EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

ParagraphDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, 20. September 2022, in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einmal vom Tisch. Ein Urteil, welches sich bereits seit Monaten so abzeichnet und eine Klatsche für die deutsche Politik darstellt, die nicht genug Daten anlasslos speichern können wollen.


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Seit bald fünfzehn Jahren streiten sich Experten und Politiker nun. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung führen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, illegales Filesharing, neuerdings auch Hatespeech und andere Straftaten ins Feld. Ihre Gegner werfen ihnen vor, sich über Gerichte, Grundrechte und Werte hinwegsetzen zu wollen und dabei Gesetze und Urteile immer wieder zu ignorieren.

Bereits in den vergangenen Monaten zeichnete sich wenig Verständnis der EuGH-Richter für das Ansinnen der Politiker in den EU-Mitgliedsstaaten, die trotz eindeutiger Rechtslage und -sprechung weiter eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Mit ungewöhnlich klaren Worten sorgte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, Gutachter des Europäischen Gerichtshofs, in einem Schlussantrag im November 2021 für Furore. Aus seiner Sicht wäre eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schlicht nicht zulässig.

TKG verpflichtet zur Anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Das TKG verpflichtet die Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste (abgesehen von bestimmten Ausnahmen) – insbesondere zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die nationale Sicherheit – zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten der Endnutzer dieser Dienste für eine Dauer von mehreren Wochen.

Dagegen hatten SpaceNet und Telekom Deutschland, die als Internet- und Telefonanbieter in Deutschland entsprechende Dienste erbringen, geklagt. Beide Unternehmen waren durch das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, ab dem 1. Juli 2017 Verkehrs- und Standortdaten betreffend die Telekommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.

Das BVG fragt nach

Das Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) wollte nun vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof solchen nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht. Das BVG hegte Zweifel, die insbesondere darauf  beruhen, dass die nach dem TKG vorgesehene Speicherpflicht weniger Daten und eine kürzere Speicherungsfrist (vier bzw. zehn Wochen) betrifft, als sie die nationalen Regelungen vorsahen. Und um diese nationalen Rechtssachen ging es in den Rechtssachen, in denen bereits Urteile ergangen sind. Diese Besonderheiten verringern nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die Möglichkeit, dass aus den gespeicherten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert worden seien, gezogen würden. Außerdem gewährleiste das TKG, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten wirksam vor den Risiken eines Missbrauchs und eines unberechtigten Zugangs geschützt seien.

Das EuGH-Urteil

Der EuGH hat heute in seinem Grundsatzurteil entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden. Dazu heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zu den Rechtssachen C-793/19 (SpaceNet) und C-794/19 (Telekom Deutschland):

Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen

Denn unabhängig von einer zeitlichen Begrenzung stelle der Zugang zu solchen Informationen einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar. Dazu meinen die Richter:

Die im TKG vorgesehene Pflicht zur Vorratsspeicherung erstreckt sich somit auf einen umfangreichen Satz von Verkehrs- und Standortdaten, der im Wesentlichen den Datensätzen entspricht, die zu den vorgenannten früheren Urteilen geführt haben. Ein solcher Satz von Verkehrs- und Standortdaten, die zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert werden, kann aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren –, und insbesondere die Erstellung eines Profils dieser Personen ermöglichen.

Aus der Gesamtheit der Daten könnten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von fast allen Menschen in Deutschland gezogen werden. Das könnte dazu führen, dass ein Gefühl der ständigen Überwachung entsteht. Solange es nicht um die um die Verteidigung der nationalen Sicherheit gehe, sei eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Grenzen möglich, stellte das Gericht fest.


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Der EuGH stellt fest, dass das das Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen steht , die

  • es zum Schutz der nationalen Sicherheit gestatten, den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufzugeben, Verkehrs- und Standortdaten allgemein und unterschiedslos auf Vorrat zu speichern, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer als real und aktuell oder vorhersehbar einzustufenden ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit gegenübersieht. Eine solche Anordnung kann durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle kontrolliert werden und darf nur für einen auf das absolut Notwendige begrenzten, aber im Fall des Fortbestands der Bedrohung verlängerbaren Zeitraum ergehen;
  • zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender Kriterien anhand von Kategorien betroffener Personen oder mittels eines geografischen Kriteriums für einen auf das absolut Notwendige begrenzten, aber verlängerbaren Zeitraum eine gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen;
  • für dieselben Zwecke einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen;
  • zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung der Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel betreffenden Daten vorsehen;
  • es zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und, a fortiori, zum Schutz der nationalen Sicherheit gestatten, den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufzugeben, während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern.

Solche nationalen Rechtsvorschriften müssen, laut dem Urteil des EuGH, außerdem durch klare und präzise Regeln sicherstellen, dass bei der Speicherung der fraglichen Daten die für sie geltenden materiellen und prozeduralen Voraussetzungen eingehalten werden und dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verfügen. Das bisher in Deutschland praktizierte verdachtsunabhängige Speichern von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist unvereinbar mit Europarecht, die deutschen Vorschriften sind rechtswidrig.

Das Urteil ist hier abrufbar – die ARD hat auf der Tagesschau-Seite diesen Beitrag mit einer Einschätzung veröffentlicht. Zudem gibt es diese FAQ der ARD-Rechtsredaktion zum Thema. Aktuell ist unklar, wie die gegenwärtige Regierung auf den Spruch der EuGH-Richter reagieren wird. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Ampel-Koalition das EuGH-Urteil abwartet. Erst danach wollte wolle man "Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können"´, heißt es bei der ARD. heise schreibt hier, dass Bayern auf auf Vorratsspeicherung von IP-Adressen drängt, und beruft sich auf "Ideologisch übertriebener Datenschutz wäre falsch verstandener Täterschutz". Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht hier von einem guten Tag für die Bürgerrechte und will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.


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35 Antworten zu EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

  1. Anonymous sagt:

    Keine Sorge, die totale Überwachung bleibt sicher bestehen, vermutlich werden sie den Quick-Freeze so umdefinieren, dass er täglich auf alle angewendet wird oder ähnliches.

  2. Paul sagt:

    "kann aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren –, und insbesondere die Erstellung eines Profils dieser Personen ermöglichen."

    Genau DAS wollen die Kriminalen aber. Am liebsten aus dem bequemen Bürostuhl und mit KI.

    Das führt z.B. schon heute dazu, das Leute die für OpenStreetMap-Koordinaten erfassen, wollen sie nicht in irgendwelche Kriminalfälle als möglicher Zeuge herangezogen werden, weil sie zufällig in der Nähe waren, falsche Uhrzeiten angeben müssen (macht die Software)

    Übrigens könnte jemand auf die Idee kommen, das auch die Daten aus den "Smartmetern" auf voratgespeichert und zum Finden evtl. konspirativer Wohungen genutzt werden kann…alles nur im Nationale Interesse und des der armen Kinder.

    Mit welcher Denke wir es da zutun haben zeigte der Herr Schäuble, einst auch mal Innenminister, bezüglich der streng geschützten Autobahn-Mautdaten.
    Er bezeichnete den absoluten Datenschutz (ohne den die Grünen diesen eh nur für's Gelddrucken für Telekom&Com entworfenene Verfahren niemals zu gestimmt hätten!) der Mautdaten als "Größten Fehler" des Gesetzes.
    Das sagte ein teutscher, hochangesehener (beachte die Zeitform) Politiker..

  3. Jürgen sagt:

    Das ist ein schwerer Schlag für die Verbrechensbekämpfung. Wie stellt sich die EU das vor wenn die Polizei keine Möglichkeiten dazu bekommt. Sollen die Täter freiwillig gestehen? Bedenkenswert wie Verbrecher hofiert werden. Erkläre das mal dem ehrlichen Bürger…

    • Günter Born sagt:

      Der Tenor des EuGH ist "anlasslose Vorratsdatenspeicherung" – die zeigen durchaus Wege auf, wie gezielte Überwachung in Übereinklang mit den Grundrechten möglich wäre.

    • OwenBurnett sagt:

      Lieber Jürgen,

      Wenn Du kein Verbrecher bist welches legitime Interesse sollte der Staat haben dich zu überwachen?

      So einfach ist es.

    • Luzifer sagt:

      nichts verstanden? "Anlasslose Vorratsdatenspeicherung"? und "gezielte Vorratsdatenspeicherung bei Verdacht …

      Verbrecher können sie damit weiterhin überwachen und drankriegen!

      • Jürgen sagt:

        Luzifer. Erst wenn es zu spät ist! Ziel muss sein Verbrechen zu VERHINDERN und nicht AUFZUKLÄREN.

        Lieber Owen, was hast du denn zu verbergen damit du so ein Problem damit hast?

        • Luzifer sagt:

          Tja "Precime" existiert nicht und das zum Glück …
          Zur Verbrechensbekämpfung braucht es auch keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, sondern mehr gut gebildetets Personal und dann auch mal reagieren … es kann nicht sein das über 250 nachweisliche Terroristen oder Vebindungsleute und Geldgeber von Terroristen vom Verfassungsschutz nur überwacht werden und die sich weiterhin hier in Deutschland frei bewegen!

          Wenn also offensichtliche/bekannte Verbrecher keine Angst haben müssen, brauchen wir auch keine Vorratsdatenspeicherung!

          • Luzifer sagt:

            /edit/

            80% der Scherverbrechen könnten im Vorfeld verhindert werden wenn die Behörden auf die Warnungen reagieren würden! Wenn man antürlich nicht auf Warnungen hört und hoffnungslos unterbesetzt ist …

        • mvo sagt:

          Konsequenterweise müsste man dann auch alle Arbeitsplätze und Wohnräume 24/7 Video- und Audio-Überwachen. Das würde sicher das eine oder andere Verbrechen verhindern. Fangen wir in Deiner Wohnung damit an. Oder hast Du etwas zu verbergen?

          • Jürgen sagt:

            Ich habe nichts zu verbergen. Wenn eine Kamera installiert werden soll? So what?
            Konsequente Arbeitsplatzüberwachung würde ich sehr begrüßen.

            • Günter Born sagt:

              @Jügen: Läuft aber so langsam auf Troll-Kommentare hinaus – imho. @All: Damit sollte die Diskussion in diese Richtung langsam beendet werden. Der EuGH hat eine klare Entscheidung bezüglich der aktuellen deutschen Vorratsdatenspeicherung getroffen – die Regierung muss jetzt prüfen, wie sie das Urteil in nationale Gesetze umsetzt.

              Die persönlichen Einfärbungen bringen in Bezug auf obigen Sachverhalt genau nichts. Danke für euer Verständnis.

    • mvo sagt:

      Die Polizei hat also keine anderen Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfungen als die VDS? Wie wurden bloß vor 20 Jahren Verbrechen aufgeklärt…
      Die Polizei schafft es ja nicht mal Terroranschläge zu verhindern, bei denen der Täter allen Geheimdiensten als Islamist längst bekannt war (Breitscheidplatz).

  4. Dekre sagt:

    Die EuGU-Entscheidung und alles was damit zu tun hat ist sehr witzig und an Zynismus nicht zu überbieten. Dem steht nicht entgegen, dass es auch ein richtigen Kern in der Entscheidung gibt. Der ist aber leider für viele uninteressant.

    Günter zeigt hier regelmäßig in seinen Blogartikeln, dass Google, Microsoft, Twitter und Consorten tagtäglich sammeln und nach Hause telefonieren. Da ist das Geschrei groß. Zuletzt der Blog von Günter vom 19.09.2022 "Chrome & Edge senden persönliche Daten (u.a. Passwörter) an Google bzw. Microsoft".

    Das Ganze ist sehr merkwürdig. Die Politik unterstützt die EuGU-Entscheidung, jedoch die Leute (subjektiver Faktor und ihre Familien) haben alle ein Konto bei Google, Microsoft , Twitter und Consorten. Immer weiter so mit der Scheinheiligkeit. Das ist wie mit der Religion.

    • Dekre sagt:

      Ergäzung zu meinem Kommentar:
      Damit es auch verstanden wird und warum ich das als Zynismus bezeichne.

      Die EuGH-Entscheidung ist in diesem Rahmen insofern richtig, weil es gegen die sogenannte "ansatzlose" Speicherung von Daten geht. Es geht um einen Staat und will man als Staat die Privaten wie Google, Microsoft mit Regelungen (Gesetzen) eindämmen, so ist das richtig.

      Der UNTERSCHIED ist jedoch, dass der Staat es nur speichert und dann bei konkrenten Fällen auswertet (! sic). Die Privaten wie eben Google, Micrsosofte, Fazebuk und Corsonten machen das so, dass sie diese Daten auch sofort (das ist ihr Ziel) auswerten. Das ist das Problem! Das gilt es zu erkennen.

      Deshalb ist alles nur ein Witz und auch meinerseits nur zynisch und satirisch zu betrachen. Die Kommentare der Politiker sind auch hierzu generell fehl am Platz und eben total sinnfern und auch zynisch. Es wird mit ungleichem Maß gemessen. Das ist wie die Intelligenzbolzen mit der Frage: "Wann kocht Wasser?" Jedenfalls nicht nur bei 100 Grad Celsius. Der Luftdruck ist sehr wichtig.

      • Andy sagt:

        Die Grundrechte schützen den Bürger vor einem übergriffigen Staat. Das ist dem Über-Unterunterordnungs-Verhältnis geschuldet, das sonst absolut wäre.
        Mit Geschäftsverhältnissen im Privatrecht ist das nicht zu vergleichen.

        • Dekre sagt:

          Na ja, es ist zu vergleichen. Den ersten Teil habe ich geliefert. Der zweite Teil ist ( den ich hie r auch schon immer einstellte).
          Der zweite Teil:
          Die öffentliche Hand, der Staat, bedient sich dieser Instumente von Google, MS, Fazebuck, Twitter und sonstigen Consorten bewußt und zielgerichtet.
          Man muss (zwangsweise!) diesem zustimmen. Die Datensammelei und deren Auswertung geschieht durch Private. Das Unmöglichste ist hier schon eingetreten – Man MUSS sich ein teures sog. "Smartphone" mit einem teuren Vertrag anschaffen, um die Regelung des Staates (Bund, Länder, Kommunen) umsetzen zu können. Das kann nicht sein.
          E sist wie schon immer = die Indienstnahme der Bürger für Aufgaben des Staates. Das kann nicht sein! Zumal der Staat keinen Schutz für den Mißbrauch gibt. Der Staat will es auch nicht. Der, der gegen die DSGVO der EU und des BDSG des Staates zuerste verstößt ist der Staat selber!
          Das Thema ist zu komplex und es wird sich alles auch durch Rechtsprechung Recht zurecht gebastelt. Das geht nicht! Es ist aber so, leider. Wir sind in einem Basar-Handel-Staat (-EU) angelangt.

          • Andy sagt:

            Alles, was du hier sagst, kann ich unterschreiben.
            Ist aber eine andere Baustelle.
            Würden an dieser Front auch Firmen klagen, wäre das schon gekippt. Hier ist es aber nur ein Hugo B, der ein Smartphone mit amerikanischem Betriebssystem braucht, um die Angelegenheiten seiner Mutti im Pflegeheim gegenüber der Krankenkasse zu regeln.
            Oder alternativ im Outback persönlich vorstellig werden.
            Ein Hugo B kann sich aber nicht zum EuGH oder auch nur Bundesverwaltungsgericht durchklagen, weil nicht ausreichend Geld hat.
            Auch Bund und Länder glänzen durch Gesetzgebung, die sie dann selbst ignorieren und nutzen z.B. alle möglichen Datenkraken.
            Aber da liegen die Daten ja woanders und der deutsche Staat sollte nicht einfach rankommen.
            Das ganze Thema würde ich unter Rechtsexzeptionalismus einordnen. Ab einer gewissen staatlichen Ebene herrscht eine gefühlte Unangreifbarkeit und das Gesetz wird unendlich dehnbar. oder gilt gleich nicht, wie bei Abgeordneten und Korruption.
            Was die Datenkraken angeht, schlägt es jede Woche in Behörden ein und man erhält Untersagungen. Aber das bringt in der Masse nichts, weil es keine Strafen für Behörden gibt. Alle anderen können ohne Sorge weitermachen.
            Die Gerichte entscheiden entsprechend, wenn es denn bis zu ihnen gelangt. Ganz ohne Zynismus.

  5. Alex sagt:

    Ich halte das Urteil des EuGh für richtig. Anlassloses speichern von allen Arten von persönlichen Daten ist meiner Meinung nach unzulässig.

    Das wird aber an der Bespitzelung nicht viel ändern. Vor allem die amerikanische NSA späht alles und jeden aus und wahrscheinlich auch der BND. Privatsphäre ist schon längst passe.

    • Luzifer sagt:

      naja wozu ist ein "Geheimdienst" sonst auch da ;-P Die sind nicht wirklich das Problem, sondern die Allmachstallüren unsere Politiker und deren Lobbyisten.

    • Anonymous sagt:

      "Privatsphäre ist schon längst passe."

      Daran sind wir – dank intensiver Nutzung von IT-Peripherie – auch selber schuld. Wir liefern alles haarklein detailliert kostenfrei an jeden, der sich dafür interessiert und fühlen uns durch Schlangenöl, Pseudo-VPN (Huhu WebRTC, Deep Packet Inspection), TOR (>= 50% der Exit-Nodes in staatlicher Hand), StartTLS (Pseudo-Verschlüsselung, die auch ohne zurechtkommt) soooo sicher.

      Einfach mal weniger Elektro-Spielzeug und mehr Altmodisches. Dann gibt es auch mehr Privatsphäre.

  6. McAlex777 sagt:

    Zum wievielten Male wurde die anlasslose Vorratsdatenspeicherung jetzt für Verfassungswidrig erklärt in den vergangenen 20Jahren?

    Beim ersten Mal war es vielleicht ein Fehler – seit spätestens dem zweiten Male versuchen uns Politiker mit voller Absicht entgegen deutscher/europäischer Grundrechte zu überwachen.

    Selbst Polizei-Gewerkschaften haben in der Vergangenheit wissentlich grundgesetzwidrige Überwachungsmaßnahmen eingefordert.

    Warum gibt es für solches wissentlich verfassungswidriges Handeln keine Konsequenzen? Wer hetzt und zum Hass aufruft wird schließlich genauso zur Verantwortung gezogen.

    • Mac sagt:

      Gesetze werden häufig nicht so formuliert, das sie perfekt Verfassungsgemäß sauber sind. Sondern es wird versucht, so viel wie möglich vom eigenen politischen Ziel hinein zupacken, wie man glaubt, das man damit gerade noch so durch kommt.

      • Dekre sagt:

        Ergänzung – viele Gesetze (insbesondere Steuergesetze) werden BEWUSST verfassungswidrig durch die Gesetzgebung durchgepeitscht.
        Es gibt im BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) hierzu für die Richter zwei Entscheidungsvarianten (mal volkstümlich formuliert):
        # Es ist verfassungswidrig und man muss was machen (in die Zukunft bezogen).
        # Es ist verfassungswidrig mit Rückwirkung und der Staat muss Geld rausrücken. Das kam mE nur 2x vor. Das bedeutenste war das mit Kindergeld und Kinderfreibetrag BVerfG-Entscheidung aus wohl 2005. Da musste der Staat bis 1983 zurück (sofern verfahrensrechtlich möglich) Geld zurückzahlen.
        Die Entscheidungen hängen auch mit Gutdünken ab. Denn das BVerfGG sagt, das auch die Richter bei verfassungwidrigen Gesetzen man die Haushaltslage beachten müsse. Es gibt im BVerfGG sehr "schöne" Formulierungen hierzu und man kann es nur mit einer ironisch satirischen Ader verstehen. Also das sichtliche Unrecht zu beseitigen, dafür ist dieses hier nicht gemacht und auch sehr schwer vermittelbar.

        Das BVerfGG kennen natürlich die Gesetzesmacher. Es ist schreckliche Gesetzgebungskultur in diesem Land.

  7. Anonymous sagt:

    Günter, mal ganz ehrlich: Eigentlich berichtest Du das doch nur, weil es eine Info ist, die man veröffentlichen kann.

    Wirklich daran glauben, daß nun mit den bösen Geistern Schluß ist, tust Du doch selber nicht, oder?

    Naja, die "Ich habe nichts zu verbergen™"-Fraktion hat die Schrecken der Reichskristallnacht und die Folgen unnötiger Datensammlungen wohl vergessen/nie gekannt.
    Man freute sich sehr über ausgiebige Bewegungsprotokolle von Menschen einer bestimmten Herkunft und die akribische Erfassung der Religion. Datensammlung as it's best.

    Heute gut gemeint… und schon morgen sind die falschen am Steuer. Herzlichen Glühstrumpf und viel Spaß mit dem massenhaften Mißbrauch "ehemals" unverfänglicher Daten. Aber so mancher Zeitgenosse wird das nie in seinen Kopf hineinbekommen, weil… "es bleibt ja alles genauso so, wie es ist" (siehe Preisstabilität, Länderbeziehungen, Versorgungssicherheit etc.).

    • Anonymous sagt:

      Logisches Mitdenken ist generell zur Nebensache, wenn überhaupt noch vorhanden, verkommen. Sieht man auch in anderen Lebensbereichen.

    • Luzifer sagt:

      du siehst das falsch … den Möchtegernblockwarten ist das schlicht egal, die spionieren/schickanieren ihre Nachbarn egal für wen rechts, links, islamistisch oder Sonstiges Coleur spielt da keine Rolle, die passen sich einfach an.

  8. Andi sagt:

    Hallo Herr Born,
    leider ist hier noch gar nichts vom Tisch.
    Die Linksextremistin Faeser kündigt bereits schon an, sich weiter unbedingt der Vorratsdatenspeicherung bedienen zu wollen.
    Siehe Beitrag bei z.B. Heise.

    • Günter Born sagt:

      Nun, wenn Du dich in der Wortwahl gezügelt hättest, wäre der Kommentar glaubwürdiger. Ansonsten plädiere ich für "abwarten, was im verabschiedeten Gesetz steht" – Justizminister ist Buschmann – und dann im Fall der Fälle klagen – bis vor den EuGH.

      • Ralf S. sagt:

        Nun, seine Wortwahl trifft es schon ganz korrekt. Diese Dame hat vor ihrer Funktion als Innenministerin mehrmals Gastartikel in diversen linksextremen (Antifa)Medien geschrieben. Das ist hinlänglich bekannt und "googlebar". Solch eine Person dürfte eigentlich niemals in einer Demokratie diesen Posten inne haben. Sie ist alles andere als neutral und demokratiefreundlich, sondern, ganz im Gegenteil, sie hat zwei "linke Augen" auf denen sie dann auch noch leider komplett blind ist! Für sie gibt es nur "rechte Bedrohung" und noch nicht einmal mehr der Terrorismus des Islam scheint für sie ein Problem zu sein, da sie den "Expertenkreis Politischer Islamismus" vor Kurzem mal so eben aufgelöst hat … Diese Dame ist brandgefährlich, da sie auch schon vollmundig kundgetan hat, dass sie "rigoros gegen evtl. Demonstrationen im Herbst/Winter vorgehen werde" … Weil – und da sind wir wieder in der Corona-Zeit – dies ja sowieso nur Rechtsradikale und diverse "Querdenker-Spinner" sein können …

        Hier der sehr interessante Heise-Artikel übrigens:
        https[:]//www.heise.de/news/Koalitionsstreit-Faeser-will-fuer-Vorratsspeicherung-von-IP-Adressen-kaempfen-7271644.html

    • Anonymous sagt:

      Naja, dazu müssen es nicht mal besondere Linksextremistinnen sein. Hier mal eine Pressemitteilung aus SH (auszugsweise):

      "Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil erneut eine für uns sehr wichtige Ausnahme gemacht und bestätigt: Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der sogenannten IP-Adressen von Handys oder Computern ist unter bestimmten Bedingungen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit zulässig. Diese IP-Adressen sind aus unserer Sicht ein zentraler Schlüssel im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet. Über diese Möglichkeit werde ich mich mit der Bundesinnenministerin und meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer intensiv beraten. Ich würde es begrüßen, wenn wir zeitnah in Deutschland die Grundlagen schaffen, um mit diesem Mittel stärker gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Netz vorgehen zu können."

      Klar, Gesetzt gekippt, Drogen interessieren keinen, Krieg ist ausgelutscht, steigende Energiepreise… mhm, juckt auch keinen… was haben wir denn da zur Argumentation: Kindesmißbrauch! Der Klassiker!
      Aber wehe einem wird das Smartphone gestohlen, dann gibt es am Polizeirevier nur zu hören: "Ortung lohnt sich nicht.".

      Hier der originale Link zur kompletten Mitteilung:
      https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2022/220920_EUGH_Vorratsdatenspeicherung.html

  9. Markus sagt:

    Nun eventuell hat sich auch die Art der Kriminalität "leicht" verschoben und macht neue Ermittlungsmethoden notwendig? Die Einstellung von Jürgen teile ich auch nicht, aber die Notwendigkeit sehe ich durchaus als berechtigt. Ist halt eine Medaille mit zwei Seiten, beide sind wichtig.

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