Google zahlt französischen Verlegern keine Vergütung für News-Auszüge

Der Schuss scheint für die Verleger in Frankreich nach hinten los zu gehen. Google weigert sich, französischen Nachrichtenseiten eine Vergütung nach dem neuen EU-Urheberrecht zu zahlen und wirft die Anzeige der Anrisstexte aus den Sucherergebnissen.


Anzeige

Kurzer Rückblick

Es ist eine unendliche Geschichte: In Deutschland wollten Zeitungsverleger über die VGMedia (Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH) Zahlungen von Google erzwingen, weil der Suchriese Artikel mit Titel und einem kurzen Anrisstext in seinen Ergebnisseiten bei der Websuche anzeigt. Basis war in Deutschland das vergurkte Leistungsschutzrecht – ich hatte im Blog-Beitrag Irrsinn Leistungsschutzrecht und mein Blog dazu Stellung genommen. Der Schuss der Verleger ging nach hinten los – die VGMedia hat keine signifikanten Einnahmen generiert (siehe). Der Beitrag hier aus 2017 zu einer Gerichtsverhandlung der VGMedia gegen Google hat den Tenor, dass das deutsche Leistungsschutzrecht massive Probleme aufwirft.

In Spanien hat man von Verlegerseite ebenfalls versucht, Google anzuzapfen, weil dort ebenfalls News als Titel mit einem kurzen Anrisstext in der Suche aufgelistet wurden. Das Ende vom Lied: Google hat in Spanien schlicht sein Google News eingestellt – und damit war das Problem aus Google-Sicht erledigt (siehe). Für die Verleger ging der Schuss nach hinten los, da deren Leserschaft in Folge der Auslistung schrumpfte.

Im Frühjahr 2019 kam, am Ende einer großen und erfolgreichen Lobby-Schlacht der Verleger, das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11), welches wieder Dollarzeichen in die Augen der Verleger zauberte. Die VGMedia will von Google einen Milliarden schweren Lizenzvertrag und sämtliche Verlage und Sender in der EU vertreten (siehe). Google lehnt das (in meinen Augen mit Recht) als haltlose Gedankenspiele ab.

Frankreich prescht vor, und blitzt ab

Frankreich ist bisher das einzige Land, das das neue Recht der Urheberrechtsreform der Europäischen Union für Presseverlage in ein nationales Gesetz umgesetzt hat. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft. Der Artikel 15 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (früher Artikel 11), erlaubt es der Presse, Geld von Plattformen wie Google und Facebook zu verlangen, wenn diese Presseinhalte Inhalte online veröffentlichen.

Wie Politico und Bloomberg berichten, lässt Google die französischen Verleger aber abblitzen. In diesem Blog-Post legt Google seine Strategie offen: 

We don't accept payment from anyone to be included in search results. We sell ads, not search results, and every ad on Google is clearly marked. That's also why we don't pay publishers when people click on their links in a search result.

Dort wird unmissverständlich klar gestellt, dass man Publisher nicht bezahlt, wenn Benutzer auf Links in der Suche klicken. Das impliziert für mich auch, dass Zahlungen für die Anzeige von Artikelausrissen in der Google Suche nicht durch Google vergütet werden – also ein zum Geschäftszweck der VGMedia konträrer Ansatz.

Google wird die Presseverlage in Frankreich nicht dafür bezahlen, ihre Inhalte anzuzeigen. Stattdessen ändert Google die Art und Weise, wie Artikel in den Suchergebnissen erscheinen, sagte eine Führungskraft des Unternehmens kürzlich. Sprich: Es wird zukünftig einfach kein Textausschnitt mehr, sondern maximal der Artikeltitel, in den Suchergebnissen angezeigt.

Google listet Textausrisse in Frankreich aus

In diesem französischsprachigen Artikel geht Google auf das Thema ein und stellt klar, wie das Ganze gehandhabt wird. 


Anzeige

Mit Inkrafttreten des französischen Gesetzes wird für europäische Presseverlage kein Überblick über den Inhalt in Frankreich mehr angezeigt, es sei denn, der Verlag hat Vorkehrungen getroffen, um anzuzeigen, dass dies sein Wunsch ist. Dies gilt für Suchergebnisse aller Google-Dienste.

Hyperlinks und "sehr kurze Auszüge" von Presseartikeln werden nicht durch das Leitungsschutzrecht der EU abgedeckt, d.h. Google kann sie auf den Plattformen anzeigen, ohne einen Lizenzvertrag abzuschließen. Es ist also das gleiche Spiel wie in Spanien, wo Google kurzerhand die Anzeige der Artikel in Google News eingestellt und in der Suche auf deren Titel begrenzt hat. Das führte dazu, dass die spanischen Presseverlage nach der Einstellung von Google News 10 – 15 % weniger Nutzer verzeichneten. In Deutschland hatten die Verlage die Auslistung aus Google News verhindert, indem sie dem Suchmaschinenanbieter eine kostenlose Lizenz im Rahmen des Leistungsschutzrechts zugestanden.

Ich gehe davon aus, dass jetzt das Gleiche erneut passiert – Google listet die betreffende Verlage aus Google News aus oder stellt in Europa den Dienst möglicherweise ganz ein. Damit hätten sich die Verlage letztendlich ins eigene Fleisch geschnitten. Hier kann ich als Blogger nur den Kopf drüber schütteln.

Ähnliche Artikel:
EU-Rechtsausschuss für Upload-Filter & Leistungsschutzrecht
Irrsinn Leistungsschutzrecht und mein Blog
EU-Kommission hält Raubkopierstudie zurück


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

13 Antworten zu Google zahlt französischen Verlegern keine Vergütung für News-Auszüge

  1. RUTZ-AhA sagt:

    Google spielt seine Marktmacht aus, diese Reaktion konnten auch Laien erwarten, weil vollkommen logisch.
    Aber die Politik ist mit ihrem verkackten Leistungsschutzrecht mächtig auf den Bauch gefallen und die VG Media guckt in die Röhre.
    Es war vorauszusehen, dass es zu dieser Situation kommt. Betroffen sein werden noch Andere, die schon in Lauerstellung liegen.
    Experten haben nachdrücklich gewarnt, doch der Lobbyismus war wieder stärker und geht nun nach hinten los.
    Mit der unseligen GEMA genau das gleiche Theater, es profitieren nur Wenige und Hauptsächlich die Falschen.

    • DerAnonymeProletarier sagt:

      >Marktmacht ausspielen

      Ein Vergleich:
      Du bist Kioskbesitzer. Jetzt komme ich und und denke mir: "Hey toll so viele Menschen hier, Werbung!" Wir kommen ins Gespräch und du hängst den Titel meines Buches und eine Leseprobe aus, gut gemeint aber mein Erfolg bleibt aus. Ich komme zu dir angerannt und verlange Geld von dir für die Leseprobe. Du wirfst mich raus und ich werd bockig und versuche meinen Willen mit einem Anwalt aufzuzwingen.

      Nochmal kurz:
      Die bieten dir kostenlos Verlinkung auf deine Seite und alles was Google verlangt ist die Überschrift + Textschnipsel als Aufreißer um das Interesse zu wecken.

      Ich mag Google nicht sonderlich, aber bin jetzt mal Advocatus Diaboli: Diese Firmen stecken irre viel Kohle in Suchmaschinenoptimierungen (SEO) nur das die an erster Stelle kommen. Nutzen Google jahrelang um von den Lesern gefunden zu werden, und wollen dann auch noch Geld für eine gratis Dienstleistung wegen ein paar Wortfetzen? Hahahah, wird Zeit für Hausverbot für die im Hause google.

      Sollen die doch eine Suchmaschine der Verleger und Verlage aufmachen. Wer sich abhängig macht und dann Geld schmarotzen will hat es nicht anders verdient. Ich kenne kein einziges Printmedium was ein kostengünstiges Digitalabo in Deutschland anbietet. In England gibt es Zeitungen die bieten dir ein Kulturabo für einen Bruchteil dessen, mit Archiv!

      Frankreich und Deutschland sind ganz schön gierig… geworden.

      • Henry Barson sagt:

        Vollste Zustimmung!

        BTW: SEO? Seit mindestens 10 Jahren ist dass doch nur noch GEO 😉 In irgendeiner Doku über Internet und Google (schon mindestens 10-15 Jahre her) sagte auch schon einer der Interviewten zu dem Thema:
        "Wer bei Google nicht auftaucht, der existiert einfach nicht!"

      • Dekre sagt:

        Nur mal so – Wenn ich einen Artikel von einer französischen Zeitung suche, so finde ich diesen auch. Ich habe auf die Suchmaschine Google schon längt verzichtet. Zumal ich dann auch zielgerichtet suche. Ich nutze diese aber gelegentlich.

        Wer immer noch glaubt, dass das erste Ergebnis das richtige wäre, so hat dieser die Suchmaschine von Google und Consorten nicht verstanden. In China und anderen heißt es Zensur. Google macht nichts anders als Zensur und alle schimpfen auf Trump. Das ist Wirtschaftskrieg von Google. Alles scheinheilig.

        Habe dieses aber gerade mit Browser Chrome geschrieben :)

  2. Alfred Neumann sagt:

    So setzt sich Google – mal wieder – mit typisch amerikanischer Arroganz über nationales Recht anderer Länder hinweg.
    Würde mich nicht wundern, wenn die Politik dann zu härteren Bandagen greift.

    • OwenBurnett sagt:

      Auf so ein "Recht" ist mit gutem gewissen Ges!ee3n, google bieten den Verlagen gratis eine Dienstleistung die Auffindbarkeit, und die Verlage können über die robots.txt das ganze recht genau steuern.
      Und jetzt wollen die auf ein mal noch Geld dafür das sie eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch nähmen?

      Will ich auch! Jedes mal wen ich was in TV schaue muss ich bezahlt werden! Immer hin kann der TV Sender mit mir durch Werbung Geld verdienen, da ist es nur recht und billig wen ich 30% davon abbekommen.

      Nicht oder?

    • RUTZ-AhA sagt:

      Ich bin absolut kein Googlefreund, sondern das genaue Gegenteil.
      Aber:
      Meiner Meinung nach setzt sich Google nicht über nationales Recht hinweg, sondern weicht ihm aus, indem sie ihre Taktik ändern.
      Und das kann ihnen keiner verübeln, zumal die Forderungen der VG Media mindestens teilweise ungerechtfertigt sind.
      Sollen sich die gierigen Verleger doch eine eigene Suchmaschine basteln, dann brauchen sie auch keine Gelder für stumpfsinnige Prozessorgien verpulvern, bei denen sie immer wieder hinten runter fallen.
      Ihr Problem ist doch, dass sie auf Google angewiesen sind.

    • Günter Born sagt:

      Obwohl ich als Blogger von diesem 'Recht' vermutlich profitieren würde, tue ich mich schwer mit meinem Verständnis für das EU-Leistungsschutzrecht. Warum soll Google für etwas zahlen, was dem Unternehmen selbst keinen Vorteil bietet? Der Vorteil liegt beim Verlag, dessen Artikel gefunden werden – und beim Benutzer von Google, der eine Vignette mit Textausriss, Titel und ggf. Bild als Treffer angezeigt bekommt. Dafür eine Vergütungspflicht zu fordern, halte ich für hirnrissig – aber die Lobby hat ihre Arbeit im Vorfeld der EU-Gesetzgebung gut verrichtet.

      Inzwischen schlagen bei mir erste Mails von Seitenbetreibern ein, die von Google informiert werden, dass deren Seiten in Frankreich nur mehr mit dem Titel gelistet werden. Sofern die einen Textausriss mit anzeigen wollen, müssen die Seitenbetreiber aktiv werden.

  3. deoroller sagt:

    Die Politik kann an der unternehmerischen Entscheidung nichts ändern.
    Es gibt kein Recht, Google dazu zu zwingen, Textausschnitte bei den Suchergebnissen anzuzeigen, worauf sie dann Abgaben zu entrichten haben. Dieses "Recht" würde jedes Gericht kassieren. Wäre Google eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so wie ARD und ZDF, dann könnte die Politik – natürlich mit Steuergeldern – bestimmte Standards durchdrücken. Aber als freies Unternehmen, kann Google auch eine Region komplett ignorieren. Google kann das problemlos, aber ob die Region damit besser fährt, ist fraglich.

    • Dekre sagt:

      Das ist so nicht ganz korrekt und bei tieferer Betrachtung völlig nicht korrekt.
      Man hat micht des Öftern kritisiert (tut es immer noch), weil ich sage "nur kurz". Mir ist die negative Kritik egal, nehme diese zur Kenntnis:
      DESHALB NUR KURZ und in Frageform (tw)

      # Wieso darf ein private Unternehmen bestimmen, was es als Gemeingut ansieht?
      # Warum nutzen die Aufregen keine andere Suchmaschinen?
      # Warum suchen die Sucher nicht zielgerichtet? Sind die Sucher zu blöd?
      # Warum darf Google in Deutschland keine Steuern bezahlen?

      @deoroller – Die private Meinungsmache ist (auch) in Deutsschland starfbewehrt. Allle regen sich auf wegen China und Russland und Saudi-Arabien und Irak und und und …. Es gibt unzählige Länder in der Welt, in der andere Töne herrschen. Es ist einfach blind, nicht über den Tellerrand der deutschen Brille zu schauen. Meinst Du wirklich, dass im deutschen Internet die Welt angeboten wird mit allen ihren positiven (offen für alles) und negativen (Sperre und einseitiges) Seiten.

      Wir sind alle die Blinden! Nur weil mal einer im Internet ein helles Licht erblickte, ist dieser nicht Sehender. Er könnte schlichtweg erblindet sein!

      NB – Für die GEZ der öR habe ich damit keinen Kommentar abgegeben; deshalb nicht berücksichtungsfähig.

      • Potrimpo sagt:

        Das ist natürlich ganz korrekt.

        Bei tieferer Betrachtung hat:
        # Wieso darf ein private Unternehmen bestimmen, was es als Gemeingut ansieht?
        Nichts mit dem Thema zu tun. Oder soll eine Firma irgendetwas als Gemeingut kostenlos anbieten und dafür dann selber Kohle zahlen? Mit dem Leistungsschutzrecht hat das aber nichts zu tun.
        # Warum suchen die Sucher nicht zielgerichtet? Sind die Sucher zu blöd?
        Es ist immer noch nicht einfach Dich zu verstehen – eigentlich gar nicht. Mit dem Thema Leistungsschutzrecht, hat das aber vermutlich auch nichts zu tun.

        Die deutsche Medienlandschaft möchte gerne kostenlose Werbung, die dann das werbetreibende Unternehmen bezahlt. Bizarr.

        Sorry, der Rest von Dir unkommentiert, weil Du völlig wirr redest bzw. schreibst – mit dem Thema hat das gar nichts zu tun.

        # Warum nutzen die Aufregen keine andere Suchmaschinen?
        Da wäre erst einmal eine deutsche Übersetzung notwendig. Was meinst Du?

        # Warum darf Google in Deutschland keine Steuern bezahlen?

        Hat mit dem Leistungsschutzrecht jetzt wieviel zu tun?

        Ob der Springer-Verlag etc. Kohle bekommt, also eine Privatfirma, hat auch nichts mit dem Thema zu tun. Hast Du nicht verstanden, dass Privatfirmen Kohle des "bösen" Google bekommen möchten, oder geht es Dir gar nicht um das Thema? Es geht nicht um Steuern, sondern um Bild&Co.

        • Dekre sagt:

          Eben deshalb habe ich geschrieben "nur kurz". Ebenso habe ich geschriebn, dass mir negative Kritik nichts ausmacht. Du äußert letztes.
          Es sind Hinweise zum Nachdenken, kein wissenschaftlicher Aufsatz.

          Es gibt dazu umfangreiche Studien und Lösungsansätze und auch umfangreiche Beiträge. Das würde aber dieses Bolgartikel von Günter spregen.

          Google hat Strafverfahren von Millarden Euro an der Backe. Da swird vergessen. Google steht ganz ober auf dem Schirm der EU-Wettbewerbsprüfung. Beispiel hier unter anderem zum Nachlesen und (noch zum Nachhören für ca. einen Monat):
          https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-erneute-milliardenstrafe-fuer-google.769.de.html?dram:article_id=444129

          Das Ende der abstrusen Fahnenstange ist noch nicht erreicht.

  4. Onkel Hotte sagt:

    Wenn Google wirklich stringent wäre, hätten die alle großen Verlage bei uns rausgeschmissen. So aber haben die (Verlage) eine Vereinbarung unterzeichnet und sind wieder drin. An Googles Stelle hätte ich mal die Muskeln spielen lassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.