DATEV-Rechenzentrums-Störung am 28. Feb. 2020

Das DATEV-Rechenzentrum hatte am Freitag, den 28. Februar 2020 wohl eine größere Störung. Und das, obwohl Ende Februar 2020 die Abgabefrist für Steuererklärungen aus dem Jahr 2018 endet. Dürfte einige Steuerberater ins Schwitzen gebracht haben.


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Die DATEV eG ist ein Softwarehaus und IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, aber auch für deren Mandanten, wie mittelständische Unternehmen, Kommunen, Vereine und Institutionen. Der Schwerpunkt liegt im Steuerberatermarkt, so die Wikipedia. Das Unternehmen ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg. Mitglieder können nur Angehörige der steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden und rechtsberatenden Berufe werden.

Rechenzentrumsstörung zum Steuertermin

Nun gab es am 28. Februar 2020 eine Störung im Rechenzentrum der DATEV, auf die mich Blog-Leser Dekre per Mail und in diesem Kommentar hingewiesen hat. Problem ist, dass die Steuerberater bei einer solchen Störung keine Daten an die DATEV transferieren können – die betreffenden Vorgänge also 'stehen'. Hier ein Screenshot mit dem Status des DATEV-Rechenzentrums.

 DATEV-Störung (28.2.2020)

Dekre schreibt dazu: Der Witz ist nun der, dass die Störung seit gestern, 28.02.2020 ab ca. 09:15 Uhr unverändert besteht. Es geht zur Zeit gar nichts! Stand 29.02.2020 – 15:00 Uhr.

Die Störung ist beseitigt

In der Datev-Community gibt es diesen Thread zu diesem Ausfall des Rechenzentrum, wo es heißt:

Hallo zusammen,

der RZ-Status läuft wieder.

Die RZ-Anbindung aus Steuern ist leider nach wie vor down. Nach aktuellem Stand wird es noch bis mindestens 15:00 Uhr dauern.

Für den Fall, dass Sie aufgrund der Störung fällige Steuererklärungen nicht mehr fristgerecht bei der Finanzverwaltung einreichen können, stellen wir Ihnen ab Montag ein Dokument zur Weitergabe an die Finanzverwaltung bereit.

(DATEV-Störung am 28.2.2020)

Dem obigen Beitrag ist zu entnehmen, dass das DATEV-Rechenzentrum wieder läuft. Die Steuerberater sollten also wieder Daten an die DATEV zur Weiterleitung an die Bayrische  Finanzverwaltung schicken können. Die Bayrische Finanzverwaltung verteilt dann diese Daten an die zuständigen Finanzämter.

Der Steuertermin 2018 drückt bei Steuerberatern

Was die ganze Geschichte brisanter werden lässt: Am 28. Februar 2020 glaubten viele Steuerberater, dass dies die Endfrist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 sei. Trifft aber nicht so genau zu, denn es ist das Ende des Februars 2020 – und wegen des Schaltjahrs fällt diese Frist auf den 29. Februar 2020.

Dieser Tag ist aber ein Samstag, und da wird nicht gearbeitet. Also müssen die Steuererklärungen bis zum nächsten Werktag, Montag, den 02.03.2020 bis 24 Uhr bei der Finanzverwaltung vorliegen. Es ist also noch ein Wochenende Karenz. Wie das aber konkret mit der Abarbeitung der Daten in Steuerkanzleien, sowie bei der DATEV im Rechenzentrum ausschaut, kann ich nicht beantworten. Zumindest dürften Freitag einige Steuerberater etwas in Stress gekommen sein. Einiges lässt sich in den Kommentaren von Dekre und im Forum der DATEV in diesem Thread nachlesen. Bleibt zu hoffen, dass es Montag dann mit der Übertragung klappt.


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20 Antworten zu DATEV-Rechenzentrums-Störung am 28. Feb. 2020

  1. Anonymous sagt:

    Die Frist endet nicht am 29.2.2020, sondern am 2.3.2020, da der 29.2..2020 auf einen Samstag fällt.

    • Günter Born sagt:

      Und was stand in obigem Text? ….

      • Peter sagt:

        Nichts, was – infolge der Platzierung zwischen den Anzeigen – noch als zum Artikel gehörend empfunden werden mußte.

        Im Übrigen ist die Tatsache, daß 2020 ein Schaltjahr sein würde, auch bei der Publikation der Gesetzesänderung niemandem so recht bewußt gewesen, weil in allen Verlautbarungen vom 28. Februar als endgültigem und auf keinen Fall verschiebbaren Termin die Rede war. Das prägte sich manchem eben ein.

        Wenn es Steuerberater gibt, die bei der Lektüre der geänderten Vorschrift über die Verspätungszuschläge (§ 152 Abs. 2 AO) die über die Fristen (§ 108 Abs. 3 AO) aus dem Blick verlieren, kann man das den Laien schon gar nicht vorwerfen. Schließlich ist die hier in Rede stehende Frist eine gesetzliche und keine von einer Behörde gesetzte (§ 108 Abs. 5 AO), bei der tatsächlich der Ablauf des Samstag maßgeblich gewesen wäre.

        • Dekre sagt:

          Im Blogbeitrag von Günter steht alles richtig.
          Mal in der DATEV-Community schauen, da wissen einige wohl auch nicht wie das ist. Das ist echt peinlich.
          Also bis 02.03.2020. 24 Uhr ist der Termin. Fristverlängerungsmöglichkeit gibt es auch und auch rückwirkend.
          Es gibt aber schlimmeres als das.

          Der Gesetzgeber ist sich der Existenz und Handhabung des gregorianischen Kalenders durchaus bewußt. Deshalb stehen in §§149, 152 AO auch keine Daten und den 28.02. sucht man vergebens.

          Ja ja, Thema "Fristen und Termine" immer wieder spannend und immer wieder neu.

  2. Dekre sagt:

    Man sollte nichts vor dem Abend loben. Es wird getestet ob es funktioniert. Ob alles funktioniert stellt sich wohl erst in der Nacht heraus.

    Das was an die Finanzverwaltung weitergeleitet wird ist das, was schon beim Datev-RZ eingegangen ist und das ist scheinbar vor dem 28.02.2020, 9:15 Uhr. Also das Problem ist einmal

    # Senden an Datev
    # Weiterleiten der Datev an die Institutionen
    Bei den StB muss das RZ-Programm das dann neu übermitteln. Das würde alles automatisch geschehen. Ich schaue dort aber erst morgen nach. Es kann nämlich sein, dass die RZ-Verbindung hakt. Dann muss man das händisch neu anstoßen.

    Hier muss man wissen, dass Datev die Steuer-Erklärungen nicht sofort, sondern täglich in 2 Anschaltungen an die Finanzverwaltung weiterleitet. Der erste ist:
    # täglich ab ca. 18 Uhr und danach eingegangene:
    # täglich ab ca. 23 Uhr
    Dann sind normalerweise die Steuererklärungen taggleich eingereicht.

    Ich möchte noch einmal was anderes erwähnen. Einige sagen, auch StB, dass man nicht so spät einreichen muss und damit das Problem kitzele. Das ist natürlich Blödsinn und höchster Schwachsinn. Hier nur zwei Gründe:
    # Eine Frist (behördliche oder gesetzliche) ist dazu da. Es stellt den Fristenerfüller weder besser noch schlechter, wenn man vorher erfüllt.
    # Viele StB haben alles fertig in Datev und setzen dieses dann auf Termin (in Absprache mit Mandanten). Wenn dann die Daten durch Schaden bei Datev nicht übermittelt werden können, so gibt es ein Problem. Und dieses Problem ist eingetreten.

  3. Im Moment geht in RLP noch immer nichts. Ich schaue ständig nach und versuche, alle angesammelten Daten an DATEV zu senden. Kapp StB

  4. Sven sagt:

    Es ist ganz normal, dass wichtige Software (nicht nur Datev) immer dann ausfällt, wenn entscheidene Abgabetermine ganz nahe sind. Ich kann im Helpdesk ein Liedchen davon singen.

  5. Peter sagt:

    Der Schaden war am Samstag vor Mitternacht behoben, so daß die Berater alle Erklärungen noch fristgerecht einreichen können.

  6. Peter sagt:

    Zitate:

    "Viele StB haben alles fertig in Datev und setzen dieses dann auf Termin (in Absprache mit Mandanten)."

    Man konnte die Erklärung ja im Laufe des Jahres mit der Vorgabe, daß sie erst zum Fristende an die Finanzverwaltung gesendet werde, an die DATEV übertragen. Die Frist ausnutzen zu wollen war also kein Grund, fertige Arbeiten "in der Kanzlei liegen zu lassen".

    "Wenn dann die Daten durch Schaden bei Datev nicht übermittelt werden können, so gibt es ein Problem. Und dieses Problem ist eingetreten."

    Nicht wirklich. Am Ende bleiben eine Menge Ärger und Überstunden für die DATEV-Mitarbeiter, die das Problem bis Mitternacht des 29. Februar im Griff hatten.
    Pünktlich fertiggestellte Steuererklärungen werden vor dem Fristende an die Finanzverwaltung übertragen sein, auch wenn mancher vielleicht einen Blick in die AO braucht, um das nachvollziehen zu können.

    • Dekre sagt:

      Sicherlich. Zum Glück wurde der Fehler behoben. Es bringt aber nur Stress und das bei allen Beteiligten.Was die Ursache war, ist unbekannt.
      Jedenfalls steht unter Wartungen und Störungen, dass es noch nicht (!) behoben wurde und der Status von "nicht verfügbar" auf "eingeschränkt verfügbar" gesetzt wurde. Also jetzt ist es 08:30 Uhr und das sind schon fast 2 Tage. Das ist ungewöhnlich.

      Es gibt StB, die setzen das auf Termin und das ist bis 3 Monate möglich. Warum gibt es die Möglichkeit? Das hat nichts mit "Frist ausnutzen" zu tun. Eine Frist ist eine Frist und der früher die Frist bei der Behörde erfüllt, ist nicht der Beste. Wenn der Bus um 10 Uhr von der Haltestelle abfährt, so ist es nicht gerade sinnig zwei Stunden früher da zu sein.

      • Peter sagt:

        1. Aus dem Faden bei der DATEV ist ersichtlich, daß der Zugang für die einzelnen Steuerprogramme nacheinander freigeschaltet wurde, das fing etwa 21:00 an und war nach 23:00 Uhr durch. Einige Steuerberater berichteten, den Eingang bei der Finanzverwaltung noch am 29.02. protokolliert bekommen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt stand der Status auf der Internetseite noch unverändert auf Vollsperrung.

        2. Ist es im konkreten Fall so gewesen, daß die DATEV erst die bereits im RZ vorliegenden Aufträge an die Finanzverwaltung geschickt hat, also diejenigen, die mit Fristsetzung eingereicht worden waren. Wer das so macht, geht Unabwägbarkeiten, die im eigenen Bereich oder auf dem Weg zum Rechenzentrum auftreten könnten (Baggerfahrer sucht nach dem Telefonkabel und wird fündig, bspw.) ganz einfach aus dem Wege.

        Mit der Frage, wann eine Steuernachzahlung fällig wird, hat das herzlich wenig zu tun.

        Schließlich interessiert es die Mandanten auch nicht, wenn man ihnen sagt, daß die Unterlagen bis Ende November gebraucht würden, um alles noch rechtzeitig abarbeiten zu können. Die kommen dann trotzdem noch in der vorletzten Februarwoche mit dem ersten Häppchen angekleckert und regen sich auf, weil sie die fehlenden Belege binnen drei Tagen nachliefern sollen. Darunter sind übrigens auch Leute, die ordentlich was zurückbekommen. Die können gerne ein ganzes Jahr lang auf ein paar Tausender verzichten; nur wenn sie 25 Euro Strafe zahlen sollen, ist Polen offen.

        • Dekre sagt:

          @Peter, es geht doch eigentlich um was anderes und der lautet Probleme mit IT in allen Varianten. Es wird mehr und mehr alles über das Internet abgewickelt. Ich halte das Ganze so nicht gut. Wenn alles in der "Cloud" liegt und Internet zwingend notwendig ist, so ist die Entwicklung nicht gut.

          Zu Ostern 2019 ging in allen norddeutschen BL die Finanzverwaltungen nicht, Grund Belastungstest der IT-Abteilung. Das Berliner Kammergericht ist down durch Viren-Angriff und Daten wurden gestohlen. Die IT des Bundestag wurde mehrfach angegriffen, auch die IT des Auswärtige Amt.

          In Frankreich ist die IT der Finanzverwaltung Ende Mai 2019 zusammengebrochen (dort ist Frist 31.05. des Folgejahres) weil viele Bürger ihre Erklärungen ab hoc Ende Mai 2019 elektronisch übermittelt haben.

          Günter berichtet hier im Blog regelmäßig über Ransomware-Befall von nicht gerade kleinen Unternehmen etc.

          Die Datev hat alles unternommen, um den Fehler zu finden und die Mitarbeiter haben mit Hochdruck seit Freitag daran gearbeitet und arbeiten immer noch. Das ist auch gut so. Es zeigt aber, dass es mächtige Probleme verursachen kann und Unsicherheiten hervorrufen kann. Denn alle StB haben nun gedacht "Was ist, wenn es länger dauert, oh Gott."

          Störungen an der IT bei Datev kommt schon vor und Wartungen der IT durch Datev ist regelmäßig (vorher Bekanntgabe). Aber hier sind mehrere Umstände zusammengekommen, dass es so lange gedauert und dann noch unbedingt ab 28.02.2020.

          Irgendwann wird es mal richtige großflächige Probleme mit der IT geben. Wir wollen es nicht hoffen.

  7. woodpeaker sagt:

    Gesetzt den Fall die Finanzämter bestehen auf den Fristen – wer ist dann der Gekniffene?
    Im Zweifelsfall immer der Steuerpflichtige.
    Der Steuerberater versteckt sich hinter Datev und Datev hinter seinem Kleingedruckten,
    und so wandert der Ring.

    • Peter sagt:

      Zitat: "Gesetzt den Fall die Finanzämter bestehen auf den Fristen – wer ist dann der Gekniffene?"

      Normalerweise in erster Linie der Steuerberater, der auf Kulanz im Serienbriefmodus Einsprüche schreiben und der Sachbearbeiter, der die pfundweise auf den Tisch bekommen müßte, wenn er sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. Schließlich ändert sich – damit hat Dekre Recht – nichts dadurch, daß die Einreichung statt erwarteter drei Tage vor Fristablauf nun nur eineinhalb Tage vorher erfolgt.

      Deine Frage zielt aber wohl darauf ab, was normal ist. Streit mit dem Finanzamt aus dem Wege zu gehen, ist es vielleicht für Lieschen Müller, aber nicht für einen Steuerberater. Schließlich kann die Finanzverwaltung mit uns nur machen, was wir mit uns machen lassen.

      • Dekre sagt:

        Einfach beim Sachbearbeiter des FA anrufen, geht problemlos. Briefe schreiben ist nervig und lesen beim FA zu viele.

        Es gibt einige Möglichkeiten den Verspätungszuschlag zu verhindern.

        • Peter sagt:

          Die Frage von "woodpeaker" war eine andere:
          Der Verspätungszuschlag ist zwingend im Gesetz (in § 152 AO) vorgeschrieben, das Finanzamt wird sich nicht an § 108 Abs. 3 AO halten und der Stpfl., der zwangsläufig steuerlich vertreten sein muß, wenn er von Problemen der DATEV betroffen sein soll, kriegt seinen Steuerberater nicht dazu, das zu bereinigen. Zivilrechtlich ist der Steuerberater gegenüber dem Mandanten für seine Erfüllungsgehilfen verantwortlich, der Fiskus betrachtet wiederum den Berater als Erfüllungsgehilfen.

          Auch wenn das hypothetisch ist, weil dafür mehrere krumme Dinger zusammenfallen müßten, die jedes für sich gesehen nicht völlig unwahrscheinlich wären – lenkt er hier im Sinne des Forums den Fokus auf das Problem, daß auf den Schäden durch fahrlässige Vorgaben des Gesetzgebers, analoge Infrastrukturen zu beseitigen, auf die man im Katastrophenfall noch zugreifen könnte, am Ende die sitzenbleiben werden, die tatsächlich am Wenigsten dafür können.

          • woodpeaker sagt:

            Danke für die ergänzende Erläuterung, war aber schreibfaul, und besser hätte ich es auch nicht erklären können. :-)

          • Dekre sagt:

            Gut, das ist ein EDV-Blog und keine Blog für (falsche) Rechtshinweise. Ich muss aber doch noch mal. VZ ist nur, wenn keine Fristverlängerung gewährt wurde. Es gibt wie immer falsche Infos im Netz und überall. Ich habe Fristverlängerung und andere StB auch über den Stichtag 02.03.2020 (29.2.2020) hinaus gewährt bekommen. Die Möglichkeiten stehen alle im Gesetz, ergo keine Panik. Und ganz klar, das FA muss § 108 Abs. 3 AO akzeptieren. Das Ganze war auch immer zum 31.12. eine Jahres, wenn dieser auf ein Sonnabend oder Sonntag fällt (bisherige Regelung). Es ist so.

  8. Dekre sagt:

    Jetzt läuft wohl alles wieder. Ich habe sogar eine Rückmeldung, jedoch musste ich manuell aktiv werden. Man ist jetzt wohl im planmäßigen Modus: Ab 18:30 Uhr und ab 23.:00 Uhr täglich.
    Wenn jetzt nicht ELSTER (der Empfänger) schlapp macht, so ist es doch noch glimpflich ausgegangen. Ob der Server bei ELSTER zusammenbricht, wissen wir aber erst morgen.
    Die Rückmeldung des Eingangs werden nämlich vom Empfängerserver erst ab ca. 3 Uhr des Folgetages übermittelt. Die bündeln auch alles.

  9. Dekre sagt:

    Man kann es kaum glauben, aber es ist so!

    Das Lobby-Uunternehmen Datev eG ist auch zum 31.08.2021 nicht in der Lage die Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

    Jetzt geht das ganze Spiel von damlas – also Abgabetermin 29.02.2020 für Steuererklärungen 2018 wieder von vorne los.

    Aufgrund der Pandemie ist die Abgabefrist auf den 31.08.2021 für Steuererklärungen 2019 verlängert worden. Ab ca 18 Uhr ist wohl die Datev eG mal wieder nicht in der Lage den Ansturm der StB/WP/RA für ihre Mandanten zu erledigen. Weiß man dazu, dass die Datev eG mit ihren "Cloud-Projekten" massiv wirbt und alles in das Internet verlagern will, so ist es einfach nur ein neuer Skandal. Die Datev eG – hier der Vorstand – sind nur Schaumschläger, die zu nichts nutze sind, einfach nur geldgierig.

    Das wird mal wieder teuer.

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