Amazon und EU einigen sich in Wettbewerbsverfahren

Amazon[English]Amazon hat eine Einigung mit den EU-Kartellbehörden in einem Wettbewerbsverfahren erzielt, in dem es um den Vorwurf ging, dass Amazon durch die Verwendung nicht-öffentlicher Daten den Mitbewerb auf seiner Plattform behindert. Amazon hat sich verpflichtet, alle Verkäufer gleich behandeln und Produkte von Konkurrenten in der "Buy Box" von Amazon, die den Großteil der Einkäufe auf der Website generiert, besser sichtbar machen.


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Im Juli 2019 leitete die EU-Kommission eine förmliche Untersuchung zur Verwendung nichtöffentlicher Daten von Marktplatzverkäufern durch Amazon ein. Am 10. November 2020 nahm die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an, in der sie vorläufig feststellte, dass Amazon auf dem französischen und dem deutschen Markt für die Bereitstellung von Online-Marktplatzdiensten für Drittverkäufer eine beherrschende Stellung einnimmt.

Die EU-Kommission stellte ferner fest, dass Amazons Rückgriff auf nichtöffentliche Geschäftsdaten von Marktplatzverkäufern zur Kalibrierung seiner Einzelhandelsentscheidungen den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform verzerrt und wirksamen Wettbewerb verhindert.

Parallel dazu leitete die Kommission am 10. November 2020 eine zweite Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Kriterien, die Amazon für die Auswahl der Gewinner der Buy Box festlegt und die es Verkäufern ermöglichen, Produkte im Rahmen seines Prime-Programms anzubieten, zu einer Vorzugsbehandlung des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon oder der Verkäufer führen, die die Logistik- und Lieferdienste von Amazon nutzen. 

In der zweiten Untersuchung kam die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass Amazon seine beherrschende Stellung auf dem französischen, deutschen und spanischen Markt für die Bereitstellung von Online-Marktplatzdiensten für Drittanbieter missbraucht hat.

Sie kam auch zu dem vorläufigen Schluss, dass Amazons Regeln und Kriterien für die Buy Box und Prime das eigene Einzelhandelsgeschäft sowie die Verkäufer auf dem Marktplatz, die Amazons Logistik- und Lieferdienste in Anspruch nehmen, unangemessen begünstigen.

Nun haben sich Amazon und die EU-Wettbewerbskommission geeinigt. Amazon wird künftig alle Verkäufer gleich behandeln und Produkte von Konkurrenten in der "Buy Box" von Amazon, die den Großteil der Käufe auf der Website generiert, besser sichtbar machen. Amazon wird außerdem eine zweite Buy Box einrichten, in der alternative Angebote für Käufer angezeigt werden, denen die Schnelligkeit der Lieferung weniger wichtig ist.

Die angebotenen Verpflichtungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Marktplätze von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie schließen Italien für die Verpflichtungen in Bezug auf Buy Box und Prime aus, da die italienische Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung vom 30. November 2021 Amazon Abhilfemaßnahmen für den italienischen Markt auferlegt hat.

Die endgültigen Verpflichtungen gelten für sieben Jahre in Bezug auf Prime und die Anzeige des zweiten konkurrierenden Buy-Box-Angebots und für fünf Jahre in Bezug auf die übrigen Teile der Verpflichtungen. Unter Aufsicht der Kommission wird ein unabhängiger Treuhänder mit der Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen beauftragt.


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Sollte Amazon gegen die Verpflichtungen verstoßen, könnte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes von Amazon verhängen, ohne dass ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften festgestellt werden muss, oder ein Zwangsgeld in Höhe von 5 % des Tagesumsatzes von Amazon für jeden Tag der Nichteinhaltung.

"Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere Geschäftspraktiken ändern müssen", sagte Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin. "Konkurrierende unabhängige Einzelhändler und Spediteure sowie die Verbraucher werden von diesen Änderungen profitieren, die ihnen neue Möglichkeiten und eine größere Auswahl eröffnen." Amazon ist durch diese Einigung um eine Geldbuße herumgekommen.


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6 Antworten zu Amazon und EU einigen sich in Wettbewerbsverfahren

  1. Anonymous sagt:

    Alles schön und gut, mehr als fair.

    Allerdings möchte ich als registrierter Kunde ebenfalls die Möglichkeit haben, Marketplace-Anbieter in den Optionen dauerhaft und konsequent abschalten/ausblenden zu können. Denn mit denen hat man zu 50% immer nur Ärger und Streß.

  2. Luzifer sagt:

    also ich kaufe extra bevorzugt nur bei Amazon oder Händlern die über das amazon Lager liefern und nicht bei marketplace Händlern! den da stimmt dann auch der Service. Marketplace Händler sind beim Service meiner Erfahrung nach nicht so toll und wenn du Pech hast kommt es dann auch noch aus China, was man erts an der Kasse merkt.
    Ist also gar nicht fair dieser Vergleich der da geschlossen wird, da da der Kunde aktiv benachteiligt wird!
    Das ist auch der größte Mist bei amazon, das man diese nicht explizit ausblenden kann.

    • Luzifer sagt:

      /edit/

      den ich als Kunde entscheide bei wem und was ich kaufe und die Kunden gilt es zu schützen!

    • Bernd B. sagt:

      Ob die Ware von Weitweitweg aus versendet wird merkt man idR schon beim Betrachten des Angebotes am avisierten Liefertermin: Ist Dieser >1 Woche in der Zukunft kommt die Ware nicht aus DE/EU.

      • Luzifer sagt:

        Dies ist allenfalls ein Indiz aber nicht wirklich ein sicheres Kriterium, ich kann auch erst den Verkäufer checken (am Namen sieht man es auch nicht immer), da habe ich aber nicht immer die Zeit für und so merkt man es erst an der Kasse.
        Eine Auswahl wo man Außerhalb Europa und marketplace ausschließen kann wäre durchaus wünschenswert!

  3. Blacky Forest sagt:

    Für alle, die nur Ware von amazon.de möchten, können mal den Service
    https://esp8266-server.de/amazon/
    ausprobieren. Gibt bestimmt noch mehrere die so einen Filter programmiert haben, ich selbst weiß nicht, welche Funktion dahinter steckt, finde es aber praktisch und unterstütze das auch hin und wieder (nutzt das affiliate-Programm).

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