[English]Der gemeinsame europäische Standard für Ladekabel für Mobilgeräte, der auf der USB-C -Schnittstelle aufsetzt, ist beschlossen und kann nun kommen. Nachdem das Europaparlament am 4. Oktober 2022 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hatte, gab der Rat der EU-Staaten am 24. Oktober 2022 seine Zustimmung. Spätestens ab 2026 müssen die betroffenen Neugeräte in der EU mit dieser Schnittstelle ausgestattet sein, der Standard gilt aber bereits ab Sommer 2024.
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Ich hatte ja im Blog-Beitrag EU-Parlament stimmt für USB-C als einheitliches Ladekabel über den Beschluss des EU-Parlaments berichtet. Diese hatte am 4. Oktober 2022 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt, dass die USB-C -Schnittstelle als gemeinsamer Ladeanschluss für eine breite Palette von elektronischen Geräten eingeführt wird.
USB-C-Schnittstelle Smartphone, Quelle: Eigene Aufnahme
War ein sehr langer Weg, der vor über einem Jahrzehnt begann (siehe mein Blog-Beitrag USB-C als einheitlicher Ladekabel-Standard kann in Europa kommen). In nachfolgendem Tweet weist das EU Concile (Europäischer Rat) auf den Beschluss hin. Die EU-Ministerrunde hat die endgültige Zustimmung für die Richtlinie über einheitliche Ladegeräte erteilt.
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USB-C-Buchse als Ladeanschluss
Ab 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, mit einem USB-Typ-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Die neuen Vorschriften werden laut EU für unterschiedliche elektronischer Geräte gelten:
- Mobiltelefone
- Tablets und E-Reader
- digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen
- Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher
- kabellose Mäuse und Tastaturen
- tragbare Navigationssysteme
Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften 40 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie auch für alle tragbaren Computer gelten. Das heißt, ab Frühjahr 2026 wird die Verpflichtung auch auf Laptops ausgedehnt. Das bedeutet, dass die meisten Geräte künftig mit demselben Ladegerät aufgeladen werden können.
Drahtloses laden
Unabhängig vom Hersteller müssen alle neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops, die über ein Kabel aufgeladen werden können und mit einer Leistung von bis zu 100 Watt arbeiten, mit einem USB Typ-C-Anschluss ausgestattet sein.
Alle Geräte, die das Schnellladen unterstützen, werden nun die gleiche Ladegeschwindigkeit haben, sodass die Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können.
Zum letzten Punkt heißt es in der Mitteilung: Drahtlosladetechnologie wird zwar immer gefragter, ist aber noch nicht für alle Geräte harmonisiert. Damit diese Technologie bei mehr Geräten eingesetzt werden kann, wird sich die Kommission – ausgehend vom technischen Entwicklungsstand – mit der Harmonisierung von Drahtlosladetechnologie für elektronische Geräte sowie mit Fragen der Interoperabilität befassen.
Piktogramm und Entscheidungsfreiheit
Damit Verbraucher genau wissen, was sie kaufen, ist in der Richtlinie vorgesehen, dass durch ein Piktogramm anzugeben ist, ob im Lieferumfang des neuen Geräts ein Ladegerät enthalten ist, und dass eine Kennzeichnung mit der jeweiligen Ladeleistung anzubringen ist.
Außerdem können Verbraucher dank der Richtlinie selbst entscheiden, ob ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät gekauft wird. Das bedeutet nicht nur, dass Verbraucher Geld sparen, sondern auch, dass im Zusammenhang mit der Herstellung, Verbringung und Entsorgung von Ladegeräten weniger Elektronikabfall entsteht. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wird die Kommission prüfen, ob dieser getrennte Verkauf verbindlich vorgeschrieben werden sollte.
Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Er wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die neuen Vorschriften werden 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.
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Schade, ich hatte die Hoffnung das alle Geräte auf USB-C umgestellt werden müssen.
Finde es eine Katastrophe wenn ich z.B. Lampen fürs Rennrad oder ähnliches kaufe, da dann weiterhin noch Micro-USB zum Einsatz kommen kann.
Sollen die bestehenden Geräte zum Hersteller zurück und der soll eine andere Buchse einbauen? Und wie oft kaufst Du denn solche Lampen, hier halten die seit Jahren? Und steht der USB-Typ nicht in der Produktbeschreibung? Und kennst Du diese kleinen "USB C auf Micro USB" für 1,99 EUR?
Du scheinst sie nicht zu kennen :-)
Das ist so ein Wackelkram wegen der Länge, und für 1,99 E bekommst Du derzeit keinen.
Du hast recht, der Preis stimmte nicht, viel zu hoch, bei ebay derzeit ein 2er Pack Adapter für zusammen unter 1,50€ inklusive Versand. Die Gesamtlänge des Adapters ist 2,6cm.
Schade das sie nicht auch gleich vorgeschreiben haben,
– das der Anschlußstecker im Gerät leicht zu tauschen sein muß
– das bei Laptops ein Magnet-Stecker (ein!) Typ alternativ zum USB-C verwendet werden kann.
– das der Akku spurenfrei getauscht werden können muß.
Da hat die Lobby/Korruptionsbrigade wohl gut gearbeitet.
Denn das ein Akku über 5 Jahre hält ist heute immer noch unwahrscheinlich.
25 Monate sind wahrscheinlicher. (Und manche Software dreht dann noch die Kapazität künstlich runter..)
Was zum Jotz machst du mit deinen Geräten, dass die nur 25 Monate Akkulaufzeit haben?!
Damit hatten weder ich noch meine Frau irgendwelche Probleme.
Egal bei welchem akkubetriebenen Gerät.
@Paul
Man sollte Lobbyismus dort anprangern, wo er gerichtfertigt ist und nicht nur aus reiner Reflexhaltung.
Wir haben mehrere 6 Jahre alte Handys in der Familie. Die Laufzeiten sind immer noch gut. Der Akku meiner Kamera ist 11 Jahre alt. Auch dieser Akku hat noch eine ordentliche Laufzeit, sicher um die 70-80%.
Früher hatte ich einen 2. Akku für meine Handys. Das Wechseln der Akkus habe ich dann allerdings vermieden. Schon damals musste ich den Akku nur wechseln, wenn es mir eigentlich gar nicht gepasst hat. Powerbanks waren eine wirkliche Erleichterung. Auch meine Powerbanks haben nach mehreren Jahren noch eine gute Laufzeit.
Bleibts also nur ein möglicher Akku Defekt als Grund für Wechselakkus.
Bei meinem Nokia 6030 hält ein BL-5C Akku ungefähr 7 Jahre. Es handelt sich um ein einfaches 2G Tastenhandy. Danach ist der Akku hochohmig und bei Minusgraden kein Telefonieren mehr möglich.
In dem Handy ist mittlerweile der vierte Akku verbaut. Dieser wurde bei einem Nokia HMD Servicepartner bestellt. Nach dem einlegen waren 5 von 7 Akkubalken vorhanden. Auch nach einem Jahr Benutzung funktioniert der Akku einwandfrei.
Der dritte hatte nach einem Jahr Nutzung eine so schlechte Spannungslage bei Kälte, wie der zuvor genutzte 7 Jahre alte. Vermutlich wurde er von Händler Conrad falsch gelagert oder war Werksseitig defekt. Nach dem einlegen im Telefon gab es sofort eine Akku schwach Meldung.
Das EU-Parlament befürwortet ein Ende der Zeitumstellung im Jahr 2021.
Das war 2019 …
Noch Fragen? ;-)
@nook
Ja: Was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Er stellt darauf ab, dass der Vorgang der Zeitumstellung "hängt". Ist aber mit dem Thema USB-C-Ladestandard nicht vergleichbar. Bei letzterem braucht das Ergebnis nur verkündet zu werden (der EU-Ministerrat hat als letzte Instanz zugestimmt) und dann laufen die oben genannten Fristen. Bei der Zeitumstellung hängt es in der Abstimmung der Länder beim EU-Rat, alles schaut auf Schweden, die beim Vorgang momentan federführend sind. heise hat es hier thematisiert.
Ich scheine einer von nur sehr wenigen zu sein, der diesen USB-C Standard nicht mag.
Das mit der Verdrehsicherung ist ja eine gute Idee. Aber die Miniaturisierung und die häufig auftretenden Kontaktprobleme und Signalstörungen bzw. -abbrüche, ganz besonders bei Thunderbolt, nerven gewaltig. Bei USB-3 scheint das Problem hingegen eher selten aufzutreten.