Einstweilige Verfügung gegen Apples iPhone/iPad

Letzten Freitag kam die Meldung, dass Motorola vor dem Landgericht Mannheimt einen juristischen Erfolg errungen hat. Im Rahmen eines "Versäumnisurteils" wurde eine einstweilige Verfügung gegen Apple erteilt, die den Vertrieb des iPhones und des iPads untersagt.


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Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine beklage Partei (in diesem Fall also Apple) es versäumt, auf den Vortrag des Klägers zu antworten und auch in der mündlichen Verhandlung kein Prozessbevollmächtigter auftritt. 

Die Klage Motorolas richtete sich gegen den Apple-Mutterkonzern in den USA, was zu einigen Spekulationen Anlass gab. Hier findet sich aber die Information, dass zusätzliche Klagen gegen weitere Gesellschaften anhängig sind. Das Urteil kam Freitag recht spät in den Nachrichtenkanälen, so dass keinerlei Stellungnahmen von Gericht oder den Prozessbeteiligten zu erhalten war.  Hier findet sich eine kurze Meldung des RA Scheerer zum betreffenden Fall.

Motorola macht zwei Patente im Bereich der mobilen Kommunikation geltend, die durch Apples iPhone und iPad verletzt werden. Interessant ist der Fall, weil die Mobilfunksparte von Motorola durch Google übernommen wird – und Hersteller von Android-Geräten wie Samsung sind in den letzten Monaten durch Apples Klagen in Bedrängnis gerieten. 

Das Versäumnisurteil bedeutet keine endgültige Entscheidung in der Sache an sich. Interessant wird es sein, was sich bei den am 18. November und 2. Dezember anberaumten Verhandlungsterminen ergibt. Ob und wie die Karten neu gemischt werden, ist momentan unklar. FOSS Patents-Blogger Florian Müller geht hier (in Englisch) auf den Sachverhalt ein und spekuliert, warum Apple es versäumt haben könnte, auf den Fall am Landgericht Mannheim zu reagieren.


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Eine Antwort zu Einstweilige Verfügung gegen Apples iPhone/iPad

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