eRezept-Störungen: Freie Apothekerschaft geht gegen Gesundheitsministerium vor

ParagraphDie häufigen Störungen in der von der gematik bereitgestellten technische Infrastruktur (TI) für den Medizinbereich haben jetzt die Freie Apothekerschaft bewogen, eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung rechtlicher Schritte und Schadensersatzansprüchen gegen das Gesundheitsministerium (BMG) zu beauftragen.

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Dass es mit der von der gematik bereitgestellten technische Infrastruktur (TI) für den Medizinbereich hakt, war ja häufiger Bestandteil von Blog-Beiträgen. Letztmalig hatte ich im Beitrag Nachtrag Störung Secunet-Konnektoren in Arztpraxen (7. Juli 2025) über zwei fette Störungen der TI-Infrastruktur berichtet.

Für Apotheker kann dies massive Probleme bereiten, wenn sich eRezepte von Patienten nicht einlesen lassen, weil die Verbindung über die TI-Konnektoren gestört ist oder die entsprechenden Dienste nicht bereitstehen. Die Apotheken verzeichnen dann Umsatzausfälle.

Freie Apothekerschaft (FA) begehrt Auskünfte

Die wiederholten Störungen und Totalausfälle beim eRezept haben die Freie Apothekerschaft (FA) dazu bewogen, mit rechtlichen und politischen Schritten zu reagieren. Sowohl der Ärztenachrichtendienst (nicht offen abrufbar) als auch Apotheke AdHoc berichten (danke an den Leser, der mich mit den Informationen versorgt).

Die Rechtsanwaltskanzlei Brock/Müller/Ziegenbein (Kiel) wurde zunächst damit beauftragt, Anträge auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der gematik GmbH zu stellen. Mir liegt der Antrag vor, die Anwälte möchten wissen, wie häufig und wie lange es jeweils seit der verpflichtenden Einführung der TI für Apotheken zu Ausfällen oder Störungen kam,  und infolge dieser Störungen keine E-Rezepte ausgeführt werden konnten?

Die Auskunftsanfrage begehrt auch Informationen über die Ursachen für die Ausfälle und Störungen der TI, infolge derer keine E-Rezepte ausgeführt werden konnten. Zudem will man nun wissen, welche Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um Ausfällen und Störungen der TI künftig vorzubeugen. Das ist schon krass, wenn ein Verband sich gezwungen sieht, per Rechtsanwalt Auskünfte auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes einzufordern.

Brisant: Was ist mit Versandapotheken?

Brisant auch die Frage, ob von den Ausfällen und Störungen der TI auch die in den
Niederlanden angesiedelten Versandapotheken (z.B. DocMorris, Shop-Apotheke etc.) betroffen sind oder ob diese diese alternative Zugriffsmöglichkeiten zur Ausführung von E-Rezepten haben.

Dieser Gedanke ging mir auch durch den Kopf, als ich die Nachricht las. Meines Wissens wickeln die Versandapotheken die eRezepte mit eigenen Apps ab. Sprich: Der Patient liest seine eGK mit dem eRezept am eigenen Smartphone per NFC mittels der App der Versandapotheke aus. Solange der Arzt das eRezept auf die Server der gematik hochladen kann, hat der Patient Zugriff. Gibt es eine Störung der gematik TI, hat der Patient beim eRezept zwei Möglichkeiten:

  • Ist er mit seiner eGK (Gesundheitskarte) zur Präsenzapotheke gelaufen und tritt dort eine Störung auf, muss der Mann oder die Frau unverrichteter Dinge abziehen und ggf. am Folgetag oder später wiederkommen.
  • Tritt die TI-Störung auf, während der Patient die eGK zuhause am Smartphone ausliest, wird er einfach einige Zeit warten und den Vorgang wiederholen.

Ich habe nicht genau herausfinden können, wie die Übermittlung des eRezepts per App an die Versandapotheke erfolgt, vermute aber, dass die Daten für das eRezept weiter über die Server der gematik per TI abgerufen werden. Die Versandapotheke bekommt über die App lediglich die Information dass das eRezept für den Versicherten abc vorliegt sowie die Authorisierung, diese Daten über die TI abrufen zu dürfen. Die Versandapotheke hat dann Zeit, die Daten auszutauschen, wenn die TI funktioniert. Ein Modell, bei der die Versandapotheke (in der Patientengunst) gewinnt und die Präsenzapotheke nur verlieren kann.

Die Freie Apothekerschaft prüft Schadensersatz

Die Rechtsanwälte sind von der Freie Apothekerschaft auch mit der Prüfung beauftragt, ob Schadensersatz durch die gematik GmbH auf Grund der  TI-Ausfälle besteht. Die Rechtsanwälte haben bereits beim Bundesgesundheitsministerium angefragt, ob bei Ausfällen oder Störungen der TI, infolge derer keine E-Rezepte ausgeführt werden können, eine Schadensersatzpflicht des Staates, der gematik GmbH oder anderer an der TI Beteiligter besteht. Klingt nach dem Beginn einer wunderbaren "Liebesbeziehung" – aber für die Mitglieder der Freie Apothekerschaft geht es mutmaßlich ums Eingemachte und Umsatzausfälle sowie Verlust der Marktanteile.

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80 Antworten zu eRezept-Störungen: Freie Apothekerschaft geht gegen Gesundheitsministerium vor

  1. Alzheimer sagt:

    Endlich mal jemand, der gegen diesen aufgezwungenen Technikschrott vorgeht.
    Ich hoffe, dass die Kieler Anwälte der ganzen ePA Sippe mal so richtig in den A… treten,
    so dass es auch wirklich weh tut!

    • Pau1 sagt:

      es geht nicht um die "Stille Geburt" ePA, auch die eAU und dessen Kim krankt.
      Es geht, wie immer in unserem kranken Gesundheits Wesen darum mit möglichst wenig Arbeit ein möglichst großes Stück vom Kuchen Krankenkassenbeiträge abzugreifen. Ganz legal.

      Bei einem Arzt sitzt die Apotheke in seinem Haus.
      Er druckt daher die rosa Zettel aus.
      Das geht am schnellsten.

  2. Pau1 sagt:

    ich nutze die eRezept App der Gematic. Werbefrei, Datensparsam.
    Wenn mein Hausarzt das Rezept hochgeladen hat kann ich nach zwei maliger Anmeldung (einmal in die App und einmal an den Server) meine Rezepte sehen.
    Ich habe auch ein Archiv mit den alten Rezepten. Sehr praktisch.
    ich habe dann die Möglichkeit eine Apotheke in der Nähe mit dem Parameter "Bote" auszusuchen.
    Dann gebe ich für diese apotheke das Rezept frei.
    Es dauert aber gefühlte Minuten bis die Quittung für doe Rezept Annahme kommt. Aber ich muss nicht warten. Was machen die da solange?
    Die Apotheke scheint den Server pollen zu müssen, denn die App gibt den Hinweis, ggf bei der Apotheke anzurufen.
    Am (nächsten) Abend steht der Bote vor meiner Tür, will Geld haben. Bekommt er nicht, da die Apotheke ne SEPA Lastschrift macht. Ich musste 50 Euro Pfand hinterlegen, damit die Apotheke nicht bei meinen Erben betteln muss für die letzte Lieferung.

    Am Anfang gab es Probleme, dass die Apotheke keinen Bescheid bekam, dass da ein Rezept für sie auf dem Server liegt. Da waren aber Probleme im deren Software.

    Die Apotheke hat meine Versicherten Karte nie gesehen.
    Ich könnte das Rezept auch abholen lassen in dem ich dem Abholer einen in der App generierten QR Code per WhatsApp schicke.

    Mir sind keine Probleme untergekommen. Vermutlich weil meine Hausapotheke den gleichen Weg geht wie die Versand Apotheken?
    Service?
    Ich sehe nicht wieso meine Apotheke einen Nachteil haben sollte. Für den Patienten ist das ideal. Er muss nicht in die Praxis um das Rezept abzuholen. Der Abholer muss nicht die Karte haben.

    Ich glaube da sind die Apotheken noch zu sehr dem Alten verhaftet.
    Vielleicht wollen sie den Kunden auch verführen etwas von den überteuerten Drogerie Artikel zu kaufen? Aber mit der Gematik App kann ich die Sachen ja auch selbst abholen.
    Was Jammern die?

    • Alzheimer sagt:

      Ist ja schön für Dich, wenn Du in Deiner kleinen heilen Welt glücklich bist,
      und nicht schnallst, was in der Welt wirklich abgeht!

      Könntest Du über die Deine Tischkannte hinausschauen, wäre Dir vielleicht klar, dass z.B. die meisten ältere Menschen ohne Hilfe garnicht in der Lage sind, ePA zu nutzen, oder irgend wine App zu installieren – falls sie überhaupt ein Smartfone besitzen!

      Abgesehen davon, will nicht jeder jede scheiss App installieren, und von einer Behörde schon garnicht.

      Von der Google API etc. will ich garnicht erst reden, da Du das vermutlich eh nicht kapierst oder es Dir egal ist…

      • Peter Vorstatt sagt:

        1 +, insb. für die Erwähnung "ältere Menschen", also jenem Teil der Bevölkerung, der umsatzbezogen vermutlich den gewichtigsten Anteil an der Apothekenkundschaft hat.

    • Anonym sagt:

      Hier ist die Apotheke im gleichen Haus wie der Arzt. Medikamente direkt nach Arztbesuch mitnehmen scheitert mit dem ePA Müll oft.

      • Günter Born sagt:

        Anmerkung: Mit ePA-Müll ist vermutlich das eRezept gemeint. Dort ist das Problem, dass der Arzt bzw. die Praxis die eRezepte im Batch nach der Sprechstunde signiert und abschickt.

        • User007 sagt:

          Na ja, wo ist da aber denn der propagierte Effizienzgewinn, oder ging's da etwa gar nicht drum? 🤔
          Früher hat man eben das Rezept gleich am Ende seines Termins in die Hand bekommen – fertig!
          Noch effizienter – zumind. für den Patienten und das sollte doch die Person sein, auf die's hier priorisiert ankommt – geht's doch nicht.
          Aber da hatte natürlich i-so 'n lobbyistisch-verseuchter BWLer mal wieder 'nen Ökonomie-Feuchttraum. 🤷‍♂️

          • Luzifer sagt:

            Um Effizienzgewinn für den Kunden geht es nie!Nicht bei eRezept, nicht bei der ePA und auch sonst nicht. Ist für den Kunden doch mal ein positver Effekt dabei, dann ist das lediglich ein Abfalleffekt/Nebeneffekt…

        • M.D. sagt:

          Wohl nicht nur. Ich selber war bereits davon betroffen, dass ein Rezept, das aus der Arztpraxis noch während meiner Anwesenheit verschickt wurde (wenn es wirklich stimmt*), weitere 20 Minuten später auf dem Weg nach Hause in der am Wege liegenden Apotheke nicht abrufbar war.

          Selbiges ist auch meinen Eltern bereits mehrfach passiert, und das nicht mal am selben Tag sondern beim Abholversuch einen und sogar mehrere Tage später.

          Der Frust über diese Verzögerungen und Fehler ist bei allen Beteiligten gewaltig.

          Das Rezept in Papierform leidet nicht unter dieser Krankheit.

          * Die Genialität von Deppen bei der Bedienung von PCs und Programmen kann man einfach nicht hoch genug einschätzen.

          • Anonym sagt:

            Gleiche Erlebnisse selbst und im Bekanntenkreis. Sehr ärgerlich für Personen, die nicht später einfach nochmal irgenwohin gehen können.

          • Steter Tropfen sagt:

            Das Phänomen ist den Arztpraxen offenbar nur zu gut bekannt: In meiner Hausarztpraxis, durchaus ein größerer durchtechnisierter Betrieb, wird bei einer Rezeptbestellung vor Ort jetzt immer nachgefragt, ob man es digital oder auf Papier will. „Wenn Sie's gleich brauchen, drucken wir das Rezept aus (Sie müssen dann aber noch warten, bis es der Doktor unterschreibt). Wenn es nicht eilt, machen wir's digital, da können Sie es dann wahrscheinlich ab heute Abend einlösen." (heute Abend: da hat die Apotheke dann schon zu)
            Ich hatte gedacht, dass das Papier-Rezept rasch aussterben würde, weil digital ja alles moderner, schneller und einfacher wird. Aber offenbar ist das Gegenteil der Fall, die rosa Zettel fliegen weiterhin zahlreich herum, nur gibt es jetzt parallel noch ein aufwendiges zweites System…

            • DVO sagt:

              Alles ist digital. Die "rosa Zettel" sind keine Rezepte (Muster 16) sondern ausgedruckte Token. Ein Token ist ein Schlüssel für den Zugang zu dem Medikament auf dem E-Rezept-Server. Und damit man ihn ausdrucken kann, muss man natürlich zuvor das E-Rezept signieren und versenden.

              Wer also sicher gehen will, dass sein E-Rezept signiert und versendet wurde, verlangt in der Praxis den ausgedruckten Token. Jeder Kassenpatient hat einen Anspruch darauf. Daher muss und wird ihm die Praxis diesen auch ausdrucken. Je nach Arbeitsweise kann das aber etwas dauern.

              Der Unterschied in ihrer Praxis liegt nur am Zeitpunkt, wann das E-Rezept signiert und versendet wurde.

              Mit der Austellung eines Muster 16 hat das nichts zu tun.

              • MaxM sagt:

                @DVO: Du beziehst Dich auf diese Aussage im Vortext:
                "Wenn Sie's gleich brauchen, drucken wir das Rezept aus (Sie müssen dann aber noch warten, bis es der Doktor unterschreibt)."

                Unterschreiben meint doch hier mit Kugelschreiber und auf Papier. Wie kann dann dieses Rezept einen signierten Token darstellen/beinhalten?

                Das zitierte Beispiel ist damit ein echt papiergebundenes Rezept, das auch ohne Gematik-Infrastruktur funktioniert, oder?

                • DVO sagt:

                  Das Muster 16 darf nur noch im Ausnahmefall verwendet werden.

                  Daher gehe ich davon aus, dass auch hier "Wenn Sie's … , bis es der Doktor unterschreibt)" tatsächlich die digitale Signatur und dann der Ausdruck des Token gemeint ist.

                  Leider hat die gematik die Sache mit den Begriffen in den Sand gesetzt und bis heute nur teilweise korrigiert. Die falschen haben sich dann rasend schnell verbreitet. Überall. Ob in der Praxis oder in einem normalerweise gut recherchierenden Wissenschaftsmagazin wie nano auf 3sat.

                  Beispiel 1 gematik. Aus "Kurz erklärt: Wie funktioniert das E-Rezept? Informationen für (Zahn-)Arztpraxen"

                  "Patientinnen und Patien-
                  ten, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen möchten, können ihre Rezepte auch digital
                  auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegen lassen oder einen Ausdruck erhalten."

                  Quelle: Home – Anwendungen – E-Rezept – Praxen
                  https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/praxen
                  Dort unter Downloads:
                  Kurz erklärt: Wie funktioniert das E-Rezept? Informationen für (Zahn-)Arztpraxen
                  PDF | 880 KB | 06.12.2023
                  https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Informationen_Praxen/gematik_E_Rezept_Arztpraxen_Kurz-erklaert.pdf

                  Beispiel 2 nano, 3sat, ein Bericht aus der Zeit als das E-Rezept eingeführt wurde.

                  "Wissen
                  Was bringt das neue E-Rezept?

                  Bisher wurde das Rezept ausgedruckt und unterschrieben. Jetzt kann der Arzt das Rezept einfach am Computer anlegen. Doch macht das E-Rezept das Leben einfacher?
                  Datum: 12.01.2024
                  https://www.3sat.de/wissen/nano/240112-was-bringt-das-neue-e-rezept-nano-100.html

                  Weder wird das E-Rezept auf der eGK hinterlegt oder gespeichert noch wird ein QR-Code erstellt.

                  Da aber schon die Quelle (= gematik) Unsinn schrieb, nahm das Übel seinen Lauf.

                • MaxM sagt:

                  @DVO: Vielen Dank für Deine klarstellende Erklärung (1 Beitrag weiter unten). Du scheinst Dich auszukennen ;-)

                  Zusammenfassend: Egal, ob ich per eGK oder Token auf papiernem "Rosa Zettel" in die Apotheke komme:

                  Das Rezept muss vorher vom Arzt signiert werden und "liegt" in der Gematik-Infrastruktur.

                  Noch eine Frage zum "Rosa-Token-Zettel": Steht dort (zusätzlich) im Klartext das verschriebene Medikament drauf? Dann hätte ein solcher "Kontrollzettel" zumindest einen gewissen Nutzen für den Patienten.

            • aus dem Rhein-Main Gebiet sagt:

              Also bei den Arztpraxen, welche ich besuche heißt es überall:
              " Ihr Rezept ist in 30min in der Apotheke verfügbar."

              Ob das Medikament dann vorrätig ist, oder ob die Apotheke geöffnet ist, ist eine andere Sache. Unsere Hausapotheke, welche direkt gegenüber liegt, hat zum Beispiel Mittwochs nur bis 12:00 Uhr geöffnet. Wenn ich also Mittwoch früh beim Arzt war und ein Rezept ausgestellt bekomme, kann es sein, daß ich es nicht in unserer Apotheke abholen kann, weil ich nach 12:00 Uhr bei der Apotheke ankommen.

              Dann gehe ich entweder zu einer anderen Apotheke, oder gehe am nächsten Tag in die Apotheke.

              Wo ist das problem?

              • MaxM sagt:

                @aus dem Rhein-Main Gebiet:
                Das Problem ist, dass dies: "Ihr Rezept ist in 30min in der Apotheke verfügbar" nicht für jede Arztpraxis gilt. Mein Arzt unterzeichnet seine Rezepte nur einmal am Tag, das heißt ich muss bis zu 8 Stunden auf das Rezept "warten".

              • Anonym sagt:

                Das Problem ist wenn es keine andere Apotheke gibt und Du auf dem Land 15 km entfernt von Arzt/Apotheke wohnst und selbst nicht mehr eigenständig mobil bist. Dann kannst Du nochmal jemanden suchen, der Dich wieder 30 km fährt.

      • Jackie sagt:

        Hier Arzt und Apotheke auch im gleichen Haus, klappt immer einwandfrei. Ich vergesse nur immer wieder dass das es sowas wie das eRezept gibt und stehe dann oft noch etwas verloren an der Anmeldung rum :)

  3. Peter Vorstatt sagt:

    > Die Apotheken verzeichnen dann Umsatzausfälle <

    Genau darum geht es denen, und nicht, dass Opa mal 24 Stunden auf seine Pillen verzichten muss und nebenbei seiner Leber was Gutes tut. Die Freie Apothekerschaft ist eine Lobbyorganisation (1) die den Bundestag bezirzt, um für ihre Klientel – inhabergeführte Apotheken – günstige, sprich für den Geschäftsbetrieb einträgliche Gesetze zu erwirken.

    Das Dienstleistungs- und Angebotsspektrum dieses Schlags Apotheken ist praktisch nicht mehr zu unterscheiden von Kettenapotheken. Wenn es sich nicht um Fertigarzneimittel handelt, die schnell über den Tresen geschoben werden können, lässt die Beratungs- und Beschaffungsbereitschaft dieser Herrschaften – wie überall auch – schnell nach.

    Von mir aus können Arzneimittel bei Aldi und Lidl verkauft werden, käme uns alle billiger inkl. Entlastungswirkung auf die Krankenkassenprämien. Gut ausgebildete Allgemein- und Fachärzte flankiert von einem elaborierten System der Arzneimitteldokumentation (2) (3) gewährleisten beste Information der Patienten und mehr als ausreichende Sicherheit in der Medikamentenanwendung. Die Fülle an Hinweisen, die alleine schon der Beipackzettel bereithält, kann mir das Fräulein von der Apotheke schon aus Zeitgründen nicht nahebringen.
    _
    (1) https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005265/56803
    (2) https://de.wikipedia.org/wiki/Patienteninformation
    (3) https://de.wikipedia.org/wiki/Fachinformation_(Arzneimittel)

    • Günter Born sagt:

      Der Kommentar lässt mich etwas ratlos zurück. Ich kenne deinen Hintergrund nicht – aber geht es nicht darum, dass ich über den Umsatz ein Geschäft so betreibe, dass ich das über längere Sicht auch finanziert bekomme? Zumindest war dies bei mir die letzten 32 Jahre Leitlinie, auch wenn ich keine Apotheke führe.

      Die Verweise auf die Lobby-Register lasse ich mal unkommentiert, es ist doch irgendwie naheliegend, dass ein Verband die Interessen der Mitglieder nach außen vertritt.

      Die Idee, Medikamente bei Aldi und Lidl zu verticken, ist Stammtisch!

      Abschließend noch dies: Hier im Ort hat die freie Apotheke vor ca. 2 Jahren mangels Nachfolger wegen Alter des Inhabers geschlossen. Der Stadtteil hat > 6.000 Einwohner, zwei Hausärzte und zwei Zahnärzte. Zusätzlich kommen noch die Einwohner zweier Ortsteile (ca. 3.000) hinzu, die i.d.R. durch unseren Stadtteil müssen. Die Apotheke lag an einer Durchgangsstraße, wo der Pendlerverkehr nach Frankfurt vorbei kommt. Die Lage bzw. die Apothekenausstattung war offenbar nicht so lukrativ, dass ein Pharmazeut sich da einbringen und die Apotheke weiter führen wollte. Ähnlich ist es mit kleinen, freien Apotheken in der Kernstadt gelaufen.

      In der Kernstadt gibt es am Marktplatz zwei Ärztehäuser und zwei Apotheken (wohl von einer Apothekerin geführt). Bei einer Apotheke am Marktplatz holen wir neuerdings die Medikamente. Mir fällt auf, welches Personaltableau diese Apotheke dreht (insgesamt um die 24 Mitarbeiterinnen, Stand 2023). Die beiden Apotheken laufen nach meinem Eindruck – geht da der Umsatz um x % zurück, könnte es aber schwierig werden. Gehe ich über den Marktplatz, ist am anderen Ende ein Rewe mit Selfservice Scannerkassen, weil man Personal sparen will. Das ist dann der wirtschaftliche Bogen, den man aus unternehmerischer Sicht nicht aus den Augen verlieren sollte. Und nein, bei Aldi und Lidl sehe ich den Medikamentenvertrieb (selbst, wenn das Recht dies hergäbe, was es aus gutem Grund nicht tut) nicht. Apotheke ist mehr als "deine paar Pillen für den Opa".

      • Gast sagt:

        Du gehst in die Apotheke und holst ein verschriebenes Medikament, dazu fragst du noch nach einem freien gegen ein anderes Problem auf eigene Kosten, um dann zu Hause festzustellen, dass du es gar nicht in Verbindung mit dem verschriebenen nehmen darfst. So viel zur "Beratung" in der Apotheke (keine Kette). Die Angestellte war kein junges Mädel, ich unterstelle also ein wenig Erfahrung.
        Zwar nur ein Einzellfall, aber bestätigt die Aussage von PV ein wenig.

        • Günter Born sagt:

          Und damit werden Aldi sowie Lidl als Dealer legitimiert? Kopfschütteln.

          Wenn ich eine Apothekerin gezielt frage, sollte diese solche Sachen nachschlagen können – im besten Fall zeigt das System beim Einbuchen der Abgabe bereits eine Warnung.

          Bei den oben genannten Dealern wirst Du das nie bekommen. Apotheke ist mehr – meine Schwester war PTA, die musste noch Medikamente, Salben etc. herstellen – auch wenn das seltener wird. Vor dem Ruhestand hat sich in einer Schule PTAs ausgebildet – die lernen auch heute noch Medikamente und Salben im Labor herzustellen. Und es gibt Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen dürfen.

          So im Sinne von Polemik: Der Brotback-Automat beim Aldi hat sich nicht bewährt, aber auf dem Platz könnten wir eine Pillen-Mix-Maschine aufstellen – schafft Umsatz. Aber das streiche ich.

          Initial ging es um – in meinen Augen berechtigte – Beschwerden von Apothekern wegen nicht funktionierender, aber zwangsweise zu benutzender technischer Infrastruktur. Da sollte sich fokussiert werden – der Rest ist Nebenkriegsschauplatz, der bzgl. TI keinen Jota weiter führt – imho.

        • User007 sagt:

          Na ja, die Erwartung eine PKA wüßte auch mit Berufserfahrung von allen Medikamenten die Inhalte der Beipackzettel auswendig kennen ist wohl auch etwas realitätsfremd, oder?
          Lediglich der Apothekeneigner muß approbierter Apotheker mit den nötigen Pharmaziekenntnissen sein – insofern würd' ich sagen, sorry, aber eigenes Versäumnis und leider falsch adressiert.

        • T Sommer sagt:

          Hast du ihr gesagt, das es für dich selber ist?
          Oder muss sie dich das fragen? Es kann ja für jemanden anderen sein und nun?

      • Peter Vorstatt sagt:

        > geht es nicht darum, dass ich über den Umsatz ein Geschäft so betreibe, dass ich das über längere Sicht auch finanziert bekomme? Die Idee, Medikamente bei Aldi und Lidl zu verticken, ist Stammtisch! Apotheke ist mehr als "deine paar Pillen für den Opa". <

        Ganz unironisch gefragt: Was, ausser Arzneien zu beziehen, machst Du dort sonst noch?

    • User007 sagt:

      "[…] können Arzneimittel bei Aldi und Lidl verkauft werden, […]"
      Na ja, ist das nicht ein wenig zu kurz gegriffen?
      Es gibt da genügend Menschen in der Gesellschaft, die auch einfach nicht befähigt sind/sein werden, die auf den Beipackzetteln postulierte Medizin"sprache" richtig zu verstehen.
      Was ist mit denen – dürfen die dann einfach nicht erkranken?

    • Ibu sagt:

      Ganz unschuldig bist Du da wohl nicht. Der Arzt, der Dein Medikament verschrieben hat, hätte es wissen können/sollen. Wurde aber anscheinend nicht gefragt. Hast Du in der Apotheke wegen der Verträglichkeit gefragt? Oder das zweite wegen Unverträglichkeit reklamiert? Dann geschah alles nur aus Bequemlichkeit auf allen Seiten.
      ps: Für ein paar Cent weniger würdest Du Unverträglichkeit vom Discounter, nur weil Du es selbst in den Wagen gelegt hast?

      • User007 sagt:

        Ich ahne, dass sich das wohl auf den anekdotischen Beitrag von @Gast bezieht, auch wenn's jetzt nicht dort im Antwort-Strang einsortiert ist, gell!?
        Njäääh…
        "Der Arzt, der Dein Medikament verschrieben hat, hätte es wissen können/sollen."
        Zu dem Zeitpunkt wußte der Arzt wohl gar nichts davon, dass der Patient sich noch ein zweites verschreibungsfreies Medikament besorgen wollte. Hier war das erste Versäumnis des Patienten.
        "Hast Du in der Apotheke wegen der Verträglichkeit gefragt?"
        Da hier wohl erst vom Patient der Entschluß zum Kauf des zweiten verschreibungsfreien Medikaments kam, wäre genau hier eine Aktivität des Patienten benötigt gewesen – Apothekenangestellte können – und müssen – nicht ahnen, dass man selbst beide Medikamente einnehmen will.
        Auch eine sogar noch nach Kauf anschließende – fernmündliche – Konsultation des Ärztes wäre durchaus möglich gewesen.
        Ergo: leider selbst verschuldet!

        Im letzten Satz fehlen doch ein paar Wörter, oder – was soll der bedeuten?

    • Martin B sagt:

      viele Sachen könnte wie in den USA im Supermarkt oder Drogerien angeboten werden.

      Für den Rest genügt eine Verteilerakpotheke im Umkreis von 50 km, die auch die Sachen wirklich auf Vorrat hat, dazu ein Fahrdienst anbietet. Online bestellen und liefern lassen, von mir aus in ein Depot im z.B. örtlichen Supermarkt.

      Wäre für alle billiger und effektiver, als 3 Apotheken abzuklappern um am ende doch zu bestellen.

      Abgesehen davon: die beste Medizin ist keine Medizin, daher alles dafür tun und gesund bleiben.

      Die Apothekendichte sinkt zum Glück endlich in Deutschland, ein Kostentreiber weniger, aber sie ist pro Kopf immer noch doppelt so hoch wie in NL und dort fallen die Leute auch nicht wie die Fliegen tot um.

      • User007 sagt:

        "viele Sachen könnte wie in den USA im Supermarkt oder Drogerien angeboten werden."
        Ach, ich bin schon ganz froh, dass es bei uns ein restriktiveres Arzneimittelgesetz gibt und eben nicht alles in jeder Supermarktklitsche erhältlich ist – man sieht, welcher Mißbrauch genau damit einhergeht.
        Will ich nicht (auch noch) haben und für dessen Auswirkungen dann zahlen müssen!

  4. Peter Vorstatt sagt:

    > Ich habe nicht genau herausfinden können, wie die Übermittlung des eRezepts per App an die Versandapotheke erfolgt, vermute aber, dass die Daten für das eRezept weiter über die Server der gematik per TI abgerufen werden. <

    Mit den üblichen Vorbehalten gegenüber KI-generierten Antworten:
    https://copilot.microsoft.com/shares/4ddsKVdouLD7HxRoE9cpb

    • Günter Born sagt:

      Hat wenig mit den "üblichen Vorbehalten gegenüber KI-generierten Antworten" zu tun – ich hätte es dann doch gerne detaillierter bei gematik oder den Online-Apotheken nachgelesen – wurde da aber nicht fündig. In diesem Kontext bin ich bei Mark Heitbrink und seinem nachfolgenden Kommentar.

      • DVO sagt:

        Als kleines Dankeschön. Stichwörter für die Suche: CardLink-Verfahren, E-Rezept

        Ein Treffer aus einer Suche, der kurz zum Thema schreibt, auch zur Entstehung:
        https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-card-link-gefahr-145946/

        FAQ: CardLink, Stand April 2025
        https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_arbeitshilfe_faq_cardlink.pdf

        Daraus:

        "1. Was ist CardLink?
        CardLink ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, E-Rezepte orts- und zeitunabhängig mit ihrer elektronischen Gesundheits-
        karte (eGK) einzulösen. Das Smartphone übernimmt dabei die Funktion eines Kartenlesegeräts in der Apotheke – die eGK wird
        „eingesteckt" und die Rezeptinformationen werden abgerufen. Das Verfahren wurde ursprünglich für EU-Versandapotheken
        entwickelt und ist seit kurzem auch in Vor-Ort-Apotheken verfügbar.

        2. Wer bietet CardLink an?
        Anbieter von CardLink sind neben Versandapotheken wie DocMorris unter anderem gesund.de, epotheke und jüngst auch
        die standeseigene Lösung der GEDISA, die mit 17 Partnern (Stand: 08.08.2024) kooperiert. Zu diesen Partnern gehören unter
        anderem PHARMATECHNIK, NOVENTI und apotheken.de. Die GEDISA bietet dabei speziell für Apotheken eine eigene Lösung
        an, die nahtlos in die bestehende Apothekeninfrastruktur integriert werden kann.

        3. Wie funktioniert CardLink?
        Um CardLink zu nutzen, benötigen Nutzerinnen und Nutzer ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige eGK.
        Außerdem muss die eGK mit einer Telefonnummer verknüpft werden, um eine SMS-PIN zu empfangen, die für den Abruf des
        E-Rezeptes erforderlich ist. Der Ablauf gestaltet sich dann wie folgt: …"

    • Mark Heitbrink sagt:

      irrelevanter Link. du kannst die Quellen nicht verifizieren, die die Zusammenfassung geliefert haben.
      die Wahrscheinlichkeit, das es nur ein schöner Text ohne Fakten ist, ist hoch.

      einer der Gründe, warum mit KI alles schlimmer wird: irgendwer glaubt es und verlässt sich auf das, was als Ausgabe rausfällt. verkauft es sogar als wahr.

      • User007 sagt:

        Die Problematik gab es allerdings auch bereits vor KI, denn es ist eben nicht alles verfiziert, was im ach so schönen und weiten Internet steht – demnach bestand gleiches Bezweiflungspotential auch früher schon mit allem, was die Suchdienste jeweils als Ergebnisse anboten – letztlich bleibt der Mensch ein leichtgläubiger Tor.

        • Luzifer sagt:

          naja im Internet google und Co hab ich im allgemeinen Quellenangaben /Verweise etc. hab ich bei KI nicht mehr…
          (bedeutet natürlich nicht das der M**, Pardon die Masse da auch genutzt hat, aber es ist zumindest möglich)

          Ebenso wie RTFM schon immer galt! Wer halt nicht macht, ist auch selbst schuld!

          • User007 sagt:

            Na ja, aber nur die Quellenangabe hat ja noch lang' nicht den dortig postulierten Informationsinhalt verifiziert.
            " hab ich bei KI nicht mehr…"
            Das stimmt wohl nur begrenzt – die Verweise werden bei G**gle-Suchen mit KI-generierten Ergebnissen durchaus mitgeliefert.

            Den letzten Absatz seh' ich genauso, aber es ist halt schön bequem die Arbeit von "Personal" machen zu lassen – und es wird ja so oft freudig bedient. Zeigt letztlich nur den gesellschaftlichen Verfall und die der Spezies genetisch offensichtlich zuteil gewordene Verdummungsevolution. 🤷‍♂️

      • Peter Vorstatt sagt:

        Schwätzer, die ausgewiesenen Quellen sind verifizierbar, fang mal hier an https://gemspec.gematik.de/downloads/gemF/gemF_eRp_altern_Zuweisung/gemF_eRp_altern_Zuweisung_V1.0.1.pdf.

        > einer der Gründe, warum mit KI alles schlimmer wird <

        Verschwörungsgeschwurbel. Wenn wenigstens das von der KI gelieferte stichprobenweise falsifiziert würde, aber selbst dafür reicht es nicht.

        • Anonym sagt:

          Wer keine echten Argumente hat, wird persönlich im Tonfall, man kennt das.

          • Günter Born sagt:

            Wir sollten das jetzt auslaufen lassen. Ich hatte Peter Vorstatts Post bewusst stehen lassen, weil er sich damit, vom Sprach-Duktus her, ein Stück selbst disqualifiziert. Ich bin kurz quer in das verlinkte gematik-Dokument gegangen, konnte da aber nichts zur konkreten Implementierung der eRezept-Behandlung von niederländischen Online-Apotheken finden. Also hilft mir das im obigen Kontext nicht wirklich weiter.

            Ging aber auch am Kern der ursprünglichen Argumentation vorbei, dass ein Patient, der zwei Mal bei einer Vor-Ort-Apotheke wegen TI-Störung oder noch nicht verfügbarem eRezept vergeblich vorspricht, eher nicht wiederkommt, wenn er eine Online-Apotheken-App nutzen und zwei Tage Lieferfrist abwarten kann. Und dann ist das der schleichende Tod der Präsenzapotheken.

            Die Situation auf dem Land wurde ja schon in anderen Kommentaren erwähnt. Ich erinnere an einen Fall in der Familie, wo plötzlich dringend ein Medikament gebraucht wurde und ich in der Eifel dieses bei der Apotheke mit Notdienst in der 20 km entfernten Stadt nicht bekam. Ich habe über 50 km weit die Apotheken, bis ins entfernte Saarland, ergebnislos abtelefoniert (war Wochenende). Habe dann mit der Apotheke ein Ersatzpräparat in Abstimmung mit dem Arzt bekommen. Wenn dann auch noch eRezept TI-Störung oder Wartung dazu kommt, Prost Mahlzeit.

            Wir können das beliebig rauf und runter deklinieren, bringt aber nix. Am Ende des Tages muss die TI zuverlässiger und das System besser werden. Sonst produziert die schöne Digitalisierung nur Verlierer. Das geht mir aber in der Diskussion irgendwie verloren.

            Ansonsten: Niemals vergessen – noch sind wir ein freies Land und jeder kann doch nach seinem Gusto mit der Thematik ePA, eRezept & Co. selig werden. Wenn man das gut findet, nutzen. Als Blogger spieße ich halt das auf, wo es hakt. Und als GKVler entscheide ich selbst für mich, ob mir Nutzen, Funktionalität und Risiko in Einklang zu bringen sind. Und Apotheken nutze ich auch gezielt vor Ort (es gibt sehr selten Bestellungen in Online-Apotheken, i.d.R. nur frei verkäufliche Sachen), um vielleicht in 10 Jahren, wenn ich nicht mehr mobil bin, diese noch vor Ort zu haben. Daher kann ich solche "man sollte …" Thesen auch nicht unkommentiert stehen lassen.

    • Klaus451f sagt:

      Dise Antwort ist definitiv richtig: Auf der Karte werden nie med. Daten gespeichert, außer der Notfalldatensatz. Die KVK ist nur der Schlüssel für den Zugang zum Server.
      Die Versandapotheken und auch der User mit seiner App können locker warten, bis es wieder funktioniert. Die Ausfälle dauern meist nicht sehr lange.
      Das geht aber schlecht, wenn der Patient in der Apotheke steht. Vielleicht sollten die Apotheker einen Kaffeeservice einrichten, 10 Minuten warten löst es vielleicht.
      Das ganze betrifft übrigens die ePA und die davon begeisterten Notfallsanitäter: Die müssen dann ggfs. auch erstmal Kaffee trinken weil der Zugang gerade nicht funktioniert.

  5. Peter Vorstatt sagt:

    > Mir liegt der Antrag vor, … <

    Mir auch und ich wundere mich über die dortige Formulierung "Bei einer Störung oder einem Ausfall der Telematikinfrastruktur (TI) können Apotheken ihrer Pflicht aus dem sog. „Kontrahierungszwang" nicht nachkommen und insbesondere die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht sicherstellen."

    In einem u. a. per (1) abrufbaren Dokument des Deutscher Apothekerverband e. V. (DAV) mit dem Titel "E-Rezept: Fragen und Antworten für Apotheker:innen" heisst es unter Frage "8. Was passiert mit Server-Ausfällen?" : "Hier ist ein Muster 16 seitens des Arztes auszustellen, das sehen sowohl das Gesetz als auch die jeweiligen vertraglichen Regelungen vor. Im Gesetz ist das in § 360 Absatz 2 SGB V für Ärzte geregelt, ergänzend auch in der Anlage 2 zum BMV-Ä, siehe auch https://www.kbv.de/media/sp/02_Vordruckvereinbarung.pdf (Kapitel zum Muster 16)."

    Vulgo 'umschalten auf Bleistift und Papier resp. FAX'. Ich lese da nichts von Abwarten, Tee trinken und Umsatzausfälle hinnehmen'.
    _
    (1) https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ehealth/E-Rezept/E_Rezept_FAQ.pdf

    • Daniel A. sagt:

      Ist ja alles schön was du da schreibst, geht aber an der Realität vorbei. Das Problem ist, wenn der Arzt das eRezept ausstellen konnte, aber die Apotheke aus welchem Grund auch immer keine Verbindung zur TI aufbauen kann, um es abzurufen. Dann muss der Kunde unverrichteter Dinge wieder gehen, weil er sein Medikament dort jetzt nicht bekommt. Und dann geht er entweder zu einer anderen Apotheke (wenn's denn eine in der Nähe gibt) oder muss später noch mal wiederkommen, in der Hoffnung das es dann funktioniert.
      Oder er kommt gar nicht mehr und benutzt dann doch die Versandapotheke, die funktioniert für ihn einfach.
      Der Arzt stellt in dem Fall kein Papierrezept aus, bei ihm ging es ja und der kann ja nichts für das Problem in der Apotheke bzw. der TI-Anbindung selbiger.

      • Anonym sagt:

        Muss man verstehen. Er fragt für alles eine "KI" und was die nicht antwortet, gibt es nicht. Geht natürlich an jeder Realität vorbei.

      • Peter Vorstatt sagt:

        Sag' das bitte dem DAV, ich habe dessen FAQ nicht verfasst. Und dass "später noch mal wiederkommen" keine Option sein soll, ist überzogenes Anspruchsdenken.

        • Bernd Bachmann sagt:

          Wenn ich krank oder verletzt bin (nicht allzu weit hergeholt, wenn ich gerade beim Arzt war) und/oder die Apotheke vielleicht nicht gerade um die Ecke liegt, werde ich als Kunde das kaum als "überzogenes Anspruchsdenken" ansehen, sondern künftig eben in einer (Online-)Apotheke kaufen, wo ich nicht "später noch mal wiederkommen" muss.

          Genau darum geht es hier doch: Die Apotheken wollen Umsatzausfälle, die sie nicht zu verantworten haben, nicht länger hinnehmen.

          • Luzifer sagt:

            naja also hier in der Umgebung haben alle Apotheken auch einen Lieferservice, wenn es nicht vorrätig ist kann man wiederkommen oder es sich auch frei haus liefern lassen…

            Hab jetzt keine Ahnung ob das überall so ist, hier jedenfalls bietet das jede Apotheke.
            Medikamenten Botendienst. Liefern im Notdienst wenn man nicht in der Lage ist zur Apotheke zu gehen, oder eben wenn nicht direkt vorrätig.

            • Daniel A. sagt:

              Den haben unsere Apotheken auch, aber darum geht's nicht.
              Du beschreibst den Fall "Medikament nicht vorrätig". Hier geht's aber um "Apotheke kann Rezept nicht abrufen". Da können die keinen Boten schicken. Ergo, Patient muss nochmal hin oder bestellt sich das Medikament halt woanders.

            • Anonym sagt:

              Dann ziehen Sie mal aufs Land mit nächsten Arzt und Apotheke 15 km entfernt. Und seien Sie mal älter und nicht eigenständig mobil. Dann ist es eine absolute Katastrophe, wenn man nach einem Arztbesuch das Medikament nicht direkt an der beim Arzt örtlichen Apotheke mitnehmen kann.

              • Luzifer sagt:

                Ich wohne in einem 800 Seelendorf auf dem Land und ich bin bereits älteren Semesters… und da ich WIA aus dem aktiven Dienst ausgeschieden bin, weis ich auch durchaus sehr genau was "Einschränkungen" bedeuten…

                und wen keine Familie da ist die einspringen kann, hat man auf dem Dorf diverse Hilfsorganisation/Nachbarschaftshilfe… die wird auf dem Dorf wo jeder jeden kennt noch groß geschrieben.

            • Anonym sagt:

              Der Witz ist aber , die Apotheken im einem Ärztehaus haben die Medikamente , die diese Ärzte verschreiben in der Regel vorrätig. Nützt dir aber nichts wenn der Arzt das Rezept erst nach Feierabend freigibt. Das was war früher einfacher. Beim Arzt mit dem Papierrezept raus, runter in die Apotheke, fertig.

            • Bernd Bachmann sagt:

              Dann hat die Apotheke zwar keine Umsatzeinbusse, aber dafür Mehrkosten. Kommt unter dem Strich auf's gleiche hinaus.

          • Gast sagt:

            Keine Ahnung, wie die Liefergeschwindigkeit und -qualität bei Versdandapotheken aussieht, aber wenn ich mit Muster 16 zu meiner Apotheke gehe und etwas nicht da ist, bringt es mir der Bote auf Wunsch am Abend, nachdem der Lieferant da war, nach Hause.

            Vermutung mangels Erfahrung:
            Das DHL-Paket mit eigenhändiger Übergabe landet vielleicht irgendwann irgendwo und ist nicht zugänglich, weil der Paketshop gerade zu hat, oder ein zu kühlendes Medikament (z. B. Insulin) grillt bei Mittagssonne in der Packstation?

        • Daniel A. sagt:

          Kann man so sehen, ist aber trotzdem an der Realität vorbei. Zeig mir den Kunden, der später nochmal bei einer Apotheke vorbei geht, wenn er entsprechend Alternativen hat.
          Zumal die Versandapotheken ja auch massiv Werbung damit machen, wie einfach das bei denen ist. Daher sehe ich die Bedenken der Apotheker als durchaus realistisch und nachvollziehbar an.

    • Bernd Bachmann sagt:

      Und in der Praxis läuft das dann wie?

      Wie bekommt die Apotheke bei einem Server-Ausfall überhaupt mit, dass es da ein Rezept gibt? Und falls sie es mitbekommt, wie bekommt der Arzt mit, dass er nun ein "Muster 16" ausfüllen muss? Und wie kommt dieses "Muster 16" dann in die Apotheke?

      Edit: Ich sehen, ich bin nicht der einzige, der Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit des theoretischen Vorgehens hat.

    • DVO sagt:

      Punkt 8 ist hier der falsche.

      Punkt 8 bezieht sich auf eine Arztpraxis. Was passiert dort, wenn der E-Rezept Fachdienst länger ausfällt.

      Und mit länger ist eine Dauer jenseits einer Stunde gemeint. Denn dies ist manchmal die ungefähre Größenordnung, die es braucht, bis eine TI-Störung in der Praxis in dem TI Board zum Status Quo der TI auftaucht.

      Konkret. Was macht man an einem Freitag Vormittag um 11:30 Uhr, wenn seit etwa 10:30 Uhr der E-Rezept-Fachdienst gestört wäre? Macht man dann alles neu, erstellt Muster 16 Rezepte und löscht die bereits erstellten E-Rezepte? Oder wartet man doch noch weitere 20 Minuten und hofft, dass dann alles wieder geht und man die bereits erstellten E-Rezepte signieren und versenden kann?

      Punkt 33 wäre hier der passende.

      33. Wenn ein Zugriff auf den Fachdienst vermeintlich nicht funktioniert. Wie
      kann ich prüfen, ob es einen zentralen Ausfall gibt?
      Informationen zur Erreichbarkeit der Dienste und Komponenten der Telematik-
      infrastruktur, zu Störungen und Wartungsarbeiten stellt die gematik unter
      https://fachportal.gematik.de/ti-status bereit. Ggf. werden entsprechende Informationen auch in der Apothekensoftware durch den Hersteller zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf kann der Support ihres Softwarehauses unterstützen.

      Das ist exakt jener TI-Status der gematik von oben, der leider für die akute Fehlersuche in der Praxis wenig taugt.

      • MaxM sagt:

        @DVO: Die Gematik-Fehlermeldungen sind ja peinlich. Das könnte auch ein d*** so schreiben:
        Beispiel gefällig:
        "Beeinträchtigungen beim Einlösen von E-Rezepten
        Betroffene Applikationen: ePA, E-Rezept
        Zeitraum: 25.07.2025 09:54 Uhr bis 25.07.2025 11:00 Uhr
        Letzte Aktualisierung: 25.07.2025, 11:00
        Die Störung konnte behoben werden, der Dienst läuft wieder wie gewohnt.
        Letzte Aktualisierung: 25.07.2025, 10:15
        Beschreibung des Ausfalls:
        Die Einstellung von Befugnissen im ePA-Aktensystem durch Leistungserbringer ist aktuell nicht möglich
        Das Einlösen von E-Rezepten mit der eGK ist aktuell nicht möglich
        Letzte Aktualisierung: 25.07.2025, 09:51
        Beschreibung des Ausfalls:
        Das Einlösen von E-Rezepten mit der eGK ist aktuell nicht möglich"

        • Peter Vorstatt sagt:

          > Die Gematik-Fehlermeldungen sind ja peinlich. Das könnte auch ein d*** so schreiben: <

          Bitte keine Vergleiche, die gematik-Mitarbeiter in die Nähe von *** rücken.

          Was erwartest Du? Die ganze Wahrheit widerspiegelnde Speicherauszüge aller beteiligten Systeme und der auf diesen versagenden Dienste? Ich denke man wird bei der gematik schon ein entwickeltes Gespür für die im Einzelfall gebotene Detailliertheit in der Mitteilung über Betriebszustände besitzen.

      • Peter Vorstatt sagt:

        > [I.]Punkt 8 ist hier der falsche. … [II.] Punkt 8 bezieht sich auf eine Arztpraxis. [III.] Was passiert dort, wenn der E-Rezept Fachdienst länger ausfällt. <

        Ad I.: nein
        Ad II.: ja
        Ad III.: ja, aber nicht zu Ende gedacht

        Der intendierte Ablauf ist doch wohl der: Der vom TI-Ausfall betroffene Apotheker meldet sich beim im Ärztehaus zwei Stockwerke über ihm residierenden Arzt mit der Bitte 'schick mal ersatzweise Muster 16, die TI hängt'.

        • DVO sagt:

          In der Arztpraxis hat der Patient noch kein E-Rezept. In der Apotheke schon.

          Erkennst du den Unterschied und siehst jetzt das Problem?

          Was Punkt 8 bedeutet haben die Verfasser der Apotheken FAQ offenbar auch nicht verstanden.

          Wenn der E-Rezept-Fachdienst gestört ist, kommt von der Apotheke niemand zu uns hoch. Sie wissen, dass wir dann auch keinen Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst haben und das E-Rezept nicht stornieren können.

  6. Compeff-Blog.cf2.de sagt:

    Mir berichteten zwei Apotheker, dass bei bestimmten Witterungsverhältnissen (muss imho mit elektrostatischen Aufladungen zu tun haben), die Lesegeräte für die KV-Karten zwecks Einlesen des e-rezeptes nicht funktionieren. Dazu kommen noch etliche Patienten, die nicht checken, wie das eRezept wirklich funktioniert und z.b. die KV-Karte nicht dabei haben ("der Arzt hat Ihnen doch das Rezept geschickt").
    Scheinbar versagen die ArzthelferInnen und ApothererInnen bei der Digitalisierungs-Anwenderschulung der zig Millionen Versicherten. *sarcasm off*

    "Meine" Apothekerin hat mittlerweile 2 von 3 Filialen wegen Technikfrust aufgegeben und steht kurz vor dem Burnout.

  7. Compeff-Blog.cf2.de sagt:

    Kann man Spenden für diese Klage steuerlich absetzen? :-)
    Ich brauche irgendwelche Ausgaben, um die Gewinne zu reduzieren wegen der stets steigenden KV-Beiträge auf meine Einnahmen.

    (Ironischen guten Morgen in die Runde)

  8. PETER sagt:

    Ob insgesamt nun wirklich weniger Umsatz gemacht wird ist kaum feststellbar. der zusätzliche zeitaufwand ist allerdings enorm nicht nur wenn die Schnittstelle mal wieder ausfällt.
    für mich als Patienten allerdings auch, da ich im normalfall nicht sehe, ob das Rezept schon ausgestellt ist und das Medikament richtig.
    dass diese sich mit einer freischaltung einer App verbessern, aber der Prozess ist bei meiner Krankenkasse so umständlich dass ich dazu noch keine Lust hatte. involviert ist ein Besuch in einer Filiale und dennoch werden die Daten dann per Post zugestellt.

    • User007 sagt:

      Achtung, da steht in den jeweils verwiesenen Ursprungsartikeln (bei "Landkreisbote" und "NDR") NIRGENDWO eine Bezugnahme zur "ePA" – die abgeflossenen Daten können genauso in einem (proprietären) Krankenhaus- bzw. Unternehmenseigenen PatientenVerwaltungsSystem gespeichert gewesen sein.
      Auch der hier im Blog thematisierte Datenschutz-Vorfall rund um AMEOS ist ja noch nicht aufgeklärt, insofern sind solche Spekulationen einfach nur stumpf voreilig! 🤨

    • Peter Vorstatt sagt:

      Sie schreiben von ePA, der Blogbeitrag handelt vom E-Rezept. Wo ist der Konnex? Auch mittelbar bringt der Golem-Bericht über den Datenabfluss in den LUP-Kliniken in Hagenow und Ludwigslust das Geschehen nicht in Zusammenhang mit dem E-Rezept.

      Sie schreiben "Es hat also angefangen". Was meint Es und welcher Anfang ist gemeint? Ich kann Datenabflüsse im Gesundheitswesen bis mindestens 2015 (1) zurückverfolgen.
      _
      (1) https://www.theregister.com/2015/02/05/anthem_hacked/

    • DVO sagt:

      War es je sicher?

      „Unnötig kompliziert und unsicher"
      IT-Experte zerlegt E-Rezept-Codes
      APOTHEKE ADHOC, 21.11.2021 09:17 Uhr

      "Berlin – Unnötig kompliziert und nicht so sicher, wie es möglich wäre: Die Datamatrix-Codes auf den E-Rezepten, die bald in jeder Apotheke landen, sind nicht auf der Höhe der Zeit. Zu diesem Urteil kommt der Heidelberger IT-Experte Dr. Wolfram Stein. Er hat die Codes unter die Lupe genommen und einige handwerkliche Schwächen entdeckt, die ihn an der Praktikabilität der elektronischen Verordnungen zweifeln lassen. Und an der Sicherheit.

      (…)

      … Ich frage mich, wie es sein kann, dass die bei der Gematik mit so viel Geld über so viele Jahre solche Ergebnisse wie diese Spezifikation des E-Rezepts produzieren."

      https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/it-experte-zerlegt-e-rezept-codes/

  9. DVO sagt:

    Auf dieser Seite der KVB, Themenseite Arzneimittel verordnen, werden gleich zwei der hier gestellten Fragen beantwortet.

    1. Wann kommt Muster 16 zum Einsatz?

    "Alternative: Muster 16
    Falls die elektronische Verordnung aus technischen Gründen nicht möglich ist, verordnen Praxen verschreibungspflichtige Arzneimittel auf dem Vordruck Muster 16:
    – Ausfall der für die digitale Übermittlung erforderlichen Infrastruktur (Soft- oder Hardware, Telematikinfrastruktur, Internet, eHBA)
    – …"

    https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/verordnen/#erezept

    2. Wie sieht ein Token oder der "rosa Zettel" oder das "E-Rezept" aus?

    Auf der Seite sind etwas weiter unten Bilder dazu. Man kann sie auch herunterladen.
    Ein Token = "E-Rezept" sieht so aus:
    https://www.kbv.de/images/praxis/tools-und-services/formulare/muster-erezept.jpg

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