WhatsApp: DSGVO-Widerspruch? Uns doch egal …

Datenschutz, DSGVO und WhatsApp sowie Facebook, geht das zusammen? Offensichtlich nicht, denn WhatsApp überträgt die Daten, trotz Widerspruch des Benutzers, an Facebook zur weiteren Nutzung.


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Im Mai 2018, kurz vor Ablauf der Übergangsfrist für die DSGVO, kündigte WhatsApp an, Daten an Facebook zu übertragen. Und dies, obwohl der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar das per Verordnung untersagt hatte. Ich hatte im Blog-Beitrag DSGVO? Und WhatsApp teilt Nutzerdaten mit Facebook darüber berichtet.

Golem hat das Thema hier aufgegriffen. Auch wer der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser FAQ widerspricht, ist wohl vor der Datenwiedergabe nicht gefeit. Auskünfte von Nutzern werden seit Mai 2018 bisher nicht beantwortet (die DSGVO sieht 30 Tage Fristen vor).

Betroffene können bei der zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Andrea Voßhoff (bzw. bei dieser Behörde) Beschwerde einlegen. Laut Voßhoff ist zwar die irische Datenschutzbehörde federführend zuständig und kann Aufsichtsbefugnisse gegenüber Whatsapp ausüben. Aber diese Behörde muss laut Artikel 60 kooperieren. Das BfDI übernehme für die Beschwerdeführer die Korrespondenz mit der irischen Datenschutzbehörde und übermittle alle erforderlichen Informationen. Dann entscheide die irische Datenschutzbehörde über die Beschwerde. "Hierbei ist sie nicht frei, sondern muss Stellungnahmen betroffener Aufsichtsbehörden wie der BfDI gebührend Rechnung tragen und unterliegt auf deren Einspruch hin der Kontrolle durch den europäischen Datenschutzausschuss", schreibt Voßhoff laut Golem. Details lassen sich dem Golem-Artikel entnehmen.

Ich selbst habe (wegen der Datenschutzproblematik) den zum Mai geänderten WhatsApp-Benutzerbedingungen nie zugestimmt und verwende den Dienst nicht mehr. Mal schauen, ob ich meine Auskunftsrechte gegenüber WhatsApp wahrnehmen kann.

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5 Antworten zu WhatsApp: DSGVO-Widerspruch? Uns doch egal …

  1. noname sagt:

    da wird gar nichts passieren, weil es den ganzen Smartphone-Zombies vollkommen egal ist. Schau Dich doch einfach in der Stadt, im Bus, … um. Da wird keiner auf WhatsApp, Facebook und Co verzichten. Im Gegenteil, für ein Like würden die auch öffentlich ihren A… fotografiern (lassen) und hochladen. Von denen wird keine protestieren.

  2. Windoof-User sagt:

    Wer Selbstbestimmung fordert und sich freiwillig prostituiert, sollte nicht nach dem Kindermädchenstaat rufen.

  3. Uwe Kernchen sagt:

    Im gewerblichen Umfeld hat der Messenger 3 rechtliche Hürden zu nehmen:

    1. Lizenzrecht
    Die kommerzielle Nutzung von WhatsApp ist laut AGB verboten und stellt einen strafrechtlich bewehrten Urheberrechtsverstoß dar.
    Hier ist WhatsApp (nicht WhatsApp Business) ganz klar raus.

    2. Datenschutz
    Die Übertragung des Adressbuches stellt einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen die DSGVO dar.
    Diese Bedingung ist mit Whatsapp nur schwer zu realisieren (separates Handy, separates Userprofil, Containerlösung).

    3. HGB und AO
    Genau wie E-Mail sind auch Chat-Mitschnitte als Handelsbriefe zu behandeln, müssen die Formforschriften beachten und archiviert werden.
    Hier sind eigentlich alle Gratis-Messanger raus und es bleiben nur wenige kommezielle Lösungen.

    Bei aller beschriebenen Blauäugigkeit der Masse ist es wirklich schwer, gesetzeskonform und zeitgemäß im aktuellen Jahrhundert zu kommunizieren.

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