Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8

ParagraphKleine Ergänzung zu meiner Artikelreihe zum Thema 'Fallen beim Online-Softwarekauf'. Auch die Reaktion von heise hat jetzt einen Artikel veröffentlicht, der sich konkret mit lizengo und dem Verkauf von Software-Lizenzen über Edeka befasst. Hier ein kurzer Abriss des Ganzen und einige Hinweise, wie ich das Ganze sehe.


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Es ist ein immerwährendes Thema, welche seit Monaten köchelt. Heise hatte das vor einiger Zeit in der c't aufgegriffen – die Onlinefassung ist hier einsehbar. In meiner Artikelreihe (siehe Links am Ende des Beitrags) hatte ich das etwas breiter thematisiert, scheine aber ungewollt noch etwas 'Brandbeschleuniger' auf die ganze Sache gegossen zu haben. Denn selbst die BILD-Zeitung hat es aufgegriffen (Artikel hinter einer Paywall, ich kenne den Inhalt daher nicht). Nun gibt es neue Informationen zum 'Edeka-lizengo Software-Verkauf'.

Günstige Angebote für Office und Windows bei Edeka

Kurzer Schlenker, um was es geht: Produktschlüssel für Microsofts Office und Windows werden von diversen Online-Händlern teilweise für sehr wenig Geld angeboten. Den Käufern wird suggeriert, dass es sich um Produktüberhänge handelt, die Firmen gekauft haben, aber nicht mehr benötigen. Nach 'geltender Rechtslage' dürfen Händler die Lizenzen dann an Dritte weiterverkaufen – so die Argumentation. Auf dieser Basis ist der Lebensmittelhändler Edeka eine Kooperation mit dem Anbieter lizengo eingegangen.

Softwarekauf bei Edeka

Man kauft eine Gutscheinkarte bei Edeka und kann dann über den Gutscheincode den zugehörigen Lizenzschlüssel bei lizengo einlösen. Lässt sich das Produkt nicht aktivieren, ist nicht Edeka, sondern lizengo der Vertragspartner. Dort soll man 'problemlos' einen neuen Produktschlüssel erhalten. Ich bin im Blog-Beitrag Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1 näher auf dieses Konstrukt eingegangen.

Heise greift das Thema auf

Von heise war mir aus dem oben verlinkten Artikel bekannt, dass die Redaktion die Leser aufforderte, einen Hash-Wert des bei Edeka gekauften Lizenzkeys einzusenden. Man wollte prüfen, welcher Art von Lizenzkeys da verkauft werden und ob es eventuell Volumenlizenzkeys sind, die an Privatanwender abgegeben werden.

Auch wäre es interessant, ein belastbares Statement von Microsoft zu bekommen. In meinem letzten Artikel Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse Teil 7 hatte ich erwähnt, dass auch die Kollegen der heise-Redaktion am Thema dran seien und 'bald' eine Klärung von Microsoft erwarten. Für mich war es daher ganz spannend, wie die Kollegen in der heise-Redaktion das Thema Office-Key-Verkauf bei Edeka und Einlösung bei lizengo aufbereiten.

Neuer Artikel von heise – neue Erkenntnisse?

Der Artikel Microsoft-Schnäppchen aus dem Supermarkt der heise-Redaktion ist nun online gegangen. Nachfolgend versuche ich mal zwei Kernpunkte herauszuziehen.

  • Die Produktschlüssel ermöglichen die Software zu aktivieren – aber Microsoft vermeidet eine klare Aussage, ob die eine Lizenz erworben wurde (die betreffenden Dokumente könnt ihr in meinem Artikel Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4 nachlesen). Dort wird explizit in dokumentierten Fällen die Frage, ob eine Lizenz vorläge, verneint.
  • Über die heise von Lesern zugesandten Hash-Werte von Produktkeys (ca. 300 Hash-Werte, davon 100 von Office) ergab sich, dass einige Doubletten dabei waren. Ein von Heise erwähntes Tool Microsoft PIDKey-Checker legte offen, dass es Multiple Activation Keys (MAKs) aus Volumenlizenzverträgen sind.

Der letztgenannte Punkt birgt das Risiko, dass durch Mehrfachaktivierungen ein Schlüssel das Limit erreicht und das Produkt irgendwann nicht mehr aktiviert werden kann. Für diesen Fall 'versprechen' die Verkäufer die Herausgabe eines Schlüssels, um das Produkt erneut zu aktivieren.


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  • Heise schreibt dazu, dass man nun auf den Händler angewiesen sei, falls ein Produktkey wegen zu häufiger Aktivierungen gesperrt werde. Der Käufer schaut in die Röhre, wenn ein Händler dann nicht mehr existiert.
  • Heise zitiert den Online-Händler LizenzDirekt, der nur mit Unternehmenskunden arbeitet: 'Maßgebend ist, dass wir für jede einzelne Lizenz, die wir verkaufen, nachweisen können, dass wir sie legal beschafft und gehandelt haben.' Der Händler verbucht, laut heise, jede einzelne Lizenz individuell und revisionssicher, auch wenn sie aus einem riesigen Bündel stammt.
  • Lizengo verwaltet nach eigener Aussage jede Lizenz individuell in einem spezialisierten Warenwirtschaftssystem. Der Geschäftsführer von lizengo versicherte heise schriftlich, Lizengo würde jedem Kunden nicht funktionierende oder nachträglich blockierte Aktivierungsschlüssel im Rahmen der gekauften Lizenzen ohne zeitliche Beschränkung kostenlos ersetzen. Das Dokument könnt ihr in Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4 einsehen.

Gehe ich den Artikel von heise durch, findet sich die Aussage 'Diese Garantie ist vor allem für Privatnutzer von Bedeutung.' heißt nichts anderes als 'wird ein Kunde gesperrt, hat er mit hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, den nächsten funktionierenden Key zu bekommen'. Allerdings stellt sich für mich schon die Frage, welch brennende Notwendigkeit ein Privatkunde hat, ein Office 2019 Professional Plus zu kaufen. Ich denke, 99% der Nutzer kämen mit Softmaker Office Free oder LibreOffice weiter, ohne sich auf das Lizenz-Karussel setzen zu müssen.

Was ich nicht wirklich juristisch greifen kann, ist die nachfolgend zitierte Aussage aus dem heise-Artikel:

Für Unternehmenskunden, die mit Lizengo einen Volumenlizenzvertrag abschließen, besteht ohnehin kein Risiko, dass sie darüber in Beweisnot kommen könnten. Wenn die Warenwirtschaft des Händlers fehlerfrei funktioniert, sollte der Herkunftsnachweis gelingen. Lizengo besteht seit 2013 am Markt und weist für das Jahr 2017 (mit damals rund 40 Mitarbeitern) einen Umsatz von annähernd 7 Millionen Euro aus.

Die Fragen, die sich mir stellen: Mir ist noch kein solcher 'Volumenlizenzvertrag' von lizengo mit Unternehmen unter die Augen gekommen. Die Argumentation, dass lizengo seit 2013 am Markt besteht, habe ich auch schon mal hier im Blog (in gesponsorten Posts) benutzt. Inzwischen bin ich mit meinem Wissen aber etwas weiter. Als jemand, der von Microsoft einem Audit unterzogen wird, muss ich nachweisen, dass ich eine gültige Lizenz erworben habe. Auf irgend ein nebulöses Warenwirtschaftssystem zu spekulieren, was den Herkunftsnachweis liefern soll, ist, gelinde ausgedrückt, 'blauäugig'.

Spannende Frage: Was nutzt mir am Ende des Tages die Aussage 'Wenn die Warenwirtschaft des Händlers fehlerfrei funktioniert, sollte der Herkunftsnachweis gelingen.'? Insolvenzsicher ist das Ganze schon mal nicht – ob es auditsicher ist, werden die Leute im Fall der Fälle herausfinden. Der wesentlich bessere Ansatz wäre, dass der Verkäufer dem Käufer des Produkts die Dokumente zum Nachweis der Erschöpfung zur Archivierung rechtssicher bereitstellt. Auf das Thema bin ich in Teil 3 und 4 der Artikelreihe ja schon mal eingegangen.

Dienstleister sind die gekniffenen

Und noch etwas bleibt bei heise unerwähnt, was hier in den Kommentaren auf's Tablet kam. Kunden, die bei lizengo ein Office Home & Business kaufen wollten, bekamen plötzlich ein Angebot für ein Office 2016/2019 Professional Plus als Ersatzlieferung, weil das gewünschte Produkt nicht lieferbar sei. Als Hintergrund erscheint mir, dass bei Office 2016/2019 Professional Plus Volumenlizenzkeys herausgegeben werden können, die der Händler beliebig aufteilen und verkaufen darf.

Speziell Dienstleister, die für Kunden (Privatleute oder kleine Firmen) ein Office Home & Business erwerben wollten, sind dann gekniffen. Denn sie wollten dem Kunden eine Box-Version des betreffenden Produkts kaufen, bekamen von den Online-Händlern wie lizengo dann aber einen Volumenlizenzkey mit einer Rechnung. Geht beim Kunden etwas schief, hängt der Dienstleister mit drin und macht sich schadensersatzpflichtig (vom Renommee mal abgesehen). Rückmeldungen aus diesem Kreis der Dienstleister ergaben, dass diese aus rechtlichen Erwägungen i.d.R. Abstand vom Kauf genommen habe –n eine in meinen Augen kluge Entscheidung.

Im Artikel weist die heise-Redaktion denn auch im Abschnitt 'Fast alles koscher' darauf hin, dass der Firmenadmin für die Verpflichtungen gegenüber Microsoft aus Volumenlizenzverträgen einstehen muss. Bemängelt wird lediglich, dass Endbenutzer bei bestimmten Konstellationen keine EULA mehr anerkennen müssten. Hier ist aber unklar, ob das überhaupt eine rechtliche Folge hat. Der Artikel einer Rechtsanwältin hier trägt auch nicht gerade zur Aufklärung bei.

In einem Kommentar weist der heise-Redakteur Dr. Peter Schüler darauf hin, dass 'im gewerblichen Bereich zudem erhebliche Kosten drohen, wenn man etwa durch einen herbeigerufenen Auditor eines Lizenzmissbrauchs für schuldig befunden wird'. Im Kommentar kritisiert Schüler dann Microsoft, dass das Unternehmen keine Klarheit schafft und man legale nicht von illegalen Angeboten unterscheiden könne. Die Schelte von Microsoft kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Microsoft sind juristisch zwar die Hände gebunden, was den Weiterverkauf der Lizenzschlüssel betrifft. Aber warum sollte das Unternehmen sich hier positionieren, wenn es um die Anerkennung von Lizenzen geht? Die ergangenen Urteile besagen, dass der Käufer nachweisen muss, dass die Erschöpfung eingetreten ist. In diesem Fall besitzt er die Lizenz, die vom Vorbesitzer übergegangen ist. Hier kann Microsoft keinen Persilschein ausstellen, sondern wird sich auf eine Einzelfallentscheidung zurückziehen (müssen).

Fazit von meiner Seite

Nach der Lektüre des heise-Beitrags dürfte der Leser genauso schlau wie vorher sein. Ob man durch den Kauf eines Lizenzkeys eine gültige Lizenz erwirbt, wird im heise-Beitrag überhaupt nicht beleuchtet. Ergänzung: Es sieht auch so aus, als ob der Beitrag vom Titel nachträglich geändert wurde (Martin Geuß hat es hier aufgegriffen).

Was mich persönlich auch stört: Es ist häufig von Lizenzkeys die Rede, in den Passagen, wo es dediziert um Lizenzen geht, lässt die Redaktion in meinen Augen die notwendige Klarheit vermissen – oder vermischt Lizenzen und Lizenzkeys im Text. Erstes Zitat:

Unsere erste Anfrage per E-Mail an den PID-Service bescherte uns keine Antwort. Im zweiten Anlauf schickten wir alle Rechnungen und Kassenbons als Papierkopien, eine eidesstattliche Echtheitserklärung und die Original-Lizengo-Cards (in Wirklichkeit ja nur zwei Pappmanschetten) per Einschreiben an den PID-Service. Microsoft teilte uns daraufhin mit, es habe die PR-Agentur CreaKom mit den Nachforschungen beauftragt, und diese erläuterte uns nach sechs Wochen in einem achtseitigen Standardschreiben alt bekannte Gerichtsurteile über den stillschweigend unterstellten Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen. Dass es in unserem Fall jedoch um den Verkauf ungebrauchter Neulizenzen mit ganz anderen Rechtsgrundlagen geht, ist den Prüfern offenbar entgangen.

Woher weiß heise, dass es ungebrauchte Neulizenzen sind, bei denen andere Rechtsgrundlagen gelten? Diese Konstruktion kann es in meinen Augen nur beim Verkauf von Lizenzen geben, die von Partnern im Auftrag von Microsoft verkauft werden. Dann gelten aber die von Microsoft auferlegten Restriktionen (z.B. kein Verkauf von Volumenlizenzen an Endkunden).

Wenn Händler wie lizengo aber ungebrauchte Keys von Firmen erwerben und dann weiter verkaufen, fallen die – nach allem, was ich bisher so gelesen habe – in die Rubrik 'Gebrauchtsoftware' und müssen dem Erschöpfungsgrundsatz genügen. Erst wenn die Erschöpfung (vom Käufer) nachgewiesen wird und die rechtlich geltenden Einschränkung erfüllt sind, wäre mit dem Key auch die Lizenz auf den Käufer übergegangen. Aber ich könnte mich irren und die Juristen unter meinen Lesern korrigieren das.

Zum weiteren: Alle Dokumente, die mir aus anderen Quellen vorliegen, belegen ausschließlich den Handel mit Lizenzkeys – ob da eine Lizenz durch den Kauf des Keys auf den Käufer übertragen wird, ist umstritten. Der Verkäufer suggeriert 'Ja', Dokumente von Microsoft, die mir für Einzelfallprüfungen vorliegen, sagen deutlich 'Nein'.  Wenn heise dann schreibt:

Im Großen und Ganzen sind die über Edeka vermarkteten Lizenzen nach unserem Verständnis nicht zu beanstanden.

ist das Ganze eine Nullnummer! Edeka handelt nicht mit Lizenzen, sondern die verkaufen schlicht einen Gutschein. Dieser berechtigt den Käufer bei lizengo einen Produktkey zu beziehen. Auch lizengo macht nichts illegales – also ist 'nichts zu beanstanden' – da ist die Aussage von heise aus juristischer Sicht bezüglich der Frage 'ist das illegal' völlig korrekt.

Aber das ist nicht der Punkt – sondern es gilt die Frage: Habe ich das gekauft, was ich meine – nämlich eine Lizenz. Der Begriff Lizenz kommt aber in dieser Verkaufskette schlicht nicht vor (achtet auf die Produktbeschreibung der Verkäufer). Das wird im heise-Artikel nicht klar.

Ich habe daher mal per Suche im heise-Artikel nach dem Begriff 'Lizenz' suchen lassen. Der Begriff wird an den meisten Stellen unsauber verwendet, bzw. man macht sich die Argumentation der Lizenzkey-Verkäufer zu eigen. Die schreiben zwar allgemein von Lizenzen, aber verkauft wird eben nur ein Lizenzkey (was in den Produktbeschreibungen auch klar wird). Hier hätte ich mir von heise eine sprachlich saubere Aussage mit juristischer Einschätzung gewünscht, was wirklich in Bezug auf Lizenzen gilt.

Weil es vielen Leute nicht klar ist, welchen Unterschied es macht, ein Beispiel aus einem anderen Bereich. Seit dem 15. Juli 2019 sind in Deutschland Elektro-Tretroller durch die Elektrokleistfahrzeugeverordnung legalisiert. Nun kann ich eScooter bei verschiedenen Anbietern kaufen. Voraussetzung zum Betrieb im öffentlichen Raum ist aber, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vorliegt und das Teil versichert ist. Viele Online-Händler und einige Märkte verkaufen eScooter ohne ABE des KBA. Im günstigsten Fall weisen die im Kleingedruckten hin, dass keine allgemeine Straßenzulassung besteht. Ergebnis für den Käufer: Der hat zwar ganz legal einen eScooter gekauft, darf diesen wegen der fehlenden ABE aber nicht im öffentlichen Raum nutzen und kann das Teil auch nicht versichern. Der Kauf des eScooters ohne Straßenzulassung ist nicht illegal (entspräche dem Produktkey), dessen Benutzung im öffentlichen Raum ist aber unzulässig (was der Benutzung einer Software ohne Lizenz entspricht).

Die Hoffnung, dass Microsoft gegenüber heise klare Aussagen trifft, hat sich jedenfalls nicht erfüllt – denn heise liegen nach meiner Einschätzung die gleichen Dokumente vor, die ich in der nachfolgenden Artikelreihe veröffentlicht habe. Und die Aussagen geben auch nur das wieder, was ich in den nachfolgenden Artikeln aufgedröselt habe. Ergänzung: Interessant ist, dass dieser Kommentar zum heise-Artikel genau die gleiche Position reflektiert, die ich in meinen Artikeln aufbereitet habe. Inzwischen bin ich auch auf diesen CRN-Artikel zum Thema aufmerksam gemacht worden – das ist ebenfalls eine Artikelreihe mit ähnliche Insights.

Noch was interessantes: Mir wurde ja von diversen Lesern vorgehalten, dass meine Artikel zu lang seien und die Kernaussage auf einen Satz reduziert werden sollte. Bei heise finde ich im Grunde die gleiche Situation vor – langer Text, aber die Aussage bleibt nebulös oder ist imho rechtlich nicht haltbar – scheint wohl am Thema zu liegen.

Die Kernaussage aus 'viel Text' lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Der Handel mit Lizenzkeys ist wohl nicht illegal, ob man aber als Käufer eine legale Lizenz mit dem Key erwirbt, bleibt weiter offen und dürfte in den meisten Fällen mit Nein beantwortet werden. Trotz viel Text bei heise bleibt das Ganze eine Grauzone, die möglicherweise von Microsoft geduldet wird. Auf der rechtlich sicheren Seite ist der Dienstleister, der so etwas für Kunden kauft, oder der jeweilige Endkunde jedenfalls (nach meiner Einschätzung) nicht. Aber es gibt ja auch Leute, die Lotterie spielen oder sich mit Hütchenspielern einlassen, in der Hoffnung, zu gewinnen.

Ergänzung: Diversen Medienberichten nach hat Edeka den Verkauf der Gutscheinkarten von lizengo im Oktober 2019 eingestellt.

Ergänzung 2 (Dez. 2020): Ich bin nun noch auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016 (20 U 117/15) gestoßen. Es ging um eine Meinungsäußerung "Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Volumenlizenzen" des Lizenzberaters U-S-C , die nach Auffassung des Gerichts rechtens sei. Dabei verwies das OLG darauf: 'Die „Microsoft-Volumen-Lizenz" ist jedenfalls dann, wenn sie auf einem Server zur gemeinsamen Nutzung durch alle Lizenzberechtigten installiert wird, nicht ohne Weiteres mit der sog. „Volumen-Lizenz" bestehend aus einem Bündel von Einzelplatzlizenzen, wie sie den vom Bundesgerichtshof und Oberlandesgericht Frankfurt entscheidenden Fällen betreffend eine Adobe-Software zugrunde lag, gleichzusetzen.'

Eine Kommentierung dieses Urteils mit den Winkelchen und Gassen findet sich im Artikel 'Das sollten CIOs wissen: OLG entscheidet über Volumenlizenzen'.  Das Fazit dort: Man sollte sich auf einen Experten als Lizenzberater in dieser Frage verlassen. Ist für Firmen essentiell, für Privatnutzer aber kein gangbarer Weg. 

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9

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34 Antworten zu Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8

  1. Quodlibet sagt:

    Es bleibt also weiter alles im Unklaren. Dass sich Microsoft da nicht klar positioniert und sagt, was legal oder illegal ist, finde ich sehr kundenunfreundlich. Ich werde solche Keys niemals mehr kaufen und einsetzen, da bin ich aus dem Schaden klug geworden.

    • Chris sagt:

      MS macht das bewusst, sie wollen die Verunsicherung aufrecht erhalten.
      Das ist nicht Kundenumfreundlich, denn wer eine gebrauchte Lizenz bei Anbieter XY kauft ist ja nicht MS Kunde ;-). Aus Unsicherheit kauft man die teueren Originallizenzen, dann ist man MS Kunde.

      • Günter Born sagt:

        Lies dir einfach den Kommentarthread bei heise durch – der widerlegt deine Theorie.

        Ich hatte es in der Artikelreihe zudem aufbereitet. Es ist klar, wie der Nutzer den Erwerb der Lizenz rechtssicher nachweisen muss und kann. Alleine, die Händler, die die Lizenzkeys verkaufen, liefern diese Nachweise der Erschöpfung nicht. Da hat Microsoft überhaupt nichts mit zu tun.

        Die können sich bei MS auch nicht hinstellen und schreiben 'ist illegal', da ein Händler ja den Nachweis der Erschöpfung führen kann/könnte. Microsoft kann auch nicht sagen 'Haste Key, haste Lizenz', denn dieser Key könnte schlicht illegal erworben worden sein. Also geht es so aus, wie von mir beschrieben – es läuft auf eine Einzelfallprüfung hinaus: Man reicht als Kunde die Belege zur PID-Lizenzprüfung schriftlich ein und bekommt die Antwort, ob es rechtlich lizenziert ist oder nicht.

        Zudem ist jede harte Aussage seitens Microsoft irgendwann von der rechtlichen Seite durch die Fortschreibung der juristischen Sachverhalte überholt. Also auch da klemmt es.

        • Mac-10 sagt:

          Ich verstehe nicht warum hier 90% deiner Gäste Stress schieben. Legale Windows 7 Pro Lizenz mit Hologrammsticker als Kaufnachweis aktiviert unter Windows 10 auch heute noch in eine legale Windows 10 Pro Lizenz. Microsoft hat das "Gratisupgrade" für Windows 7 Besitzer nie beendet. Sie wollen das man umsteigt. Und legale gebrauchte Windows 7 Lizenzen bekommt man wie Sand am Meer gegen ein paar Euro. Das Thema kann so einfach sein.

  2. Alfred Neumann sagt:

    Im Heise Artikel wurde der Link zum PIDchecker vergessen.
    https://www.majorgeeks.com/files/details/microsoft_pid_checker.html

    • Günter Born sagt:

      Die Major-Geeks-Leute haben zwar einen PIDChecker verlinkt. Der wurde aber von heise nicht verwendet. Aber ich habe in meinem obigen Text den Link auf den PIDChecker bei Softpedia verlinkt. Dieser wurde bei heise verwendet.

  3. Chris sagt:

    Bei "Neulizenzen" ist der Erschöpfungsgrundsatz überhaupt nicht eingetreten der den Weiterverkauf als "Gebrauchtware" überhaupt erst legitimiert. Grundsätzlich muss der Erstumlauf der Lizenz in der EU erfolgen, Lizenzen die von auserhalb der EU kommen dürfen in der EU nicht als gebraucht verkauft werden, bzw. sind dann nicht rechtlich abgedeckt. Wie Heise auf die Idee kommt das es Neulizenzen sind wäre mal interessant. Desweiteren wird zwar erwähnt das ein Schlüssel 50x genutzt werden kann, aber die möglich Anzahl der Aktivierung sagt nichts darüber aus wie viele Lizenzen dahinter stecken.

    Wer 11 Lizenzen bei MS kauft bekommt auch 50 Aktivierungen, darf aber nur 11 gleichzeitig nutzen. Die restlichen 39 Aktivierungen sind ein Puffer für PCs Tausch und Neuinstallationen. Bzw. mit Software Assurance (kann auch sein das man es ohen SA darf – bin mir nicht ganz sicher) ist es auch erlaubt statt viele verschiedene Keys nur den einen VL Key für ein einheitliches Deployment zu nutzen.
    Sprich ich hab 11x Key 1, 5x Key 2 und 10x Key 3 – somit darf ich auch 26x Key 1 nutzen beim installieren, da die Lizenzen von Key 2 und 3 dies abdecken. (sofern die Keys für die Version berechtigt sind)

    Hat man diese aufgebraucht kann man MS kontaktieren und um eine Reset des Zählers bitten. Da der Key nur mir gehört wird das kein Problem, ich kann ja begründen warum ich die 50 Aktivierungen im Zeitraum von 10 Jahren erreicht hab.

    Bei Gebrauchtkeys wird eine Reset des Zählers sicher nicht gehen.

    • Alfred Neumann sagt:

      Im Heise Artikel ging es – wegen der 50 Aktivierungen – wohl auch eher darum, das wenn man einen solchen Key gekauft hat, einmal installiert hatte und dann ein paar Tage später, 10 oder 15 Aktivierungen weniger zur Verfügung hat, das dies ein Hinweis darauf ist, das dieser Key mehrfach verkauft wurde.

      Zumindest habe ich dies so verstanden.

      • Chris sagt:

        Was ja durchaus korrekt sein kann, Heise weiss nicht wie viele Lizenzen in den 50 möglichen Aktivierungen stecken, das können 5 sein, aber auch 15. Konkret beantworten könnte das nur MS oder der Erstkäufer, bzw. Lizengo als Käufer der Lizenzen.

        Jetzt könnte es natürlich passieren das ein Kunde auf die Idee kommt den Key einfach Mehrfach zu installieren. Was ja sogar Offiziel erlaubt wäre, bei Office Standard oder Pro Plus ist ein Zweitnutzungsrecht für den Laptop dabei, solange der Hauptbenutzer dem Laptopbenutzer entspricht.
        Dann werden aus 15 käufen schnell 30 Aktivierungen, immer noch alles im Rahmen des erlaubten. Blöd nur wenn man nicht alleiniger Herr über die Nutzung des Keys ist…..

        MS macht sich da gar kein Stress, wenn die 50 Aktivierungen verbraucht sind ist der Key automatisch nutzlos.

  4. Roland Moser sagt:

    Die unendliche Geschichte der Fallen beim Kauf von schrägen Lizenzen, die nur Lizenz-Keys sind :-)

  5. drSeehas sagt:

    Warum gibt es den PIDchecker nicht auf heise Download?

  6. Joe_Gerhard sagt:

    Es ist nötig und richtig, dass dieses Lizenz-Ding, welches nur ein Key-Ding ist, ausführlich und journalistisch einwandfrei aufgearbeitet wird. Danke an Herrn Born für die viele Mühe die dahinter steckt, erstklassige Arbeit!

    Ansonsten hat es Roland Moser im Kommentar vor mir perfekt formuliert!
    Dem ist nichts hinzuzufügen!

  7. Stefan sagt:

    Ich weiß jetzt nicht mal mehr, wo ich denn die MS Lizenzen (also original) kaufen kann/soll?

    • Günter Born sagt:

      Bei Microsoft wird so etwas angeboten. Und in Märkten gibt es wohl auch Box-Versionen mit Hologramm und so.

      • Bernard sagt:

        Bei Microsoft bekommt man aber keine Lizenzen mehr für Windows 7 und 8.1 sowie Office 2010 und 2013.

        Da steht man dann im Regen!!!

        • Potrimpo sagt:

          1. Darum geht es ja auch nicht (also um abgekündigte Produkte)
          2. Natürlich kannst Du Lizenzen für W7, 8.1, Office 2010 und 2013 kaufen. Gebraucht natürlich.

          Darum geht das Thema aber gar nicht. Es sei denn, Du wolltest jetzt Volumenlizenzkopien als Privatperson kaufen. Da würde ich als Privatperson auch gerne wissen wollen, woher die Lizenz kommt.

        • 1ST1 sagt:

          Ich kann heute aber auch keinen neunen VW Golf 4 mehr bei VW bestellen. War ein grundsolides Auto, so wie es Windows XP auch nachgesagt wird.

          Allerdings, gebrauchte Golf 4 kann man noch kaufen, eine Windows XP Installation legal zu aktivieren, geht nicht mehr, weil die Akivierungsserver weg sind. Gleiches gillt auch mindestens für Office 2007.

  8. Andy sagt:

    Mich würde interessieren, was EDEKA zu dieser Geschichte sagt. Ja, man verweist an Lizengo als Supporter und Vertragspartner … ich hätte als Verkäufer (EDEKA) aber ein schlechtes Gewissen, wenn ich meinen Kunden so eine dubiose Geschichte anbiete. Das wäre ja mit einem Gebrauchtwagenhändler vergleichbar, der Fahrzeuge aus dem osteuropäischen Raum (sorry, für die Schublade) anbietet und sagt "ja, das Auto kommt aus Kasachstan und sollten eigentlich in Deutschland zugelassen werden können. Wenn nicht, komm zurück, ich tausch es dann um". Da gibt man doch schon vorher indirekt zu, das irgendwas nicht so ganz ok sein könnte …

  9. Roland Moser sagt:

    Aus meiner Sicht macht es Sinn, wenn Microsoft alles so belässt, und die Billig-Lizenzkeys im Markt belässt.
    Evt. ist es von Microsoft sogar beabsichtigt.

    Durch den Günstig-Erwerb dieser Lizenz-Keys wechselt der Verbraucher den Hersteller nicht (z.B. von Windows auf Linux/Apple oder von Office auf Open Office usw.). Microsoft kann so einfacher Marktanteile halten.

    Und da MS sowieso Windows 10 pushen will, sind die Günstig-Lizenzkeys für Win 10 nicht gerade das Dümmste dazu.

    Wenn dann mal 1 Lizenz-Key plötzlich nicht mehr funktioniert, kriegt man vom Verkäufer einen Neuen, und wenn nicht, kauft man einen neuen günstigen Lizenz-Key. Diese Geschichte müsste sich je nach Preis 5 bis 10 mal wiederholen, bis man am Preis eines "richtigen" Lizenz-Keys mit Lizenz ist.

    • Micha45 sagt:

      Genau deshalb geht Microsoft nicht rigoros gegen diejenigen vor, die mit diesen fragwürdigen Keys auf illegale Weise die Nutzungslizenz aktivieren.
      Im Extremfall wird die ungültige Lizenz durch Microsoft dann einfach "nur" deaktiviert und der Nutzer muss keinerlei juristische Schritte gegen sich befürchten.

      Wie hat Bill Gates einst (sinngemäß) gesagt? "Auch ein illegaler Windows-Nutzer ist ein Windows-Nutzer und potentieller Kunde".
      Diese Strategie hat sich bis heute nicht geändert und gilt auch für Office-Produkte.

  10. fond-ilaz sagt:

    schon witzig, wie hier aus nur viel Heu wochenlang genölt wird: "et iss aber auch gar kein Gold": ohne Ende.
    Wer bei solchen Preisen meint, ne eindeutige Lizenz zu bekommen, der glaubt auch an den Osterhasen. Hanebüchen, sorry! Das wird auch mit ganz viel Buchstabensalat drumherum nicht besser.
    Der exrem günstige "Preis" hat einen Grund – bzw. eher mehrere. Und der heißt eben nicht Eindeutigkeit. Das ganze dürfte beabsichtigt sein – und vor allem, es funktioniert doch anscheinend. Für privat-Kd ist das Risiko sehr gering. so what?!

  11. Compeff sagt:

    Ab Office 2016 sind die Keys fest an Online-Nutzerkonten verdongelt. Dann trocknet der Lizenzmarkt weiter aus. MS ist nicht mal in der Lage, bereits aktivierte Keys freizugeben.
    Einer unserer Kunden hatte sich drei MS Office 2019 bei einem führenden IT-Großhändler gekauft und diese auf sein MS-Konto aktiviert. Dann musste er feststellen, dass seine Branchensoftware bzw. deren Word/Excel-Addins damit nicht funktionieren.
    Er wollte dann die fehlgekauften Keys an einen Freund weiterverkaufen; dazu wäre "nur" der übertragt der aktivierten Lizenz in ein anderes Microsoft-Konto nötig gewesen. Microsoft kann/macht das nicht. D.h. über 600 EUR Fehlkauf beim Teufel.

    • 1ST1 sagt:

      Nein, kein Fehlkauf. Er muss zusehen, dass seine Branchensoftware auf das neue Office angepasst wird. Früher oder später hat er – und vor allem der Anbieter der Branchensoftware – eh keine andere Wahl.

  12. 1ST1 sagt:

    Was mich an der ganzen Sache stark stört, ist dass ständig von Lizenzkeys die Rede ist. Das ist zu leicht mit Lizenz zu verwechseln. So wie die Situation momentan aussieht, wäre die Bezeichnung "Installations-Keys" viel passender.

  13. Brigitte sagt:

    Und wie kann ich denn nun als Anwender prüfen, ob ich eine Lizenz habe?

    • Günter Born sagt:

      Ist in den vorherigen Artikeln beschrieben worden. Von Microsoft gibt es eine PID-Prüfung. Dort schickt man seine vorliegenden Daten hin und bekommt dann von Microsoft (oder deren Dienstleister CreaKom) mitgeteilt: Jawoll, alles in Ordnung – oder halt eben 'mit den eingereichten Unterlagen lässt sich keine Lizenz belegen'.

      Hier die Webseite, wo es weitere Informationen gibt.

      • Micha45 sagt:

        Die PID-Prüfung ist doch aber nur für Unternehmen interessant und ggf. sinnvoll.
        Weil es da in der Regel um Volumenlizenzen geht und der finanzielle Schaden im Extremfall empfindlich sein kann.

        Für Privatnutzer lohnt sich der Aufwand doch erst gar nicht.
        Außerdem besteht für den Privatnutzer gegenüber Microsoft überhaupt keine Nachweispflicht, da der Privatnutzer in der Regel einen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen hat und außerdem der im Extremfall entstandene finanzielle Schaden für den Privatnutzer doch sowieso sehr gering ist.

        Dann noch etwas zu dieser "eidesstattlichen Versicherung", die Microsoft verlangt.
        Eine Versicherung an Eides statt, wie es korrekterweise lauten muss, ist nur gegenüber einer dafür legitimierten Behörde rechtswirksam.
        Eine derartige Versicherung ist gegenüber einem Unternehmen, oder gegenüber Privatpersonen, rechtlich gesehen, nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wird.

  14. bloghüde sagt:

    fürn sehr sehr günstigen Preis ne Vollkaskoversicherung erwarten, bzw. bei einigen gar verlangen.
    Irgendwie recht deutsch sowas.
    Auf dem Flohmarkt bekommt man wohl eher einen Tritt in den Allerwertesten, wenn man damit ankäme, bei einem Kaufwunsch wenn sehr günstig. ;)
    Beides, also Vollkasko UND auffallend günstiger Preis oder war es billig? Beides zusammen wird nie funktionieren, normal.
    Abgesehen davon, für privat ist die Lösung von softmaker eh vollkommen ausreichend, sie heißt 'freeoffice 2018', kost nix, kann eig. alles, ist dabei sehr MS-kompatibel. 10 Tage ausprobieren, dann ne mailadresse (kann ne temporäre sein, kein Namen) angeben, reicht. Besser geht's nicht.

    • semt sagt:

      Unter anderem auch aufgrund diverser pos. Kommentare hier im Blog die freeoffi–2018 probiert, und ne sehr gute office-Version mit Text, Tabellenkalk und Präsentatio bekommen, Ziemlich beindruckend. Paar reine MS.Dateien geladen, wird alles auffällig korrekt dargestellt. Auch nach Bearbeitung + speichern. Auffällig vor allem im Vergleich zu libre- und openO, bei denen ist sowas nicht immer so, absolut nicht!

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