10,4 Millionen Geldbuße gegen Notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung

ParagraphDie Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen den Elektronikhändler Notebooksbilliger.de AG eine Geldbuße in Höhe von 10,4 Millionen Euro verhängt. Grund ist eine Videoüberwachung der Beschäftigten über mindestens zwei Jahre. Der Elektronikhändler sieht in der Videoüberwachung eine 'gängige Praxis in der Branche'.


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Videoüberwachung der Belegschaft

Das Unternehmen, die Notebooksbilliger.de AG, hatte in seinen Betriebsstätten Videoüberwachungssysteme zur Kontrolle der Mitarbeiter installiert. Das ist aber nicht so einfach statthaft. Die Notebooksbilliger.de AG berief sich dabei zwar darauf, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Dazu sagen Juristen, dass zur Verhinderung von Diebstählen eine Firma aber zunächst mildere Mittel (z. B. stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte) prüfen muss.

Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten ist zudem nur rechtmäßig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet. Ist dies der Fall, kann es zulässig sein, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen. Bei notebooksbilliger.de war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich.

LfD verhängt Bußgeld

Das hatte zur Folge, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen eine Geldbuße in Höhe von 10,4 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängte. Denn das Unternehmen hatte diese Videoüberwachung der Beschäftigten über mindestens zwei Jahre durchgeführt, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

"Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun", sagt die LfD Niedersachsen, Barbara Thiel, "Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen". Auch die immer wieder vorgebrachte, angeblich abschreckende Wirkung der Videoüberwachung rechtfertige keinen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten."

Recht
(Quelle: Pexels Lizenz)

Wenn das so wäre, könnten Unternehmen die Überwachung grenzenlos ausdehnen. Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt", so Thiel. „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden."

Auch Kunden betroffen

Auch Kundinnen und Kunden von notebooksbilliger.de waren von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren. In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen. Das gilt besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen. Deshalb war die Videoüberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen Fällen nicht verhältnismäßig.


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Bisher höchstes Bußgeld

Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausgesprochen hat. Noch höher war das 35 Millionen Bußgeld des Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen H&M (siehe Links am Artikelende).

Die DS-GVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gegen notebooksbilliger.de ausgesprochene Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat seine Videoüberwachung mittlerweile rechtmäßig ausgestaltet und dies der LfD Niedersachsen nachgewiesen.

SPON berichtet hier, dass das Unternehmen die Vorwürfe zurückweise und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Der CEO des Unternehmens, Oliver Hellmold, wird so zitiert, dass die Höhe des Bußgeldes "in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes" stehe. "Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard."

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9 Antworten zu 10,4 Millionen Geldbuße gegen Notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung

  1. Dat Bundesferkel sagt:

    Und wieder mal ein Fall von: Gut gebrüllt, Löwe – und im Anschluß passiert dann dennoch nichts wirklich Weltbewegendes. Weil, guter Steuerzahler und Arbeitgeber.
    Wie weltfremd Unternehmen hier sind, kann man auch der Aussage entnehmen, daß die Strafe in keinerlei Relation zum "angeblichen" Verstoß stünde. Das BDSG gab es schon vorher und schon damals war es umstritten, Mitarbeiter ohne Anlaß zu überwachen.

    Wäre toll, wenn Du hier am Ball bleibst, das Thema interessiert mich.

    OT
    Der Spiegel hat ja wohl auch einen Clown gefrühstückt. Ok, auch mit Werbung lassen sie mich nicht lesen, weil sie keine Cookies setzen dürfen. Aber das hier:
    "Leider konnten wir einen Cookie nicht abspeichern, der zur Nutzung unserer Seite nötig ist. Ist Ihr Computer über ein Unternehmensnetzwerk verbunden? Wir raten Ihnen, bei Ihrer IT-Abteilung um eine Ausnahmeregel für DER SPIEGEL zu bitten."
    … geht ja wohl eindeutig zu weit. Als Admin würde ich einen Fragenden nicht nur einen Vogel, sondern gleich den Mittelfinger zeigen und ihm eine alte Schreibmaschine an den Tisch stellen.

  2. vo.ko sagt:

    Wie verhält es sich mit Videoüberwachung durch den Staat? Wer klagt diesen an, wo doch ständig und überall überwacht wird. Die Ausrede, dass es nur zur Sicherheit der Bürger wäre, klingt wenig glaubhaft.

    • Ingenieurs sagt:

      Und wo soll das bitte sein?
      Und komm mir jetzt bitte nicht mit Deutschland..

      China wäre da schon passender

      • Andreas sagt:

        Gehst Du mit einer Schweißerbrille durch die Stadt? Denn selbst mit einer sehr dunklen Sonnenbrille sieht man die Kameras an öffentlichen Plätzen, Straßenkreuzungen, Bahnhöfen, Bushaltestellen, in Bussen und Zügen usw. usf.

        Der einzige Schutz gegen den Missbrauch dieser Überwachungsinfrastruktur sind Gesetze, die jederzeit geändert werden können. Und wenn die politischen Mehrheiten bzw. die Stimmung im Land entsprechend sind, ist wahrscheinlich noch nicht mal das notwendig.

        • Ralf S. sagt:

          "Und wenn die politischen Mehrheiten bzw. die Stimmung im Land entsprechend sind, ist wahrscheinlich noch nicht mal das notwendig."

          … Wie man gerade in der aktuellen Situation immer wieder und wieder sehr gut erkennen kann… Ein Volk in Angst und Schrecken lässt sich halt super einfach regieren… Dazu noch ein paar "liebe" und natürlich gleichzeitig mahnende (drohende?) Worte zum Jahreswechsel von diversen Politikern – und alles ist doch wieder gut… ;-)
          Und nein, ich bin mit Sicherheit KEIN "Querdenker" und ich verharmlose auch absolut NICHT die Pandemie! Aber was die letzten Monate so bzgl. Grundrechte usw. abgeht, sollte eigentlich wesentlich mehr Menschen mal zum intensiveren Nachdenken anregen, finde ich. Und genau deshalb, ist auch die oben angesprochene staatliche Überwachung mit diversen Kameras in der Öffentlichkeit, als absolut kritisch und sehr diskussionswürdig anzusehen. Vor allem: Es wird ja immer mehr, mit der "Sicherheits"überwachung und der damit verbundenen Gläsernheit von uns Bürgern…! Gesichtserkennungssoftware ist zwar noch (!) verboten, wird aber wohl mit Sicherheit irgendwann legitim sein und dann auch kommen. Und wenn sie nur (wieder) unter dem Vorwand (?) der Verbrechensbekämpfung legitimiert sein wird…

    • Dat Bundesferkel sagt:

      Ich bin da zwiegespalten. Der einzige reale Nutzen ist die abschreckende Wirkung… und selbst das hat abgebaut.

      Beispiel: Hamburg Hauptbahnhof, Videoüberwachung total. Eine Person wurde von drei Personen angegriffen, einer der drei verursachte eine tödliche Stichverletzung. Der ganze Vorgang wurde auf Video aufgezeichnet – für eine Verurteilung hat es aber nicht gereicht, weil der ausführende Täter nicht zweifelsfrei auf dem Video erkannt worden ist. Somit folgte nach der U-Haft nicht wirklich viel…

      Was mir jetzt aber zu dem Thema einfällt: Wie verhält es sich mit Videokameras in Banken und bei deren Geldautomaten? Im Grunde wird man da ja auch fortwährend aufgezeichnet, die Aufnahmen werden anscheinend auch aufbewahrt, wie man älteren Fahndungsaufforderungen der Pressestellen verschiedener Polizeistationen entnehmen kann.

  3. Dieter Imhof sagt:

    Wohne zwar in der Schweiz, Lese aber immer wieder von verhängten hohen Millionenbussen in der EU und in D. Auf welche Konti werden diese Einnahmen eigentlich verbucht oder in welchen Taschen landen sie schlussendlich. Wird dies irgendwo offen gelegt ? Eigentlich müsste im Fall hier das Geld doch anteilmässig an die zu unrecht überwachten Personen ausbezahlt werden. Natürlich auch mit einer kleinen Spesen Entschädigung für den Aufwand der aktiven Behörde.

    • Günter Born sagt:

      Bußgelder gehen imho immer an staatliche Stellen. Entschädigung an überwachte Personen (wie H&M) sind im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen zu erledigen und haben mit dem Bußgeldbescheid nichts zu tun.

      Wie hoch die Zahlungen sind, nachdem Bußgeldbescheide rechtskräftig wurden, könnte man im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei den jeweiligen Stellen erfragen. Ich verfolge das aber nicht aktiv.

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