Betrug mit Office/Windows-Lizenzkeys: Tausende Verfahren der Staatsanwaltschaft

ParagraphKleiner Nachschlag in Sachen "Post vom Staatsanwalt" an Käufer von billigen Office- und Windows 10-Lizenzkeys, die diese von unseriösen Verkäufern von eBay & Co. erworben haben. Nach neuesten Informationen scheint die Staatsanwaltschaft Koblenz Tausende Verfahren, teilweise gegen Verkäufer, aber auch gegen Käufer, die sich oberschlau fanden, eingeleitet zu haben.


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Post: Anhörung von der Staatsanwaltschaft

Vor einer Woche habe ich am 27. Februar 2021 im Blog-Beitrag Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys erstmals über den Sachverhalt berichtet. Käufer von Windows 10-Lizenzkeys, die diese von unseriösen Verkäufern über eBay & Co. erworben haben, bekommen unter Umständen eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zur Anhörung bei der örtlichen Polizei.

Gegenstand der Anhörung ist der Verdacht auf leichtfertige Geldwäsche nebst strafbarer Urheberrechtsverletzungen, derer sich der Empfänger des Schreibens schuldig gemacht haben soll. Der Beschuldigte wird dazu aufgefordert, bei der angegebenen Polizeibehörde eine Aussage zu machen – wobei er sich ggf. selbst belasten müsste. Die Empfänger hatten vor Jahren Windows 10 Lizenzkeys bei einem Händler auf eBay gekauft.

Ich hatte meinen Artikel nach einem Leserhinweis und gestützt auf eine Meldung auf tarnkappe.info mit den mir damals zugänglichen Informationen aufgebaut. Da tarnkappe.info nur eine Quelle war, habe ich nach weiteren Belegen gesucht und wurde bei Klärner Rechtsanwälte fündig. Die haben auf dieser Webseite das Thema aufgegriffen und gehen ebenfalls auf die Thematik ein, die bis zur Hausdurchsuchung gehen kann.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Im Kopf ging mir dann "ist das vielleicht ein Einzelfall" herum, der alle Jubeljahre mal vorkommt. Der Blog-Beitrag hat auf jeden Fall Wellen geschlagen und die Leserschaft beschäftigt. Zumindest in den Kommentaren wurden einige Meinungen und Vermutungen reflektiert. Im Hinterkopf hatte ich noch, mich bezüglich dieses Themas mit der Golem-Redaktion auszutauschen – bin jetzt aber quasi "rechts überholt" worden.

Kein Einzelfall, sondern Tausende Verfahren

Bei Golem hat jemand, basierend auf den Artikeln, schlicht bei der Staatsanwaltschaft Koblenz nachgefragt. Dort ist die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen angesiedelt, die gemäß dieser Seite "für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz und deshalb auch für die Bearbeitung aller Wirtschaftsstrafsachen aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Mainz und Trier zuständig" ist.

Golem zitiert aus der Antwort der Staatsanwaltschaft Koblenz auf eine Anfrage, dass die dortige Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen in den vergangenen Jahren "zahlreiche Umfangsverfahren" wegen unseriöser Lizenzschlüssel für Windows oder Office-Pakete geführt habe. Dabei habe "die Zahl der Verfahren im niedrigen fünfstelligen Bereich gelegen" heißt es weiter von der Staatsanwaltschaft.

Aber die Staatsanwaltschaft gibt auch an, "dass Verfahren regelmäßig an die Staatsanwaltschaften am Sitz des Käufers abgegeben worden seien. Die Anzahl der abgegebenen Verfahren dürfte ebenfalls im niedrigen fünfstelligen Bereich liegen". Das ist aber alles Vergangenheit, sozusagen Schnee von gestern. Interessanter ist die Gegenwart. Golem zitiert aus dem Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft, dass "auch aktuell mehrere Umfangsverfahren anhängig seien". Mit anderen Worten: Der Briefträger hat einigen Käufern "unseriöser Lizenzschlüssel" Vorladungen für eine Anhörung bei der Polizei geschickt.


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Käufer und Verkäufer im Visier

Es wurde hier im Blog, im Beitrag Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys ja im Brustton der Überzeugung "das trifft höchstens die Verkäufer" kommentiert. Auch hier hat die Anfrage bei der Staatsanwaltschaft so einiges an Klärung beigetragen, denn in der Antwort heißt es, dass sich die Verfahren zwar in erster Linie gegen die Verkäufer richteten. Aber auch die Käufer von nicht-lizenzierter Software seien Gegenstand diverser Verfahren geworden.

Golem zitiert aus der Antwort der Staatsanwaltschaft Koblenz, dass man wegen des Legalitätsprinzips zu diesem Vorgehen verpflichtet sei. Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat. So viel zur Einstufung einiger Kommentare zu meinem obigen Artikel.

Interessant sind auch die weiteren Informationen aus der Antwort der Staatsanwaltschaft, nach denen in diesen Fällen wegen (gewerbsmäßiger) unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach den Paragrafen 106, 108, und 108a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ermittelt werde. Der in Koblenz residierende IT-Anwalt Tobias Kläner bestätigt in diesem Artikel, dass mehrere Staatsanwaltschaften aktuell in Deutschland gegen Käufer von Windows 10 Lizenzkeys ermitteln.

Es geht laut Webseite des Rechtsanwalts konkret um den Kaufs eines Microsoft Windows 10 Aktivierungskeys auf eBay im Jahr 2020 zum Preis von 2,50 Euro. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Dieser Preis hätte deutlich unter dem üblichen Marktpreis gelegen. Aufgrund eines derartig niedrigen Preises müssten Käufer der Aktivierungskeys argwöhnisch sein und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Lizenz haben. Es bestünde daher der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG und der leichtfertigen Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Also genau der Sachverhalt, den ich in meinem alten Beitrag, unter Bezug auf einen Betroffenen, der sich bei Tarnkappe gemeldet hat, beschrieben habe.

Der Rechtsanwalt spricht auf seiner Webseite von "über hundert Fällen", die er vertreten habe (Golem präzisiert, dass es "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer entsprechender MS Office Lizenzen" seien). Golem hat auch bei Rechtsanwalt Kläner nachgefragt und erfahren: Weil die Ermittlungen wenig ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen.

Haft und Geldstrafen

Interessant ist auch die Frage nach den Folgen. In den Kommentaren hier im Blog hieß es ja "was soll schon groß passieren?" – was nicht im Einklang zu den Ausführungen bei Golem steht. Juristisch liegt der Strafrahmen bei solchen Fällen auch bei einem nicht gewerbsmäßigen Verstoß bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Hier wird die Staatsanwaltschaft mit folgender Aussage zitiert:

Ob das für die Bestrafung zuständige Gericht eine Geldstrafe verhängt oder ob eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Vorstrafen des Beschuldigten und dem Vorliegen eines strafmildernd zu berücksichtigenden Geständnisses ab.

Ist schon klar, ein Richter hat über den jeweiligen Fall zu befinden. Es sieht mir aber so aus, als ob die Staatsanwaltschaft da einige Exempel statuieren will. Brisant wird es dann für Firmen oder IT-Dienstleister, die in diesem Segment mitmischen. Dort heißt es von der Staatsanwaltschaft: "Wer regelmäßig solche Lizenzen kaufe und sie beispielsweise gewerblich nutze, müsse mit einer höheren Strafe rechnen."

Legaler Lizenzkauf versus illegaler Sumpf

Ich hatte mich hier im Blog ja bereits umfassend mit dem legalen Ankauf von Gebrauchtsoftware mit entsprechenden Lizenzen auseinander gesetzt (siehe Artikellinks am Beitragsende). Firmen können durchaus legal über seriöse Anbieter Gebrauchtsoftwarekontingente erwerben und sich die Lizenzen übertragen lassen. Das ist von der Rechtsprechung in großen Teilen geklärt.

Gehe ich in mein Postfach in den Ordner mit unveröffentlichten Informationen, die mir Blog-Leser zukommen ließen, tauchen dort ein Geflecht an diversen Firmen, die Lizenzkeys verkaufen, zusammen mit Aussagen "größerer Fall wie lizengo" oder ähnlich auf. In solchen Fällen ziehe ich gerne die Seite NorthData zu Rate, um mir einen Überblick über Geschäftsführer und Firmendaten zu verschaffen.

Ich habe gerade mal einen zufälligen Namen eines Anbieters von Lizenzschlüsseln, der im Internet auftaucht, bei NorthData recherchiert. Die aufgezeigten Verbindungen haben bei mir zumindest Erstaunen ausgelöst. Ich kann ad hoc nicht beurteilen, ob die Angebote dieser Firmen legal sind – aber bestimmte Firmennamen tauchen immer wieder in Leser-Mails auf, die sich über "unseriöse Geschäftspraktiken beim Kauf von Software" beklagen.

Da hier in den Kommentaren immer wieder argumentiert wird "ich kann gar nicht erkennen, ob ein Angebot legal ist", der erste Hinweis: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und wer auf der Suche nach Gebrauchtlizenzen für den geschäftlichen Einsatz ist, dem empfehle ich eine Recherche bei NorthData nach den Namen der Anbieter. Wenn da bereits mehrere Firmen unter einem "Kopf" auftauchen, wäre ich vorsichtig. Der Lizenzübergang vom Ersterwerber auf die nachfolgenden Käufer muss rechtssicher gewährleistet werden – und ein Lizenzkey stellt keine Lizenz dar. Ist aber ein schwieriges Pflaster.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9
Billig-Lizenzen: Neues zu lizengo, Edeka und Microsoft – Teil 10
Falle: Office 365 Business/Microsoft 365-app-Abonnement vom 'Reseller' – Teil 11

Hausdurchsuchung beim Gebrauchtsoftware-Händler lizengo
lizengo seit 31.10.2020 offline, was ist da los?
Exit bei Gebrauchtsoftware-Verkäufern? lizengo, Lizenzfuchs & Co. im Wartungsmodus
Gebrauchtsoftware-Verkäufe: Offenkundige Betrugsfälle
Konkurs: Gebrauchtsoftwareanbieter lizengo stellt Insolvenzantrag
lizengo: Webseite des Gebrauchtsoftware-Anbieters verschwunden
Gebrauchtsoftwareanbieter lizenzfuchs.de nicht mehr erreichbar?
Risiko Office-Lizenzen aus dem Software-Shop?
Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys


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90 Antworten zu Betrug mit Office/Windows-Lizenzkeys: Tausende Verfahren der Staatsanwaltschaft

  1. JG sagt:

    Bin ich froh, damals vor mehr als zehn Jahren den Kauf von einer gebrauchten Windows XP CD + Key (Händler) widerrufen habe, aber nicht weil ich dachte, dass es illegal wäre, sondern weil auf der Windows XP CD, das Service Pack 3 nicht drauf war.

    Ich denke nicht, dass die Leute absichtlich etwas falsches gemacht haben. Wäre dies der Fall, dann hätten die Leute auch einfach vermutlich auch die Google-Bildersuche nutzen können um nach Windows Schlüsseln zu suchen.

    Bei heise im Forum habe ich gelesen, dass jemand Windows 10 in einer virtuellen Maschine installiert hat, auch nach Monaten keinen Key eingeben musste und es keine Einschränkungen gab. Windows 10 hatte er sich bei Microsoft heruntergeladen.

    • Günter Born sagt:

      Zum mittleren Absatz: Wenn ich mir die Kommentare im Netz so anschaue, herrscht da keine Blauäugigkeit, sondern die Leute wissen sehr genau, was sie tun.

    • Anonymous sagt:

      Das mit der VM würde mich erhrlich gesagt wundern. Bei einer Hyper-V VM muss man jedes Mal einen Key eingeben, sonst aktiviert sich da nix. Das habe ich zu Anfangszeiten des kostenlosen Windows Upgrades ausprobiert ;) Ich dachte wenn man eine VM auf dem Host aktiviert werden die anderen automatisch aktiviert, dem war aber leider nicht so :)

      Mit einem Klon der VM könnte das aber wiederum funktioneren. Bei Rechnern mit kostemlosen Windows 10 Upgrade muss man auch keinen Key bei der Installation eingeben. Die haben die sogenannte digitale Berechtigung. Wobei ich das auch spannend finde, weil auch hier habe ich doch eigentlich keine Lizenz also zumindest keine Windows 10 Lizenz.

      • Hannes sagt:

        Nachdem Chip, Computer-Bild und Focus das Thema jetzt auch aufgegriffen haben, ohne allerdings irgendwelche neuen Informationen zu liefern, ist der Drops wohl endgültig gelutscht.

        • Anonymous sagt:

          Die Info mit der VM ziehlte wohl aber darauf hin ab das Windows auch unaktiviert weiterhin läuft. Man kann halt viele Einstellungen nicht machen und hat das Wasserzeichen auf dem Desktop aber laufen tut es grundsätzlich :)

  2. Juno sagt:

    Golem, Tarnkappe und co. würde ich in keinster Weise als vertrauenswürdig oder gar seriös bezeichnen. Aber Hauptsache Panikmache bis zum abwinken, ist ja bekanntlich gut für die Klicks. Eine Vorladung hat auch nichts mit einer Anklage zu tun, die wissen ganz genau dass sie den Leuten nichts können.

    Solange ich nichts von Leuten höre, die tatsächlich davon betroffen sind und dies auch beweisen können, ist das für mich nicht mehr als billige Abschreck-Panikmache und Klickbait Gedöns.

    • Max sagt:

      Ich danke Dir! Leider fallen viele auf solche unserioesen Berichte rein.
      Der Weiterverkauf von Gebrauchtlizenzen ist (laut BGH und EuGH) absolut legal. Wer bei einem zumindest halbwegs serioes aussehenden Shop kauft, hat nichts zu befuerchten. Und ausserdem: Bis ein Richter gesprochen hat, bedeuten die Verfahren erstmal gar nichts.

      • Günter Born sagt:

        @Max: Ich empfehle dir schlicht sich mit dem Unterschied "Verkauf eines Lizenzkeys versus Weiterverkauf einer Gebrauchtlizenz" laut BGH und EuGH etwas im Detail zu befassen, bevor Du mit deinen Thesen auf den Handel gehst. Zum OP schreibe ich mal nichts – bei mir schlagen auch Leute auf, die die COVID-19-Pandemie für Humbug und eine Erfindung halten. Eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Koblenz oder bei den RAs durch den Zweifler hätte ja Klärung bringen können.

        Und lesen des obigen Texts hülfe auch vielleicht weiter. Im Original hieß es in obigem Text: Käufer von Windows 10-Lizenzkeys, die diese von unseriösen Verkäufern über eBay & Co. erworben haben, bekommen unter Umständen eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zur Anhörung bei der örtlichen Polizei..

        Wie machst Du einen "halbwegs seriösen Shop" bei eBay oder Alibaba fest? Darum ging es in obigem Artikel – wobei ich persönlich davon ausgehe, dass da auch Leute in die Fänge der Staatsanwaltschaft geraten, die von deutschen Shops (ich meine jetzt nicht lizengo oder lizenzfuchs) fleißig Lizenzkeys gekauft haben. Denn da gibt es durchaus Strukturen, auf die man bei Recherchen stößt, die zumindest zu hinterfragen sind.

        Aber jeder so wie er meint. Pfeifen im Wald, nannte man das früher. Hab ich früher auch gemacht – so im Alter von 5 Jahren, als ich 1960 von unserem Hof die 2 km zur Schule musste und auf dem damaligen Feldweg an einem dunklen Wäldchen vorbei musste. Und hey, das hat sogar geholfen – ich bin nicht vom Bär oder Wolf gefressen worden und kam durch. Na ja, ich habe auch gesungen, vermutlich so schräg, dass auch die pösen Buben geflüchtet sind. Und so darf ich jetzt auch noch bloggend "FUD" verbreiten ;-).

      • Ärgere das Böse! sagt:

        Das Problem liegt eigentlich bei Microsoft, denn ein Lizenz-Key ist keine Lizenz, sondern nur ein Aktivierungs-Key.
        Eine Gebraucht-Lizenz ist also etwas anderes, als ein Lizenz-Key, auch als Aktivierungs-Key bekannt.

        • Ärgere das Böse! sagt:

          Ergänzung/Korrektur:
          Eine Gebraucht-Lizenz ist mutmasslich eine Lizenz, und nicht nur ein gebrauchter Aktivierungs-Key/Lizenz-Key.

  3. Dat Bundesferkel sagt:

    Das klingt ja spaßig. Und wenn man berücksichtigt, wie langsam unser Rechtssystem ist, kann das böse Erwachen bei Betroffenen tatsächlich auch erst in 5 Jahren kommen.

    Genug Zeit, "Belastbares" zu vernichten? Alternativ vielleicht doch mal die Gelegenheit nutzen, sich alternative Betriebssysteme ohne Lizenz-wirrwarr anzusehen.

    • Michael Bickel sagt:

      … oder einfach eine ganz normale Lizenz beim Anbieter kaufen. Möchte oder kann man dies nicht, so gibt es ja immer noch Alternativen. Ich denke nicht, dass man ein Lizenz-Wirrwar ha, wenn man normale Lizenzen beim Anbieter einkauft.

      Ein Wirrwarr hat man nur dann, wenn man unglaubwürdige Lizenzen erwirbt, weil man sich für ganz besonders clever hält.

      Allerdings gilt dies nicht, wenn man so etwas bei Edeka kauft. Da kann man Normalnutzern schon abnehmen, dass sie in guten Glauben bei einem ja sehr serösen Händler etwas gekauft haben. Da kann man dann schon von einer Promotion Aktion mal ausgehen. Wer aber bei eBay eine Lizenz für 2.50 kauft, dem kann man "in guten Glauben" wohl kaum abnehmen.

      • Anonymous sagt:

        Der Kauf einer normalen Lizenz schützt aber auch vor Fälschung nicht! Deswegen braucht es einfache nachvollziehbare Regeln für die Lizensierung von Software. Hier sehe ich unsere Politik in der Bringschuld, nur leider habe ich bei denen schon lange die Hoffnung verloren. Ganz ehrlich selbst eine Horde Affen wäre wahrscheinlich besser, denn die würde zumindest aus Versehen Mal was richtig machen :D

        • Michael Bickel sagt:

          … wäre aber dann interessant, wenn ich Office oder Windows Produkte beispielsweise direkt von Microsoft kaufe und beziehe. Kann sein, dass ich mehr bezahle, aber dann ist man ja wohl auf der sicheren Seite. Microsoft wird sich wohl kaum selber anklagen.

          Persönlich kaufe ich eigentlich fast alles direkt beim jeweiligen Hersteller, ob AV-Software oder Grafiksoftware etc. – ich bin halt nicht so geizkrank, um mir wegen ein paar Euro das Leben schwer zu machen.

          Nicht jeder mag das finanziell so entspannt sehen, aber dann gibt es immer auch genügend kostenlose Alternativen. Keiner muss fragwürdige Lizenzen kaufen oder noch dämlicher irgendwelche Cracks inklusive Schadsoftware beziehen.

          • Anonymous sagt:

            Mich betrifft das eigentlich auch nicht. Ich habe blöderweise Mal aus Jucks und Dollerei so einen dämlichen Serverkey bei eBay gekauft. Ich wollte einfach wissen was man da bekommt. Das war jetzt wohl nicht so schlau.

            Ich habe sowohl gekaufte Windows 8 als auch Windows 7 Lizenzen, letztere konnte man immer so schön von Schrottrechnern runterspachteln. Habe lange einen Ceranfeldschaber für sowas in der Schublade gehabt :D

            Windows 8 und Windows 10 Keys habe ich aus dem Bios ausgelesen. Mag zwar nicht legal sein, ist aber moralisch für mich OK. Nachvollziebar ist das für niemanden der Bioschip wird halt danach mechanisch zerstört, vielleicht sollte ich die in Zukunft allerdings besser aufheben.

            Das gilt privat. Im Job werden Lizenzen nur im Volumenlizenzprogramm und/oder vom Händler des Vertrauens neu erworben. Auch Freunde versuche ich zu einer legalen Lizenz zu bewegen und wenn es nur eine alte Windows 7 Lizenz ist mit der man hätte upgraden können.

            Software cracken oder Filme und Musik saugen ist mir zu anstrengend, da mach ich lieber Überstunden und kann mir das ganze stressfrei kaufen. Spiele kaufe ich grundsätzlich bei Steam oder GOG alleine schon weil ich kein Bock auf Spam habe und Steam ist leider so praktisch.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        "… oder einfach eine ganz normale Lizenz beim Anbieter kaufen."

        Das ist ja eben das Problem. Wir sprechen hier nicht zwangsläufig von 2,50 Euro Windows 10 Lizenzen, sondern teilweise von Paketen (wie auch in einigen Kommentaren andernorts erwähnt) die ein komplettes Boxing nebst Datenträger haben (galt damals auch als gültiger Lizenznachweis).

        PC-Fritz! Das war so ein Anbieter. Anfangs hat man originale, gepresste(!) Datenträger mit Hologramm erhalten, nebst Lizenzaufkleber und Key für Windows 10.
        Angebot wirkte vollständig seriös und real – war es aber augenscheinlich nicht.

        Und genau *das* kann Dir hier auch bei Amazon.de und jedem anderen beliebigem Online-Händler widerfahren. Mindfactory hat vor Jahren gerne OEM-Platten als Retail-Ware vertickt. Ungeachtet dessen, ob minderwertigere Mechanik verbaut wurde UND / ODER vom Hersteller keine Endkundengarantie gewährt wurde (Seriennummer ungültig, nicht für den Endkundenmarkt blahblubb). Ist derselbe Besch*ss, nur in anderer Farbe.

        Man erwartet von Kunden heutzutage ziemlich viel. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist in Zeiten wie diesen meines Erachtens leicht überholt. Dafür ist es viel zu einfach geworden Dinge zu fälschen.

        Mein Vorschlag mit einem alternativen OS ohne Lizenz-wirrwarr war tatsächlich ernst gemeint.

        Selber rüste ich gerade einen Windows-"Server" nach dem anderen ab, dessen Dienste durch ein Debian-Derivat genauso gut, wenn nicht gar besser (und ressourcenschonender) erledigt werden. Das Verhältnis liegt gegenwärtig etwa bei 4/10 Windows-Systemen zu 5/10 Linux-Systemen und 1/10 alternative, eher unbekannte, Systeme.
        Tendenz Windows: Weiter fallend

        Zuletzt werden die normalen Arbeitsrechner rangenommen, da dort überwiegend noch immer Anwendungen laufen, die zwingend ein Windows voraussetzen. Aber nichts ist für die Ewigkeit, wie die Causa DEC überdeutlich gezeigt hat.

        • Anonymous sagt:

          Mach Mal bitte einen Vorschlag für einen File und Backupserver, der auf mehrere USB Platten sichern kann. Ohne 300 Stunden rumbasteln zu müssen ;) Kann auch gerne eine fertige Lösung sein, ich hätte einen Rechner der nur dafür da ist. Gerade ist da noch ein Windows Server aus zweifelhafter Herkunft drauf. Der Key läßt sich zwar nach zwei Jahren aber immer noch online aktivieren, wurde also nicht mehrfach verkauft da Retail Key! Aber ich muss das endlich Mal loswerden, dieses Microsoft Geraffel :) Ansonsten habe ich meine private Infrastruktur, bis auf die Clients jetzt auch Windows Frei. Nur beim Backup scheitere ich immer wieder :(

    • Inkaine sagt:

      Du hast glaube unabsichtlich schon die richtige Frist benannt: 5 Jahre dürfte in den meisten Fällen die Verfolgungsverjährung sein. Alle im Blogbeitrag benannten Straftaten haben Höchststrafen im Bereich von 1 bis 3 Jahre Freiheitsentzug. Selbst die normale (nicht nur leichtfertige) Geldwäsche hat maximal 5 Jahre.

      Deshalb ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB spätestens 5 Jahre nach Kauf zumindest keine strafrechtliche Verfolgung mehr möglich. Andersrum 5 Jahre bangen heißt es dann schon. :-)

  4. Mich@ sagt:

    hmm. und was ist mit den Keys aus dem Lizengo Gewinnspiel? Bekommen die "Gewinner" auch Post? denn sie werden doch bestimmt namentlich ebenso geführt sein. Auch wenn sie nichts bezahlten, Lieferung an:…

    • Günter Born sagt:

      Die Frage kann ich final nicht beantworten (juristische Beratung kann ich nicht geben) – ich vermute aber mal, dass da eher nichts kommt. Meinen Informationen nach wird es eher so sein, dass ein Verfahren gegen den letzten Geschäftsführer geführt werden könnte (falls es soweit kommt).

      Im Sinne des Kontexts des obigen Textes und der dort angezogenen Argumentation der Staatsanwaltschaft aber mal eine kurze Einschätzung: Die genannten Gewinne lagen – ähnlich wie die Edeka-Gutscheine – da im Wert deutlich über der 10-Euro-Grenze (erinnerungsmäßig segelten die Preise ab 40 bis weit über hundert Euro). Da würde die Staatsanwaltschaft sich in der Argumentation wohl eher schwer tun – bei einem Gewinn wird es imho noch komplexer.

      Man sollte auch etwas unterscheiden. Es gibt die eBay-Aktionen für 2,50 – 20 Euro von Händlern, die (imho) erkennbar auf unsaubere Geschäftspraktiken hinauslaufen. Und es gibt Gebrauchtsoftware-Anbieter, die – teilweise juristisch testiert mit Gütesiegeln geworben haben. Zum Sortieren werfe ich mal einige Szenarien hier ein:

      • Man könnte ja Aktivierungskeys einfach mal so generieren, ohne jemals eine Lizenz als Basis besessen zu haben. Das wäre Betrug mit krimineller Energie dahinter (mir liegen Informationen vor, dass genau das passiert – man kann so was als "Dealer" vorsortiert bei bestimmten Quellen kaufen).
      • Es gibt Lizenzkeys, die außerhalb der EU erstmals in Verkehr gebracht und dort aktiviert wurden, dann aber in der EU nicht zur Lizenzierung auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes führen können. Gegenüber dem Käufer wäre das juristisch wohl als Betrug durch den Verkäufer zu werten (siehe folgende Ausführungen).
      • Und es gibt Lizenzschlüssel aus Lizenzpaketen, die in der EU erstmals in Verkehr gebracht wurden und legal an Zweitkäufer verkauft werden können.

      Zum zweiten Punkt (Lizenzkey stammt aus Quellen von außerhalb der EU und man beruft sich auf den Erschöpfungsgrundsatz) ist die Rechtsprechung so, dass niemals ein Lizenzübergang stattfinden kann. Was beim letzten Punkt, wo der Erschöpfungsgrundsatz greift, strittig ist:

      • Reicht die Übergabe eines Lizenzschlüssels an den Käufer, um eine Lizenz zu begründen oder nicht? Microsoft sagt nein. Aus dem skizzierten Fall mit den illegal generierten Keys wird auch (entgegen mancher Kommentare hier im Blog) klar, dass die Position Microsofts da begründet ist.
      • Muss ich einen Nachweis der Lizenzkette führen? Microsoft sagt ja, mir liegen Einschätzungen von Juristen vor, die sagen Nein.

      Zu beiden Fragen schein ein finales Urteil noch nicht gefällt zu sein.

      Bei dem lizengo-Fall stammten die ersten Keys meiner Information nach aus genau dem zulässigen EU-Lizenzkey-Kreis. Wenn lizengo die Lizenzkette für Großkunden sauber dokumentiert hat, wird es dort keine juristische Handhabe geben (ich tippe mal, dass die Polizei Oberbayern oder die IT des Bundestages bei der Beschaffung so was als Nachweis erhalten hat).

      Falls meine Informationen allerdings stimmen (ich bekommen einiges an nicht Zitierfähigem, teilweise anonym, auf den Tisch), kristallisiert sich heraus, dass bestimmte Gebrauchtsoftware-Händler schlicht in ein Mengenproblem gelaufen sind. Es gab nicht genügend Lizenzkeys aus dem EU-Schlüsselkreis, die man als Lizenzpakete hätte kaufen können. Es sieht mir so aus, dass man dann nachgeholfen und in China oder im Education-Bereich geordert und getrickst haben könnte (was dann deutlich neben der Rechtsprechung liegt).

      Letzters wird lizengo bei der Lizenzkey-Geschichte über die Edeka-Gutscheinkarten (die dann zur Hausdurchsuchung führten) vorgeworfen (hier liegen mir Microsoft-Schreiben vor, die ich in den unten verlinkten Artikeln teilweise auch thematisiert habe). Das ist aber formal eine andere Liga als das oben Gegenständliche.

      Und eine Dokumentation der Lizenzkette ist (bei sauberen Quellen und) bei hundertausenden an Bestellungen sowie den geforderten Preisen wohl auch nicht mehr möglich. Zudem wäre dann sofort aufgefallen, dass plötzlich Lizenzkeys aus grauen Quellen, die niemals in der EU durch saubere Dokumentation zu einer Lizenzübertragung im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzs hätten führen können, herausgegeben wurden. Mit anderen Worten: Da ist was auf die schiefe Ebene gekommen.

      Warten wir da einfach ab, was passiert. Das Verfahren zu lizengo liegt bei der Staatsanwaltschaft Köln, die obigen eBay-Verfahren werden in Koblenz geführt und scheinen einen anderen Kontext zu haben.

      • Anonymous sagt:

        Zu:

        Es gibt Lizenzkeys, die außerhalb der EU erstmals in Verkehr gebracht und dort aktiviert wurden, dann aber in der EU nicht zur Lizenzierung auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes führen können. Gegenüber dem Käufer wäre das juristisch wohl als Betrug durch den Verkäufer zu werten (siehe folgende Ausführungen).

        Ich hatte das anders verstanden. Ich hatte das so verstanden das Lizenzen nicht ohne Datenträger verkauft werden dürften wenn beim Erstverkaugf ein Datenträger dabei war. Das soll wohl vorallem bei chinesischen Versionen ein Problem sein weil dann nur der Aktivierungsschlüssel ohne Datenträger verkauft wird um Porto zu sparen.

        Zu:

        Reicht die Übergabe eines Lizenzschlüssels an den Käufer, um eine Lizenz zu begründen oder nicht? Microsoft sagt nein.

        Microsoft sagt nein aber auch das hatte ich laut den Urteilen anders verstanden, wenn die Erstlieferung nur aus einem Aktiviertungskey bestand müsste das in Ordnung sein. Was Microsoft sagt zählt halt nicht unbedingt!

  5. Phadda sagt:

    Was ich da so nicht herauslese, hat die Staatsanwaltschaft dann eBay an die Krawatte gepackt um die Informationen zu erhalten, oder vom Verkäufer?
    Es geht auch immer nur um Windows 10? Was ist denn mit Rest? Netflix, Spotify, Windows 7, Server & Co, denn wenn man schon aufräumt dann richtig :)

    • Günter Born sagt:

      Zum ersten Satz: Das ist, im Sinne des Verfahrens, schlicht nicht relevant. Eine Staatsanwaltschaft kann ja auf diverse Weise zu einem begründeten Anfangsverdacht gelangen. Ähnlich wie bei Steuerverfahren wäre eine (auch anonyme) Anzeige eines unzufriedenen Mitarbeiters, einer geprellten Ehefrau oder eine Beschlagnahmung auf Grund eines anderen Delikts denkbar. Nur mal im Hinterkopf behalten: Vor 1 1/2 Jahren hatte ich den Blog-Beitrag LKA hebt Cyber-Bunker des Darknet in Rheinland-Pfalz aus im Blog. Da sind eine Menge Daten zur Auswertung angefallen. Es braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen "da wird ein Ermittlungsverfahren gestartet und im Rahmen dessen gelangen weitere Straftaten zur Kenntnis" – muss nicht so sein, kann aber so sein.

      Zu den folgenden Sätzen: Es hieß Office- und Windows-Lizenzkeys, und es wurde ein Fall des Kaufs einer Windows 10 Professional-Lizenz von 2,50 Euro bei eBay genannt. Bei 10.000 Fällen kann man davon ausgehen, dass da auch andere Produkte dabei waren. Aber das ist auch nicht relevant. Ich hatte im Text das Legalitätsprinzip erwähnt, nach dem die Staatsanwaltschaft einem möglichen Verstoß nachgehen muss. Ein Staatsanwalt hat imho höchstens die Möglichkeit, das Verfahren zu Beginn wegen zu geringen öffentlichen Interesses einzustellen.

      Wenn ich aber recherchiere und bei Auskunftsplattformen sehe, dass einzelne HÄndler (kleine Fische) 1,5, 2 oder mehr Millionen Umsatz – vor allem mit Lizenzkeys von Microsoft-Produkten – machen, ist das öffentliche Interesse wohl da. Und dann kann ein Staatsanwalt auch eine Vorladung wegen eines Kaufs bei eBay begründen.

      Ich drücke es mal so aus: FUD funktioniert immer und die Duftmarke ist gesetzt. Den Satz beziehe ich jetzt mal explizit auf die juristischen Exbärden, die in den Foren mit Kommentaren der Art "wieso weckt ihr schlafende Hunde", "habt ihr es nötig, darüber zu berichten", "ein 2,50 Key kommt immer noch billiger als echtes Produkt, auch wenn ich dann alle 6 Monate neu kaufen muss" etc. aufschlagen. Kann jeder so meinen und danach verfahren – aber das "hätte ich das gewusst"-Prinzip zieht irgendwie nicht mehr.

  6. Henning sagt:

    Mit Linux wäre das nicht passiert!!!11!elf
    Sorry, konnte es mir nicht verkneifen :P

    • Günter Born sagt:

      Ich habe es mir verkniffen ;-)

    • Thomas sagt:

      Ich kann mir nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass ganz ähnliche Dinge sehr wohl auch mit Linux oder allen anderen urheberrechtlich relevanten Dingen passieren können.

      Als Beispiel mag hier der Fall Patrick McHardy dienen:
      https://www.pro-linux.de/news/1/25090/patrick-mchardy-gpl-durchsetzung-zur-pers%C3%B6nlichen-bereicherung.html

      • Günter Born sagt:

        Den meisten Juristen und Open Source-Entwicklern ist der Fall (und ähnliches) bekannt. Liegt imho funktional aber anders als der oben gegenständliche Fall, wo es um Vorladungen der Staatsanwaltschaft gegen Käufer von Lizenzkeys ging (wenn auch dort das Urheberrecht angezogen wird).

    • Anonymous sagt:

      Linux ist aber leider auch nicht die Antwort auf alle IT-Fragen, auch wenn ich mir das oft wünsche! Die Realität in Unternehmen ist nunmal das Software oft nur unter Windows läuft. Also muss ich mich als Admin auch mit Windows auskennen! Wir sehen hier eigentlich wieder ganz gut das Monopole nicht funktionieren und der Markt wie so oft versagt hat, es setzt sich selten die beste Lösung durch!

    • Stephan sagt:

      Mit Linux passiert dir vieles nicht, weil es die Software dort garnicht erst gibt.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Wenn man nicht sucht und schaut, richtig. Dann findet man auch nichts.

        Ob man bspw. (wie mein guter Freund) nun unbedingt eine RA-Software einsetzen muß, die optisch auf einen Stand von 1980 aufbaut und als Abhängigkeiten MS-SQL /MS-Access-Only setzt, sei dahingestellt. Da gibt es durchaus auch vernünftige Alternativen.
        Aber wenn man sich erst mal an ein Produkt gewöhnt hat, ist der Drang zu wechseln, recht gering.

        • Anonymous sagt:

          Branchenspezifische Anwendungen gibt es oft nur für Windows. Die sind auch immer schön teuer weil es praktisch keinen Wettbewerb gibt, dagegen ist selbst die Datacenterlizenz ein Schnäppchen. Banking Software von unseren deutschen Banken, richtig fast nur für Windows. Datev auch kein Linux. Datev schließt sogar Windows Versionen vom Support aus die offiziell noch in der 18 Monate Support Phase von Microsoft sind. Also bitte nochmal in der Realität ankommen. Auch ich steh auf OpenSource aber selbst im Mittelstand ist das kaum durchsetzbar. Zudem sind in der Wirtschaft eben auch andere Regeln einzuhalten wenn die Software die nicht befolgt , weil aus den USA habe ich halt Pech gehabt.

          So einfach wie es die Linux Jünger immer gerne darstellen ist es halt leider aktuell auch nicht!

    • Knusper sagt:

      Ok, privat mal außen vor.
      Doch hast du dir schon mal Linux-Subcriptions angesehen? Von Red Hat, Suse usw. Für Firmen, Kommunen, Unis usw.
      So ein unfassbares Wirrwar von Möglichkeiten habe ich selten gesehen. Und billig ist das auch nicht.

    • Blupp sagt:

      Ja kann man fast so sagen. Zumindest bietet Linux deutlich mehr Freiheiten als Windows. Software die es nicht gibt kann man schaffen, machen wir hier seit einiger Zeit so. Und plötzlich merkt man es stimmt, es gibt nichts das man auf Linux nicht irgendwie abbilden könnte.
      Will man jedoch fertige Lösungen haben bzw. einkaufen, dann kommt man um Windows wohl tatsächlich nicht herum, ärgert sich aber mit Unzulänglichkeiten weil die Softwarefirma eben selten ein Produkt schafft das speziell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Klar die machen das auch wenn man es bezahlt, dann kann man das aber auch wieder auf Linux umsetzen.
      Kurz gesagt: Geht nicht, gibts nicht. Die Frage lautet eher ob man etwas ändern will.
      Ja ich bin auch nicht unfehlbar – soviel zum verkneifen …

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Dein Kommentar trifft den Nagel auf den Kopf. Meiner Meinung nach.

      • Michael Bickel sagt:

        " Software die es nicht gibt kann man schaffen, machen wir hier seit einiger Zeit so."

        Das ist toll für Euch, wenn das so geht. Persönlich habe ich aber wenig Lust dazu auf ein System zu setzen, bei dem ich für mich wichtige fehlende Software auch noch selber programmieren muss. Nö, meine Freizeit verbringe ich lieber im Garten.

        Außerdem, warum brauche ich das?

        Mal abgesehen davon, dass fast jeder PC mit Windows ausgeliefert wird, kann man Windows ja auch einfach und ehrlich bei Microsoft kaufen/lizenzieren. Office genauso oder ich kaufe SoftMaker oder verwende Open Source oder was auch immer.

        Das ist nichts wirklich schwierig. Man muss nur einfach und direkt eine ehrliche normale Lizenz erwerben. Schwierig ist es nur für Leute, die eigentlich gar nichts bezahlen möchten.

        • Blupp sagt:

          Wofür man das braucht?
          Zum Beispiel dafür, dass man Datenschutzbestimmungen einhält und weitergehende gesetzliche Pflichten erfüllt, Dazu kommt die Unabhängigkeit von MS. Vor wenigen Jahren lief hier noch alles auf Windows-Basis. Alles war ordentlich lizenziert und dennoch ploppte ein Dialog auf der freundlich daruf hinwies, dass es wohl ein Lizenzproblem gibt. Wir kamen nicht mehr an unsere Daten, solchen Mist tun wir uns nun nicht mehr an.

          Wie war das noch gleich mit DATEV, man braucht einen Windowsclient. Das wars dann mit DATEV, wir können nicht beurteilen und erst Recht nicht sicherstellen, dass vertauliche Daten von Mietern sonstwo landen, MS spielt nicht mit offenen Karten. Ein Vertrauen in Windows und MS ist durch nichts gerechtfertigt.

          Im Firmenumfeld kostet Software auch unter Linux etwas. Es geht nicht ums liebe Geld, wir investieren dann lieber in eigene Software und wissen woran wir sind. Dann passt das auch mit dem Datenschutz und der Zuverlässigkeit …

          • Anonymous sagt:

            Das geht aber nicht für den Bäcker, Elektriker oder Maurer um die Ecke, der kann nicht seine eigene Software erstellen.

            An seine Daten kommt man immer auch bei einem Windows das angeblich nicht lizensiert ist! Im Gegenteil eine Windows 10 Lizenz läuft zum Beispiel ewig ohne das man einen Key eingeben müsste man muss halt die Nagscreens wegklicken. Beim Server macht man einen Rearm und schwupps hat man 28 Tage Zeit seine Daten runterzuziehen.

            Aber ja von Microsoft wegzukommen ist sicher der richtige Weg, nur ist er für viele Nicht-ITler aktuell einfach nicht gangbar, da ihnen die Kompetenz fehlt.

            Für den Normalo ist es auch wurscht wem er die Kohle für die Software in den Rachen wirft, den der traut einem ITler genauso weit wie er ihn werfen kann.

        • OwenBurnett sagt:

          > Schwierig ist es nur für Leute, die eigentlich gar nichts bezahlen möchten.
          >

          Naja, nichts für ungut, aber wen man von MSFT Be$!ßen wird und als privater deutlich mehr zahlen muss als ein mega Konzern, da wäre man doch schön blöde sich so ausnehmen zu lassen.

          Gerecht ist von den schwachen wenig und von den starken viel zu verlangen, umgekehrt ist maximal asozial.

          Menschen haben nun mal auch abseits der Rechtsprechung einen Gerechtigkeitssinn.

          Und Volumen Rabatte kann man realistisch nur bei physischen Gütern rechtfertigen, die Logistik Organisation Produktion brauchen.
          Aber nicht bei Software für MSFT ist es der genau gleiche Aufwand ob sie einer Firma 10000 Lizenzen "liefern" oder einem privatem eine einzelne.

          Von daher ist es nur all zu menschlich und all zu verständlich das Leute auf solche Angebote "reinfallen" es ist ja ein echter preis für ein Mega Konzern also ist die Software so wenig wert und der laden preis reinste Abzocke.

          • Michael Bickel sagt:

            aber was genau kostet denn für einen privaten Nutzer so viel Geld?

            Windows kommt meist ohnehin mit dem PC und Office kostet einzeln selbst bei MS direkt nur 69 Euro im Jahr für den Einzel-Nutzer im Abo. Und hier kann man ja ausweichen, Alternativen gibt es ja genug.

            Wobei die meisten rein privaten Anwender zumindest Office bzw. Microsoft 365 ja meist nicht wegen der Software lizenzieren.

            Es ist legitim sich nach Alternativen umzusehen, es ist aber nicht legitim irgendwelche Schwarzmarkt-Angebote in welcher Form auch immer zu nutzen, nur weil einem der Preis nicht passt.

            Wer bei Edeka, einem seriösen Anbieter, eine Lizenz kauft, dem nehme ich ja durchaus noch ab, dass er wirklich dachte, dies sei halt eine Promo-Aktion. Dem Käufer einer 2.50 Lizenz bei ebay nehme ich dies aber nicht ab und das ist auch mit Gerechtigkeitssinn nicht zu rechtfertigen.

            Man hat einfach keinen Anspruch auf einem für sich passenden Preis, zumindest nicht, wenn es reichlich Alternativen gibt. Beim System, bei der Office-Software und bei allem anderen.

          • Martin sagt:

            @ Michael Bickel
            Ein Abonnement geht gar nicht und schon gar nicht für 69 €/Jahr. Als Einmalpreis für Einzelprivatnutzer liese ich mir das noch gefallen.

            Ich muss da OwenBurnett absolut zustimmen.

            Man kann Libre Office nutzen, was ich auch tue, aber das Problem ist, dass es nicht wirklich mit Excel kompatibel ist. Meiner Testerfahrung nach ist PlanMaker des FreeOffice von SoftMaker sogar noch weniger mit Excel kompatibel, obwohl diese behaupten, die größte Kompatibilität zu haben, wenn ich das richtig verstanden habe.

            Fremde Exceltabellen funktionieren mit Libre/Open/Softmaker Office häufig gar nicht oder nicht richtig. Selbst dann nicht, wenn sie extra im Open Dokument Format gespeichert wurden. Es gibt z. B. eine Steuerberechnungstabelle für private Gewinne/Verluste aus Etoro, die nur mit Excel funktioniert. Man wäre also gezwungen, Excel zu haben.

            Die Konzerne verdienen so unfassbar viel Geld, weil ihre Produkte zu teuer sind oder/und ihre Mitarbeiter zu schlecht bezahlt werden und sie mit zweifelhaften Methoden Quasimonopole aufgebaut haben. Denn die Vergangenheit zeigte mehrmals, dass nicht unbedingt das bessere Produkt gewinnt. Zudem verdienen Vorstände unanständig viel Geld, während die Masse schauen muss, wie sie rumkommt bzw. es nicht schafft.

            Microsoft hat Jahrzehnte mit teils höchst zweifelhaften und unlauteren Methoden auf sein Quasimonopol hingearbeitet. Mir sind die ganzen US-Techgiganten ein absoluter Grauß! Gut, eigentlich alle Großkonzerne, weltweit. Diese entsetzliche Gier ist das Problem und sie wird von den US-Techgiganten allgemein gefördert, wie man an den Youtubern und Instagramern leidlich sieht. Und das besonders Schlimme ist dann auch noch, dass völlig überbezahlte Sportler und sonstige "Sternchen" als Influencer, also als Manipulatoren, über die Techgiganten Unsummen hinzuverdienen.

            Nein, das hat nichts mit Neid zu tun (ich will ja nicht sein wie die), sondern mit Gerechtigkeitssinn. Dazu kommt noch, dass die alles andere als Charaktervorbilder sind – ganz im Gegenteil! Aber sie spiegeln leider das Denken Vieler wider: Bescheidenheit, Anstand, Rücksicht, Moral? Völlig unbekannt!

            https://www.forbes.com/sites/maddieberg/2020/12/18/the-highest-paid-youtube-stars-of-2020/

            https://influencermarketinghub.com/instagram-highest-paid/

            Auf der einen Seite Manipulatoren die Hunderttausende/Millionen verdienen und auf der anderen Seite die Produktiven (Handwerker, Müllwerker, Kranken- und Altenpfleger, Raumpfleger, Kassierer und Verkäufer, Ingenieure, Ärzte, Wissenschaftler/Forscher, etc.).

            Nein, ich wähle nicht Die Linke (AfD natürlich ebenfalls nicht) und bin auch ganz und gar nicht für Kommunismus, aber der ausgeuferde Kapitalismus regt mich immer mehr auf. Mal sehen, was der Wahl-O-Mat dieses Jahr ergibt, Es kann aber nur eine Partei werden, welche das bedingungslose Grundeinkommen untertützt. Und nein, das Bürgergeld der SPD ist ein umbenanntes ALGII, nur mit anderen Fristen. Ich werde mir auch die Begründungen aller Parteien zu allen Fragen gündlich anschauen.

            Dass Ebay hier Microsoft so tatkräftig untertützt und auch die Käuferdaten den deutschen Behörden zuschaufelt, könnte hauptsächlich am Zusammenhalt der US-Konzerne liegen, da es schließlich um Geld für die USA geht.

      • Zocker sagt:

        "Software die es nicht gibt kann man schaffen"

        Ja, das kann man. Nutzen wird man sie aber nie können, da man die ganze Zeit mit der Programmierung beschäftigt ist. Das mag zwar ein schönes Hobby sein, aber nicht jeder möchte das ausüben. Daher ist das keinerlei Argument.
        Das Hauptproblem von Linux ist und bleibt die fehlende Software. Und damit meine ich nicht unbedingt die Masse, sondern auch die Qualität. Ein Programm wie Blender oder GIMP ist zwar ganz nett, von der Bedienung her aber absolut grauenhaft und am Nutzer vorbeientwickelt.
        Daher ist der Weg weg von Windows nicht so einfach, wie du es darstellst. Für einfache Zwecke mag das gehen, aber je umfangreicher die Nutzung unter Windows bisher, desto schwieriger der Umstieg.

        • Blupp sagt:

          Im Prinzip kann man mit allem gut arbeiten, selbst mit Blender, da passiert grad was in Sachen Benutzerfreundlichkeit. Wobei Blender natürlich eine Lernkurve hat. Aber wer das einsetzt, der weiß was er will und findet seinen Weg. Nur sollte man nicht Firmen mit Privatnutzern vermischen. Als Privatnutzer verwaltet man selten um die 1000 Mieter, das sind ganz andere Anforderungen. In der Firma ist es kein Ding mal eine Stelle zu schaffen, das will geplant sein und braucht seine Zeit. Da hier alles unter Linux Top läuft können wir zurückblicken und ruhigen Gewissens sagen das es sich gelohnt hat.

          Und der Privatnutzer braucht meist nicht so viel. Für die Onlinegeschichten ist alles da was es auch unter Windows gibt, selbst Edge – wer das denn unbedingt will. Für private Briefe reicht Libreoffice allemal, wobei damit auch deutlich mehr geht.

          Ebenso wenig sollte man die Brauchbarkeit eines Systems an ein, zwei Anwendungen festmachen. Man sollte schon schauen was man braucht und die Softwareauswahl unter Linux ist riesig. Der Umstieg kann natürlich schwer sein, es lohnt sich aber, wenn man sich ernsthaft damit beschäftigt.

          • Zocker sagt:

            Bei einfachem Office und Internet sollte es keine Probleme mit Linux geben. Wenn man darüber hinaus will, wird es jedoch sehr eng werden. In Sachen Multimedia ist Windows einfach besser aufgestellt. Und zwar deutlich. Über Spiele reden wir gar nicht erst.
            Das sind ganz schnell mehr als zwei Anwendungen, an denen es hapert. Die große Softwareauswahl nützt nichts, wenn sie am eigenen Bedarf vorbeigeht.

  7. Anonymous sagt:

    Was ich irgendwie auch spannend bei der ganzen Sache finde:

    Windows 8.1 und Windows 2012 R2 Lizenzen wurden nachträglich von Microsoft unbenutzbar gemacht. Heißt ich kann meine legalen teuer gekauften Windows 8 Lizenz wegen zu neuer Hardware nicht mehr auf meinem Rechner einsetzen! Upgraden darf ich legal eigentlich nicht mehr ;) Das gleiche gilt für meine legalen Windows 2012 R2 Lizenzen aus dem Dreamspark Programm. Gut hier sehe ich das ein bisschen nach dem Motto wie gewonnen so zeronnen. Die Dreamspark Lizenzen darf man auch nach Abschluss der Ausbildung weiterhin einsetzen, wenn man sich an ein paar Bedingungen. Das juckt niemanden, wo ist die Staatsanwaltschaft denn da? Ich habe hierzu mehrfach versucht gegen Microsoft vorzugehen. Nur ist das Thema für die meisten Verbrucherschützer zu komplex. Sorry dieser Staat kotzt mich jeden Tag mehr an. Mich nervt dieses seltsame Gebahren, die gr0ßen treten die Gesetze ständig mit Füßen. Aber wehe der einfache Mann oder die einfache Frau begeht Mal eine kleine Verfehlung dann gibts richtig auf den Sack.

    • Dat Bundesferkel sagt:

      "Das gleiche gilt für meine legalen Windows 2012 R2 Lizenzen aus dem Dreamspark Programm."

      Moment! Da solltest Du Dir die Nutzungsbedingungen noch mal genauer durchlesen.
      Installation nur solange Du bei einer Dreamspark-berechtigten Einrichtung bist. Danach ist die Installation untersagt. Ebenso während der gesamten Zeit die produktive Nutzung. Also da hat man Dir rein gar nichts genommen, weil Du nie etwas hattest.

      • Anonymous sagt:

        Falsch! Es gibt das Dreamspark Programm für Studenten und es gibt das für Schüler direkt bei Microsoft. Ich hatte letzteres und habe mir die Bedingungen durchgelesen. Ich hatte sie sogar zusammen mit der Übersicht der Lizenzen und Keys ausgedruckt um auf Nummer sicher zu gehen. Da ich sie nicht mehr nutzen kann habe ich nichts mehr davon, ich habe aber auch die Keys vernichtet.

  8. Bernd Bachmann sagt:

    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", richtig. Dennoch (noch einmal) die Bemerkung: Ein Käufer kann im allgemeinen nicht wissen, ob das, was er da kauft, rechtmässig ist oder nicht. Insbesondere ist der Preis kein Kriterium dafür. Ich habe gerade mal verglichen: Ich habe seinerzeit eine Office 2016 Professional Lizenz für weniger als 3% des bei Microsoft angegebenen Preises im Rahmen des sogenannten "Home Use Programs" über meinen Arbeitgeber, ein Grossunternehmen, gekauft. Ich weiss also bzw. glaube zu wissen, dass es möglich ist, Software legal für sehr viel weniger als zum Listenpreis zu kaufen. Wieso sollte ich bei einer Win10-Lizenz (den Unterschied zwischen "Lizenz" und "Lizenzschlüssel" verstehen wohl nur Anwälte) für 10 Euro misstrauisch werden? Ganz besonders dann, wenn damit die Aktivierung auch noch erfolgreich ist?

    In dem Land, in dem ich lebe, trägt man diesem Umstand übrigens dadurch Rechnung, dass man sich als Käufer/Nutzer von das Urheberrecht verletzenden Produkten *nicht* strafbar macht, nur als Anbieter/Verkäufer. Eine sehr vernünftige Regelung, wie ich finde.

    • Gerold sagt:

      Wenn Du die Schweiz meinst, das bezieht sich auf Filme, Serien, Musik und Bücher.

      Computerprogramme sind davon explizit ausgeschlossen, nachzulesen im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), Artikel 19 Verwendung zum Eigengebrauch.

      Absatz 1: "Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden" und dann eine Erläuterung was Eigengebrauch umfasst.

      Absatz 4: "Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme."

      • Bernd Bachmann sagt:

        Es ging mir einfach nur darum, dass ein Normalmensch in der Regel nicht beurteilen kann, ob ein Angebot legal oder illegal ist.
        Das gilt genauso in der Offline-Welt. Wenn ich ein Buch kaufe, muss ich mich auch darauf verlassen, dass
        – der Buchhändler das Recht hat, dieses Buch zu verkaufen;
        – der Verlag das Recht hatte, dieses Buch zu drucken;
        – der Autor bei allen verwendeten Materialien (Texte , Fotos, …) das Recht hatte, die zu verwenden.
        Ich weiss nicht, ob es so ist, und habe auch keine Möglichkeit, es herauszufinden. Und da es Bücher — genau wie Software — nun wirklich in allen Preisklassen gibt, kann auch ein besonders günstiger Preis kein Argument sein.

    • Günter Born sagt:

      Führt bitte kein Home-Use-Programm als Beispiel für "ich kann am Preis nicht erkennen, ob etwas legal ist" an. Das Home-Use-Programm wurde von Microsoft für ganz bestimmte Kreise und mit einer bestimmten Intention aufgesetzt. Gleiches gilt für die bei Microsoft aufgesetzten Upgrade-Lizenzen (die Argumentation kam im Blog ja auch als Kommentar). Das mit einem Kauf bei einer eBay-Quelle gleich zu setzen, ist imho absurd.

      • Bernd Bachmann sagt:

        Herr Born, das wissen *Sie*, aber der normale, nicht besonders IT-affine Benutzer, der einfach nur ab und zu einen Brief schreiben möchte, doch nicht. Auch ich (immerhin Informatiker) war extrem erstaunt, als ich vorhin nachgeschaut habe, was MS Office regulär kosten soll. Da hätte ich mich locker um einen Faktor 10-20 verschätzt.
        Es hätte deswegen auch mir durchaus passieren können, ein MS Office für 10 Euro als "günstig, aber nicht auffällig günstig" einzuschätzen.
        Nun gut, 2,50 Euro sind dann vielleicht doch etwas extrem.

      • Zocker sagt:

        Der Vergleich hinkt natürlich. Trotzdem hat er einen wahren Kern. Nämlich den, dass jemand vielleicht von einem Bekannten gesagt bekommen hat, dass er einen Key über die Firma für 15€ bekommen hat. Warum sollte er bei 15€ im Internet misstrauisch werden? Die Bedingungen des Home-Use-Programms wird er nicht kennen.

  9. dasolli sagt:

    Hinweis: zum Legalitätsprinzip gehört auch das Opportunitätsprinzip:

    …unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen, wenn die Schuld des Täters gering erscheint (§ 153 StPO), die Erfüllung von Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses ausreicht (§ 153a StPO)…

    Hinzu kommt, das es sich bei Verstößen nach § 106 UrhG um ein Antragsdelikt handelt, bei dem die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse belegen muss (was allerdings nicht sehr schwer ist)

    d.h. es ist durchaus möglich, das die jeweilige Staatsanwaltschaft erst gar kein Verfahren eröffnet bzw. es gleich einstellt….

    ABER darauf verlassen kann sich niemand…

  10. Steter Tropfen sagt:

    Ich sag's ja: Gar nicht erst mit gekauften Lizenzen aufhalten, sondern cracken – damit ist man auf der sicheren Seite. ;-)

    Oh Mann, wie oft habe ich bei echten Mißständen schon lesen müssen, dass das Justizsystem in Deutschland ja sooo überlastet ist und deshalb leider nichts machen kann. Aber wenn ein milliardenschwerer US-Gigant wegen ein paar gestohlener Peanuts anruft, dann steht der Staatsanwalt stramm.

    • Zocker sagt:

      Das ist eigentlich die traurige Erkenntnis aus der Sache. Wer es gecrackt hat, fährt letztendlich sicherer als wenn er es ohne sich genauestens zu informieren gekauft hat.

  11. Gerold sagt:

    Das ganze ist ein klarer Fall von "Die Staatskasse muss gefüllt werden".
    Die Urheberrechtsverletzung ist ein geringfügiger Fall, daher hat man den Vorwurf der "leichtfertigen Geldwäsche" dazugepackt.

    Diese Drohkulisse soll die Empfänger solcher Schreiben einschüchtern. Die Staatsanwaltschaft will keine Gerichtsverfahren, daher will man die Beschuldigten dazu bringen ein Schuldeingeständnis abzulegen und einen Strafbefehl zu akzeptieren. Solche Drohkulissen sind eine bekannte Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft damit Beschuldigte ein geringes Delikt gestehen.

    Was lernen wir aus der ganzen Sache? Wer billig Software einkaufen will sollte Händler mit Firmensitz Deutschland meiden.

  12. R2D2 sagt:

    Hausdurchsuchungen? Ernsthaft? Wie sieht es hier mit der Verhältnismäßigkeit aus?

  13. Vendoree123 sagt:

    Zumindest etwa mit einem PC mitgelieferte DVDs/ CDs in Hüllen/ Karton dgl. mit entsprechenden Aufklebern und Texten, ggf. Zusatzleistungen
    oder analog in Einzelhandelgeschäften vor Ort oder analog im Rahmen Upgradeprogrammen bereitgestellten/ erworbenen MS – Produkten vage ich zu vermuten, dass das in Ordnung sein könnte.

    Ins Visier, soweit ich das hier korrekt herausgelesen haben sollte, soll unter gewissen Bedingungen der Online-Handel (Verkauf/ Kauf) von MS -Produkten, soweit nicht direkt durch/ von MS, gekommen sein.

    Nur mal im Raum gestellt: Was wird bei diversen Webseiten angeboten, ESD, Bulk, OEM, Volumen, Retail, neu, gebraucht, …; worauf kommt es in Kurzfassung an, damit es in Ordnung sein sollte …, derzeit und in jüngster Zukunft?

    Vlt. würde ja auch ein überschaubares Merkblatt in lebendiger Sprache von autorisierter Stelle u. a. für Verbraucher und Anbieter mithelfen für den Anfang.

    Hatte mal beim Lesen des Artikels auf das Werbeangebot zu Win 7 (https://www.vollversion-software.de/) hier im Artikel geklickt, um zu schauen, was da so präsentiert wird.

    Nachfolgend zwei Beispiele.
    Woran könnten/ sollten Verbraucher bei den dortigen beispielhaften Angebotslinks erkennen, passt oder passt nicht?

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  14. PattyG sagt:

    So langsam kriege ich echt die Krise! Natürlich müssen Gesetze sein. Und natürlich müssen/sollten sich alle daran halten. Aber wenn teilweise sogar hochdotierte Juristen und sonstige Fachidioten sich schon die Nächte um die Ohren hauen, um hier noch durchzublicken und auch unsere Politik seit Jahr(zehnt)en nichts, aber auch gar nichts unternimmt, um hier den ahnungslosen und gesetzestreuen Bürger (ja, ich weiß, ich meine genau diese Bürger und nicht die "kriminellen" Ausnahmen) zu schützen, indem mal Klartext aufgesetzt wird, damit genau diese Diskussionen erst gar nicht geführt werden müssen, dann fehlt mir einfach das Verständnis.
    Und genau das wird schön von irgendwelchen nimmersatten Abmahn-Idioten ausgenutzt, um mal eben das schnelle Geld zu machen.
    Gut, in diesem Fall ist es die Staatsanwaltschaft, aber wer daran verdient, steht außer Frage.

    Vendoree123 hat hier bereits 2 Beispiele für derartige Angebote aufgezeigt.
    Die folgende Frage an die Runde, nur um vielleicht die eine oder andere Unsicherheit auszumerzen.
    Was ist denn von dem folgenden Angebot zu halten. Sieht doch verdammt seriös aus, oder? Und wenn man nach den Begriffen COA und MAR googelt, erhält man, zumindest für mein laienhaftes Rechtsverständnis, keine Informationen, die mich vom Kauf abschrecken:

    Windows 10 Pro 64 Bit – DVD + COA MAR EUR 39,90
    https://www.softwarebilliger.de/betriebssysteme/windows-10-pro-64-bit-dvd-coa/

    EDIT: Da ich aktuell noch Windows 10 Pro für einen neuen, privaten Rechner benötige, habe ich bei diesem Anbieter einfach mal angefragt, ob ich mit dieser angebotenen Version auf der sicheren Seite bin. Mal die Antwort abwarten …

    • Günter Born sagt:

      Zur Frage nach der DVD – lies dir einfach die Definition von MAR durch. Meines Erachtens müsse da ein Rechner dran hängen, um mit den Lizenzbedingungen konform zu sein.

      Im Sinne des obigen Artikels wärst Du nach meiner Einschätzung aber vor der Staatsanwaltschaft sicher. Die Vorgehensweise, die Du nutzen könntest, wenn es in den Finger juckt.

      1. Den Händler anfragen "kriege ich nach deinem Dafürhalten eine gültige Lizenz, die ich auf einer eigenen Maschine installieren darf".
      2. Ist die Antwort ja, bestellen und das, was elektronisch und per Post bei dir eintrifft an die Microsoft PID-Prüfung schicken.

      Ergibt die PID-Prüfung "alles gut", hast Du eine günstige Lizenz (40 Euro plus das Einschreiben für die Einsendung an Microsoft).

      Ergibt die PID-Prüfung "keine gültige Lizenz" schickst Du dem Händler eine Mängelrüge mit der Forderung a) eine gültige Microsoft Produktlizenz bereitzustellen und b) Fristsetzung.

      Wird das nicht erfüllt, schickst Du eine Kostennote als Schadensersatz (gehe in meinen Artikel Gebrauchtsoftware-Verkäufe: Offenkundige Betrugsfälle, da habe ich einen Ansatz dokumentiert). Mein Tippgeber, der Software für eine Organisation beschafft, hat das bei einigen Händler mit Erfolg gemacht.

      Gibt halt Fälle, wo das Gegenüber versucht, das auszusitzen. Da könnte man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, was dann in einer Vollstreckung endet. Zudem könnte man eine Betrugsanzeige stellen. Ist nervig und erfordert ggf. auch am Ende des Tages einen Anwalt zur Durchsetzung – aber in solchen Fällen ist die Rechtslage imho klar. Und je nach Konstellation wäre das vom Mitbewerb sogar abmahnfähig (der Händler würde ja einen unlauteren Wettbewerb begehen).

      • PattyG sagt:

        Danke Dir für diese ausführlichen Informationen und Deine Einschätzung.
        Ich habe bereits eine Antwort auf meine o.g. Anfrage erhalten, die mich diesbezüglich positiv stimmt:

        ————
        Guten Tag Herr xxxxxxxx,

        vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen.

        Ja, dass ist kein Problem. Der von Ihnen erwähnte Artikel, ist nur in Verbindung mit Ebay, wo wir keine Key`s verkaufen oder verkauft haben.

        Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

        Mit freundlichen Grüßen
        xxxxx xxxxxx
        ————

        Auch wenn die Antwort etwas holprig geschrieben ist, verstehe ich es so, dass diese DVD COA MAR-Version absolut "sauber" ist.
        Hier der Vollständigkeit halber noch der genaue Wortlaut meiner Anfrage. Nicht wundern, ich habe mit Absicht 5 Stück angefragt:
        ——————-
        Sehr geehrte Damen und Herren,
        ich benötige 5 Windows 10 Pro Lizenzen für 5 PCs, auf denen ich Windows 10 Pro installieren möchte.
        Bitte teilen Sie mir mit, ob dieser Artikel 5010010500025 "Windows 10 Pro 64 Bit – DVD + COA MAR" einen Aktivierungsschlüssel/eine Lizenz besitzt, den/die ich problemlos nutzen kann, ohne mit den Microsoft Nutzungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen in Konflikt zu geraten und mich in irgendeiner Form strafbar zu machen.
        Ich bin ein "stinknormaler Otto-Normal-User" und möchte einfach nur auf "Nummer sicher" gehen.
        Herzlichen Dank.
        Mit freundlichen Grüßen
        xxxxxx
        ——————-

        • Günter Born sagt:

          Der Haken ist (nach meinem Wissen), dass MAR nur in Verbindung mit Refurbished Hardware geht. Das ist erkennbar nicht der Fall. Relevant wäre aber die Antwort des Microsoft PID-Service.

          PS: Bis 2020 war MAR DVD mit COA – aber 2021 wird eine digitale Lizenz geliefert – also auch das ändert sich.

  15. Martin sagt:

    Jahrelang wurden diese Verkäufe von Keys ohne Lizenzen halbwegs geduldet und nicht konsequent verfolgt. Das hat dazu geführt, dass viele zu glauben begannen, dass dies Lizenzen seien. Ich denke dass solche Keys bei Lebensmittelhändlern verkauft wurden hat das Fass zum überlaufen gebracht und dazu geführt, dass Microsoft nun konsequent jeden verfolgt und zwar ganz egal um welchen Betrag es sich handelt. Ich denke Microsoft will so ein breites Umdenken bewirken. Das Thema wird uns vermutlich noch lange begleiten.

    • OwenBurnett sagt:

      Deswegen gleich eine gecrakte version nähmen

    • Martin sagt:

      War Dir nicht aufgefallen, dass es hier schon einen Martin gibt?

      Es wäre irgendwie geschickter, wenn man uns auseinanderhalten könnte.

      • Zocker sagt:

        Vielleicht solltest du deinen Nickname hier nicht so allgemein halten. Da solltest du dich nicht wundern, dass es da irgendwann noch einen geben wird. ;)

        • Martin sagt:

          Das hätte ich vorher bedenken sollen, aber ich dachte, dass da höchstens ein MartinA/B/C/1/2/3/… kommt. :-) Wenn ich mich jetzt umbenenne, werden meine bisherigen Kommentare dem anderen zugeschrieben.

          Mehrere Kommentatoren mit gleichem Pseudonym kann natürlich auch Vorteile hinsichtlich erhöhter Anonymität nach außen bieten. :-) Allerdings kann es bei widersprüchlich anmutenden Kommentaren auch dazu führen, dass man glaubt, einen schizophrenen Martin vor sich zu haben, was der Akzeptanz/Glaubwürdigkeit der Kommentare wohl nicht zuträglich wäre. ;-)

    • Günter Born sagt:

      Es sind meiner Beobachtung nach zwei Sachen. Die Edeka-Aktion von lizengo hat "ein Fass bei Microsoft" nur deshalb zum Überlaufen gebracht, weil dort bei einer simplen Stichprobe sofort ein Bruch der Entscheidungen des BGH und des EuGH in Bezug auf den Verkauf von Gebrauchtsoftware mit Lizenzübertragung erkennbar wurde. Also wurde imho die Staatsanwaltschaft durch den Lizenzgeber beim Fall lizengo eingeschaltet. Hätte sich der Händler an die Leitlinien der Urteile gehalten, und nur für die EU bestimmte Lizenzkeys für Firmen vertickt, wäre lediglich der Vorwurf "des ungeklärten Lizenznachweises" im Raum gestanden. Da ist Microsoft m.W. bisher vor einer juristischen Klärung zurückgeschreckt. Aber jetzt hat man gegen den lizengo GF die Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs durchgesetzt. Denn der GF musste wissen, dass die Keys aus Quellen außerhalb der EU stammten (zumal lizengo die einschlägigen Urteile ja zitiert hat – den Flurfunk darf ich hier nicht zitieren, weil ich das nicht belegen kann, aber ich denke, die Staatsanwaltschaft dürfte da ggf. genügend Beweise bei der Beschlagnahme gefunden haben). In diesem Fall sehe ich die Käufer noch nicht auf dem Radar des Staatsanwalts (da gab es ja Testierungen von Rechtsanwälten für den Shops, die zwar juristisch für die Lizenzierungsfrage nicht relevant sind, aber den Nachweis "hättest das erkennen müssen" gegenüber einem Käufer kaum führbar machen).

      Das zweite Faß ist, dass dieser bewusste Missbrauch durch Händler – und auch Käufer, die bewusst auf eBay die "unter 10 Euro Keys" schielen – eine Größenordnung erreicht hat, die einfach Gegenmaßnahmen erfordern. Wenn es dir gelingt, Umsätze von Händlern zu recherchieren und Du mal anfängst zu rechnen, müssen da Millionen an Lizenzkeys (teilweise mehrfach) unter die Käufer gebracht worden sein. Zudem gibt es den Fall von "ich baue mir den Lizenzkey mal selbst und schaue, ob der passt", wo diese in einem fernöstlichen Land generierten Ergebnisse dann in einschlägigen Shops von europäischen Verkäufern für wenige Euro-Cents gekauft und hier für "unter 10 Euro" als vermeintliche (Neu) "Ware von Hersteller xyz" vertickt werden. Da schauen dann legale Käufer einer Microsoft Software mitunter verdutzt aus der Wäsche, weil die Erstaktivierung des legal erworbenen Produkts wegen bereits erfolgter Mehrfachaktivierung gesperrt ist. Die Fälle sind ja hier in den Kommentaren schon mal durchgeschimmert (auch wenn die Kommentatoren das so nicht erkannt haben, sondern schrieben "ich habe hier eine Key-Card, die nach dem Auspacken nicht funktionierte" und dann Microsoft die Schuld gaben – ähnliches gilt für MAK für Volumenlizenzkunden).

    • Zocker sagt:

      Vielleicht ist der Marktanteil von Win10 inzwischen so hoch, dass sie das erst jetzt durchsetzen können. Davor hätte es möglicherweise der Verbreitung von Win10 geschadet.
      Genauso wird sich M$ genau überlegen, wann sie das Abomodell einführen.

  16. micha45 sagt:

    Ich denke, es geht hier im Grunde nur um die Händler, die bei eBay als Verkäufer dieser Billigschlüssel in Erscheinung getreten waren und gegen die nun strafrechtlich ermittelt wird. Auf die Namen der Käufer ist man dann nach Sichtung der Betriebsunterlagen gestoßen.
    Nun versuchen die Staatsanwälte im Rahmen der Ermittlungsverfahren Indizien zu sammeln und demnach womöglich auch an Aussagen der Käufer dieser Keys zu gelangen.
    Dass man das auf diese Weise, nämlich in Form einer Drohkulisse, mit absurden Vorwürfen gegen die Käufer, durchführt, ist eigentlich nicht die gängige Praxis.

    Sollte das wirklich stimmen, ist es zumindest in Bezug auf die Vorgehensweise sehr fragwürdig, die im Raum stehenden Tatvorwürfe gegen die Käufer sind einfach nur lächerlich.

    Noch ein kurzer Gedanke zu der im Artikel verlinkten Webseite dieser Koblenzer Anwaltskanzlei:
    Im dem verfassten Beitrag dort ist in den ersten Absätzen von "Aktivierungskeys", dann weiter unten plötzlich von "Lizenzen" die Rede.
    Der Herr Rechtsanwalt ist wohl auch nicht in der Lage, den entscheidenden Unterschied zu erkennen.
    Auf die Rechtschreibfehler im Beitrag gehe ich jetzt gar nicht groß ein.

    Dann wird auch noch der Begriff "quasi Hehlerei" erwähnt. Was soll das denn sein?
    Ob nun Hehlerei oder quasi Hehlerei, beides ist hier vollkommen unzutreffend, genauso wie der angeblich an die Käufer gerichtete Vorwurf einer Geldwäsche.
    Geldwäsche? Womit? Mit dem für den Kauf verwendete Taschengeld von Mummy und Daddy?
    Der Herr "Quasi Rechtsanwalt" hat wohl offensichtlich im Jurastudium nicht so richtig aufgepasst.

    Jeder Jurastudent im 1. Semester würde die gegen die Käufer erhobenen Vorwürfe in nur wenigen Minuten zerpflücken.

  17. rgbs sagt:

    Irgendwie komisch, wenn man mit einem "Billigkey" Win10 aktiviert hat, bekommt man im Win10 bei winver:
    "Dieses Produkt ist unter Microsoft-Softwarelizenzbedingungen lizenziert für:
    Windows-Benutzer."
    oder in den Einstellungen unter Aktivierung:
    "Windows wurde mit einer digitalen Lizenz aktiviert."
    Wenn man Win10 direkt "teuer" bei MS gekauft hat, bekommt man nach der Aktivierung identische Meldungen.
    Obwohl einem der Rechner, der ja zudem noch ständig mit Microsoft Verbindung aufnimmt, meldet Win10 sei lizenziert, kommen einige "Topjuristen" mit Geldwäsche usw..
    Es ist mittlerweile ein wirklich tolles Land, in dem wir leben.

  18. Gerold sagt:

    Im Tarnkappe Forum ist ein interessanter längerer Kommentar zur Rolle von ebay, die Ultrakurzfassung:

    Solche betrügerischen Shops werden von ebay gelöscht, sind dann aber kurze Zeit später und anderem Namen wieder präsent.

    Ebay arbeitet aktiv mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, es werden alle Daten solcher Shops zur Verfügung gestellt, das heisst die Käuferdaten stammen direkt von ebay.

  19. Michael K. sagt:

    … Strafverfolgungsbehörden … verpflichtet …, das erinnert mich an die Sache mit der Kaffeesteuer damals, das war auch so eine Sternstunde, Zitat aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs:

    "Die Zollverwaltung ermittelte gegen 50 000 Privatpersonen, die in den Jahren 2005 bis 2007 im Internet Kaffee von Versandhändlern aus anderen EU-Staaten bestellt hatten, ohne die dafür fällige Kaffeesteuer anzumelden und zu entrichten. Bei den meisten Besteuerungs- und Strafverfahren ging es um Beträge von wenigen Cent bis zu zehn Euro. So betrug die Kaffeesteuer in einem Verfahren gegen 4 000 Einzelpersonen insgesamt 25 000 Euro. Dafür entstanden Personalkosten von 800 000 Euro. Alle Strafverfahren wurden eingestellt.", vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/1-archiv/2009/teil-iii-sonstige-pruefungs-und-beratungsergebnisse/bundesministerium-der-finanzen/2009-bemerkungen-nr-56-verwaltungsaufwand-bei-kaffeesteuererhebung-im-eu-versandhandel-soll-verringert-werden

  20. Michael K. sagt:

    Vielleicht noch eine kleine Anekdote am Rande: Wenn ich den diesen Beitrag lese, dann wird dieser bei mir durch thematisch passende Werbung eingekleidet (vgl. https://abload.de/img/screenshot_werbung_lo1jky6.jpg). Das ist völlig in Ordnung, davon lebt das Blog, und ich unterstütze das. Nur der Kontext regt zum Schmunzeln an und lässt sowohl Experten als auch den gemeinen Endverbraucher ratlos zurück.

    • Günter Born sagt:

      Das ist aber nur, weil der Endverbraucher und auch die wenigsten "Experten" sich nicht mit dem Thema "wie wird Werbung geschaltet" auseinander setzen (wollen).

      Werbeanzeigen werden programmatisch geschaltet, d.h. der Publisher stellt Anzeigeplätze bereit. Die werden von Werbekunden nach zwei Kriterien gebucht.

      a) Es werden die persönlichen Interessen des Besuchers ausgewertet und berücksichtigt. Diese Schiene ist arg phöse, weil da die phösen Cookies auf die Rechner der Besucherschaft überspringen und den pulverisieren.
      b) Es wird der Kontext eines Artikels benutzt, um Werbekategorien für potentielle Werbekunden zu identifizieren. Da mokiert sich der gemeine Besucher dann drüber.

      Zu a): Die Implementierung der Cookie Consent Richtlinie (CMP 2.0) hat die Werbeeinnahmen von einem Tag auf den anderen auf 30% des Vorjahres einbrechen lassen – und die Blogs fast gekillt. Ich habe dem Reflex "zieh den Stecker" widerstanden und gesagt "lasse es ein paar Monate laufen".

      Womit wir zu b) kommen. Offenbar lernt Google mehr und mehr die Werbung auf den Kontext des Beitrags zu lenken. Denn im März steigen die Werbeeinnahmen wieder leicht.

      Ich kann als Publisher zwar Filtern – teilweise auf Zuruf mit den Google Partnern. Was ich mit den Google Partnern vereinbart habe, ist die Sperre sensitiver Themen (Porno, Sex, Glücksspiel etc. – und eBay ist auch wegen Anzeigen zur Reichskriegsflagge raus). Was ich aber definitiv nicht (mehr) mache: Sperrversuche als Katz-und-Maus-Spiel für bestimmte Anbieter, nur weil irgendwelche Nutzer da meinen "diese oder jene Anzeige passt nicht zum Kontext des Artikels".

      Wenn die Werbenden so doof sind, in einem Artikel zur juristischen Aufarbeitung von Keyverkäufen oder einem Verriss von irgend einem Produkt dann Werbung für ein Produkt/eine Dienstleistung zu schalten, dann kann ich auch nichts für und nehme die paar Euro-Cents mit.

      Nichts für ungut für die direkten und flapsigen Worte – aber das Thema ist bei mir durch. Ich lasse mich weder von Google (Du musst das und jenes beachten und optimieren – oder "künftig wollen wir 3rd party cookies im Chrome blockieren") beeinflussen, solange die nix vernünftig auf die Reihe bekommen. Noch lasse ich mich von der Nutzerschaft (Da kommt aber Werbung, die keinen Sinn macht) zu irgendwelches Aktionen verleiten. Und wenn es irgendwann gar nicht mehr passt, ziehe ich halt den Stecker.

      • Michael K. sagt:

        So war das gar nicht gemeint, deswegen locker bleiben. Ich bewege mich fernab jeder Kritik – schon gar nicht beim Blog-Betreiber, schließlich sind Anzeigen und Redaktion völlig getrennt. Anzeigenkunden werden wir hier auch nicht kritisieren. Ich weiß um die ganzen Hintergründe und wie GoogleAds auf den Clients ausgespielt werden.

        Ich finde es eher lustig, ist doch klasse, wenn sowohl Blog-Artikel als auch begleitende Werbung mit großem Interesse wahrgenommen werden und Freude bereiten.

  21. Gerold sagt:

    Rechtsanwalt Christian Solmecke äussert sich auf Youtube.

    Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys – 10.000 Verfahren gegen Lizenzgo-Käufer!

    https://www.youtube.com/watch?v=WfvyAAgCP4I

    • Günter Born sagt:

      Habe mir das Video angesehen (ist noch über einen anderen Kanal eingeschlagen). Zu Details äußere ich mich jetzt nicht – aber ich hätte da Fragezeichen zum dargestellten Sachverhalt wie "10.000 Verfahren gegen Lizenzgo-Käufer!" (ich meine nicht zu seinen juristischen Aussagen bezüglich des Vorwurfs der Staatsanwaltschaft). Aber warten wir ab, wenn dem so ist, werden wir sicher davon hören – auch im Blog – spätestens, wenn die dann Betroffenen bei mir einschlagen ;-).

  22. mumpel sagt:

    11 Jahre zurück? Ich wusste garnicht, dass wir schon 2026 haben. Windows 10 gibt es erst seit 2015.

    • Michael K. sagt:

      Vermutlich sind auch Lizenz-Keys von Microsoft Office vertrieben und damit miterfasst worden – würde von der Jahreszahl 2010 her ganz gut passen.

  23. Gerold sagt:

    Lars Sobiraj hat bei Tarnkappe einen weiteren Artikel geschrieben.

    ZAC NRW wegen Windows 10 Keys nicht aktiv geworden

    Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Koblenz wurde das ZAC NRW in Köln nicht wegen dem Kauf illegaler Win 10 Keys aktiv. Ein lokales Phänomen?

    Im Kommentarbereich des Artikels schreibt Lars dass sich weitere betroffene Käufer solcher Lizenzen bei ihm gemeldet haben.

    • Günter Born sagt:

      Danke – ich habe die Geschichte hier erst mal auf Eis gelegt, weil mir auch beim WBS-Video zu vieles vermischt wurde, wo es keine Belege für gibt. Werde bei Gelegenheit mal wieder was schreiben.

  24. Mark sagt:

    Guten Tag Herr Born,

    haben Sie seither Informationen zum weiteren Verlauf von Verfahren in dieser Sache gesehen? Mir ist noch nichts bekannt, was natürlich -gegeben der rasenden Bearbeitungsgeschwindigkeit der Staatsanwaltschaften- auch nicht überraschend ist.

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