Junge Männer ermittelt, die Telefone von Polizeidienststellen blockierten

ParagraphDas dürfte Konsequenzen haben: Strafverfolger haben Hausdurchsuchungen in verschiedenen Bundesländern bei Verdächtigen durchgeführt. Diese werden beschuldigt, im Rahmen von Angriffen weltweit die Telefonleitungen von mehr als 800 Polizeidienststellen blockiert zu haben. Bei den Verdächtigen handelt es sich um fünf Jugendliche aus Deutschland im Alter zwischen 16 und 19 Jahren, denen eine Anklage wegen Cybersabotage droht.

Hausdurchsuchungen bei fünf Jugendlichen

In den frühen Morgenstunden des 25. Juni 2025 fanden, laut Pressemitteilung der Polizei, Hausdurchsuchungen in Wohnobjekten in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen statt. Die Durchsuchungen erfolgten  Einsatzkräfte des Fachkommissariats Cybercrime der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück – Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime).

Die Maßnahmen richteten sich gegen fünf Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 19 Jahren und fanden unter anderem an Adressen in Wentorf bei Hamburg, Mülheim an der Ruhr, Eppingen und Bremen statt. Hintergrund ist ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Computersabotage unter anderem zum Nachteil der Polizeidirektion Osnabrück.

Bei den Durchsuchungen wurden insbesondere zahlreiche elektronische Endgeräte  – darunter Smartphones, Laptops, externe Speichermedien und Netzwerktechnik – sichergestellt. Diese werden derzeit ausgewertet.

Was ist der Vorwurf an die Beschuldigten?

Seit Anfang des Jahres 2025 kam es weltweit bei über mehr als 800 Polizeidienststellen – vorwiegend in Deutschland, vereinzelt auch im benachbarten Ausland – zu einer Blockade der Telefonleitungen.

Dabei wurden die jeweiligen Amtsleitungen für mehrere Sekunden blockiert und standen in dieser Zeit nicht für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Die Ausfallzeiten reichten dabei von wenigen Momenten bis hin zu rund 74 Sekunden. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Beschuldigten sogenannte Dial-Out-Telefonkonferenzen missbraucht haben, um die Telefonnummern der Polizeidienststellen zu blockieren.

Bei einer Dial-out-Telefonkonferenz werden die Teilnehmer angerufen, um an der Konferenz teilzunehmen. Welche Telefonkonferenzsysteme verwendet wurden und wie die Beschuldigten die auflaufenden Kosten getragen haben, geht aus der Meldung der Polizei nicht hervor. Aber mit dem simplen technischen Trick konnten die Beschuldigten mutmaßlich die Telefonleitungen der jeweiligen Polizeidienststellen effizient blockieren.

Am 21. Januar 2025 sollen im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück mehrere solcher Telefonkonferenzen, zwischen 12:36 Uhr und 12:56 Uhr, ausgelöst worden sein. Die Dienststellen waren damit weder von außen erreichbar, noch konnte über diese Leitungen nach draußen telefoniert werden. Ein manuelles Beenden durch die betroffenen Dienststellen war nicht möglich.

Betroffen waren unter anderem Telefonnummern der Polizeiinspektion Osnabrück, der Polizeistation Schinkel sowie der Polizeiwache an der Winkelhausenstraße. "Cyberangriffe auf die Polizei sind kein Kavaliersdelikt – sie können den Arbeitsalltag unserer Kolleginnen und Kollegen massiv beeinträchtigen", ordnet die Pressesprecherin der Polizeidirektion Osnabrück, Laura-Christin Brinkmann, das Ganze ein. "Gerade in Zeiten, in denen schnelle Erreichbarkeit entscheidend sein kann, wiegen solche Störungen besonders schwer. Umso wichtiger ist es, dass diese Taten aufgeklärt und konsequent verfolgt werden."

Noch läuft das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Computersabotage unter anderem zum Nachteil der Polizeidirektion Osnabrück. Lässt sich der Tatvorwurf gegen die Verdächtigen belegen, drohen den jungen Männern, wegen Computersabotage gemäß § 303b, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Ähnliche Artikel:
Stecken Kids aus England und Brasilien hinter der Lapsus$-Hacker-Gruppe?
7 Teenager im Zusammenhang mit den LAPSUS$-Hacks verhaftet
17 Jähriger in England wegen Uber-Hack verhaftet, Mitglied der Lapsus$-Gruppe?
LAPSUS$-Hacks: Britisches Gericht spricht zwei Teenager schuldig
Vier Verdächtige in Großbritannien wegen Co-op-, Marks & Spencer- und Harrods-Hack verhaftet

Dieser Beitrag wurde unter Sicherheit, Störung abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

32 Antworten zu Junge Männer ermittelt, die Telefone von Polizeidienststellen blockierten

  1. dma sagt:

    Ich denke da wird der Richter nicht viel machen können. Es heißt Computersabotage und in 303b StGB Datenverarbeitungsanlage.
    Ein Telefon ist laut Gesetz eine Fernmeldeanlage und das Fernmeldegeheimnis kann dadurch nicht verletzt werden, da kein Geheimnis durch eine Blockade verraten wird.
    Es gibt beim Fernmeldewesen auch noch die Möglichkeit ein Brief zu schreiben oder man kann auch direkt zur Polizei gehen.

    • Tom sagt:

      Es geht doch auch nicht um den Inhalt der Telefongespräche.
      Die jungen Männer haben vorsätzlich Dial-Out-Telefonkonferenzen Funktionen missbraucht, sodass der §303b Nr. 1 StGB in Betracht gezogen werden kann. Sie haben wissentlich eine Datenverarbeitung gestört (§303a StGB), die nicht für sie bestimmt waren (§202a StGB). Sollte man im Ermittlungsverfahren zum Ergebnis kommen, dass der Schutzbereich des §303b StGB doch nicht eröffnet ist, greift dann der §145 StGB (Missbrauch/Blockierung vom Notruf).

      • Anon sagt:

        Da muss ich gleich an die Heise-Meldung von gestern denken 'Admin entwendet Krypto…'. Es liegt kein Diebstahl vor ..
        Der Vorwurf will ordentlich überlegt sein, sonst stellen wir fest, das kaum ein Gesetz mit den einfallsreichen Methoden mithält und so ein (temporär) rechtsfreier Raum geschaffen wird.
        Wenn ich das richtig verstanden habe wurden dedizierte Wachen blockiert. Über diese Nummern der Wachen wird der normale Notruf kaum laufen. Bleibt nach m.E. Behinderung in der Amtsausübung, vielleicht, aber wie sehr das strafbewehrt ist, will ich nicht nachschlagen.

    • Peter Vorstatt sagt:

      > Ich denke da wird der Richter nicht viel machen können. Es heißt Computersabotage und in 303b StGB Datenverarbeitungsanlage. <

      Dafür bitte erst einmal einen Beleg. Bis auf allfällig weiteres gilt als einschlägig: § 317 StGB Störung von Telekommunikationsanlagen (1). D. h. gem. Absatz 1: "… wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren … bestraft.".

      S. in der Quelle insb. auch den Abschnitt "Querverweise" sowie die Passage "Auf § 317 StGB verweisen folgende Vorschriften:" wo der von Ihnen ins Spiel gebrachte § 303b StGB eben nicht erscheint.
      _
      (1) https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html

      • Peter Vorstatt sagt:

        Nochmals nachgehakt: 'Die KI' bentwortet Frage (1) mit (Auszüge):

        Abgrenzungskriterien:
        Angriffsobjekt
        § 303b: Datenverarbeitung (Software- und Prozess-Ebene)
        § 317: Übertragungs- und Vermittlungshardware
        Art der Störung
        Digitale Angriffe (DDoS, Malware, Packet Injection) → § 303b
        Physische Einwirkungen (Zerschneiden, Beschädigen, Entziehen von Strom) → § 317
        Schutzgut
        Funktionalität der Datenverarbeitung (Call-Server, Voicemail-Datenbanken)
        Verfügbarkeit der Kommunikationswege (Netzwerkkabel, Gateways)
        Tatbestände
        § 303b I Nr. 2: Eingabe/Übermittlung schädlicher Daten in Nachteilsabsicht
        § 303b I Nr. 3: Zerstörung/Beschädigung der Datenverarbeitungsanlage
        § 317 I: Beschädigung oder Gefährdung der Telekommunikationsanlage
        Beispiele:
        Ein DDoS-Angriff auf einen VoIP-Server verstößt gegen § 303b StGB.
        Das physische Durchtrennen eines Glasfaserkabels für die Telefonleitung fällt unter § 317 StGB.

        Am Rande: StGB-Kommentar (2) erwähnt VoIP-Anlagen weder in der Kommentierung von StGB §303b noch von § 317 StGB.
        _
        (1) Wann gelten Eingriffe in eine VoIP-Anlage als Verstoss gegen § 303b StGB und wann als Verstoss gegen § 317 StGB?
        (2) Fischer, Strafgesetzbuch, 70. Aufl. 2023 (https://d-nb.info/1252775954)

        • Anonym sagt:

          Die aktuelle "KI" als Rechtsberatung zu nutzen, ist mehr als grenzwertig…

          • Peter Vorstatt sagt:

            Wo sehen Sie hier Rechtsberatung? Bitte Wahrnehmung eichen, das Internet hilft Ihnen hierbei (1).

            Zur Sache selbst: Wo meinen Sie in der KI-Antwort einen Fehler entdeckt zu haben? Ich leite Ihren Input gerne weiter.
            _
            (1) https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

            • Anonym sagt:

              Für Sie ausführlicher: Eine zusammenhanglose Anhäufung von Paragraphen ermittelt durch eine "KI" nach Wahrscheinlichkeiten des Vorkommens von Stichworten in einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zusammenhang gesetzt als Belege für eine unerlaubte Rechtsberatung zum Thema "§ 317 StGB Störung von Telekommunikationsanlagen" ist mehr als grenzwertig

              • Pau1 sagt:

                wo wird hier Rechtsberatung betrieben?
                Es wird über ein Rechtsthema diskutiert.

                btw
                einigen wenigen Rechtsanwälten ist nicht entfallen, dass diese Regelung aus der braunen Vergangenheit Deutschland stammt und nicht etwa dem Verbraucherschutz diente, sondern sog. Sofa-Kanzleien verhindern sollte, und auch nicht ein Monopol sichern sollte.

              • Peter Vorstatt sagt:

                'Die KI' stellt zu Frage (1) fest (Auszug): "§ 2 Abs. 1 RDG definiert Rechtsdienstleistungen als jede Tätigkeit, bei der es um fremde Angelegenheiten geht, deren Regelung eine rechtliche Prüfung erfordert bzw. bei deren Regelung eine solche erforderlich wird.
                § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG stellt klar, dass die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen in den Medien keine Rechtsdienstleistung ist und damit nicht der Registrierungspflicht unterliegt."

                Ich habe mit meinen Beiträgen niemandes Angelegenheiten wahrgenommen. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass die im Artikel erwähnten Täter Kenntnis von diesem Blogartikel erhalten haben, bleiben meine Äusserungen ganz überwiegend und ihrem Wesen nach an die Allgemeinheit gerichtete Wortmeldungen.

                Vielleicht beginnen Sie auch einmal, mit einer KI zu arbeiten. Mit Ihrem Abwehrverhalten stehen Sie sich nur selbst im Weg.
                _
                (1) Stellt die Teilnahme an in Internetforen geführten Diskussionen über Rechtsthemen einen Verstoss gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar resp. kann das Einstellen von Redebeiträgen in solchen Foren eine unerlaubte Rechtsberatung sein?

                • Anonym sagt:

                  Eine solche Gläubigkeit an die aktuellen LLM "KI" Modelle, die auf rechnerischen Wahrscheinlichkeiten von Wortvorkommen basieren und daraus Zusammenhänge ableiten wollen, ist erschreckend, insbesondere in einem IT-Blog, wo der Großteil der Leser das kritischer einschätzen können sollte.

                  Recherche-Tipp: KI-Halluzinationen

          • Public Resolver sagt:

            @Anonym,
            echt Klasse. Verstehen nur wenige.

    • Public Resolver sagt:

      Mehr Sinn ergäbe § 316b StGB. § 88 StGB wäre sehr übel.

  2. Stefan S. sagt:

    Wohl sind die Strafen bei Veröffentlichungen einer Sicherheitslücke (Vorwurf Hacken) der verwendeten Telefonsysteme (wohl der billigste Anbieter, da ausgeschrieben werden muss) höher als sie zu verwenden.. ;) Willkommen in Deutschland.
    Normal sollte jeder der eine Lücke findet und veröffentlicht, vom Hersteller belohnt werden anstatt Angst zu haben. Und dann wundern wenn solche Lücken nur noch im Darknet zu finden sind. Grrr. möchte nicht wissen das diese windigen Telefonsysteme dem Steuerzahler jedes Monat kosten. 🤦🏼‍♂️🤦🏼‍♂️🤦🏼‍♂️

    • Luzifer sagt:

      Es ist ein Unterschied ob ich eine Lücke finde und diese melde oder ob ich diese ausnutze und den Notruf lahmlege!
      No Mercy! Da hätten Leute sterben können!
      Hoffentlich gibt der Richter Höchsttrafe… die anderen Insassen *****"!

      • (ein anderer) Tom sagt:

        Wird halt schwierig bei 16 bis 19 Jahren!
        Sollten sie sich (bisher) nichts zu Schulden kommen gelassen haben und sich einen guten Anwalt leisten können, wird das ganze wohl höchtens auf eine Bewährung mit möglichem Eintrag im Vorstrafenregister hinaus laufen – reine Vermutung.
        Toll finde ich die Aktion auch nicht!

      • Stefan sagt:

        Ich Versuchs nochmal: es geht darum: wenn du in DE eine Schwachstelle findest und diese dann meldest, läufst du Gefahr dafür bestraft zu werden 🤦🏼‍♂️ ?? Da würd ich sie auch eher verkaufen anstatt zu helfen.. gerade auch weil wenn du Pech hast, dich der Hersteller auch noch anzeigt :(
        Die Aktion an sich war Mist und der Hersteller sollte auch dafür verantwortlich gemacht werden, sofern er von der Lücke wusste

        • Luzifer sagt:

          Schon verstanden, nur ist das hier nicht der Fall! Gegen die wird nicht ermittelt weil sie dem Hersteller ne Lücke gemeldet haben!

          Wenn du eine Lücke findest und sie wegen der Gefahr verklagt zu werden nicht melden willst, gibt dir das nicht im geringsten das Recht diese Lücke auszunutzen oder zu Geld zu machen.
          Da gibts auch noch anonyme Möglichkeiten das weiterzureichen… es auszunutzen ist und bleibt kriminell.

          Ist aber in D ja üblich das man kriminelle mit Samthandschuhen anfasst…selbst Mörder/Vergewaltiger sind schon freigekommen.

          Das man den Hersteller auch haftbar machen sollte ist hier nicht relevant!

      • Pau1 sagt:

        es hätten auch Leute sterben können, weil die Telekom die Fernspeisung der Endgeräte abgeschafftb hat, weil teuer.
        Wie ich oben schrieb gehen 110 112 eigene Wege und im Artikel fallen nur Begriffe wie "Polizeiinspektion" aber nicht Notruf.
        Im Notfall suche ich mir doch nicht die Rufnummer der Bezirkspolizei raus, sondern wähle 110, oder?

        Natürlich ist das Mist was der Hersteller der Telefon Anlage zusammen gestückelt hat.
        Gut möglich dass das in Kriminellen Kreisen bekannt war.
        Was die Jungs da gemacht haben ist mehr als grober Unsinn.
        Aber anderseits hätten sie sich an heise.de wenden müssen, die so etwas anonym weiterleiten dürfen.

        • Luzifer sagt:

          Äpfel mit Birnen! Das eine ist eine technsiche akzeptierte Lösung, die zu Veränderungen führte, das andere eine kriminelle unnötige Handlung!

          Und was macht die 110? Die Zentrale Annahmestelle leitet/koordiniert weiter an die entsprechenden Stationen vor Ort (Wäre ja auch saudumm Hamburger Polizei nach München zu leiten). Könnte nur schwer werden wenn deren Leitungen blockiert sind!

          • D sagt:

            Richtig.

            So wie sich der Tatvorwurf liest, waren diese Polizeidienststellen in der Zeit nicht mehr erreichbar, bzw. konnten keine anderen Dienstestellen mehr erreichen, folglich wird auch die Weiterleitung bei der 110 im besten Fall zur übernächsten Dienststelle weitergeleitet worden sein. Ich müsste noch einmal mit einem Bekannten von mir sprechen, der kennt die Systeme "etwas".

            Auf jeden Fall eine ganz miese Nummer, da hier wohl wirklich Sabotage das Ziel war.
            Falls die Tatverdächtigen nicht vorbestraft sind, werden die wohl mit Bewährungsstrafe davon kommen.
            Es sei denn, es stellt sich heraus, dass die in irgendeiner Form bezahlt worden sind, um zu bestimmten Zeitpunkten Direktionen zu blockieren. Das würde diese u.U. zu Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung machen.

  3. Pau1 sagt:

    und was macht die Telekom deren Technik offenbar versagt hat?

    Früher wurden 110 und 112 besonders sorgfältig behandelt und es war nicht möglich diese zu blockieren. Ist ja auch logisch.
    "Ede, wir wollen jetzt den Juwelier ausrauben, Du kannst jetzt den Stillen Alarm sperren in dem Du die 110 anrufst."
    Achne, es war ja garnicht die Notruf Nummer, sondern die Durchwahl zu irgendeiner DienstStelle. Wie gut, dass Günter das so klar geschrieben hat, das das nicht die 110 betroffen war, oder doch?

    Wieso haben die Jungs denn Weltweit das machen können.
    Verwenden alle Polizeien dieselbe Technik?
    Achne, das war nur das benachbarte Ausland.

    Könnte man so evtl. auch Anschlüsse anderer Dienste blockieren oder nur die der Polizei-Stationen?
    Wieso?

  4. Herr IngoW sagt:

    Hier in MV sind bei der Polizei wohl Smartphones, Server usw. angegriffen worden.
    https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/cyberattacke-hackerangriff-auf-diensthandys-und-tablets-wirft-polizei-in-mv-weit-zurueck-3684521
    und hier bisschen mehr dazu.
    Das zuständige Ministerium in MV ist wohl wie immer überfordert.
    https://www.nordkurier.de/search?term=Polizei-Server+in+MV

    • Günter Born sagt:

      Ich habe es auf dem Radar, mal schauen, wann ich Zeit habe, zu spekulieren, was nicht gesagt wurde.

    • Pau1 sagt:

      Das scheint etwas anders zu sein.
      Es wurde der ("der"! wir müssen sparen und Windows ist sicher) Server gehackt, der alle (!) Handies der Polizei Verwaltet.
      Hier im Bericht wurden einzelne (800…) Rufnummern "geerdet", keine Endgeräte.
      Das sind m.E. 2 Unterschiedliche Sachen.
      Beides deutet natürlich darauf hin, wie Amateurhaft diese Systeme entworfen sind.
      Im V-Fall wären die mobil Telefone auch sofort tot. Ohne jede Sprengstoff Ein wirkung.

  5. Public Resolver sagt:

    Mit Cybersabotage ist ein Angriff auf die Kommunikations-Infrastruktur gemeint. Da steht dann auch Terrorismus in Raum. Hoffentlich stellt sich das nur als reine Dummheit heraus.

  6. Pau1 sagt:

    kann mir jemand erklären welches Bedürfnis die Jungs erfüllen wollten?
    Es weiß doch jeder, dass, zumindest bei 110, der Angerufene die Rufnummer angezeigt bekommen kann auch wenn der Anrufer das nicht aktiviert hat.( Vielleicht konnte ein Opfer nur noch die 110 wählen und wurde dann ohnmächtig.)
    Ob auch die normalen Rufnummer der Polizei Station diese Funktion "Unterdruckung der Unterdrückung". freigeschaltet haben weiß ich nicht. Nur, dass, aus historischen Zeiten, die Rufnummer immer mit übertragen wurde und nur ein Bit entschied, ob der Angerufene sie sehen kann. (Bei 110 112 darf dieses Bit ignoriert werden.
    Es muss aber hinterher begründet werden, warum man das tun müsste)

  7. Benni sagt:

    Die „Kids" haben einfach zu viel Freizeit, für die wird es Zeit, mit 15 wieder in eine Ausbildung einzusteigen. :)

  8. Pau1 sagt:

    ich erinnere mich dunkel als Kind auch mal aus Neugier die 110 angerufen zu haben. Das war so eine Art Mutprobe.
    Und einmal zum Üben als Kind
    aber 800 mal?

  9. Pau1 sagt:

    kann es sein, dass das hoch gespielt wird?

    "weltweit über mehr als 800 Polizeidienststellen – vorwiegend in Deutschland, vereinzelt auch im benachbarten Ausland"

    in meiner naiven Welt, wäre "weltweit" auch Brasilien, USA und Grönland, aber nicht nur "vereinzelt im benachbarten Ausland"

    Was ich auch nicht verstehe:
    Woher wussten die Mitarbeiter an den Telefonen, das die gerade "blockiert" waren, wenn es nur kurze Momente waren?
    Blockiert ist eine Rufnummer ja auch, wenn ich da Anrufe, ganz einfach.
    Ja, natürlich macht man das nicht.
    Aber es ist doch kein Cyber Angriff, hallo?

    Das hat man vielleicht nachträglich in Logfiles sehen können(die Telekom bietet gegen Einwurf relativ großer Münzen die Möglichkeit einer Rückwärts Suche an. Das wurde einst als Vorteil der Digitalisierung beworben..
    dann wurde es still um dieses Feature, warum nur….

Schreibe einen Kommentar zu Pau1 Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert