Bundesjustizamt: 5 Millionen Euro Strafe gegen Telegram

Interessante Geschichte: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn hat aktuell zwei Bußgeldbescheide gegen die Telegram FZ-LLC erlassen. Grund ist der Umstand, dass das Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022 gegen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen hat. Insgesamt hat das BfJ Bußgelder in Höhe von 5,125 Millionen Euro verhängt.


Anzeige

In einer Mitteilung vom 17. Oktober 2022 heißt es, dass der Telegram FZ-LLC als Anbieterin des sozialen Netzwerks Telegram (im Folgenden: Telegram genannt)Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorgeworfen werden.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke, auf ihren Plattformen Meldewege vorzuhalten, damit Nutzerinnen und Nutzer Posts mit strafbaren Inhalten den Anbietern zur Prüfung nach den Vorgaben des NetzDG melden können. Ferner sind die Anbieter verpflichtet, eine zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung gesetzeskonformer Meldewege hat das BfJ mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro geahndet. Wegen der Nichtbenennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten wurde vom BfJ ein Bußgeld in Höhe von 875 Tausend Euro verhängt.

Zuvor hatte das BfJ seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen. Im März 2022 veranlasste das BfJ deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Daraufhin zeigte eine deutsche Anwaltskanzlei gegenüber dem BfJ die Interessenvertretung von Telegram an und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme konnten die Vorwürfe nicht entkräftet werden, sodass das BfJ nunmehr die beiden Bußgeldbescheide erließ, die Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt wurden.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Telegram kann Einspruch beim BfJ einlegen. Sollte das BfJ einem Einspruch nicht abhelfen, übersendet es die jeweiligen Akten über die Staatanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht Bonn zur gerichtlichen Entscheidung. Bleibt jetzt spannend, wie die Geschichte mit Telegram weiter geht, ob die Bußgeldbescheide rechtskräftig werden und am Ende des Tages auch vollstreckbar sind.

Messenger-Dienst Telegram

Telegram ist ein kostenloser Instant-Messaging-Dienst zur Nutzung auf Smartphones, Tablets, Smartwatches und PCs, der in Russland entwickelt wurde. Telegram gehört in Deutschland und weltweit zu den beliebtesten Messengern und war im Januar 2021 global die App mit den meisten Downloads. Wer einen Telegram-Client installiert hat, kann Textnachrichten, Sprachnachrichten, Fotos, Videos und Dokumente mit anderen Telegram-Nutzern austauschen sowie Sprach- und Videotelefonie mit anderen Telegram-Nutzern führen.

Telegram wird auch als soziales Netzwerk angesehen. Die Chats können standardmäßig Client-Server-verschlüsselt, Cloud-basiert oder optional Ende-zu-Ende-verschlüsselt als „geheime Chats" geführt werden. Telegram steht aber heftig in der Kritik, weil die Plattform bzw. dessen Kanäle von sogenannten Querdenkern, Radikalen und Kriminellen zur Kommunikation verwendet werden.

Es war für die Strafverfolger bisher sehr schwer, gegen Telegram vorzugehen, denn die Basis des Entwicklerteams befindet sich nach Eigenangaben in Dubai. Allerdings wird auf der Website kein Impressum angegeben. Der Gründer Pawel Durow soll aber in Berlin gelebt haben, als er 2013 Telegram gründete und die App veröffentlichte.


Anzeige


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

15 Antworten zu Bundesjustizamt: 5 Millionen Euro Strafe gegen Telegram

  1. Jochen sagt:

    Telegram hat ja sogar seine User abstimmen lassen, ob sie sich an die deutschen Gesetzte halten sollen. OK, das haben sie anders formuliert, aber meinten genau das.

    Ich bin auch gespannt wie das weiter geht.

  2. Anonymous sagt:

    Für die Durov-Brüder weniger als ein Taschengeld…

  3. Luzifer sagt:

    naja was interessiert eine Ausländische Firma deutsche Strafen und Gesetze!

    Werden hier dann auch Leute gesteinigt weil sie gegen den Koran verstoßen? Ist schließlich Gesetz in manchen Ländern.
    Wenn schon den schon, man kann sich nicht nur die Gesetze raussuchen die einem gefallen!

  4. derBernd sagt:

    Es werden Gesetze und Vorschriften erfunden um alle Freiheit zu unterbinden und alles überwachen zu können. Alles wird bestraft … China lässt grüßen

    • Günter Born sagt:

      Und das Internet ist kein rechtsfreier Raum … nur mal angemerkt.

      • Luzifer sagt:

        richtig, aber im Internet gelten nicht "deutsche Gesetze" …
        da muss sich die Gemeinschaft dann auf weltweite Gesetze einigen. Wir sind nicht der Nabel der Welt! GAb zwar immer wieder solche Spinner die das glaubten, die Folgen sollten im Geschichtsunterricht vermittelt worden sein.

        • Franz sagt:

          Den Zusammenhang zum Geschichtsunterricht kann ich jetzt nicht wirklich herstellen. Was der besagt Fall mit Telegram nun mit der NS Zeit zu tun hat keine Ahnung.

          Aber wie Günter schon angemerkt hat ist das Internet nun Mal kein rechtsfreier Raum, und wer nun mal einen Dienst in Deutschland anbietet, der muss sich auch an die her geltenden Gesetze halten oder seine Dienste eben für Deutschland sperren.

          Wenn Kinderpornografie in irgendeinem Land der Welt nicht strafbar wäre, kannst du sowas trotzdem nicht von dort aus in Deutschland über das internet anbieten.

        • Mirco Buck sagt:

          Du willst das Unterbinden von Hetze mit der NS-Zeit vergleichen?

          Ernsthaft?!

    • Ardem sagt:

      welche deiner Freiheiten im Internet werden eingeschränkt?

    • Mirco Buck sagt:

      Welche Freiheit wird denn von dir unterbunden?

      Die Freiheit zu hetzen?

      "China lässt grüßen" – oh je.
      Mit solch Gejammer bist du auf ner ziemlich braunen Ebene angekommen, zudem ist das ein Schlag für alle Menschen, die tatsächlich in einem totalitärem Staat leben.

      Gut – Telegram ist eh ein Hort für genau solche Menschen, die genau solchen Unfug schreiben.

  5. Wil Ballerstedt sagt:

    Garantiert!1!

  6. derBernd sagt:

    Wo in meinem Kommentar ist der Bezug zu rechtsfreier Raum und die Begrenzung zum Internet?

  7. Peter sagt:

    Wurde schon mal ein Satelittenanbieter/Sender verklagt?Auf gewissen Sendern läuft besonders im "Heiligen Monat" so manches wofür man in D. sogar im Knast landen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.