Facebook-Nutzer sind nicht geschäftsfähig

Im August hatte ich im Beitrag Datenschutz-Sammelklage von Max Schrems gegen Facebook über eine Sammelklage gegen Facebook berichtet. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung, mit überraschender Pointe. Wer Facebook nutzt, ist nach Ansicht des Unternehmens nicht geschäftsfähig …


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Zur groben Orientierung: Der Österreichischer Max Schrems ist ja bereits häufiger gegen Facebook bei den irischen Datenschutzbehörden aktiv geworden. Im September 2011 hatte ich im Artikel Enthüllt: Datenkrake Facebook – die vergessen nichts enthüllt, dass Schrems damals als Student von Facebook die Herausgabe seiner über ihn gespeicherten Daten erzwungen hat.

Zwischenzeitlich hat Schrems sein Examen als Jurist in der Tasche. Und im August wurde von ihm eine Sammelklage gegen Facebook wegen Verletzungen der europäischen Datenschutzregelungen, wegen der Teilnahme an PRISM und weiterer Punkte eingereicht. Auf einer Webseite konnten sich andere Facebook-Nutzer an der Sammelklage beteiligen und die Klage an Schrems übertragen. 500 Euro will der Österreicher symbolisch für jeden teilnehmenden Facebook-Nutzer mindestens erstreiten – mehr geht es ihm aber um die Einhaltung der Datenschutzregeln. 25.000 Teilnehmer aus Europa haben sich der Sammelklage angeschlossen.

Die österreichische Site Futurezoneat berichtet hier, dass Facebook nun eine juristische Stellungnahme im Rahmen der Sammelklage des Vereins "Europe vs. Facebook" abgegeben und beantragt, die Klage abzuweisen. Interessant ist die Argumentation der Facebook-Juristen, die ausführen: "Es wird bestritten, dass [die Nutzer], wie in der Klage behauptet, ihre Ansprüche tatsächlich an den  Kläger abgetreten haben. Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass (…) diese, wie behauptet, alle Verbraucher sind und über die für die behaupteten Abtretungen notwendige Geschäftsfähigkeit verfügen. (…) Die Aktivlegitimation wird daher bestritten."

Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, da Schrems für jeden Sammelkläger nachweisen müsste (so man der Argumentation folgt), dass dieser Verbraucher ist. Andererseits: Die Sammelkläger haben sich ja über ihr Facebook-Konto an der Klage beteiligt, sind also im Sinne der Klage Verbraucher der Facebook-Leistungen. Und da gibt es schon Anlass zu Spott. Schrems meint dazu "Dass ein Unternehmen pauschal die Geschäftsfähigkeit seiner eigenen Kunden bestreitet, hat wohl Seltenheitswert" – oder anders ausgedrückt: Man kann beim Eröffnen des Facebook-Kontos den Geschäftsbedingungen zwar zustimmen. Verliert danach aber seine Geschäftsfähigkeit – zumindest in den Augen Facebooks. Da mag zwar etwas dran sein (auch wenn ich noch ein Facebook-Konto besitze).

Falls ihr Interesse am Thema habt, könnt ihr den Futurezone-Artikel lesen. Es gibt noch einige interessante juristische Argumentationen Seitens Facebook, die schon recht windig sind. So sind IT-Unternehmen (laut Facebook) nicht anklagbar, da es in Irland eine Datenschutzbehörde gebe.


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