Schufa-Urteil des EuGH: Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein

ParagraphDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sein Urteil über die Frage, ob die Schufa einen Score für die Beurteilung der Bonität von Personen heranziehen darf, auch im Hinblick auf DSGVO-Fragen gefällt. Der Tenor des EuGH-Urteils lautet, dass der Schufa-Score nicht maßgeblich für die Bonität einer Person sein darf. Die Schufa hat damit laut Juristen eine "deutliche Rüge" in Luxemburg von den Richtern kassiert und muss ihr Modell zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern entsprechend anpassen.


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Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (SCHUFA) sammelt jede Menge Daten über Verbraucher. Jede Bank teilt Daten mit der SCHUFA und aus diesen Daten errechnet die Auskunftei einen sogenannten SCHUFA-Score. Der Basis-Score liegt zwischen 0 bis 100 Prozent und bezeichnet eine Wahrscheinlichkeit, mit der jemand finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Dieser Score gibt also an, wie kreditwürdig einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher eingestuft werden.

In der Vergangenheit gab es aber immer wieder Kontroversen, wie maßgeblich der SCHUFA-Score sein kann. Fehler in der Datenbasis, ein ungünstiges Wohnumfeld etc. können diesen Score beeinflussen und zu Verfälschungen führen. Zudem ist unklar, inwieweit diese Datensammlung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Der EuGH entscheidet über SCHUFA-Score

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte bei Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nachgefragt, weil einer Klägerin ein Kredit auf Grund eines schlechten SCHUFA-Score versagt wurde. Die Frau hatte die SCHUFA aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die SCHUFA teilte ihr ihren Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode.

Das VG Wiesbaden wollte von den Luxemburger Richtern das Verhältnis der SCHUFA zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geklärt wissen. Darf die SCHUFA die Daten gemäß DSGVO erheben und dann zum Profiling von Personen heranziehen?

EuGH SCHUFA-Score-Entscheidung

Der EuGH hat nun wohl eine Entscheidung gefällt, über die u.a. die Tagesschau hier berichtet. Der EuGH vertritt die Auffassung, dass die Scoring-Praxis der Schufa nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (Urt. v. 7.12.2023, Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22). Legal Tribune Online (LTO) zitiert hier aus dem Urteil: Der EuGH bejaht einen Verstoß gegen die DSGVO, wenn das Scoring eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung über einen Vertragsschluss spielt – im konkreten Fall ging es ja um eine Kreditvergabe.

Der Fall geht nun an den VG Wiesbaden zurück. Das Gericht muss nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme im Einklang mit der DSGVO enthalte und die allgemeinen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung erfüllt seien, heißt es bei LTO. Laut Manager Magazin befürwortet die Verbraucherzentrale diese Entscheidung.

Die SCHUFA reagiert

Die SCHUFA begrüßt in dieser Stellungnahme das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Scoring. Es beantwortet aus Sicht der Auskunftei wichtige Fragen, wie Zahlungsprognosen (Scores) in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet werden dürfen. In dem Urteil heißt es, dass die Verwendung von Scores in bestimmten Fällen eine automatisierte Entscheidung darstelle und dann Artikel 22 DSGVO Anwendung finde. Der EuGH folgt damit im Wesentlichen den Ausführungen des Generalanwaltes von März dieses Jahres.


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Laut Urteil des Gerichtshofs handele es sich um eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall, wenn ein Score "maßgeblich" darüber bestimmt, dass ein Kreditvertrag nicht zustande kommt. Mit dem Begriff "Maßgeblichkeit" sei ein neuer Rechtsbegriff eingeführt worden, schreibt die SCHUFA.

"Auf dieses Urteil haben wir uns mit unseren Kunden in den vergangenen Monaten vorbereitet", sagt Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA. "Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des SCHUFA-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind. Deshalb wird die große Mehrheit unserer Kunden SCHUFA-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können."

Für den Fall, dass der Bonitätsscore bei Unternehmen eine maßgebliche Rolle für die Entscheidung gegen einen Vertrag einnehmen sollte, müssen die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Artikel 22 Absatz 2 DSGVO sieht rechtskonforme Möglichkeiten zur maßgeblichen Verwendung von Scores in Entscheidungsprozessen vor. Dies können beispielsweise Einwilligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Prozess sein. Zudem kann die Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss eine Rechtfertigung darstellen.


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34 Antworten zu Schufa-Urteil des EuGH: Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein

  1. Alzheimer sagt:

    Lüft das nicht eh wieder darauf hinaus, dass die Einwilligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verwendung von Scores per AGB eingeholt wird?
    Hat wohl wieder keiner die Eier in der Hose um dem Shufa-Gesindel mal die "Hintertürchen" aus der DSGVO zu schliessen…

    • Hobbyperte sagt:

      Wie denn auch, solche Unternehmen haben ihre Interessen-Vertreter teils direkt in den Parlamenten sitzen (siehe Blackrock-Friedrich !!) oder Belagern diese mit hunderten Lobbyisten. Würde man gegen die Eigenen oder die Interessen des Auftrag- bzw. Brötchengebers gerichtete Gesetze machen?

  2. Singlethreaded sagt:

    Als Beispiel sei einmal die VISA Kreditkarte der LBB genannt, welche viele Jahre in Kooperation mit Amazon angeboten wurde. Die Kooperation ist ja beendet worden und die LBB hat in der Folge vielen Kunden die Kreditkarte gekündigt.

    Eine Kündigung durch die Bank kann sich negativ auf den Schufa Score auswirken, auch wenn es keine Zahlungsausfälle gab und der Kunde gar nicht gekündigt werden wollte. Auch bevorzugt die Schufa offenbar lange Geschäftsbeziehungen.

    Viele der Gekündigten werden sich eine neue Kreditkarte zulegen und haben dann bei einer anderen Bank eine neue Geschäftsbeziehung. Diese ist bei der Schufa zunächst auch negativ, weil zu neu.

    Zusammenfassend wird hier die Kreditwürdigkeit von Menschen ohne eigenes Zutun verschlechtert, nur weil Amazon und die LBB ihre Kooperation beenden. Daran kann man meiner Meinung nach schön sehen, dass das System Schwächen aufweist.

    • Johnny sagt:

      Dann lass den Eintrag halt löschen…

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Völlig belanglos, ob Du "einsehbare" Daten löschen läßt, oder nicht – die fließen mutmaßlich weiterhin in den Score ein.

        Noch doller ist, daß die "Kunden" der SCHUFA regelmäßig Datenbestände abrufen (auch Banken) und diese Daten eben "nicht" löschen.

        • Pau1 sagt:

          Das Anfordern der Daten und das Löschen verschlechtert angeblich auch den Score.
          Ist ja klar:
          Warum Frage ich meinen Score ab und lasse löschen?
          Wohl weil ich einen Kredit günstig haben möchte.
          Wenn ich ihn aber habe, kann ich nicht mehr so gut zurück zahlen…also muß der Score schlechter sein.
          Der Score soll ja eine Vorhersage der Zahlungsfähigkeit sein.

          • R.S. sagt:

            Auch das Alter fließt in den Score ein.
            Junge Leute haben selbst bei gleicher Zahlungsfähigkeit einen besseren Score als ältere Leute.
            Und der Grund ist einfach: Junge Leute haben mehr Restlebenszeit, also ist die Wahrscheinlichkeit auch größer, das der Kredit nicht durch Tod des Kreditnehmers ausfällt.
            Die Erben würden ja das Erbe bei Überschuldung ausschlagen. Und dann bekommt die Bank ihr Geld nicht zurück.
            Ähnlich sieht es mit dem Familienstand aus.
            Leute mit Kindern und oder verheiratete Leute haben einen besseren Score als Singles und kinderlose Menschen.

            Ich halte von dem Scoring auch nichts.
            Es verhindert keine Überschuldung.
            Ich hatte mal einen jungen Arbeitskollegen, der es mit Ratenkauf, Kleinkrediten, etc. innerhalb eines Jahres geschafft hat, einen mittleren 5-stelligen Betrag an Schulden anzuhäufen. Das ging bis zur Lohnpfändung.

            Und da das System in der Praxis versagt, sollte man Schufa, Creditreform und wie die alle heißen, dicht machen.

            • Pau1 sagt:

              tja, und im Arbeitsvertrag stand dann, das Cheffe bei einer Pfändung kündigen darf…
              Ich habe mir auch die Augen wischen müssen als ich das las.
              Inzwischen haben wir zum Glück die "Privat Insolvenz".

        • Dat Bundesferkel sagt:

          Da scheinst Du Dich ja auszukennen.

          • Johnny sagt:

            Besser als du anscheinend. mit Unwissen bzw Stammtisch glänzen klappt selten!

            • Dat Bundesferkel sagt:

              Dunning und Kruger as it's best hier?

              • Johnny sagt:

                mag sein, hast du in den Spiegel geschaut und es erkannt?

              • Bernd B. sagt:

                Sorry, Johnny,

                aber von ihnen kommen doch bis anhin ausschliesslich dumpfe Parolen/Phrasen und Herabwürdigung des Gegenübers.

                Wenn Sie nicht nur ein hässlicher Troll sind bringen sie also endlich Substanz!

              • Johnny sagt:

                @Bernd B.

                Man kann von der Schufa halten, was man will, aber Mutmaßungen und plumpe Unterstellungen, dass die Schufa Löschanforderungen nicht nachkommt, ist schon weniger als unterstes Niveau. Vor allem selbst keine Beweise zu der Unterstellung liefern und von anderen fordern, das Gegenteil zu beweisen. So geht Stammtisch…

              • Bernd B. sagt:

                Ganz im Gegenteil:
                Daten können gar nicht, wie gefordert, vollständig gelöscht werden (man müsste alle Backups wegwerfen). Der nicht-Naive geht also davon aus, dass einmal erfasste Daten nie wieder unzugänglich sind (ist auch die hM in der Datenschutzbranche).
                Insofern ist das kein Stammtischgelaber, sondern gesunder Menschenverstand.

                Dass die SCHUFA die 'gelöschten' Daten tatsächlich aus den Scores entfernt können sie nicht nachweisen. Deswegen wäre es naiv, davon auszugehen. Denn Firmen lügen, wenn es um Profit geht (Sie kennen das Marxsche Zitat über die Profitgier des Kapitalismus oder soll ich es posten?).

              • Johnny sagt:

                Oh Mann, jetzt sind die Verschörungstheoretiker und Aluhutträger auch hier aktiv….

                Tipp: Selbstauskunft anfordern, Löschersuchen, Score erneut anfordern. Vergleichen, verstehen, handeln. Lernt man eigentlich in der Grundschule….

              • Bernd B. sagt:

                Ihnen fehlt schlicht das Fachwissen über Backupstrategien und deren unausweichliche Implikationen und über Datenschutzrisiken.
                Und Sie bringen eben keine Argumente, sondern nur dummdreiste Anwürfe.

              • Johnny sagt:

                Danke für die Unterstellung. Und sie besuchen wahrscheinlich jeden Abend den AfD-Stammtisch, um die gepflegte Opferrolle kultivieren und sich Ihren Verschwörungsmythen Suhlen zu können.

        • Pau1 sagt:

          Be specific

      • Pau1 sagt:

        ja, Man muss sich leider die Mühe machen, jedes Jahr seine Schufa Daten anzufordern. Vorsicht! Die Schufa bietet auch ein Abomodell an, das als solches schwer zu erkennen sein könnte.
        Wie egal der Schufa die Kunden sind, erkennt ja daran.
        Die Schufa müsste Interesse an korrekten Daten haben. Eigentlich müsste sie Dankbar sein, das die Opfer ihrer Sammelei die Daten auch noch validieren. Aber sie macht das extra schwer und teuer.

      • Pau1 sagt:

        Der Eintrag dass es die Karte gab und jetzt nicht mehr ist ja richtig.
        Warum sollte die Schufa den Löschen müssen?
        Sie darf ihn aber nicht so auswerten.

        Die Schufa erlaubt ja nicht etwa nur, das die Bänker die Kunden möglichst weit ausquetschen, melken können ohne sie zu überlasten.
        Andererseits kann man auch sagen: Die Schufa verhindert, dass Kreditnehmer sich finanziell übernehmen, diese Gutmenschen.
        So war es ja einst gedacht… win win..

    • Pau1 sagt:

      Das Problem gab/gibt's doch auch bei Kreditanfragen.
      Wird ein Kredit bei mehreren Banken angefragt, so verteuerten er sich mit jeder Anfrage, weil die Schufa bei einem Angefragte Kredit. Die Bänkster fragen ja vor der Abgabe eines Angebotes bei der Schufa den Score und die Kreditbelastung an, und teilen der Schufa mit, wenn sie später einen Kredit gewährt hat. Wird kein Kredit aufgenommen, so die messerscharfe Logik der Schufa, war der Bank der Kunde zu riskant. Der Kunde bekommt einen Malus. Die Bänkster freute das natürlich, reduzierte es doch den Wettbewerb.
      Das das kaputt war fiel wohl Gesetzgeber und Schufa auf
      Und so gab es irgendwann die Möglichkeit die Abfrage des Scores mit "Zinssatz Ermittlung" zu markieren. Der Bankartikel-Einzelhandelskaufmann, der den Kredit verkaufen wollte hat diesen Tag dann gerne Mal vergessenm So blieb sein Angebot das günstigste, weil alle spätere den Malus bekamen, "Kredit abgelehnt". Das der Kunde den abgelehnt hatte war ja egal.

    • Luzifer sagt:

      und? das sind zwei Punkte auf einer Liste von mehreren Hundert, die beeinflussen zwar klar den Score aber nicht soweit das du dadurch keine Kredit bekommst etc. Wenn diese Zwei Punkte ausschlaggebend sind, bist du sowieso nicht "Kreditwürdig"!
      Außerdem ich sags mal so aus Sicht des Anbieters: Neue Kunden deren Kreditwürdigkeit ich nicht einschätzen kann, werden hier kein Kunde! Fertig!

      Ich muss nämlich nicht jeden nehmen.

      • Luzifer sagt:

        /edit/
        du als Kunde bestellst ja auch nicht einfach so bei Franz Schlitzohr aus Abzockhausen, oder nimmst nen Kredit bei Mario Stiletto aus Sizilien, sondern informierst dich vorher.

        Weil die Menschheit eben so ist ist das alles notwendig. Gibt eben genug faule Eier da draußen.

      • Pau1 sagt:

        Dieser Score bestimmt auch, wie hoch der Zinssatz wird.
        Schön blöd wenn man sich nach verbindlichen Zinssätzen informiert, und sich damit den Score und damit den Zinssatz erhöht.
        Mit "muss nicht jeden nehmen" wäre ich bei der Begründung vorsichtig. Wer schlechte Erfahrungen mit Kunden mit Migrations Hintergrund gemacht hat, wäre es im Angesicht AGG schlecht das damit zu begründen…gell?
        Wenn die Schufa aber das in den Score einrechnen ist es OK?
        Man sieht's aber nicht, weil das Erstellen dec scores geheim ist.

        • Ralph D. Kärner sagt:

          Du lehnst Dich hier eine Meile zu weit aus dem Fenster, was Deine Begründug zur Vorsicht bei Ablehnung von Geschäftsbeziehungen angeht.
          Der erste Punkt ist nämlich schon der, dass ich mein "Nö!" auf Deine Frage, ob ich Dich wohl mit irgendwas beliefere, gar nicht begründen muss. Nicht einmal dann, wenn Du nachfragst.
          Da hast Du dann aber eine Menge Arbeit, mir einen Verstoß gegen das AGG nachzuweisen.

  3. Dat Bundesferkel sagt:

    Viel blahblah, viel Geldverbrennung, exorbitanter Zeitaufwand… nur um anschließend nichts, aber auch gar nichts im Sinne der Endverbraucher umzusetzen.

    Das Kind bekommt nun einen neuen Namen, eine neue Variante und die Praxis wird fortgeführt wie bislang. So wie bei allen anderen höchstrichterlichen Rechtsprechungen auch.

    Hab' echt keinen Nerv mehr auf dieses Pseudo-Rechtssystem, welches ein dolles Schauspiel nach außen abliefert, aber im Kern nichts ändert.

    • Ralph D. Kärner sagt:

      Was ich derzeit sehr interessant finde: Die Menge an Shorts, Tiktos und sonstigen Kurzvideos, in denen Rechtsanwälte und Steuerberater direkt nach Veröffentlichung des Urteils darüber reden, welche Rechte man hat und wie man diese Rechte gegenüber der Schufa einfordern kann… inklusive Verweis auf die Webseite, auf der Musterschreiben dann für einen Betrag X käuflich erwerbbar sind…

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Jepp, ist mir (auch auf YT) schon negativ aufgefallen: Besonders eine "fülligere" Dame und ein "windiger" "Vermieter" (mit Tagebuch) blahfaseln fortwährend hanebüchenen, unqualifizierten bs auf YouTube.

        Aber Beide haben ihre Zielgruppe, denn sie schnattern genau das, was deren "Fans" hören möchten. Ob das verdrehte Fakten sind, ist ja erst mal irrelevant. Ob nach einem Urteil beschönigend nachkorrigiert wird, juckt ja keinen.

        In diesem konkreten Fall: Wieso muß ich als "Ware" selber tätig werden? Die Gerichte haben hier voll an der Sache vorbei entschieden.

        Aber gut: SCHUFA ist ja "nur" ein prominentes Beispiel. Bürgel, Creditreform und Konsorten sind noch deutlich schlimmer – und bekommen keine Repressalien. Es ändert sich de facto rein gar nichts nach solchen Entscheidungen.

        Oder wie man in einem "hanseatischen" Wein- und Sektkontor mal zu sagen pflegte: "Wayne @ BDSG, wir tauchen Kundendaten nebst Zahlungsprognosen aus und ködern die Kunden mit Gratis-Präsenten – wer zugreift, kommt auf die Schnorrer-Liste und wird nicht mehr aktiv beworben".

        Alles schon damals verboten, illegal, nicht zulässig – aber darauf reiten nur Rechtsverdreher darauf herum. Großer Arbeitgeber, guter Steuerzahler = Narrenfreiheit.

  4. User007 sagt:

    Hi…

    Natürlich wurde hier mal wieder die SCHUFA exemplarisch herbeigenommen, aber die sind ja längst nicht (mehr) der "größte Fisch im Haibecken".
    Also wär' doch sicherlich von Interesse, ob sich das jetzt auch für alle anderen "Unternehmen" dieser Branche als Präzedenzurteil auswirkt. Allerdings wird auch das wohl eher nicht wirklich eine "heilende" Wirkung haben – die Verbraucher müssen immer noch hinter all ihren verteilten Daten herlaufen und Nachfragen nach Berechtigungen halten.
    Das ist immer noch der FALSCHE Ansatz, aber natürlich kann/darf man ja zum "Wohl der (Volks-)Wirtschaft" solch eine unseriöse Branche nicht still legen. 🤷‍♂️
    Der Handel mit Daten gehört zwingend unabdingbar konsequent VERBOTEN!!!

  5. Bernd B. sagt:

    Diese Vereinbarung ist rechtswidrig und somit nichtig.
    Unabhängig einer Vereinbarung kann aber in seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden.

    Lesetipp: https://www.juraforum.de/news/kuendigungsgrund-lohnpfaendung-ist-die-kuendigung-eines-arbeitnehmers-wegen-lohnpfaendung-moeglich_247934

    edit: Wenn der AG eine Pfändung zur Kündigung zu missbrauchen sucht liegt allerdings weit mehr im Argen, iaR sah er bereits vor Eingang des PfÜB im AN einen Minderleister oder Störfaktor, den zu kündigen ihm bisher lediglich der rechtfertigende Anlass fehlte.

    • Pau1 sagt:

      Ich weiß nicht, ob ich bei einem Arbeitgeber anfangen würde, der so eine miese Hintertür immer noch im Arbeitsvertrag hat, wenn ich da nicht gerade in einem Spielkasino in der Wechselstube anfange oder zu Gang zu Staatstragenden Geheimnissen habe, und erpressbar wäre.
      "Wer sich verschuldet hat, sollte sich so frühzeitig wie möglich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden."
      Das mit dem "Frühzeitig" ist wirklich ernst gemeint. Die haben lange Wartezeiten…
      Ist aber Offtopic.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Leider sind diese Beratungsstellen schlichtweg sinnfrei.

        Wie Du schon schriebst:

        – Völlig überlaufen (extreme Wartezeiten)
        – Absolut inkompetent (Das sind keine Fachkräfte!)

        Sie dienen lediglich der ersten Stufe der Restschuldbefreiung (notwendige Voraussetzung, diese aufzusuchen). Es werden 08 / 15 Standardschreiben von ihnen verfaßt und Unterlagen (weitestgehend) sortiert, um sie dann beim Antrag auf RFB vorlegen zu können.
        Mehr folgt da nicht.

        Ist die typische… "diese Welle nehmen wir mit und kassieren Knete!".

        A*S IT Kiel – 2015 boten sie dann Zugewanderten "Fachkurse zum Beantragen von ALG-2-Leistungen" an (Deutschkurs). Dafür gab es dicke Zahlungen durch Steuerzahler.

        Und so geht es momentan Jahr für Jahr, Branche für Branche – was auch immer gerade mitgenommen werden kann, wird mitgenommen.

        Ich bin sowas von bedient, man kann gar nicht mehr so viel kübeln, wie man möchte.

  6. R.S. sagt:

    Genau, dann wird eben nicht die Schufa befragt, sondern bei Zahlungsverzug der Raten/Zinsen wird Moskau-Inkasso beauftragt, das Geld einzutreiben.

    Da würden sich dann viele Leute 3 mal überlegen, ob sie einen Kredit für im Grunde überflüssige Sachen aufnehmen.
    Wie heißt es doch:
    Leute kaufen sich Sachen, die sie nicht brauchen, von Geld, das sie nicht haben, um damit gegenüber Leuten anzugeben, die sie nicht einmal kennen.

Kommentare sind geschlossen.

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