Lizenzierung von Exchange Server SE und Sharepoint Server

ParagraphBlog-Leser Christian hat mich Mitte September 2025 auf ein Problem angesprochen, dass ihm untergekommen ist. Es geht um widersprüchliche Aussagen zur Lizenzierung von Exchange Server SE und Sharepoint Server.

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Christian schrieb mir dazu in einer Mail: "Ich stoße in Kundenprojekten immer wieder auf widersprüchliche Aussagen zur Lizenzierung von Exchange Server (Subscription Edition, On-Premises) und SharePoint Server (On-Premises) in Kombination mit Exchange Online Plan 1 bzw. SharePoint Online Plan 1 (sowie O365/M365-E-Plänen). Der Leser deutet kurz folgende Problemstellung an:

  • Viele Quellen deuten an, dass User Subscription Licenses (USL) wie Exchange Online Plan 1 und SharePoint Online Plan 1 die CAL-Äquivalenzrechte für den Zugriff auf On-Prem-Server (Base CAL) mitbringen.
  • In der Praxis bleibt aber unklar:
    1. Reicht Exchange Online Plan 1 tatsächlich als User CAL für den Zugriff auf einen Exchange Server SE On-Prem?
    2. Gilt das Entsprechende für SharePoint Online Plan 1?
    3. Wie sind Enterprise-CAL-Funktionalitäten (z. B. Archiv/DLP bei Exchange, erweiterte SharePoint-Features) sauber zu lizenzieren – braucht man Plan 2, Add-ons oder Bridges?
    4. Wie grenzt man CAL-Äquivalenzrechte (USL) von der Serverlizenz ab, insbesondere bei Hybrid-Szenarien (reiner Hybrid-Server vs. produktiver On-Prem-Betrieb)?

Der Leser bat mich, dieses Thema in der Blog-Leserschaft zur Diskussion zu stellen. Seine Hoffnung ist, dass es Leser gibt, die mit den aktuellen Product Terms oder offiziellen Microsoft Licensing Guides eine eindeutige Quelle zitieren können, wie zu lizenzieren ist. Eine solche Klarstellung wäre aus Sicht des Lesers für viele Admins, die Hybrid- oder Mischumgebungen betreiben, enorm hilfreich.

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27 Antworten zu Lizenzierung von Exchange Server SE und Sharepoint Server

    • Daniel A. sagt:

      Aufpassen, der Link ist nur für Lizenzen im "Enterprise Agreement", welches die wenigsten haben dürften. Für Lizenzen die z.Bsp. über CSP bezogen werden müsste man oben unter "Program" das "Microsoft Customer Agreement" auswählen. Für Open Value dann entsprechend "Open Value" usw.
      Da kann es durchaus unterschiede im Funktionsumfang geben, z.Bsp. die Exchange Serverlizenz ist bei M365 E3/E5 nur beim Enterprise Agreement drin, da es nur dort das "Extended Use Right" gibt, dieser Passus fehlt in den anderen Agreements. Daher sollte man sicher sein, über welchen Kanal man seine Lizenzen bezieht.

      • Sven G. sagt:

        Richtig, wir wissen nicht aus welchen Verträgen / Programmen die Nutzungsrechte stammen. Ohne diese Informationen ist eine Aussage kaum möglich, da die Lizenzen zwar den gleichen Namen tragen, aber die (erweiterten) Nutzungsrechte bzw. Einschränkungen sehr unterschiedlich sein können.

      • Monarch sagt:

        Korrekt, diese Diskussion hatten wir eben die vergangenen Tage mit unserem Microsoft-Partner.

        Wir nutzen M365 E3 und glücklicherweise haben wir ein EA, sodass wir am Ende nichts zusätzlich bezahlen müssen. Aber wie schon gesagt ist das bei der Mehrheit der MS-Kunden garantiert nicht der Fall.

        Das ganze mit EA ist auch hier beschrieben: https://www.microsoft.com/licensing/terms/productoffering/Microsoft365/EAEAS#clause-2643-h3-1

        • Daniel A. sagt:

          Wir zuletzt auch, daher weiß ich das inzwischen. Leider haben wir kein EA, sondern haben M365 E3 über CSP, daher müssen wir die Serverlizenz + SA separat dazu nehmen.
          Da es allerdings den Exchange SE zumindest bis dato nicht im CSP Programm zu geben scheint müssen wir hierfür einen OV-Vertrag abschließen, der wiederum muss aber mindestens 5 Lizenzen (egal welche) beinhalten, daher hat man uns zu der Exchange Lizenz noch die billigsten anderen Lizenzen die es gibt dazu angeboten. Geht grundsätzlich vom Preis, aber einfach ist wahrhaftig anders. Aber wie oben schon geschrieben ist das mMn Absicht um die Kunden nach Exchange Online zu drängen.

        • bernhard sagt:

          Wir haben das Thema (Exchange SE in Kombi mit Exchange Online) auch mit Microsoft. Die wissen selbst nicht, was Sache ist. Zwischenzeitlich haben sie gemeint, unser Kollege hat Recht. Wurde dann aber widerrufen und sie überlegen gerade wieder…

          Der Link lädt bei mir nicht. SA & EA haben wir.

    • Klaus2 sagt:

      Frank Carius fasst es auf seiner Seite auch noch mal sehr gut zusammen:
      https://www.msxfaq.de/exchange/se/exchange_se_licensing.htm

      Exchange Online oder Sharepoint Online Pläne reichen nicht aus, es muss also mindestens eine Office 365 E3 oder höher vorhanden sein, dann benötigt man keine CAL.

  1. Charlie sagt:

    Wieso muss es im Jahr 2025 überhaupt so kompliziert sein, etwas zu lizenzieren?
    Ist es rein die Monopol-Macht, die Microsoft dazu bringt, Kunden so zu gängeln?
    An sich sollte doch eine Firma ein Interesse daran haben, den Kunden leicht zu den eigenen Produkten zu bringen. Wenn es denn Alternativen gäbe.

    • Daniel A. sagt:

      Der Grund ist relativ einfach: Microsoft hat "Cloud first" als Credo, dementsprechend möchte Redmond am liebsten alle mit Exchange Online beglücken und das On-Prem Produkt sterben lassen. Da das aber nicht komplett zu gehen scheint (offensichtlich zu viel Druck von zu wichtigen Kunden) macht man es den Kunden möglichst schwer, an das On-Prem Produkt zu kommen. Sieht man schon alleine daran, wie spät der Exchange SE releast wurde und wie kurz zum Supportende vom 2016/2019 der kam.

    • Daniel sagt:

      Wieso Alterniven gäbe? Es gibt genügend Alternativen wenn man denn mal über den Microsoft Tellerrand hinaus schaut. Machen leider die wenigsten Entscheider und Nutzer.

  2. Christian Krause sagt:

    § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

    § 307 Inhaltskontrolle
    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    Fazit: Wenn ich das im Laden kaufe, sind nicht verständliche AGB nicht mein Problem und durch einen fehlenden Volumenlizenzvertrag kann Microsoft auch nicht kontrollieren kommen.
    Problem so einfach gelöst?

    • Daniel A. sagt:

      Du kannst aber den Exchange nicht "im Laden kaufen", wie z.Bsp. ein Office Paket.
      Den beziehst du immer nur im Zuge eines Vertragswerks, welches extrem kompliziert ist (und u.a. bei Volumenlizenzen auch Audits erlaubt). Entweder direkt von Microsoft (wenn du groß genug bist) oder halt über deren Partner, aber der Vertrag selbst ist am Ende zwischen dir und MS. Und da gibt's halt Unterschiede in dem, was die beinhalten, je nach Modell halt.
      Natürlich kannst du der Meinung sein, dass das gegen geltendes Recht verstößt, aber der Rechtsweg wird im Zweifel lang und teuer.
      Gibt nicht ohne Grund extra Leute, die sich nur mit dem ganzen MS Lizenzthema beschäftigen.

    • Klaus2 sagt:

      Exchange wird üblicherweise gewerblich genutzt, da ist dann das HGB ausschlaggebend und nicht das BGB. Gewerbetreibende genießen da nicht so einen "Welpenschutz" wie der normale Verbraucher. Daher sind die von dir zitierten Paragraphen dann nicht anwendbar. Zudem gilt dann das, was Daniel A. in seinem Kommentar geschrieben hat.

  3. Tomas Jakobs sagt:

    Vor über 15 Jahren, könnten auch 20 sein bekam ich Einladungen von Microsoft zu "Lizenz-Seminaren". Hallo? Wenn die Lizenzierung derart komplex ist, so dass für Fachpersonal extra Seminare zu buchen sind, um diese noch zu durchdringen, dann gibt es genau zwei Möglichkeiten.

    Entweder die Lizenzierung ist derart kaputt, so dass die linke Hand bei Microsoft nicht weiß, was die rechte macht. Oder das ganze ist reines Theater und es geht im Grunde nur darum etwas zu rechtfertigen oder ein wünschenswertes Ziel zu erreichen.

    In Zeiten von freien Lizenzen werde ich so einen Murks nicht mitmachen und bin froh, seit 2007 frei von Microsoft Produkten zu sein.

    • Daniel A. sagt:

      Allein die Tatsache, dass es Lizenzen gibt, die zwar gleich heißen aber nicht zwingend das gleiche können ist ein absolutes Unding. Und auch das "Lizenz" und "Aktivierungsschlüssel" nicht mehr direkt miteinander verbunden sind macht es für die meisten absolut undurchsichtig.
      Ich vertrete ja inzwischen die Meinung, dass das Absicht ist, zumal im Firmenumfeld die Strafen für Unterlizenzierung nicht zu verachten sind. Man sagte mir mal 50% der Kosten der fehlenden Lizenzen als Strafe plus natürlich den vollen Preis für den Nacherwerb. Je nachdem, was man da "falsch" lizenziert hat kann das schnell teuer werden. Und dann hat man vermutlich auch häufiger Besuch von den Auditoren.

    • Anonym sagt:

      Die freien Lizenzen hören meistens da auf wo die kommerzielle Nutzung anfängt.

  4. Frank sagt:

    Hallo,

    ich war der User, der das Problem hatte. Was mich am meisten gestört hat, ist die Tatsache das es nur ein paar wenige User betroffen hat, maximal 10 vom 325 aktiven Postfächern.
    Der Blogeintrag vom Sommer hat geholfen, wie das Forum (und auch frankysweb) allgemein sehr oft bei der Fehlerbehebung hilft.

    Am Tag der Veröffentlichung habe ich das Problem lösen können, ohne das, was die Lösung gebracht, genau benennen zu können.
    Deshalb habe ich in der Nacht alle Änderungen rückgängig gemacht (ich habe den Fehler auf einem Testsystem gesucht) und die einzelnen Änderungen getestet.
    Das setzen der GPO mit den genannten Parametern hat den Fehler behoben, weitere Änderungen waren nicht nötig:

    Microsoft Outlook 2016/Kontoeinstellungen/Exchange/AutoErmittlung deaktivieren Richtlinie: aktiviert
    Parameter:
    -Letzte als funktionierend bekannte URL ausschließen Deaktiviert
    -Die SCP-Objektsuche ausschließen Deaktiviert
    -Abfrage der Stammdomäne basierend auf der primären SMTP-Adresse ausschließen Aktiviert
    -Abfrage für die AutoErmittlungsdomäne ausschließen Deaktiviert
    -HTTP-Redirect-Methode ausschließen Aktiviert
    -SRV-Datensatzabfrage in DNS ausschließen Deaktiviert
    -Anfangsüberprüfung der Office 365-AutoErmittlungs-URL ausschließen Aktiviert
    -AutoErmittlungsdienst V2 deaktivieren Deaktiviert

    Ich hoffe es wird anderen hier weiterhelfen. Danke an das Forum, eure Beiträge sind klasse!

  5. Markus sagt:

    Moin.

    Entsteht beim "anonymen"* Einliefern von Emails per SMTP zwecks weiterer Zustellung (SMTP Relay) ein CAL-Bedarf?

    *"anonym" soll hier meinen, dass keine Authentifizierung mit einem AdUser stattfindet. Anteilig kommt es aber vor, dass der Absender der so eingelieferten Email identisch mit der Email Adresse eines AdUsers ist.

    Hintergrund: bei unseren Kunden sind ca. 40% Management Emails (also Firewalls, SANs, ILOs, Backup Monitoring, Monitoring, Übermittlung von System-Reporting-Daten durch Skripte, etc.); weitere 40% sind Business Anwendungen wie CRMs und Intranet, die Emails sowohl an interne Empfänger als auch an Kunden senden; nur ca. 20% sind authentifiziertes SMTP Relay.

    Szenario sind Hybrid-Umgebungen in denen alle Empfänger ihren Ursprung im OnPrem AD haben, aber alle Mailboxen auf EXO liegen.

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