Konkurs: Gebrauchtsoftwareanbieter lizengo stellt Insolvenzantrag

ParagraphKurze Meldung zur Wochenmitte, die das Rätsel um den inzwischen umstrittenen Anbieter von Gebrauchtsoftware, lizengo, und dessen seit Wochen 'in Server-Wartung' befindlichen Webshop löst. Das Unternehmen hat beim Landgericht Köln einen Insolvenzantrag gestellt. Der Volksmund sagte dazu: 'Die sind schlicht pleite' oder in Konkurs, was rechtlich so noch nicht stimmt, denn das Landgericht hat einen Insolvenzverwalter für das vorläufige Insolvenzverfahren bestellt.


Anzeige

Ein kurzer Rückblick

Lizengo ist ja ein in Köln ansässiger Händler von Gebrauchtsoftware, wobei dieser vorgeblich 'Lizenzen von Softwareprodukten' wie Windows oder Office für kleines Geld verkauft. Bekannter wurde dieser Anbieter, als er seine 'Gebrauchtsoftware' über den Lebensmittelhändler Edeka per 'Software-Kärtchen' vertickte (siehe Links am Artikelende). Das schlug Wellen und Edeka beendete die Zusammenarbeit, während Microsoft eine Anzeige wegen Betrugs gegen die Geschäftsführer von lizengo stellte (eine Firma kann juristisch ja nicht belangt werden, sondern nur die Geschäftsführer).

Dann hatte die Staatsanwaltschaft Köln am 18. August 2020 Hausdurchsuchungen beim Gebrauchtsoftware-Händler lizengo veranlasst. Es geht wohl um eine Beweissicherung wegen des Verdachts auf Betrug mit Microsoft-Aktivierungskeys. Ich hatte im Blog-Beitrag Hausdurchsuchung beim Gebrauchtsoftware-Händler lizengo berichtet.

lizengo Serverwartung (seit 31.10.2020)

Seit dem 31. Oktober 2020 ist die Shop-Seite des Anbieters von Gebrauchtsoftware, lizengo.de, nicht mehr funktional, sondern im Serverwartungsmodus (siehe obiger Screenshot). Ich hatte bereits im Blog-Beitrag lizengo seit 31.10.2020 offline, was ist da los? darüber berichtet. Als dann noch Shop von Lizenzfuchs mitteilte, dass man keine Microsoft-Lizenzen mehr anbiete (siehe Exit bei Gebrauchtsoftware-Verkäufern? lizengo, Lizenzfuchs & Co. im Wartungsmodus, rief das natürlich Spekulationen hervor.

Lizengo stellt Insolvenzantrag

Am späten Abend hat mich Blog-Leser Heiko A. per Mail auf den Artikel des Kollegen Dieter Petereit aufmerksam gemacht (danke dafür). Ergänzung: Zudem hat mich ein Follower auf Twitter auf die Insolvenzmeldung des Amtsgerichts hingewiesen und heise berichtete wohl gestern am späteren Abend darüber. Der schnöde Sachverhalt: Die Geschäftsführung der Firma lizengo hat einen Insolvenzantrag beim für den Geschäftssitz zuständigen Amtsgericht Köln gestellt. In den Insolvenzbekanntmachungen findet sich folgendes dazu:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 186/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31074 eingetragenen Lizengo GmbH & Co. KG, Eiler Str. 3, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80845 eingetragene Lizengo Verwaltungs-GmbH, Eiler Str. 3, 51107 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Marcus Zielke, Eiler Str. 3, 51107 Köln

ist am 23.11.2020, um 16:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Aachener Str. 75, 50931 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70f IN 186/20
Amtsgericht Köln, 23.11.2020

Das Amtsgericht Köln hat dann per Beschluss einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt, sprich: Die Unternehmensführung ist nicht mehr in der Lage, die Geschäftsführungstätigkeit weiter zu führen. Ein Insolvenzverfahren in Eigenregie scheidet aus, die Unternehmensführung kann nun nicht mehr über etwa vorhandene Vermögenswerte der Lizengo GmbH & Co KG verfügen.

Ergänzung: Einige Hintergrundinformationen zur Geschäftsführerschaft, die ich zwar mitbekommen hatte, aber so nicht offen legen wollte, finden sich auf dieser Seite.

Auswirkungen: Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und der offenen Forderungen erstellen und dann über die Abwicklung des Konkurses oder die Weiterführung der Geschäfte befinden – ein oft eingeübter Ablauf (meine Frau hat bis zu ihrem Exit bei einer Insolvenzverwaltung gearbeitet). Vom Bauchgefühl her gehe ich persönlich davon aus, dass der Insolvenzverwalter mangels tragfähigem Geschäftsbetrieb und möglicherweise auch wegen des laufenden Betrugsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln ein Konkursverfahren mit Abwicklung der GmbH & Co KG beim Amtsgericht beantragen wird.

Was ist mit Mitarbeitern und Schuldnern

Die 130 Mitarbeiter der lizengo GmbH & Co KG können nun ggf. beim Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) Insolvenzgeld beantragen. Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Arbeitnehmer erhalten einmalig Insolvenzgeld  für den Lohn, der für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht. Ob der Insolvenzverwalter die Mitarbeiter bereits gekündigt hat, ist mir aktuell nicht bekannt. Sofern das Unternehmen nicht (wegen tragfähigem Geschäftsmodell und Vermögensmasse) weiter geführt werden kann, dürfte der Insolvenzverwalter Kündigungen ausgesprochen haben.


Anzeige

Gläubiger müssen ihre Forderungen dagegen beim Insolvenzverwalter einreichen. Dieser prüft, ob eine (ggf. Anteilige) Begleichung der berechtigten Forderungen aus den Finanzmitteln des Unternehmens möglich ist. Eine sehr hohe Quote bei dieser Begleichung rechne ich mir (nach Bauchgefühl) eher nicht aus.

Was ist mit Käufern der Lizenzkeys?

Käufer der lizengo Keys haben meiner Einschätzung nach allerdings schlechte Karten. Nach dem Rechtsverständnis von Microsoft haben diese niemals eine gültige Lizenz erworben, sondern bekamen nur einen Lizenzschlüssel. Bei einer Sperre konnte sich der Kunde an lizengo wenden und bekam dann einen neuen Key. Das dürfte nun eher wohl nicht mehr der Fall sein – was vorher lizenzrechtlich schon wertlos war, ist jetzt (vermutlich) auch praktisch wertlos. Hier gilt 'Versuch macht klug' – langfristig dürfte aber da 'Klappe zu, Affe tot' gelten.

Zum Thema insolvenzsicherer Übergang einer Gebrauchtlizenz hatte ich übrigens in der am Beitragsende verlinkten Artikelreihe was geschrieben.

Was ist mit dem anhängigen Betrugsverfahren?

Bezüglich des anhängigen Betrugsverfahrens dürfte sich eine interessante juristische Konstruktion ergeben. Da sich dieses Verfahren gegen den Geschäftsführer als natürliche Person richtet – gegen eine Firma als juristische Person kann kein Strafverfahren eröffnet werden – wird dieses Verfahren von der Staatsanwaltschaft wohl weiter geführt und landet ggf. vor Gericht.

Ob es auch den Anbieter Lizenzfuchs, der m.M.n. zum gleichen Konstrukt gehört, betrifft, ist mir aktuell unbekannt. Es gab zwar  entsprechende Meldungen, die aber binnen Stunden wieder aus dem Web verschwanden. Bei einer Recherche in den Insolvenzbekanntmachungen konnte ich bisher keinen Insolvenzbeschluss eines Insolvenzgerichts finden. Ich denke, wir werden das letzte Wort in der Angelegenheit noch nicht vernommen haben.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9
Billig-Lizenzen: Neues zu lizengo, Edeka und Microsoft – Teil 10
Falle: Office 365 Business/Microsoft 365-app-Abonnement vom 'Reseller' – Teil 11

Hausdurchsuchung beim Gebrauchtsoftware-Händler lizengo
lizengo seit 31.10.2020 offline, was ist da los?
Exit bei Gebrauchtsoftware-Verkäufern? lizengo, Lizenzfuchs & Co. im Wartungsmodus
Gebrauchtsoftware-Verkäufe: Offenkundige Betrugsfälle


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Software abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

12 Antworten zu Konkurs: Gebrauchtsoftwareanbieter lizengo stellt Insolvenzantrag

  1. Dat Bundesferkel sagt:

    Mhm, anscheinend wiederholt sich die Geschichte:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Pcfritz.de_Onlinestore

    Die Bauern werden nun geopfert und in 1-2 Jahren wird dasselbe unter neuem Namen aufgezogen.

  2. Herr IngoW sagt:

    Insolvenz heisst ja nur das für den eingesetzten Verwalter noch was übrig bleibt. Eigentlich heißt das in 90% der Fälle, es ist vorbei. Es geht ja nur darum das die Sozialkassen und andere Gläubiger ihr Geld bekommen.
    Wenn nichts zu holen ist, gibt's auch kein Insolvenzverfahren.

  3. 1ST1 sagt:

    Das ist eine Hydra, bisher nur mit einem Kopf, jetzt landen 130 Mitarbeiter auf der Straße, die alle ganz genau wissen, wie das Geschäftsmodell funktioniert, demnächst werden wir wohl neue Köpfe erstmals auf eBay sehen.

  4. Bernard sagt:

    Das Problem ist doch, dass Microsoft es dem "kleinen Mann" nicht ermöglicht, vernünftig an ältere Keys heranzukommen.

    Wo bekommt man noch eine Systembuilder-Lizenz für Windows 7 Pro oder Windows 8.1 Pro, falls man ältere Installationen "legalisieren" will?

    • 1ST1 sagt:

      Wozu soll Microsoft noch ältere Betriebssysteme verkaufen? Und wenn schon, auf eBay bekommt man für ab ca. 80 Euro gebauchte Büro-PCs von Dell usw. auf denen überall passende Aufkleber drauf sind. Teilweise sind diese PCs schon mit Windows 10 vorinstalliert, braucht man nur noch anstöpseln und man kann loslegen. Ich empfehle aber, eine Neuinstallation durchzuführen, idealerweise auf einer SSD.

      • Steter Tropfen sagt:

        Hä? Was soll man mit einem Gebrauchtgerät, wenn man eine Lizenz haben will? Wer sagt einem, dass die Lizenznummer von MS noch für eine Aktivierung auf einem anderen Gerät (!) akzeptiert wird? Ich habe auch schon gebrauchte Notebooks in der Hand gehabt, da war der Lizenzaufkleber am Boden des Geräts so abgerubbelt, dass die Nummer nicht mehr vollständig lesbar war.
        Der Hinweis mit dem bereits vorinstallierten Windows 10 ist zynisch – Brechreiz! Eben das will man ja nicht. Sonst wäre es einfach.

        M$ macht es sich mit solchen Praktiken verdammt einfach. Das fordert ja geradezu dazu heraus, die Aktivierungsschikanen gleich ganz zu umgehen. Bei Win XP bleibt einem sowieso nichts mehr anderes übrig, seit die Aktivierungsserver abgeschaltet wurden.
        => Wenn MS ältere Betriebssysteme nicht mehr verkaufen will, dann haben sie auch keinen Grund, so verbiestert gegen deren Weiterverwendung zu keilen. Es sollte denen klar sein, dass sie deswegen nicht eine einzige Win10-Lizenz mehr umsetzen.

        • JochenDerKnochen sagt:

          Hast du die letzten 5 Jahre verschlafen oder wie?
          Windows 10 ist praktisch immer eine digitale Lizenz, lesen bildet:
          https://www.heise.de/tipps-tricks/Windows-10-Product-Key-auslesen-und-Aktivierungsfehler-beheben-4030353.html
          Stichwort: "Windows 10: Vom Product Key zur digitalen Lizenz"
          und
          "Die Lizenzdaten speichert Microsoft auf seinen Servern, die PCs werden dabei anhand von Hashwerten identifiziert."

          Ist der PC einmal aktiviert, dann erkennt MS ihn auch wieder über den Hash.

        • 1ST1 sagt:

          Kein Laptop. Desktop. Die werden eher selten durch die Gegend geschleppt und verkratzen deswegen nicht. Ich habe für meine Kinder zwei so Optiplex-Kisten von Dell gekauft, mit einwandfreien Win 7 Lizenzaufklebern. Und MS kann wohl kaum prüfen, ob ich die Lizenz auf dieser Originalhardware aktiviere, oder auf einem anderen Rechner. Und für die meisten Privat-Anwendungen reichen diese Kisten vollkommen.

        • Potrimpo sagt:

          "Bei Win XP bleibt einem sowieso nichts mehr anderes übrig, seit die Aktivierungsserver abgeschaltet wurden."

          Wie kommst Du darauf? Habe noch vor ca. 4 Wochen ein XP aktiviert. Deine Info müsste also ganz neu sein.

  5. Lutz Schöpp sagt:

    Naja, der Handel mit Gebraucht-Software ist immer noch eine gewisse Grauzone.
    Da hat es unsere "hochgelobte" EU immer noch nicht auf die Reihe bekommen, entsprechende einheitliche Regelungen zu schaffen.
    Gut, die haben mit der Pandemie ja auch grade ganz andere Probleme an der Backe.
    Wer sich "Gebraucht-Software" anschafft muss mit dem Risiko gegenwärtig leben, dass der Hersteller ihm über kurz oder lang "kräftig vor´s Bein tritt".
    Weil halt die Sachlage nicht eindeutig klar ist!
    Und, nicht nur der vielgescholtene Konzern Microsoft legt mittlerweile ein solches Gebahren an den Tag!
    Auch weitere namhafte Software-Giganten.
    Kann man ihnen ja auch irgendwie nicht verübeln.
    Die beschäftigen teilweise eine enorme Mannschaft an Programmierern, die die Software weiterentwickeln. Die Leute müssen schließlich auch bezahlt werden.
    Und dann gehen solche "Gabraucht-Software-Händler" her und bieten Lizenzen für nen Appel und Ei an!
    Auf Dauer geht das halt nicht gut!
    Leistung kostet seinen Preis – egal in welchem Bereich der IT – oder auch anderswo!

    • Günter Born sagt:

      Zur Sachlage eindeutig klar: Es gibt massig Gerichtsurteile, an denen sich Gebraucht-Software-Händler orientieren können und einige das auch tun. Ich erinnere mich, dass es früher die Möglichkeit gab, nicht mehr benötigte Software wie Office mit Original CD/DVD mit Lizenzaufkleber an solche Händler zu verkaufen.

      Irgendwann ist jemand auf die Idee mit Volumenlizenzkeys gekommen. Es gibt Gebrauchtsoftware-Händler, die das im B2B-Bereich mit Großkunden wohl so hin bekommen, dass Microsoft da nichts mehr einwenden kann. Das Problem: So was lässt sich nicht mit Kleinstkunden und Konsumenten machen, die ein Office oder Windows für 10 Euro wollen. Wenn ein Händler da sauber arbeiten wollte, wären die Preise imho deutlich höher. Da aber auf eBay die Keys für 10 Euro vertickt werden, wird von dort der Markt bestimmt.

      Allgemein kann ich Kleinstmengen-Käufern nur empfehlen, die Finger von zu lassen. Und Kunden im Unternehmensumfeld sollten sich auf Verkäufer stützen, die in dem Bereich Lizenzexperten sind – wobei ich keine Namen nenne (kann ich nicht, da alles ja nur Momentaufnahmen sind). Und die Insides, die ich mittlerweile zur Kenntnis bekommen habe, mag ich aus diversen Gründen hier nicht offen legen – ich will mich auf belastbare Fakten beschränken.

  6. Dat Bundesferkel sagt:

    "Die beschäftigen teilweise eine enorme Mannschaft an Programmierern(…)"
    Also in den letzten Jahren hat man eigentlich immer nur von stetem, massiven Stellenabbau gelesen.

    "Die Leute müssen schließlich auch bezahlt werden."
    Man hat ein Software-Projekt, steckt die Rahmenbedingungen ab, kalkuliert die geplanten Verkäufe und setzt darauf hin einen Preis fest. Früher funktionierte so etwas. Heute muß man Aktienanleger befriedigen. Das geht auf Dauer nicht gut. ;)

    "Und dann gehen solche "Gabraucht-Software-Händler" her und bieten Lizenzen für nen Appel und Ei an!"
    Diese "gebrauchten" Lizenzen waren aber einmal "neue" Lizenzen, die entsprechend bezahlt worden sind. Ergo hat der Entwickler seinen berechtigten Zahlungsanspruch "erschöpft". Es ist ja nicht so, daß plötzlich die ganze Welt nur "Gebrauchtlizenzen" kauft und Neue "auf Halde" liegen bleiben.

    Ist halt nicht ganz so einfach mit immateriellen Gütern, für die nach anfänglichem ROI für die Vervielfältigung keine "direkten" Kosten anfallen (dafür allerdings indirekte, Update-Server, Traffic etc.) – was die Hersteller mittlerweile aber auch wieder alles quer subventionieren (Store-Käufe, Werbetafeln in der Anwendung, DLCs…).

    Mein Mitleid hält sich also arg in Grenzen.

    "Leistung kostet seinen Preis – egal in welchem Bereich der IT – oder auch anderswo!"
    Richtig, Leistung kostet. Und würde man Spekulanten weniger in den Rachen schießen, würden sich viele Probleme von alleine erledigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.