Apple und die Kamerafahrten in Deutschland ab Juli 2019

Noch ein kurzer Hinweis für Leute, die in deutschen Städten oder Landkreisen wohnen.  Apple startet die Aufzeichnung von Straßen- und Hausaufnahmen in Deutschland. Ab dem 29. Juli 2019 werden Fahrzeuge von Apple, die mit Sensoren und Kameras ausgerüstet sind, auf öffentlichen Straßen in Deutschland unterwegs sein. Betroffene Bürger können ihr Recht auf Widerspruch gegen die Aufnahmen ausüben und so vermeiden, dass Fotos des eigenen Hauses bei Apple aufgenommen werden.


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Sollte jemanden in den nächsten Wochen ein Fahrzeug auffallen, das Kameras und sonstige Gerätschaften auf dem Dach montiert hat und bei gutem Wetter auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, dann dürfte dies sehr wahrscheinlich zur Fahrzeugflotte des Unternehmens Apple gehören.

Google hatte das bereits vor Jahren gemacht und war deutsche Straßen mit Kamerawagen abgefahren. Besitzer und Mieter von Häusern hatten seinerzeit die Möglichkeit Einspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Objekte in Google Streetview einzulegen (heise hatte z. B. hier was dazu gebracht). 

Auch Apple will fotografieren

Apple plant ja in Deutschland ab den 29. Juli 2019 die die Erfassung von Fahrzeugumfelddaten in Deutschland beginnt. Geplant ist, dass eine aus ungefähr 80 Fahrzeugen bestehende Fahrzeugflotte, von denen sich einige noch in Spanien befinden, in den nächsten Wochen deutsche Städte und Gemeinden befahren werden. Die mit speziellen Kameras und Sensoren ausgestattete Fahrzeuge fahren öffentliche Straßen in Deutschland ab und erfassen dabei die Umgebung des Fahrzeugs. Details, wo erfasst wird, erfährt man auf dieser Apple-Seite und im Details über diese PDF-Seite. Primäres Ziel der Aufnahmen ist laut Apple, das eigene Kartenmaterial zu verbessern, um damit die eigenen Dienste mit präziseren Informationen zu versorgen.

Apple hat diese Aktion mit dem Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)als aufsichtsführende Behörde abgestimmt. Der betreffende Dienst von Apple wird die Fotos (vorerst) in Deutschland nicht veröffentlichen. Zitat von der BayLDA-Seite:

Das sogenannte „Look-Around"-Feature, also die über das Internet erreichbare 3D-Darstellung der Aufnahmen, wie dies bei dem Produkt „Street View" der Firma Google angeboten wird, sei laut Apple in Deutschland momentan nicht geplant. Inwiefern dies zukünftig dann doch angeboten werden soll, sei laut Apple noch offen. In diesem Fall müsste Apple aber dann rechtzeitig über den Einsatz dieses Dienstes informieren und weiter Maßnahmen zur datenschutzkonformen Ausgestaltung, bspw. geeignete Widerspruchsmöglichkeiten, umsetzen.

Zur technischen Ausführung: Es werden Autos mit Kameras durch die Straßen fahren und Panoramaaufnahmen anfertigen. In den Fahrzeugen sind neben den Kameras und Sensoren auch Computer verbaut. Die Aufnahmen werden mittels starker Verschlüsselung nach Stand der Technik (AES-Verfahren) im Fahrzeug verschlüsselt und danach auf den Festplatten gespeichert. Die verschlüsselten Daten werden erst bei Apple in den USA wieder entschlüsselt und weiterverarbeitet. Vor Weiterverarbeitung der Daten durch Apple werden Gesichter und KFZ-Kennzeichen verpixelt ("Blurring").

Widerspruch kann eingelegt werden

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) weist auf dieser Webseite darauf hin, dass betroffene Personen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einen umfangreichen Informationsanspruch über Art und Zwecke der Kameraufnahmen haben und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können. Dies auch jetzt schon, obwohl diese (noch) nicht über das Internet abrufbar sind. Dies betrifft bspw. die unverpixelte Darstellung der eigenen Häuserfront. Das BayLDA führt dazu folgende Möglichkeiten auf.

Diesbezüglich bietet Apple folgende Kontaktmöglichkeiten an:

1. Email mit Widerspruch


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Auf der Apple-Webseite maps.apple.com/imagecollection ist die Mail-Adresse MapsImageCollection@apple.com angegeben.

2. „Problem melden"-Feature von Apple-Maps:

Der Apple-Dienst Maps besitzt passend zu einem konkreten Standpunkt den Menüpunkt „Problem melden"

3. Datenschutzformular von Apple

Unter www.apple.com/de/privacy/contact gibt es das allgemeine Formular für Datenschutzfragen, die an das Apple-Datenschutzteam weitergeleitet werden

4. Briefpost

Per Brief an folgende Anschrift Widerspruch einlegen:

Apple Distribution International
Data Protection Officer
Hollyhill Industrial Estate
Cork
Irland

(via)

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8 Antworten zu Apple und die Kamerafahrten in Deutschland ab Juli 2019

  1. woodpeaker sagt:

    Was für ein Schwachfug der politisch Verantwortlichen!
    Lege ich da Widerspruch ein, dann haben die auch noch Namen und Anschrift.
    Die Firmen unterliegen schlussendlich nicht der deutschen Rechtsprechung, nicht mal der Europäischen.
    Die verpixeln dann zwar, aber genau die Datenkraken haben dann einen logischen und geschlossenen Datensatz.
    Ich glaube unsere Datenschutzbeauftragten glauben noch ganz fest an den Weihnatsmann!
    Verbieten sollten sie den Mist und sonst nichts!

    • Dekre sagt:

      Ganz anders: Wenn die Dinger vorbeifahren, sollen immer Werbung für Apfelmost, Apfelsaft, Apfelanbaugebiete, Apfelroutenwege, Apfelmus und sonstiges aus dem Produkt Apfel gemacht werden.

      Diese Obst-Dinger sollten verbannt werden. Für paar Cent produzieren bei unwürdigen Arbeitsbedingungen und dann noch für paar tausend Euro verkaufen. Warum regt sich keiner da auf?

    • Steter Tropfen sagt:

      Nicht auf den Datenschutzbeauftragten rumhacken: Die haben den undankbaren Job des „Rufers in der Wüste", ohne jede politische Macht. Mehr als Appelle und Tipps zur Linderung können die nicht machen.

      Die politisch Verantwortlichen hingegen haben in ihrem Hirn einen Chip eingepflanzt, der ihnen suggeriert „Was die großen Konzerne tun, ist gut für die Wirtschaft, und was gut für die Wirtschaft ist, ist gut fürs Volk. Datensparsamkeit ist selbstsüchtiger Geiz, und geizige Leute schaden der Wirtschaft. Regulierer sind unpopuläre Spaßbremsen und Spielverderber. Weg mit kleinlichen Bedenken, alle Macht der Digitalisierung."
      Die sind also auch nicht fähig, der Erfassungslawine noch Einhalt zu gebieten.

      Es muss sich schon jeder selbst sträuben, so gut es geht.
      Kann man sich heute nicht mehr vorstellen: 1983 musste die Volkszählung abgesagt werden, weil sich viele Bürger unter dem Motto „Laß dich nicht erfassen" wehrten. Deren Kinder schmeißen heute ein Vielfaches an persönlichen Daten den Persönlichkeitsscannern von Facebook, Google & Co. hinterher, und wenn man was sagt, erntet man verständnislose Schafsblicke.

  2. Quodlibet sagt:

    Letzthin habe ich ein Google-Auto gesehen. Die sind demnach auch wieder unterwegs.

  3. Alfred Neumann sagt:

    Ist schon bekannt, ob Äbble – ebenso wie Google damals – auch, rein aus "versehen natürlich" die WLANs bei er Fahrt scannt?

  4. Michael Eicher sagt:

    Eine typische deutsche Diskussion! Wenn man in Google Maps das Männchen über Europa zieht, sieht man, dass alle Straßen außer den Deutschen mit Ausnahme der großen Städte erfasst sind. Die viele zusätzliche Arbeit durch Einsprüche in Deutschland hat dazu geführt, dass Google für Deutschland Daten aus 2009 verwendet und nichts aktualisiert. Mittlerweile kann der Bestand an Aufnahmen etwa für Berlin nicht mehr verwendet werden, da vieles mittlerweile völlig anders aussieht, oder alte Gebäude längst abgerissen wurden. Das ist sehr schade, und ich gebe zu, die Maps gerne zu verwenden. Das führt auch dazu, dass Apple die Aufnahmen erst einmal in Deutschland nicht verwenden will. Was für ein Schwachsinn: die ganze Welt kann in unsere Straße guckten, und die Nachbarn aus dem Kiez nicht. Schlimm genug: alle Medien fangen mit Apple die gleiche Diskussion an, wie seinerzeit bei Google- nach dem Motto: Apple schaut euch in den Garten- typisch Deutsch halt.
    Meine Meinung

    • Günter Born sagt:

      Die Meinung darf jeder äußern – und die Argumentation habe ich öfters gelesen. Nur: Da greift die Meinung schlicht in das Individual-Recht des Einzelnen ein. Bei Personen gibt es das Recht am Bild, bei Kunst greift das Urheberrecht. Bei Aufnahmen von Gebäuden, die nicht in Richtung Kunst fallen, wird die Panoramafreiheit als Rechtsordnung herangezogen. Diese schränkt das Urheberrecht des Hausbewohners zugunsten der Allgemeinheit ein – was auch in gewissem Umfang Sinn macht. Diese Rechtsordnung stammt aus dem Jahr 1962 und wurde 2001 in unveränderter Form in die Richtlinie 2001/29/EG übernommen. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert aber, dass die 'Schrankenregelung der Panoramafreiheit grundsätzlich eng auszulegen' ist – auch wenn Verwerter da großzügiger bedacht werden sollen. Ob damit auch das Recht eines US-Konzern, der solche Aufnahmen weltweit verfügbar machen will, berücksichtigt und ausgelegt wurde, ich kann es mir nicht vorstellen. Die Tatsache, dass jede dieser Maßnahmen der zuständigen Datenschutzaufsicht zur Begutachtung vorgelegt und ein Einspruchsrecht der Betroffenen eingerichtet wird, spricht aber Bände.

      Ohne jetzt Jurist zu sein, aus dem Bauch heraus spricht vieles dafür, dass das Individualrecht des Einzelnen da über dem Rechtsgut Panoramafreiheit für die öffentliche Wiedergabe im Internet steht muss. Und das ist auch gut so – speziell, wenn man an Fälle denkt, wo Adressen von Prominenten in bestimmten Kreisen öffentlich wurden. Das als 'Schwachsinn' abzutun, disqualifiziert die Argumentation. Hat auch wenig mit 'typisch Deutsch' zu tun. Für eine finale Lösung müsste das vom Gesetzgeber EU-weit ausdiskutiert und in eine Rechtsordnung gegossen werden. Wenn dann herauskommt: Auch für diese Verwertung per Internet oder Navi-Systeme hat das Urheberrecht gegenüber dem Recht der Verwerter für Aufnahmen im Rahmen der Panoramafreiheit zurück zu stehen, gibt es Rechtsklarheit. Meine Gegenmeinung.

      • ralf sagt:

        zu "das Urheberrecht des Hausbewohners":

        ;-) meint wohl das recht auf wahrung der privatsphaere.

        grundsaetztlich ist in deutschland die panoramafreiheit bei gebaeuden, die dauerhaft im oeffentlichen raum stehen unproblematisch. problematisch koennte bei den aufnahmefahrzeugen jedoch die kuenstlich erhoehte aufnahmeposition sein (kamera auf "stativ" auf autodach), denn aufnahmen unter nutzung von vergleichbaren hilfsmitteln wie leitern sind nicht mehr von der panoramafreiheit gedeckt.

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