Störung bei beA (Anwaltspostfach) vom 18. – 21.4.2023 behoben

ParagraphVorige Woche gab es wohl eine mehrtägige Störung beim beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), über das Anwälte zwingend kommunizieren müssen. Dadurch konnten Schriftsätze nicht mehr elektronisch bei bestimmten Gerichten eingereicht werden. Um Fristen einzuhalten, mussten Anwälte auf "alternative" Kommunikationsmittel (Brief oder Fax ausweichen und das wohl auch begründen). Inzwischen ist die Störung aber behoben.


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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein elektronisches Postfach für Rechtsanwälte, und soll den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, mit Behörden und untereinander ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO für Anwälte die sogenannte passive Nutzungspflicht: Sie haben die für das beA erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und Zugänge von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Seit 1. Januar 2022 verpflichtet § 130d S. 1 ZPO Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an Gerichte. Diese teilweise als aktive Nutzungspflicht bezeichnete elektronische Einreichung kann über beA, aber auch über andere nach § 4 Abs. 1 ERVV zugelassene elektronische Wege erfüllt werden.

Mehrtägige Störung des beA

Es war der Hinweis eines Lesers, der mich mit "was ist denn da los" auf eine Diskussion bei Facebook hingewiesen hat. Der Post deutet an, dass es eine länger dauernde Störung ist und die Anwälte in Nordrhein-Westfalen wohl Probleme mit der Kommunikation über beA haben. Kommt natürlich gut, wenn da Fristen für Schriftsätze bei Gericht einzuhalten sind, aber keine Zustellung möglich ist. Das hat mich dann neugierig gemacht und ich habe etwas im Internet gesucht.

Mehrtägige Störung des beA

Auf der Webseite beA-Störung fand ich dann den Hinweis auf die Störung des besonderen elektronischen Postfachs.

Mehrtägige Störung des beA

Es gab in der Tat eine Störung in der Kommunikation per beA im Zeitraum 18.04.2023, 18:00 Uhr bis 21.04.2023, 21:20 Uhr. Die Störung betraft aber wohl nicht das beA selbst, sondern war auf die Kommunikation mit Justizbehörden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und dem Bund. Bedeutete wohl, dass Anwälte keine Schriftsätze an die betreffenden Justizstellen per beA übermitteln konnten. Es hieß:

beA-Störungen gemäß von der BRAK veröffentlichten Informationen

Aktuelle beA-Störungen laut BRAK-Webseite (Quelle: https://portal.beasupport.de/ -> Aktuelles) – Stand: 24.04.2023 00:00

21.04.2023

ACHTUNG: Wichtige Information zur Störung im Justizbereich vom 18.04.2023, 18:00 Uhr bis 21.04.2023, 21:20 Uhr in Bezug auf die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Bund

Bitte beachten Sie die von der Justiz unter Aktuelle Meldungen (justiz.de) gepflegte Meldung (wird dort möglicherweise nur bis zum Abschluss der Einschränkung angezeigt) und in dem Zusammenhang unsere FAQ mit Informationen zur Ersatzeinreichung: Ersatzeinreichung bei technischen Störungen (beasupport.de):

Aktualisierung der Meldung der Justiz am 21.04.2023, 21:57 Uhr

Störung der EGVP-Kommunikation

Betroffene Länder: Bund, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland Beginn: 19.04.2023 14:12 Voraussichtliches Ende: 21.04.2023 21:12 Status: aktuell

Die Störung des Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) ist seit Freitag, 21.04.2023, 21:20 Uhr behoben und somit die EGVP – Infrastruktur wieder im Betrieb. Weiterhin kann nicht sichergestellt werden, dass Daten, die im Zeitraum vom 18.04.2023, 18:00 Uhr bis zur Einstellung des Produktionsbetriebs am 20.04.2023 um 8:30 Uhr versendet worden sind, beim adressierten Empfänger angekommen sind. Die in diesem Zeitraum versandten Daten müssten dann erneut eingereicht werden.

Obiger Meldung zufolge ist die Störung seit Freitag Abend behoben. Wer im Störungszeitraum Daten verschickt hat, muss diese wohl erneut senden, da diese nicht zugestellt werden konnten. Die Legel Tribune Online hat den Sachverhalt in diesem Artikel aufgegriffen und beschreibt die Probleme recht plastisch. Anwälte, die den Bundesgerichten oder Gerichten und Staatsanwaltschaften in den oben genannten Bundesländern bzw. dem Bund Schriftsätze zuschicken wollten, wurden bestenfalls mit Fehlermeldungen beglückt. Es gab einen Fehler im Justizbereich, der das das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) betraf. Die LTO erklärt es so:

EGVP ist eine eigenständige Anwendung, die es Rechtsanwälten ermöglicht, über das beA mit den Justizbehörden sicher zu kommunizieren. Das EGVP verschlüsselt automatisch die Nachrichten und erlaubt die elektronische Unterschrift (Signatur) von Dokumenten sowie die Prüfung dieser Signaturen.

Wenn diese Anwendung streikt, geht für die Juristen nichts mehr – und diese wohl die vergangene Woche Dienstag bis Freitag – am heutigen Montag (24.4.2023) sollte wieder alles funktionieren. Betroffen waren wohl ausschließlich Behördenpostfächer, die vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mit Sitz in Düsseldorf gehostet werden. Die Bundes Rechtsanwälte Kammer (BRAK) wies die Rechtsanwälte laut LTO auf die Möglichkeit einer "Ersatzeinreichung" hin. Habe ich mir dann bombastisch vorgestellt, musste aber lernen, dass dieser nette Begriff für "Kommunikation per Brief oder Fax" steht. Wie heißt es so schön: "Bei der Einreichung in dieser Form muss laut Gesetz die vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung glaubhaft gemacht werden." Da kommt Freude auf.


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2 Antworten zu Störung bei beA (Anwaltspostfach) vom 18. – 21.4.2023 behoben

  1. Oliver L. sagt:

    Nun ja, eine PDF mal eben als Fax zu schicken, sollte für einen Profi (Anwalt), der das bis zur Einführung von beA ohnehin als nahezu einzige Möglichkeit der elektronischen Schriftform nutzen konnte, nun wirklich nur eine Sache von Sekunden oder Minuten sein. Man muss immer davon ausgehen, dass einzelne Dienste auch mal temporär nicht funktionieren. Viel Aufregung und Lärm mal wieder um nichts.

    • Günter Born sagt:

      Der Anwalt muss diese Übermittlung per FAX laut Gesetz wegen vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung glaubhaft machen, läuft dann aber Gefahr, dass dies von den Justizstellen negiert werden könnte – dein "viel Aufregung und Lärm mal wieder um nichts" wird von den Betroffenden deutlich anders gesehen. Mein ja nur …

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