In einem Verfahren vor dem Landgericht Köln ist am 15. Mai 2025 ein Urteil gegen Netflix ergangen. Die Richter erklärten die Preiserhöhungen, die das Unternehmen durchgeführt hat, in Deutschland als rechtswidrig. Kunden kommt dieses Urteil entgegen.
Netflix schafft es immer wieder, durch besondere "Kundenmoves" im Gespräch zu bleiben. Im März 2025 hatte ich im Beitrag Netflix: Gibt es Kontenhacks über Schwachstellen? (März 2025) über kontinuierlich gehackte Netfilx-Konten berichtet. Im Jahr 2024 waren Preiserhöhungen bei Netflix ein Thema (siehe Netflix erhöht Preise auch für Bestandskunden (April/Mai 2024)). Der Streaming-Anbieter Netflix hatte auch in Deutschland einseitig die Preise für seine Kunden erhöht. Diese Preiserhöhungen setzten wohl die Praxis der "Preisanpassungen", die bis ins Jahr 2017 zurückreichen, fort. Gegen diese Preiserhöhungen hatte ein Netflix-Kunde geklagt.
Urteil des Landgerichts Köln
Zum 15. Mai 2025 ist vor dem Landgericht Köln ein Urteil teil (Aktenzeichen 6 S 114/23) im Fall "Netflix B.V." ergangen. Das Landgericht erachtet die Preiserhöhungen, die in bestimmten Jahren (seit 2017) in Deutschland ergingen, als rechtswidrig – wie man in diesem von WBS.Legal bereitgestellten PDF-Dokument nachlesen kann. Die Kernaussage im Urteil lautet: "Dass die Preiserhöhungen für die monatlichen Netflix-Nutzungsentgelte der Beklagten unwirksam sind und der Kläger zur Zahlung dieser Beitragserhöhungen nicht verpflichtet ist."
Im Urteil ging es um Preiserhöhungen zum Dezember 2017 um 2,00 € von 11,99 € auf 13,99 €, zum Juni 2019 um weitere 2,00 € von 13,99 € auf 15,99 € sowie die Preiserhöhung zum Mai 2022 um weitere 2,00 € von 15,99 € auf 17,99 €. Die letzten Preisanpassungen aus 2024 waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
Netflix wird dazu verurteilt, an den Kläger 191,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2022 zu zahlen, heißt es im vorläufig vollstreckbaren Urteil. Eine Revision des Urteils, welches in zweiter Instanz erging, wurde von den Richtern nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann wegen des geringen Streitwerts wohl nicht eingelegt werden.
Das Gericht begründet im Urteil seine Entscheidungsgründe. Für Netflix-Abonnenten ist aber eher relevant, welche Auswirkungen das Urteil hat. Golem hat in diesem Artikel das Thema aufgegriffen und das Urteil von Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei WBS.Legal bewerten lassen. Netflix ist wohl ein "Button auf der Webseite", über den ein Nutzer der Preiserhöhung zustimmt, dies aber nicht erkennen konnte, zum Verhängnis geworden.
Was gilt für andere Betroffene?
Laut Solmecke ist Netflix aber mit dem Urteil nicht automatisch zu einer Rückzahlung verpflichtet. Tobias Spies von WBS.Legal sagte gegenüber Golem: "Nutzer, die ebenfalls wie der Kläger betroffen sind, haben einen Anspruch auf Rückzahlung. Diesen müssen sie aber selbst geltend machen, weshalb wir ein Musterschreiben [ist einen Word .docx-Datei] anbieten. Sollte das nicht helfen, ist unser Rat, sich einen Anwalt am jeweiligen Wohnort des Betroffenen zu suchen, der dies dann durchboxt." Wer also von der Preiserhöhung betroffen ist, muss selbst reagieren und ist ggf. gezwungen, einen Anwalt einzuschalten.
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MVP: 2013 – 2016




naja mal schauen wann man dann liest das der Vertrag gekündigt wurde ;-P Kann ja schließlich von beiden Seiten gekündigt werden. Netflix ist nicht verpflichtet dich als Kunden zu nehmen.
Da können die gerne versuchen – greife einem vertragslosen Mann mal in die Tasche ;-)
war auch eher auf die "Kläger" bezogen ;-P