Belgisches Gericht urteilt: Das TCF-Framework ist nicht DSGVO-konform

Paragraph[English]Ein belgisches Gericht hat jetzt über eine Klage von Datenschützern zum TCF-Framework geurteilt. Die Richter sehen das TCF-Framework als nicht DSGVO-konform an. Damit bekommt die Online-Werbebranche um Microsoft, Google und Co. ein Problem, weil sie die Cookie-Zustimmung über das TCF-Framework einsetzt.


Anzeige

Nachfolgender Post auf Mastodon greift diesen Sachverhalt auf und schreibt, dass die lästigen Einwilligungs-Cookie-Popups, mit denen Big Tech die Einwilligung zum Werbetracking abfragt, nicht mit der DSGVO konform seien.

TCF is illegal

Hintergrund: Google, Microsoft, Amazon, X und die gesamte auf Tracking basierende Werbeindustrie verlassen sich auf das "Transparency & Consent Framework" (TCF), um eine Einwilligung für die Datenverarbeitung über Cookies zu erhalten. Das TCF wird bei 80 % der Internetseiten verwendet.

Konkret wird seit von den Werbenetzwerken in Europa das TCF seit sieben Jahren als rechtlichen Absicherung für Real-Time Bidding (RTB) eingesetzt. Über RTB werden Anzeigeplätze auf Websites und in Apps versteigert. RTB verfolgt, was Internetnutzer sich im Internet ansehen und teilt dies dann kontinuierlich mit einer Vielzahl Unternehmen. Dadurch kennen die Firmen, die Werbung schalten wollen, die Interessen der Internetnutzer. Da laut Kritikern das RTB-System es unmöglich macht, zu wissen, was dann mit den Daten geschieht, sei es auch nicht möglich, die notwendigen Informationen für die Einwilligung der Nutzer zum Werbetracking zu erteilen, so der Vorwurf.


Anzeige

Zum 15. Mai 2025 hat das belgische Berufungsgericht entschieden, dass das TCF nicht mit der DSGVO konform sei. Dieses belgische Urteil ergibt sich aus einer Kette von Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten in ganz Europa, die Dr. Ryan 2018 gegen Real-Time Bidding (RTB) angestrengt hatte.

Die aktuelle Entscheidung (Download des Urteils in English) geht auf eine Klage der belgischen Datenschutzbehörde zurück, die von verschiedenen Beschwerdeführern eingereicht wurde. Diese wurden von Dr. Johnny Ryan, dem Direktor für Durchsetzung beim Irish Council for Civil Liberties, koordiniert. Die Gruppe der Beschwerdeführer sind laut dieser Mitteilung: Dr. Johnny Ryan von Enforce, Katarzyna Szymielewicz von der Panoptykon Foundation, Dr. Jef Ausloos, Dr. Pierre Dewitte, Stichting Bits of Freedom und die Ligue des Droits Humains.

Dr. Johnny Ryan kommentierte das Urteil: "Die heutige Entscheidung des Gerichts zeigt, dass das von Google, Amazon, X und Microsoft verwendete Einwilligungssystem Hunderte von Millionen Europäern täuscht. Die Tech-Industrie hat versucht, ihre riesigen Datenverstöße hinter gefälschten Einwilligungs-Popups zu verstecken. Die Tech-Unternehmen haben die Datenschutz-Grundverordnung in ein tägliches Ärgernis verwandelt und nicht in einen Schutzschild für die Menschen."

heise hat das Urteil, welches weitreichende Folgen für die Werbenetzwerke hat, in diesem Artikel mit weiterführenden Informationen, Einschätzungen und Kommentaren aufgegriffen. Hielke Hijmnans von der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde APD ist zufrieden: "Dass diese Entscheidung des Marktgerichts, ebenso wie die Entscheidung des EuGH 2024, unsere Position bestätigt, dass der TC String ein personenbezogenes Datum ist und dass IAB Europe als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Nutzerpräferenzen im Rahmen des TCF fungiert."

Der Verband der Onlinewerbeindustrie, IAB Europe, der das TCF ursprünglich aufgesetzt hatte, äußert sich ebenfalls zufrieden. Einmal wurde die Entscheidung der Vorinstanz aus formalen Gründen aufgehoben. Das dort ausgesprochene Bußgeldzahlung von 250.000 Euro wird also nicht fällig. Der Verband ist über den TC-String hinaus nicht verantwortlicher Datenverarbeiter. Zudem hat die IAB Europe bereits das TCF 2.2 entwickelt,  welches dem Urteil aus Verbandssicht bereits Rechnung trage.

Hier im Blog kommt seit Herbst 2024 inzwischen eine Einwilligung über Contentpass zum Einsatz. Eine Lösung, die Abonnenten einen werbefreien Besuch der Webseiten ermöglicht, und die immer mehr Publisher stat der Cookie-Einwilligungs-Popups verwenden. Viel kommt bei der Contentpass-Lösung an Einnahmen für mich nicht zusammen, da die Abonnements über alle Contentpass-Seiten verteilt werden. Die Einnahmen decken bestenfalls 10 % der monatlichen Kosten, die ich für die Contentpass-Einwilligung zahle. Aber ich bin so von der IAB Europe-Cookie-Einwilligung weg.


Anzeige

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Sicherheit abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Belgisches Gericht urteilt: Das TCF-Framework ist nicht DSGVO-konform

  1. Christian Krause sagt:

    "Zudem hat die IAB Europe bereits das TCF 2.2 entwickelt, welches dem Urteil aus Verbandssicht bereits Rechnung trage."
    Genau mein Humor.
    Wir haben die Versionsnummer inkrementiert und machen bis zum nächsten Urteil weiter wie bisher.

  2. Luzifer sagt:

    Tja die WerbeMAFIA, genauso unbelehrbar wie die ContentMAFIA…Selbstverteidigung der einzige Weg der wirklich hilft!
    Wie so vieles im Real Life auch: Hilf dir selbst!

    • User007 sagt:

      Gier ist nicht belehrbar! 🤷‍♂️

    • mw sagt:

      Gibt es eigentlich valide Untersuchungen, ob die ganze online Werbung eigentlich überhaupt zu einer Steiegerung der Verkaufszahlen führt. Ich kann mir das nicht vorstellen. Durch den Einsatz von UBO erhalte ich aber sowieso kaum Werbung aus dem Web. Und wenn, dann bewirkt das eher das Gegenteil: Kaufverweigerung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.

Du findest den Blog gut, hast aber Werbung geblockt? Du kannst diesen Blog auch durch eine Spende unterstützen.