Warnung: Neue Fake-Europol-Kampagne mit Betrugsanrufen (Juni 2022)

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Aus aktuellem Anlass noch eine Warnung in Sachen Betrugsanrufe. Aktuell läuft erneut eine größere Kampagne, in der sich Betrüger als Mitarbeiter von Europol ausgeben und behaupten, dass persönliche Daten im Internet missbraucht werden. Es wird versucht, an persönliche Daten – und vor allem an Geld der Opfer zu gelangen. Hier ein paar Informationen.


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Dass Betrüger versuchen, Europol, das BKA etc. für ihre Zwecke zu missbrauchen, ist bekannt. Trotzdem kann man nicht häufig genug vor solchen Betrugsanrufen waren – daher teilt ggf. diesen Beitrage, denn speziell ältere Mitmenschen scheinen auf die Masche hereinzufallen. Ich hatte gestern bereits eine Meldung bei den Kollegen von heise gesehen, diese aber nicht verfolgt. Die Nacht erreichte mich noch folgender Kommentar über Facebook, der einen solchen Anruf beschreibt.

Apropos Europol.

Ist was bekannt über diese telefonische Attacke bei der "Europol" anruft und mitteilt, dass persönliche Daten im Internet missbraucht wurden?

Ich bekam am 1.6. gleich zwei Anrufe auf einer nicht öffentlich bekannten Handynummer, der erste aus dem Vorwahlbereich 089, der zweite aus 0228.

Eine automatische Ansage teilt auf Englisch mit es sei Europol und meine persönlichen Daten seien im Internet missbraucht worden, ich soll die 1 drücken um mehr zu erfahren.

Natürlich habe ich aufgelegt.

Einige Tage später meldete sich ein Kunde bei mir, der den gleichen Anruf angenommen und an den Angreifer letztendlich einen mittleren 4-stelligen Betrag verloren hatte.

Der Anrufer hatte den Geschädigten zum einen dazu gebracht ihm Zugang zum Computer zu gewähren und zum anderen Scans von Personalausweis und Kreditkarte anzufertigen. Zusätzlich hat der Angreifer innerhalb der Fernwartungssitzung wohl direkten Zugriff auf das Online-Banking erhalten, die Zugangsdaten abgegriffen, eine Überweisung ausgelöst und den Geschädigten erfolgreich dazu gebracht ihm die notwendige TAN zu nennen. Der Fall liegt nun bei der Kripo und der PC zur Sicherung persönlicher Dateien und Neuinstallation bei mir..

Ich habe die Tage ähnliche Nummern bei mir in der Fritz!Box blockiert. Allen Nummern ist gemeinsam, dass diese eine deutsche Vorwahl haben. Die Kollegen bei heise und beim BR beschreiben in ihren Beiträgen die gleiche Masche und warnen vor diesen Anrufen. Der Ratschlag in allen Fällen:

  • Sofort auflegen, wenn solche Anrufe erkannt werden.
  • Keine persönlichen Daten preisgeben,
  • und vor allem keine Geldbeträge anweisen oder Kreditkartendaten angeben.

Wer Opfer eine solchen Betrugs wird, sollte Anzeige bei den örtlichen Polizeibehörde erstatten.

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12 Antworten zu Warnung: Neue Fake-Europol-Kampagne mit Betrugsanrufen (Juni 2022)

  1. Paul sagt:

    "Sofort auflegen, wenn solche Anrufe erkannt werden."
    da man weiß das ds Betrüger sind, wäre es nicht besser den Typen ein paar Minuten hinzuhalten? In der Zeit kann er keinen Abzocken, dem nicht bewußt ist, das er betrogen werden soll?
    Schlimstens falls erntet man ein "A*" wenn der Betrüger merkt, das er vera*t wurde.
    Oder?
    Oder sind die so gut, das man trotz des Wissens reinfällt?

    • Udo sagt:

      Für sofort auflegen spricht nur die eigene Zeit und dass sich viele vielleicht doch in etwas verstricken oder verunsichern lassen.
      Ansonsten finde ich es auch gut deren Zeit zu verschwenden zu lernen wie die A*** vorgehen und Spaß dabei zu haben.
      Wenn ich daran denke wie lange der "Microschrott"-Typ gebraucht hat bis ich das Syslog anzeigen konnte;-) OK, bei meinem Fragen zu den Einträgen hat er dann genervt aufgelegt und seither ist Ruhe :-)
      Aber für nicht IT'ler ist (frühes) Auflegen in jedem Fall ungefährlich.

  2. 1ST1 sagt:

    Das Sperren von Rufnummern ist sinnlos, die können beliebige Nummern fälschen, notfalls auch die eigene. Vielleicht aber nicht mehr lange, man wird es sehen. Besser, gleich aufzulegen.

    —–

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom XXXXXXXXXX, die bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen ist. Sie wird hier unter dem Aktenzeichen XXXXXXXXX geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an. Der von Ihnen geschilderte Anruf erfolgte unter Anzeige einer manipulierten Rufnummer. Angezeigt war die Rufnummer 0221-XXXXXXXXXX.

    Die Bundesnetzagentur erhält zu dem Themenkomplex „Rufnummernmanipulationen" aktuell eine hohe Anzahl von Beschwerden. Sie erfasst jede einzelne dieser Beschwerden und geht darin enthaltenen verwertbaren Hinweisen nach. Entsprechend wurde auch Ihre Beschwerde gesichtet und ausgewertet.

    Grundsätzlich geregelt sind die Rechte und Pflichten bei der Rufnummernübermittlung in Bezug auf das deutsche öffentliche Telekommunikationsnetz in § 120 Telekommunikationsgesetz (TKG). Trotz des dort enthaltenen gesetzlichen Verbots, fremde Rufnummern aufzusetzen, kommt es zu Anrufen, bei denen die übermittelte und angezeigte Rufnummer manipuliert ist. In der Tat erlaubt der technische Fortschritt inzwischen vielfältige Manipulationsmöglichkeiten.

    Die Bundesnetzagentur kann zur Verfolgung von Rufnummernmanipulationen unter bestimmten Voraussetzungen und in geeigneten Fällen von den Anbietern, die die jeweilige Telefonverbindung realisiert haben, Auskunft über die Rufnummer verlangen, von der aus ein Anruf mit einer aufgesetzten Rufnummer ausging. Die Ermittlung des Anrufursprungs ist Voraussetzung für das Ergreifen möglicher Maßnahmen der Bundesnetzagentur.

    Bei der Entscheidung, welche Fälle aufgegriffen werden, priorisiert die Bundesnetzagentur neben weiteren Umständen wie z. B. Häufigkeit der Anrufe, Grad und Schwere des Tatvorwurfs insbesondere nach den Erfolgsaussichten eines Verfahrens. So sind Ermittlungen etwa nur dann sinnvoll, wenn nach erfolgreich durchgeführten Ermittlungen auch Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung ergriffen werden können.

    Auch ohne die genauen Hintergründe des Anrufs zu kennen, ist aufgrund der vorhandenen Informationen davon auszugehen, dass der Anruf in Ihrem Fall seinen Ursprung im Ausland hat bzw. der Anruf aus einem ausländischen Netz nach Deutschland gelangt ist. In solchen Fällen sind die Aufklärungsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde ausschließlich über den deutschen Telekommunikationsmarkt schon aus tatsächlichen Gründen begrenzt und der genaue Ursprung solcher Anrufe lässt sich kaum ermitteln. Hinzu kommt, dass ausländische Rufnummern nicht der Nummernverwaltung durch die Bundesnetzagentur unterliegen und die vom Gesetz bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch vorgesehene Regelfolge – die für eine Belästigung verantwortliche Rufnummer abschalten zu lassen – regelmäßig nicht in Frage kommt.

    Unter diesen Voraussetzungen kommen in Bezug auf Ihre Beschwerde weitere Ermittlungen nicht in Betracht, da der Bundesnetzagentur keine sinnvoll zu ergreifenden Maßnahmen zur Verfügung stehen.

    Zum besseren Schutz vor Anrufen mit manipulierten Absenderrufnummern hat der Gesetzgeber daher im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das am 01.12.2021 in Kraft getreten ist, verschiedene Änderungen an der Rechtslage vorgenommen. Ein wichtiger Baustein hierbei sind technische Schutzmechanismen, durch die gefälschte Absenderinformationen gar nicht mehr zur Anzeige kommen sollen. So müssen künftig etwa bei Anrufen aus ausländischen Netzen deutsche Absenderrufnummern grundsätzlich (mit Ausnahme des internationalen Roamings im Mobilfunk) anonymisiert und der Netzeintrittspunkt gekennzeichnet werden, § 120 Abs. 4 TKG. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung räumt das Gesetz eine Übergangsfrist von einem Jahr ein. Spätestens ab dem 01.12.2022 dürfen daher bei Anrufen, wie Sie ihn schildern, keine gefälschten deutschen Rufnummern mehr angezeigt werden.

    Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite unter http://www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch viele weitere Informationen über das Thema Rufnummernmissbrauch bereit hält. Hier informiert sie auch tagesaktuell über die von ihr in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen in einer Maßnahmenliste (www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste).

    Bitte beachten Sie, dass im Falle von strafrechtlichen Verdachtsfällen vorrangig die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind, deren Einbindung bei einem entsprechenden Verdacht zu empfehlen ist.

    Die Bundesnetzagentur bedankt sich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für Ihre Mitteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Bundesnetzagentur

    Bundesnetzagentur
    Postfach 11 51
    59851 Meschede
    Tel. 0291/9955–206
    Fax 0291/9955-180
    rufnummernmissbrauch2@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de

    Datenschutzhinweis:
    Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen.

    • Behördenblabla sagt:

      Diese billige Ausrede der Bundesnetzagentur, die behauptet, nicht zuständig zu sein und keine Einflussmöglichkeit zu besitzen, sollte zur Beschwerde beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft Anlass bieten. Petri Heil.

  3. Marco B. sagt:

    Und – so bekloppt es klingen mag: Nicht mit "Ja!" ans Telefon gehen.
    Dieses Ja wird gern mal mitgeschnitten und – bei ggf. gerichtlicher Auseinandersetzung – bei einem Mitschnitt des Gespräches einfach an die "notwendig richtige" Stelle eingefügt und dient dann als Zustimmung zu was auch immer.

  4. Daniel sagt:

    man wird von einer unbekannten Nummer angerufen und von einer Computerstimme aufgefordert die 1 zu drücken.
    dann gibt man dem Anrufer Zugriff auf seinen Computer, scannt ihm Perso und Kreditkarte, loggt sich ins Onlinebanking ein und teilt dem die TAN für eine Überweisung mit.

    Das ist was für XY Ungelöst.

    • JensDoe sagt:

      Die angezeigte Rufnummer ist (eigentlich immer) gefälscht. Da kann auch 112 oder die Telefonnummer der örtlichen Polizei stehen. Daher macht es m. M. n. keinen Sinn, diese Nummern zu blockieren. (Ausnahme: man macht es über einen Dienstleister, der diese Nummern im großen Stil sammelt)
      Es muss ein generelles Verbot her, die Rufnummer zu fälschen. Zumindest für Anrufer aus dem Ausland wird dies ja auch Ende des Jahres eingeführt.

  5. Tina sagt:

    Ich wundere mich immer wider das Menschen auf so etwas hereinfallen… die Dummheit stirb einfach nicht aus

    • Günter Born sagt:

      Warte einfach, bis Du das entsprechende Alter erreicht hast oder in einer persönlichen Stresssituation bist. Die 2. Aussage in deinem Satz würde ich so nicht postulieren.

      • Mance sagt:

        Was hat das mit dem Alter zu tun? Ich denke, daß ich etwa in dem Altersbereich bin den du meinst, fühle mich aber immer noch, auch geistig, fit.

        Wie weiter oben "1ST1" schon schreibt:
        "Das Sperren von Rufnummern ist sinnlos, die können beliebige Nummern fälschen, notfalls auch die eigene. Besser, gleich auflegen".

        Ich nehme aber gleich gar nicht ab sondern lasse es durchklingeln. Das bringt m. E. am meisten. Die Frequenz dieser Anrufe nimmt dadurch deutlich ab.

        Aber um nochmals auf das Alter zu kommen; ich denke es ist nur indirekt das Alter. Viel eher die Situation der Menschen in dieser Gruppe, die teilweise in großer Einsamkeit vor sich hin darben. Dazu kommt, daß viele ihre körperliche und geistige Entwicklung sehr vernachlässigt haben, mit allen Konsequenzen daraus.
        Also immer beweglich bleiben, auch wenn's manchmal weh tut ;-)

  6. Hans sagt:

    Dann war das gar niemand von Europol wo neulich angerufen hat? Gut zu wissen. Nächstes mal werde ich dem was husten!

  7. Herbert sagt:

    Heute hatte ich sage und schreibe 9 anrufe mit Vorwahl von Bonn, Darmstadt und Berlin.
    Es nervt

    Es muss doch Möglichkeiten geben die Nummern zu verifizieren oder so

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