YouTube-Splitter: Aus für youtube-mp3.org und mehr

Heute noch ein kurzer Beitrag zu zwei Änderungen im Umfeld von YouTube. So wird die Plattform youtube-mp3.org dicht machen. Und bei Verletzung des Urheberrechts muss YouTube die E-Mail-Adresse der betreffenden Person herausgeben.


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Aus für youtube-mp3.org

Auf der Plattform youtube-mp3[dot]org konnte man sich YouTube-Videos in MP3-Dateien umwandeln und lokal auf den Rechner umwandeln lassen. Im Rechtstreit der Vertretung der Musikindustrie (RIAA) gegen den deutschen Betreiber Philip Matesanz scheint es eine außergerichtliche Einigung zu geben. Die RIAA hatte geklagt, weil der Dienst Urheberrechte verletzt.

Der Betreiber wird sein Angebot einstellen, Entschädigung zahlen und die Domain an die Musikindustrie (RIAA) übertragen. Weiterhin darf er kein anderes diesbezügliches Angebot mehr aufsetzen. Das zuständige Gericht muss allerdings noch zustimmen. Die Info findet sich bei torrentfreak.co (Englisch). Deutsche Beiträge gibt es bei deskmodder.de und golem.de.

YouTube muss E-Mail-Adresse herausgeben

Bei Verletzung des Urheberrechts muss die Google-Tochter YouTube die E-Mail-Adresse der betreffenden Person herausgeben. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil vom 22. August 2017 (Az.: 11 U 71/16) nach der Klage eines Filmverwerters aus 2013. Wie sich das Urteil durchsetzen lässt, wenn die Leute anonym posten, ist mir aber unklar. Details finden sich z.B. bei heise.de. Nachtrag: Bei Golem.de findet sich noch ein Artikel, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, weil er Zitate aus der Urteilsbegründung, warum YouTube keine IP-Adressen herausgeben muss, enthält.


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3 Antworten zu YouTube-Splitter: Aus für youtube-mp3.org und mehr

  1. Dekre sagt:

    Das steht auch wohl heute auf allen Internetzeitungen, so auch auf spiegel.de.
    Ich verstehe es aber nicht. Was ist denn mit der Software DVDVideosoft? Die dürfen das? Leider steht dazu nirgend etwas. Das war wohl wieder geheim. Die Musikindustrie hätte Google- Youtube rannehmen müssen. Vor welchem Gericht ist das denn gelaufen?

    Und das vom OLG mit Youtube versteht vom rechtlichen Standpunkt wohl auch keiner so richtig. Das mit der E-mail-Adresse ist ja wohl ein Witz. Die Richter habe wohl noch kein Spam-Email in der ihr Absender steht erhalten. Mit dem Urteil, was ja gegen Youtube geht, wird es interessant. Es ist doch nicht nachvollziehbar, was hier wie wer warum speichert. Der Telefonanbeiter darf nur für bestimmte Zeit und die anderen? Die Pressemitteilung vom OLG ist lesenswert und dann fängt das Grübeln an – Was will das Gericht damit sagen?

    Das gesamte Urheberrecht /Rechteschutz etc ist im Internetzeitalter doch alles ein Witz.

  2. Das Katz und Maus Spiel geht bis zur nächsten Instanz weiter, macht mein Browser übrigens ganz automatisch sobald mir was gefällt klicke ich einfach den „jetzt herunterladen" Button und schon kann ich auswählen ob ich das Video oder die umgewandelte mp3 haben möchte, einfacher geht nun wirklich nicht.
    Und wenn ich vorher noch den Anonymen Proxy anschalte bekommen die nicht mal meine richtige IP Adresse mit, im übrigen bekommen die das auch so nicht mit ob ich ein Video auf meinem Rechner umwandele oder nicht, ich weiß also nicht was der Scheiß jedes mal soll!

    • Dekre sagt:

      Genau richtig, aber – bei Google -Youtube geht es darum, wenn Jemand dort was einstellt und dieses wohl eigentlich Urheberrechtsschutz hat. Meine Auffassung ist, das Google -Youtube dafür zahlen muss. Also der Betreiber und der bietet es an. In der Nicht-Internet-Welt gibt es hierzu klare Regeln, so bspw. bei Produkt-Plagiate, Ware aus Diebstahl (Hehlerware) u.v.a.m.
      Google-Youtube muss zahlen, weil er es verbreitet.

      Das andre ist mit der Musikmafia – Warum muss diese o.g. Person zahlen udn andere Anbieter gehen leer aus. Egal ob mit Browsern oder DVDVideosoft. Letzte hat ihren Sitz wohl in den USA und ist da noch greifbarer.

      Das mit dem dann runterladen ist wieder für diesen eine ganz andere Sache – Er darf – sollte – ist – schuldfrei und für diesen (der sog. User) legal. Hier kann auch nicht der Hehler-Vorwurf greifen.

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