Das BGH Paypal-Käuferschutz-Urteil

Noch ein kurzer Nachtrag zum gestern ergangenen BGH-Urteil bezüglich des Käuferschutzes beim US-Zahlungsdienstleisters PayPal. Was steckt dahinter, welche Konsequenzen hat das Urteil.


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Wer Waren online bestellt und mit Paypal zahlt, bekommt vom Unternehmen einen Käuferschutz. Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde, oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht. Die Details finden sich in dieser Richtlinie. Etwas ähnliches gilt es auch für Verkäufer.

Paypal Käuferschutz
(Paypal Käuferschutz Quelle: Paypal)

Allerdings ist vieles auch eine Kann-Geschichte – ein paar rechtliche Fallstricke finden sich beispielsweise im Beitrag Der große Paypal-Bluff. Und jetzt kommt durch die BGH-Entscheidung eine weitere Volte hinzu.

Die BGH-Entscheidung

Wird der Käuferschutz aktiviert, bucht Paypal das Geld vom Konto des Verkäufers auf das Paypal-Konto des Käufers zurück. Dagegen können Verkäufer – gegenüber dem Käufer – klagen, hat jetzt der BGH in einem Verfahren (Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t) entschieden. Das begründe sich aus der "Annahme einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung", so der BGH.

In der Entscheidung sind zwei Verfahren eingeflossen, die bei juris.de nachzulesen sind. In einem Fall war es so, dass ein Käufer ein Mobiltelefon bestellt, aber nicht bekommen hatte. Der Verkäufer hatte aber einen Nachweis, dass er das Paket abgeschickt hatte. Damit ging die Gefahr des Verlustes auf den Käufer über. Der Käufer aktivierte den PayPal-Käuferschutz und bekam sein Geld zwar wieder. Der Verkäufer klagte gegen den Käufer und brachte das Verfahren bis zum BGH. Dort ging das Urteil zu Gunsten des Verkäufers aus.

Das BGH-Urteil bedeutet, dass Käufer, die ihr Geld aufgrund des PayPal-Käuferschutzes zurückbekommen haben, trotzdem damit rechnen müssen, vom Verkäufer auf Zahlung verklagt zu werden. Der Käuferschutz von PayPal ist also am Ende des Tages wenig wert, wenn der Verkäufer klagt. Bei Interesse lassen sich Details bei juris.de, in diesem Tagesschau-Beitrag oder hier bei heise.de nachlesen.


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12 Antworten zu Das BGH Paypal-Käuferschutz-Urteil

  1. Nobody sagt:

    So ganz abwegig ist das Urteil nicht. Es gibt schließlich nicht nur unter den Verkäufern schwarze Schafe.

    • Tim sagt:

      @Nobody:

      Doch in diesem Fall gehts nur um die schwarzen Schafe auf Seiten der Verkäufer.

      Ich mein, die gehen mit der Nutzung von Paypal das Angebot ein, das Paypal als Schiedsstelle auftritt, bei Problemen. Egal wie man nun zu Paypal steht, ich mags nicht, ist doch jetzt vollkommen Verrückt durch das Urteil.

      Paypals Käuferschutz ist damit endgütig nix mehr wert, der Verkäufer wird beim Geldtransfer ja automatisch durch Paypal "geschützt" und die Käufer haben wieder alle Nachteile, die Paypals Idee mal "verbessern" sollte. Die Händler ziehen halt richtung Paypal winkend rechts auf dem Rechtsweg vorbei.

      Der Verkäufer in diesem Fall ist nicht nur ein schwarzes Schaf, sondern noch was viel unfreundlicheres…

      Mal ganz davon ab, ist Paypal selber ja nicht so ganz sauber und als Kunde bist halt eh der doofe.

      Freuen wir uns doch schon mal auf die Zeit ohne Bargeld… dauert ja nicht mehr so lange bis das Thema auch hier durchgedrückt werden wird. Muss in Schweden nur klappen, dann gehts überall los.

  2. woodpeaker sagt:

    Von Pay Pal halte ich nicht viel, da der Firmensitz in Lux ist, ergo deutsches Recht nicht anwendbar.
    Kontaktaufnahme für Betroffene mehr oder weniger ein Witz, da Ausland, Entscheidungspersonen nicht benannt sind und der Entscheidungsweg bei "strittigen" Fällen manchmal an Wilkür errinnert und die Entscheidungsgründe nicht mitgeteilt werden (genauso selbstherrlich wie bei Amazon).
    Wenn man sich dann noch die AGB verinnerlicht, dann ist man als normal denkender Mensch bedient und macht um den Laden einen großen Bogen.

  3. schattenmensch sagt:

    Ich kaufe online nur selten ein. Das sind dann auch eher Kleinigkeiten, wie CD, Blu Ray oder Bücher. Paypal, Kreditkarten usw. kommen für nicht infrage. Zum einen ist mir die Gefahr das Hacker meine Daten in den Online Shops stehlen, die für die Zahlungsabwickelung erforderlich sind, zu groß. Zum anderen muss ich nicht noch dafür sorgen, dass mein Kaufverhalten ausgespäht wird und die Leute bei den Paketdiensten noch mehr aufgebürdet bekommen. Die haben ohnehin oft schlechte Arbeitsbedingungen.

    Für itunes, Steam und Ko gibt es ohnehin entsprechende Guthabenkarten, die ich in vielen Geschäften kaufen kann.

    Ansonsten mal ins Geschäft gehen und die heimische Wirtschaft stärken.

    • Eike Justus sagt:

      "heimische Wirtschaft stärken": Da weiß ich ggfs. auch, dass ausgebildet wird.

    • Tim sagt:

      "Ansonsten mal ins Geschäft gehen und die heimische Wirtschaft stärken."

      Das wird halt nur immer schwieriger, weil gefühlt nur noch Klamottengeschäfte überleben und neu eröffnen und andererseits in "Fachgeschäften" oft veralteter Krams rumliegt. Klamotten wollen die meisten halt wirklich noch vor dem Kauf anfassen und sehen und das ist bequemer an der Stange im Laden, als umständlich hin und her zu schicken.

      Bei uns im MM beispielsweise findet man Grafikkarten Oldies, die ich nicht mal mehr anschauen würde und dann auch noch doppelt so teuer, wie irgendwo online bestellt. Du bist heute in manchen Bereichen gezwungen online zu bestellen und auch bei Buchhändlern und Co geht es oft gar nicht anders. Ob der Buchhändler nun einen Titel bestellt, oder man sich den Gang spart und selbst von zu Hause aus bestellt macht nicht wirklich einen unterschied. Nur wenn ich selbst bestell, spare ich mir zweimal Lauferei.
      Auch bestellen kann man nebenbei in der heimischen Wirtschaft und auch ein Amazon Deutschland gehört doch irgendwie dazu, oder rennen da nur Amerikaner rum, zum arbeiten?

      Der Unterschied existiert halt nur für die Händler, die sich erst gegen das Internet gesträubt haben und jetzt wie bekoppt beispielsweise Amazon hinterherlaufen und weinen. Die kleinen Händler hatten, wie schon Tante Emma damals, keine Chance. Das Spiel wiederholt sich und am Ende bleiben nur Groß-Konzerne und einige glückliche Ausnahmen.

      Mir gefällt das auch nicht wirklich, aber so funktioniert unsere Wirtschaft.
      Das ist eine richtige Einbahnstraße und obendrauf voll globalisiert.

  4. Dekre sagt:

    Das Problem ist wohl kein Paypal-Zahlungsart-Problem. Es ist das Problem der Versendung/ Zustellung. Die Frage muss lauten: Was passiert, wenn die Ware nicht ankommt? Anschließend die Frage: Was passiert, wenn die Ware durch Transport defekt ankommt.
    Mal die AGB der Händler lesen, im Prinzip haben viele (alle) Online-Händler die Klausel mit den Versand und Haftung. Mich wundert es, dass das Problem jetzt erst auftaucht. In der Regel ist das Versandunternehmen in der Pflicht. Das alles unter der Annahme, dass Verkäufer und Käufer seriös sind. Wenn das Paket aber – wie hier im Fall nicht versichert war (600 EUR Warenwert), na ja sehr komisch – muss sich nicht wundern. Pakete bei der DHL sind versichert, aber nur bis zu einem bestimmten Wert. Eben doch falsch gespart.

    • Dieter Schmitz sagt:

      Selbst wenn ein Paket bei DHL versichert ist, gibt es MASSIVE Probleme, sein Geld zu bekommen.

      Die finden immer einen Weg von wegen "schlecht verpackt" etc., um sich um die Zahlung zu drücken. (Tatsächlich muss die Post selbst so manches Paket mit Klebeband versehen, weil es so schlecht verpackt/verklebt ist.)

      Ohne Anwalt wird es sehr schwer.

      • Günter Born sagt:

        Kann ich bestätigen. Wollte einem Nutzer in den USA eine Freude machen und habe vor vielen Jahren diesem zwei meiner englischsprachigen Bücher zugeschickt. Hat heftig viel Porto gekostet. Irgendwann kam dann ein Anruf der lokalen Postfiliale 'kannste mal vorbei kommen'.

        Dann druckste der Mitarbeiter herum: Da ist etwas sehr komisches passiert. In den USA ist beim Zoll nur noch der obere Pappdeckel des Pakets angekommen – jemand hat den Inhalt wohl herausgeschnitten …

        Wegen der Bücher war es nicht so ein Problem – ich hatte ja genügend Autorenexemplare. Aber die Gebühren bekam ich nicht erstattet, die Paketverpackung kam ja in den USA an …

        Und an schlechter Verpackung lag das nicht – ich habe professionelle Verpackungen für Büchersendungen verwendet.

      • Dekre sagt:

        Ich kaufe nichts mit Paypal. Dann verzichte ich oder gehe vor Ort. Ich wollte nur sagen, dass es kein "Paypal"-Urteil ist. Wenn auf Rechnung geliefert werden würde, wäre es auch so ausgegangen, d.h der Käufer würde verklagt auf 600 EUR plus Kosten.
        Alle Telefonanbieter versenden Telefone, teure Smartphones, gerne (!) per Post. Ich weiß gar nicht wie diese versichert sind.

        Das Problem ist die Lieferung. Das haben viele vergessen und wird in der Regel nicht thematisiert. Beim Handel (Online-Handel) endet in der Regel seine Haftung mit Übergabe an das Transportunternehmen (es gibt natürlich da auch Besonderheiten). Bei Behördenpost, Rechtsschreiben etc ist es genau umgekehrt (Klassischer Fall ist die Kündigung von Arbeitnehmern, da gilt sogar ein Einschreiben nicht als sicher, PZU bzw. Einschreiben Rückschein). Da muss der Versender bei Streit nachweisen, dass das Schreiben auch angekommen ist.

        Die beiden Urteile sind gerade jetzt mit diesen "Black-Tagen" nachdenkenswert. Für alle die gerne Online teure Waren kaufen noch einmal zum selber nachdenken:
        Was passiert, wenn die Ware nicht ankommt?

  5. Dieter Schmitz sagt:

    Vor einiger Zeit habe ich etwas bestellt, über PayPal gezahlt und dann drei Wochen auf die Lieferung gewartet.

    Es geschah gar nichts. Nicht einmal eine E-Mail vom Verkäufer kam. Als ich dann nachfragte, erzählte man etwas von Lieferschwierigkeiten, obwohl der Artikel im Shop als sofort lieferbar stand.

    Nach einer weiteren Woche habe ich einen Fall bei PayPal eröffnet. Der Verkäufer war stinkesauer und wollte unbedingt, dass ich den Fall wieder schliesse, weil er erst dann liefern würde.

    Was ich nicht getan habe.

    ABER: Paypal hat gar nicht gehandelt.

    Es war der Verkäufer, der nach einer weiteren Woche den Betrag erstattet hat.

    Paypal wollte den Fall automasiert beenden, ohne das Geld zu erstatten.

    Ist Paypal wirklich so Kundenfreundlich, wie immer behauptet?

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