Ein Blog-Leser hat mich die Tage über einen merkwürdigen Vorfall informiert, der sowohl das Thema "Schwarznutzung" von Kabel-TV- oder Streaming-Inhalten streift, als auch ernsthafte Fragen zum Datenschutz und zur DSGVO aufwirft. Der Vorwurf des Kabelanbieters Anbieters Pÿur suggerierte, dass ein Haushaltsmitglied "Schwarznutzer sei". Problem ist auch, dass dieses Haushaltmitglied in keiner Vertragsbeziehung zum Anbieter steht, was DSGVO-Fragen aufwirft. Hier ein grober Überblick über den Fall – wobei die "Schwarznutzung" nach meiner Einschätzung für ein Haushaltsmitglied nicht zutreffen kann.
Problem der "Anschlussteilung" für Anbieter
Streaming-Anbieter leiden unter dem Umstand, dass Abonnenten die Zugangsdaten für den Dienst mit Dritten teilen. Sei es mit Freunden, sei es mit Familienmitgliedern, die ggf. in anderen Haushalten leben. Ich hatte im Beitrag Netflix-Maßnahmen gegen Account-Sharing ab 2023 über dieses Thema berichtet. Hat sich bei Netflix auf die Abonnentenzahlen ausgewirkt (siehe Netflix kämpft mit Nutzerschwund, nach dem Ende des Konten-Sharing).
Das andere Feld sind die Kabelnetzbetreiber, die nach dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs, bei dem ein Vermieter den Vertrag mit dem Kabelnetz-Anbieter abschloss, massiv Kunden verloren haben (ich hatte es 2024 drüben im 50 Plus-Blog im Beitrag Kundenschwund bei Vodafone im Kabelnetz angesprochen). Hier versuchen die Anbieter bei potentiellen Kunden über die Schiene "Schwarzseher" an Abonnements zu kommen. Dürfte aber bei Haushaltsmitgliedern innerhalb einer Wohnung schwierig werden.
In diesem Bereich gibt es den Anbieter Pÿur, eine Marke der Tele Columbus AG, über den Dienstleistungsprodukte wie Kabelanschlüsse (mit Pay-TV und Fremdsprachenpaketen), Internet und Telefon sowie Triple Play für Geschäfts- und Privatkunden angeboten werden. Der Markenname soll laut eigener Aussage Menschlichkeit, Leistung und Einfachheit ausdrücken, schreibt die Wikipedia. Genau um diesen Anbieter geht es nachfolgend.
Nettes Pÿur-Schreiben an "die Ehefrau"
Blog-Leser Axel L. hat seit einem Jahr einen neuen Tarif 1000 Mb/s mit Android TV beim Anbieter Pÿur. Es wurde ihm eine App (Handy, Tablet) versprochen, die nun nach einem Jahr funktionsfähig ist. Zudem wurde eine Aufnahmefunktion auf Android TV versprochen, was bis heute nicht funktioniert. Der Support sei etwas träge, die Leitung an sich ist stabil und schnell (2 – 3 Ausfälle in den letzten 10 Jahren), also in Summe für deutsche Verhältnisse recht solide, umreißt der Leser seine Erfahrungen. Wäre alles kein Thema, um mich zu kontaktieren.
Der Blog-Leser schickte mir die Tage aber eine E-Mail, weil folgendes Schreiben des Anbieters Pÿur per Post eingetrudelt ist. Der Anbieter schreibt über eine TV-Programmanpassung, mittels der "mögliche Schwarzseher" identifiziert werden sollen. Die Anpassung sollte die Woche, zum 27. Mai 2025, erfolgen. So weit, so merkwürdig genug, denn der Anbieter behauptet, keinen aktiven Kabel-TV-Vertrag für die Person bzw. Wohnung gefunden zu haben.
Krude wird es, da das Schreiben an die Ehefrau im gleichen Haushalt ging und suggeriert, dass diese Person "Schwarznutzerin" sei könnte. Der Leser schrieb dazu, dass man den Sachverhalt belächeln oder thematisieren kann. Der Leser besitzt seit vielen Jahren einen Vertrag mit Pyur und Vor-Firmen. An der Adresse gibt es also einen TV-Kabelvertrag.
Das Kernproblem: Das obige Anschreiben war namentlich an seine Frau und nicht an den Vertragsinhaber adressiert. Es ging auch nicht um ein Anschreiben an eine Wohngemeinschaft, einen Haushalt oder eine Familie etc., wo man ggf. vage eine Nutzung ohne Vertrag annehmen könnte und einfach mal nachfragt.
Wenn das Schreiben also an die Ehefrau des Vertragsinhabers geht, stellen sich zwei grundsätzliche Fragen. Wieso vermutet Pÿur eine Schwarznutzung? Familienmitglieder im eigenen Haushalt sollten doch eher keinen eigenen Vertrag benötigen, um Kabel-TV mit schauen zu dürfen. Wäre der erste Fail.
Aber es gibt noch eine viel drängendere Frage: Woher hat Pÿur die Daten der Ehefrau, die keinen Vertrag mit dem Anbieter besitzt. Und woher gibt es die Information, dass die Person überhaupt TV-Inhalte beim Pÿur-Kabelanschluss nutzen kann? Das tangiert ja DSGVO-Belange.
Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten
Der Leser hat daher mal an den Pÿur-Datenschutzbeauftragten (mit der E-Mail-Adresse „MeineFrau"@gmx.de) geschrieben, um die Quelle der Daten zu bekommen. Hier der Textausriss:
… ich habe heute ein Schreiben von Pyur erhalten und werde persönlich als mögliche „Schwarznutzerin" diffamiert. Ich persönlich stehe in keinem Vertragsverhältnis mit Pyur und habe auch nie persönlich wissentlich in die Datenspeicherung eingewilligt.
Daher würde es mich schon sehr interessieren, woher Pyur meine Adress- und Personendaten hat und welche Daten über mich bei Pyur gespeichert sind. Wenn man den Aussagen vom Vertrieb Glauben schenken kann, wurden massenhaft solcher Schreiben verschickt. ….
Wenn die Information des Blog-Lesers zutrifft (und ich haben keinen Grund zu zweifeln), kam die Antwort des Pÿur-Datenschutzbeauftragten an „Ich"@googlemail.com (obwohl die DSGVO-Anfrage von „MeineFrau"@gmx.de gestellt wurde). Und noch merkwürdiger, die E-Mail-Adresse „Ich"@googlemail.com wurde vom Vertragsinhaber bei Pÿur nirgendwo beim Anbieter hinterlegt – weder als Vertrags-, Weiterleitungs- noch Notfall (z.B. Passwortreset)-Mailadresse.
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten "… danke für Ihre Auskunftsanfrage. Wir teilen Ihnen mit, dass wir keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten in unseren Systemen gespeichert haben. …" lässt mich nachdenklich zurück. Der Leser meint dazu: "Wenn Pÿur also keine Adressdaten meiner Frau hat (wir wohnen natürlich im gleichen Haushalt, deshalb keine Schwarznutzerin), wie kommt dann der Name meiner Frau ins Adressfeld? Meiner Meinung nach liegen hier mehrere Dinge im Argen." Dem Leser geht es vor allem um das Thema Datenschutz.
Pÿur hat sich in dieser Angelegenheit aus meiner Sicht selbst verraten. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen umfangreiche Adressdatenbestände besitzt (möglicherweise von Datenbrokern gekauft), um dort über Adressabgleiche vermeintliche Schwarzseher zu identifizieren.
Meiner Ansicht nach sollte der Leser eine offizielle DSGVO-Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten absetzen, den Sachverhalt schildern und dann um Aufklärung bitten.
Es ist halt Pyur. Ich finde schockierender das der Anschluss stabil laufen soll trotz Pyur als Anbieter ;)
Pyur schickt solche Schreiben an nicht Vertragspartner und gefühlt jeden Monat Werbung für Internet übers Kabel an alle Haushalte in Mehrfamilienhäuser wo ihre Kabel liegen, also ohne persönliche Adresse nur als Postwurfsendung. Leider erreichen Schreiben zur Änderung der Senderbelegung eben nicht alle Nutzer des Kabel-TV Angebots. Da hat man als Vertragspartner auf einmal von einem Tag auf den anderen verschiedene Sender nicht mehr. Natürlich betrifft das auch Angehörige die ebenfalls Vertragspartner sind und die Neuprogrammierung aus Altersgründen eben nicht selbst durchführen können.
Ein Schreiben an jeden betroffenen Vertragspartner über die anstehende Umstellung dürfte nicht zu viel Aufwand verursachen, Werbung kann man ja auch versenden. Das man im Nachhinein einen Hinweis in einem Ticker in einem kleinen Regionalsender sieht der darüber informiert ist nicht angemessen diesen Sender guckt nun mal nicht jeder.
Und mal ernsthaft die Begründung in dem oben gezeigten Schreiben hinkt, dass man durch die Umstellung der Programmbelegung "Schwarznutzer" identifizieren will. Wie soll das technisch funktionieren. Ein Fernsehgerät empfängt nur das digitale Kabelsignal und sendet nicht ein Signal hier bin ich. Auch "Schwarznutzer" können ihre Fernsehgeräte neu programmieren und weiter alle Sender empfangen. Oder glaubt Pyur ernsthaft, dass Personen ohne Vertrag die schwarz am Kabel hängen bei der Hotline anrufen und sich beschweren dass die Programme nicht mehr stimmen? Soweit mir bekannt ist wird im Verteilerkasten des Kabelanbieters doch der entsprechende Anschluss vom Techniker verplompt wenn er nicht genutzt wird.
Naja das ist aber ein Irrglaube das ein Kabelanschluß keinen Rückkanal hat! Ob du an nem Kabelanschluß schwarz guckst kann man sehr wohl feststellen, selbst ohne Rückkanal und sei es nur über den passiven Abschlußwiderstand!
Die schicken einfach ein Messsignal über die Leitung und stellen so fest ob der Anschluß genutzt wird oder nicht…ist für den Anschluß dann kein Vertrag vorhanden ist die Sache klar.
Nur ist der hier geschilderte Fall ja was ganz anderes. Ist aber auch nicht neu macht die GEZ seit Jahren (und vor der Haushaltsabgabe auch an jeden der ü18 war und im selben Haushalt wohnte)! Die holen sich die Daten direkt beim Einwohnermeldeamt, so läuft das hier zu 99% auch. Und ist sogar legal (zumindest die reine Postanschrift) Nutzt du die eMail Addy zum Beispiel auch für die Steuererklärung ist auch die dabei. Bist du Sozialhilfe /BAfög/ etc. Empfänger? sind da noch ganz andere Daten dabei.Digitalisierung sei Dank.
Selbstverständlich gilt die DSGVO auch für staatliche Stellen, allerdings gibt es da einige spezifische Ausnahmen und Anpassungen!
"Ist aber auch nicht neu macht die GEZ seit Jahren (und vor der Haushaltsabgabe auch an jeden der ü18 war und im selben Haushalt wohnte)! Die holen sich die Daten direkt beim Einwohnermeldeamt, so läuft das hier zu 99% auch."
Also als ich in den 2000er 18 Jahre alt geworden bin wurde ich nicht von der GEZ angeschrieben, obwohl ich damals noch bei meinen Eltern gewohnt habe.
Dann hast du vermutlich Glück gehabt. Seit einigen Jahren gilt allerdings nur noch einmal GEZ pro Haushalt. Damit ist dann egal, wie viele berufstätige, erwachsene Familienmitglieder in einem Haushalt wohnen. Da kommt dann vermutlich auch kein Anschreiben mehr, solange man bei den Eltern bzw. an derselben Adresse wohnt.
Das ist Quatsch.
Selbst wenn es sich um eine sternförimge Verkabelung handeln würde, könnte man von der Ferne kein Rückschlüsse ziehen.
Und der Rückkanal ist nur bei DOCSIS relevant und wird ganz sicher nur funktionieren, wenn es einen laufenden Vertrag gibt.
Viele Grüße
Lenny
Ich denke nicht, dass das Verplomben heute noch stattfindet. Das war nur bei Analoganschlüssen notwendig. Bei Digitalanschlüssen sollte ohne Authentifizierung keine Nutzung möglich sein.
Wie soll sich denn ein DVB-S Empfänger im Fernseher oder in einem Digitalreceiver authentifizieren, also wenn keine Smart-Card für Pay-TV gesteckt ist?
Wieso DVB-S? Es geht doch um DVB-C.
Sorry vertippt ich meinte natürlich DVB-C.
SmartCard wurden schon immer gehackt…da gibt es entsprechende Module… einfach mal IPTV Piraterie googlen ;-p
@Daniel
Das DVB-C keinen Rückkanal hat ist ein Irrglaube…
Nennt sich DVB-RC
und dann der Anhang für Kabel C; Für Satelit S2; usw. also
DVB-RCC = DVB Return Channel Cable
DVB-RCS = DVB Return Channel Satellite
DVB-RCT = DVB Return Channel Terrestrial
Rückkanäle bei DVB-C sind im allgemeinen: die bisherigen TV-Kanäle 2, 3 und 4 (48,25 MHz, 55,25 MHz und 62,25 MHz).
Um festzustellen ob ein Kabelanschluß in Benutzung ist sendet man einfach ein Prüfsignal und werdet das aus…ist abolut kein Aufwand.
Ist also sehr leicht feststellbar ob du "schwarz" siehst.
Ja der Rückkanal für Kabelinternet das ist schon klar. Aber in ein Mehrfamilienhaus geht genau ein Koaxialkabel in den Verstärker von da aus gehen dann Kabel in die Wohneinheiten. Wie soll das Prüfsignal wissen in welche Wohneinheit es geht?
Und eigentlich hängen alle Gebäude in der Straße auch an einem Kabel. Dieses ominöse Prüfsignal erreicht also auch alle Gebäude. Man müsste also die Abzweigmuffe aufgraben um in das entsprechende Gebäude hineinmessen zu können. Und da hörts bei mir schon auf, um zu beurteilen, was man messtechnisch genau sehen kann.
So pauschal kann man das nicht sagen!
1. Kommt es auf die "Verkabelung" im Mehrfamilienhaus an, ob das "Verplomben" überhaupt geht!
Ist es eine Ringverkabelung, geht es schon mal nicht!
2. Das Signal, wenn unverschlüsselt, kann von jedem abgegriffen und genutzt werden!
Genau das ist das große Problem von z.B. Vodafone.
Warum also einen Vertrag abschließen, wenn man doch eh TV schauen kann.
(Anschlussgebühren)
Auch in Ringleitungen kannst du den einzelnen Teilnehmer feststellen… ist nur etwas aufwendiger und bisher lohnt sich das wohl für Vodafone nicht!
Macht man zum Beispiel über Signallaufzeiten und Reflexionsmessungen… das ähnliche Prinzip wie du einen Kabelbruch ortest!
ziemlich viele (=eigentlich alle) Fernseher haben heutzutage "smarte" Funktionen wie HbbTV.
Ich würde nicht ausschließen wollen, dass darüber prinzipiell der Kabelbetreiber einzelne Nutzer identifizieren kann, selbst wenn der Internetanschluss von einem anderen Anbieter kommen sollte.
Wer HbbTV (oder auch moderne EPG-Varianten?) nutzt sendet ja an eine in den Stream integrierte Adresse HTTP-Anfragen, teilweise angereichert mit – im günstigsten Fall – Modellnummer oder auch "nur" genauer Browser-Version.
Ob Pyur diese Adressen auf sich selber als Proxy umlenkt, bevor es zum eigentlichen Anbieter wie dem Sender geht (und dann teilweise auch noch zu Google Analytics etc) weiß ich nicht, halte es aber zumindest für möglich.
"ziemlich viele (=eigentlich alle) Fernseher haben heutzutage "smarte" Funktionen wie HbbTV."
Was überhaupt gar nichts nutzt, wenn man den TV nicht mit dem Internet verbindet – da gibt's ja keinen unabdingbaren Zwang, vllt. mittlerweile abgesehen von der Ersteinrichtung, zu.
Und HbbTV kann ja auch durchaus deaktiviert werden.
Interessant.
Bei dieser Gelegenheit: Schwarznutzer und -innen! Schön gegendert, aber latenter Rassismus? Schwarz gleich böse, Weiß dann wohl gut? Eieiei, Pÿur hat da wohl ganz andere Probleme – Anzeige ist raus!
Nicht immer ist alles gleich Rassismus! Willst du dann auch gleich Anzeige gegen die Farbe Schwarz und weiss stellen? Hoffe der Staatsanwalt stellt dir seine Zeitverschwendung ordentlich in Rechnung!
Es gibt auch schwarzstartfähige Kraftwerke. Also wenn alles duster ist weil kein Strom da ist können die hochgefahren werden. Schwarz ist nicht gleich rassistisch.
Hättest noch /s dazu schreiben müssen, damit es ankommt ;)
Hierzu kann ich einen kleinen Einblick in die Eierei mit der Pyur geben, mir obliegt die Leitung einer Wohnungsgenossenschaft und bin an der "Pyur-Front". Die Pyur hat sich bei uns einen so schlechten Stand erarbeitet, dass wir mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs unter Gebrauch des Sonderkündigungsrechts den Gestattungsvertrag vorzeitig gekündigt haben. Ein Neuvertrag ist absolut ausgeschlossen, statt dessen gibts Glasfaser eines Großunternehmens. Mit der Wirksamkeit der Kündigung durfte die Pyur ab dem Stichtag ihre Anlagen auf unseren Liegenschaften nicht mehr betreiben. Das hat sie nicht interessiert, sie haben einfach weitergemacht als wäre nichts gewesen. Nebenbei sei angemerkt, dass die Anlagen der Pyur, bei uns war das so, am Hausstrom einiger unserer Objekte hingen. Bis zum Fall des Nebenkostenprivilegs war das gangbar und durfte über die Betriebskosten umgelegt werden. Danach musste das getrennt werden, was die Pyur auch nicht interessiert hat. Bevor uns die Nebenkostenabrechnungen um die Ohren flogen, haben wir den Elektriker geholt und deren Anlagen abgeklemmt. Der Vertrag war erloschen und wenn sie etwas hätten betreiben wollen, dann nur mit unserer Genehmigung und einer Stromversorgung die sie selbst bezahlen. So richtig witzig wurde das dann als Schreiben von der Pyur an unsere Mieter gingen und praktisch jeder der Schwarznutzung verdächtigt wurde. Interessant bei einer Anlage die mangels Stromversorgung kein Signal liefert. Bei uns in der Verwaltung ging dann auch ein Schreiben ein in dem von uns Infos über alle Bewohner abgefragt wurden, damit die Pyur ihre Leistungen anbieten kann. Wir haben darauf mit der Partikelschnittablage reagiert, wenn andere Unternehmen dem entsprochen haben, könnte das die Quelle der Daten erklären.
frag mal bei der GEZ an wie die das machen ;-P Mein Beitrag dazu ist ja ins Nirwana verschwunden… wieso weis ich nicht, stand nix falsches und auch nichts beleidigendes da.
Stichwort Einwohnermeldeamt! Datenverkauf! GEZ! google liefert da ganz gut.
Datenschutz ist leider ein sehr ergiebiges Thema und in mancher Firma scheint die Lernkurve leider noch nicht durchlaufen. GEZ und Pyur kann man aber nicht vergleichen, da sind erhebliche rechtliche Unterschiede. Der Rundfunkstaatsvertrag ist da eine gute Informationquelle. Die Umstände der Verdunstung eines Beitrags kann ich leider nicht beurteilen.
Ach, das ist doch "naive Einbildung" zu glauben, dass in diesem Land "Datenschutz" i-eine Relevanz nähme, wenn's auch nur ansatzweise einem wirtschaftsgetriebenem Zweck dienlich werden könnte – und da unterscheiden sich staatliche oder private Interessen auch überhaupt KEIN bißchen! 🤷♂️
Das ist nur "Dialogpost" wie man kinderleicht am Briefkopf sieht.
Die Daten haben diese Firmen über das Einwohnermeldeamt.
Von daher ist klar, dass das eine Finte ist. Die schreiben einfach Leute an, die keinen Vertrag habe. Ich nehme an in dem Ort ist das Netz eventuell nur für einen Betreiber offen, oder ein Neubaugebiet.
Das ist für mich wirklich so trivial als Testballoon zu verstehen. Viele Schafe werden aus Angst drauf reinfallen. Den Müll einfach in der Tonne ignoriert entsorgen.
Auch kann ein Suchlauf nicht gemessen werden. Der TV empfängt passiv das Signal.
Dialogpost:
"Annahme verweigert" drauf und ab in den Briefkasten. Soll die Post ihren Spaß haben …
"… vielen Dank, dass Sie ihre Daten bestätigt haben." wäre die Antwort. Verifizieren nennt man das.
Nö -> ab in den Papiermüll, besser vor Adresse/Namen ab.
Adressabfrage beim Einwohnermeldeamt, dann hat Pyür die Namen der Leute, die unter einer Adresse gemeldet sind.
Da aber nicht die Anzahl der Haushalte mitgeteilt wird, weiß Pyür nicht, wie viele Haushalte es unter der Adresse gibt.
Und wenn dann z.B. die Ehefrau einen anderen Nachnamen hat (was ja nach dem aktuellen Namensrecht möglich ist), wird davon ausgegangen, das die in einem separaten Haushalt lebt und daher potentiell Schwarzseherin ist.
Und dann wird auf Verdacht so ein Schreiben raus gelassen.
Ist billiger, als vor Ort die tatsächliche Anzahl der Haushalte zu prüfen.
Und das Einwohnermeldeamt gibt die Adressdaten raus, wenn man dem nicht explizit widersprochen hat!
Na ja, man "kann" dem ja praktisch gar nicht vollumfänglich widersprechen, außer mit einer nur im Ausnahmefall zu beantragenden sog. "Auskunftssperre" ("Wer eine vollständige Sperre seiner Daten an Privatpersonen wünscht, darf das nur im Ausnahmefall und gemäß den gesetzlichen Vorgaben §§ 51 beziehungsweise 52 BMG."¹).
Dass hierzu über die offiziellen Seiten des Bundes so gut wie keine klar transparenten Erklärungen angeboten werden, lässt bereits offensichtlich vermuten, dass das persönliche Schutzinteresse des Bürgers nicht priorisiert ist.
Dsbzgl. letzte Zweifel sollten dann unmißverständlich durch diese Zusammenfassung beseitigt werden:
"Der Schutz privater, persönlicher Daten steht in Konkurrenz mit den gesetzlichen Vorschriften, bestehenden Sicherheitsaspekten des Bundes, dem öffentlichen Interesse oder dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Deshalb müssen beide Aspekte im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung gegeneinander abgewogen werden." (gleiche Quelle, wie zuvor)
¹ h**ps://adressermittlung.de/faq/ist-eine-melderegisterauskunft-und-adressermittlung-in-zeiten-der-eu-dsgvo-rechtskonform/
Klingt einleuchtend. Mir fehlt aber der Bezug auf das angesprochene E-Mail Thema. Jemand kontaktiert den Datenschutzbeauftragten unter E-Mail-Adresse 1, die Antwort kommt an E-Mail-Adresse 2 des Vertragsinhabers.
Frage an die Techies:
Kann es an einer falschen Alias-Einstellung oder Weiterleitung liegen?
Sind es "nur" 2 Adressen oder 2 separate Postfächer?
Falls nicht, ist es in der Tat dubios und eine Frage für die Datenschützer.
Ich hoffe, wir erfahren demnächst mehr dazu.
Etwas OT:
In meinem Betterbird mit mehreren Postfächern, die im gemeinsamen Ordner landen, passiert es gerne mal, wenn ich nicht aufpasse, dass BB mit dem Haupt-Postfach statt mit dem angeschriebenen antwortet – das ist mir afaik mit Outlook nie passiert.
Wie ist das denn mit der App (Handy/Tablet), die oben im Text erwähnt wurde? Hat die Frau diese vielleicht ebenfalls auf ihrem eigenen Smartphone installiert, ggf. mit den Account-Daten ihres Mannes? Dann könnte sich möglicherweise dort der Kreis schließen. Das könnte auch erklären, wieso die Antwort-Mail an das Google-Konto ging.
Die App Pyur TV ist nur auf meinen Handys/Tablets installiert, NICHT auf Geräten der Frau. Aber: Meine Handys/Tablets sind unter erwähnter Googlemail.com–Adresse angemeldet (nur Android selber, nicht die App!). An diesen Umstand bin ich erst durch den Kommentar bzgl. Postfächer erinnert worden. Allerdings hat die App eigene Zugangsdaten von Pyur. Nochmal zu den Postfächern: Es sind eigene Postfächer (meines, das meiner Frau) mit verschiedenen Kundennummern. Sicher ist es für die Pyur TV App möglich, das Android-Konto des Gerätes zu ermitteln. Aber auf diesem Wege sollte dennoch meine Googlemail.com-Adresse nicht offiziell zu den Stammdaten oder Vertragsdaten bei Pyur kommen, sondern höchstens in Debug-Logs. Diese Mail-Adresse wird nur für Käufe bei Google und Android selber genutzt, sonst für nichts anderes.
Ich bekomme selten Post:
a) Eintrag in der Robinsonliste
b) Übermittlungssperren beim Einwohnermeldeamt (die Dame hat damals die entsprechenden Durchschläge vom Antrag abgetrennt, da sagte ich: "moment mal", sah die Übermittlungssperren und fragte sie, ob die Stadt Adressenhandel betreibt oder warum sie das "heimlich" entfernt, seither kenne ich das und passe auf beim Umzug.
c) Datensparsamkeit im Allgemeinen, ich muss nicht jedes Gewinnspiel mitmachen, es sei denn, ich bin eh Kunde und sie haben meine Daten schon.
Wenn doch mal was kommt: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf
Wehret den Anfängen :-)
"Übermittlungssperren beim Einwohnermeldeamt"
Kannst Du das bitte mal näher erläutern, weil eine allgemeingültige Auskunftssperre gibt's ja im Regelfall nicht – siehe mein Beitrag oben > https://www.borncity.com/blog/2025/05/29/pyur-schreiben-der-vorwurf-der-schwarznutzung-und-der-datenschutz/#comment-218067
Hier ist das sehr anschaulich erklärt:
https://ol.wittich.de/titel/2155/ausgabe/5/2023/artikel/00000000000035308836-OL-2155-2023-5-5-0
Z. B. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (Nr. 4)
Alles kann man tatsächlich nicht verhindern.
Bei uns wurde der Kabel-TV-Vertrag für den Block von der Verwaltung gekündigt. Trotzdem kommt seit Monaten weiterhin TV aus der Coax-Buchse. Kann ich was dafür, dass die kostenlos einspeisen? Not my Problem.
Doch, denn rein rechtlich darfst du darüber kein TV schauen.
Das ist das gleiche wie wenn jemand seine Haustür offen stehen lässt.
Dadurch hast du noch lange nicht das Recht, das Haus zu betreten.
Ohne Vertrag Kabel-TV schauen fällt unter Leistungserschleichung.
Und das ist in $265a StGB sogar ausdrücklich erwähnt:
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.ht.html
Darauf steht bis zu 1 Jahr Gefängnis!
I.d.R. wird es dann aber darauf hinaus laufen, das du die Gebühren nachträglich entrichten musst zzgl. einer Aufwandspauschale.
"Not my Problem" – nö, leider nicht.
Du bist ein Schwarzseher, wenn du das Signal auch aktiv nutzt. Das kann sehr teuer inc. Gericht für dich werden.
Die Nutzung ist kinderleicht feststellbar, mit Protokoll ein richtiges Problem für dich.
Danke an Pÿur, dass Sie mir erneut bestätigen, dass es für mich das Beste ist, kein Kunde bei Ihnen zu sein.
Ist hier bei uns der einzige Glasfaser-Anbieter, habe es die letzten Jahre abgelehnt mich anschliessen zu lassen und mir wurde schon viele Male, so wie auch jetzt, bestätigt, dass es die richtige Entscheidung war.
TeleColumbus hat das schon vor 20 Jahren bei unserer Mieterin versucht, obwohl über die Eigentümergemeinschaft schon ein Vertrag bestand. Ließen auch nicht locker. Erst nach dem Hinweis, dass das eventuell den Straftatbestand des versuchten Betrugs erfüllen könnte, war wie von Zauberhand Ruhe.
Das erklärt warum am 27.05. plötzlich alle Sender in der Senderliste verschoben waren und mühsam wieder in der Wunschreihenfolgen sortiert werden mussten.
Verdammt Schwarzseher ;). Das hat mich 30 Minuten meiner Lebenszeit gekostet.
Bei uns kam zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs ein Pyur-Vertreter nach Ankündigung per Aushang (Wohnhaus mit 26 Parteien) vor Ort, um Fragen zur Umstellung zu beantworten. Allen nicht Anwesenden hat er per Einwurf im Briefkasten das Angebot zur Weiternutzung hinterlassen.
Nun sind mit 5,–/Monat die Kosten für Kabel-TV dauerhaft nur noch halb so hoch wie früher :-)