Fahrzeughalter wird offiziell in ein Rechtsverhältnis gestellt, dass er keinen Anspruch auf seine Daten hat.

      • Windoof-User sagt:

        Die linksschwarzen EU-Genossen machen keine Gesetze. Die macht der Bundestag. Danach entscheiden die Gerichte! Auch hat sich an der Technik bisher nichts geändert und jeder KFZ-Halter kann sich vollen Zugriff auf die Datenspeicher und deren Inhalt verschaffen. Zudem lassen sich die Inhalte der Datenspeicher auch löschen — einfach den Schrauber des Vertrauens ansprechen. Da stört es die deutsche Eiche doch wenig, wenn die linksschwarze EU-Sau sich daran scheuert.

        • Dekre sagt:

          sehe ich nicht so. Es kann und wird Probleme bereiten. Es ist ein rechtliche Problem, wie mit allen was von der EU kommt.
          Das EU-Recht ist speziell und auch das nationale Recht. Kommt beides zusammen, so ist das Konglomerat derart speziell, das keiner das versteht.

  4. Rolf sagt:

    Also wenn die Daten dem Hersteller gehören….

    Muss er mich denn dann nicht "vorher" fragen ob er überhaupt Daten erheben darf und macht er sich nicht strafbar wenn er die ohne meine Genehmigung erhebt !

    • RUTZ-AhA sagt:

      Nein. Alle Daten, die zur Abwicklung und Erfüllung des Vertrages nötig sind, dürfen erhoben werden. Also Kauf, Finanzierung, Wartung und Instandhaltung, Garantieleistungen absichern, Sicherheit des Fahrzeugs (behördliche Zulassung usw. sind erlaubt.
      Aber die heutige Technik macht ja noch viel mehr Datenerhebung möglich und darum geht es. Damit ist lukrativer Handel in vielerlei Hinsicht interessant. "BIG DATA" ist der
      Rohstoff für die Wirtschaft.

  5. Steter Tropfen sagt:

    Digitalisierung heißt: Alles ist vernetzt.
    – Und wir sind die Fliegen.

  6. Wurscht sagt:

    Hallo Finanzamt,

    ich schütze jetzt auch meine Daten…

    WTF?

    Hätt ich nur was gescheites gelernt, Müllmann oder so, aber nix mit IT…

    Naja, bald kann man wieder die kleinere Scheisse wählen, ach nee, scheisse bleibt scheisse, die farbe ist egal.

    PROST!

    • RUTZ-AhA sagt:

      Auch wenn kleinere Scheiße gewählt wird, kommt als Ergebnis große Scheiße raus :-)
      Es ändert sich also nichts.
      Ich für mich habe entschieden, gar nicht mehr zu wählen, das sind die Politik[….] einfach nicht wert. Dann mache ich mich wenigstens nicht mitschuldig.

  7. Micha sagt:

    Die Daten die mein Auto erzeugt sollten mir gehören. Wenn ein Fehler gespeichert wurde wird ein Werkstatt Termin vereinbart. Damit berechtigt man die Werkstatt den Fehlerspeicher auszulesen.

    Wenn jetzt dem Autohersteller die Daten alleine gehören ist es nicht mehr möglich sein Auto bei einer Freien Werkstatt warten zu lassen da diese keinen zugriff mehr auf dem Fehlerspeicher hat.

    Des weiteren wüsste man gar nicht welche Daten da erhoben werden und wo sie hin verkauft werden.

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