Gerichtsdokumente zeigen, dass Google Benutzer trotz abgelehntem Tracking überwacht

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)[English]Eine kürzlich veröffentlichte Klage des Generalstaatsanwalts von Arizona gegen den Technologiekonzern Google zeigt, dass das Unternehmen Nutzer, die ein Standort-Tracking abgelehnt haben, trotzdem weiterhin in ihren Aktivitäten erfasst. So dienten IP-Adressen der Google-Nutzer, um genaue Standortinformationen zu erhalten und dann für Google Dienste zu verwenden. Am 24. Oktober 2022 soll die Klage von Arizona gegen Google verhandelt werden – und ich denke, auch die EU wird da genau hinschauen, da Google im Visier der EU-Kartellwächter wegen diverser Wettbewerbsbeschwerden steht und es auch DSGVO-Beschwerden von Verbraucherschutzorganisationen gibt.


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Ich bin die Tage auf einen entsprechenden Artikel von azmirror.com gestoßen (dieser lässt sich aber nicht aus Deutschland abrufen). Der Generalstaatsanwalt Mark Brnovich hat bereits im Jahr 2020 einen Fall eröffnet, der Teil einer seit mindestens 2018 laufenden größeren Untersuchung ist. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zum 7. September 2022 auf dieser Webseite von Mark Brnovich einige Dokumente zum Verfahren veröffentlicht (der Server ist nur sehr schwer erreichbar, ich bin über Tor gegangen).

Bei den neu freigegebenen Dokumenten handelt es sich um Zeugenaussagen von Experten sowohl des Staates als auch von Google, die unter einer Schutzanordnung standen und nur für die Augen von Anwälten bestimmt waren. Der Generalstaatsanwalt hat diese Dokumente (teilweise geschwärzt) nun für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese werfen ein neues Licht drauf, wie Google die Nutzer trackte, obwohl diese das Tracking deaktiviert hatten.

Der Auslöser

Ausgelöst wurde das Ganze durch einen Artikel von Associated Press (AP). Dort wurde aufgedeckt, dass bestimmte Google-Anwendungen ungefragt Standortdaten speichern und dass das Löschen der Daten ein zeitintensiver Prozess ist. AP fand heraus, dass Google Maps zum Beispiel einen Schnappschuss davon erstellt, wo sich die Nutzer befinden, sobald sie die Anwendung öffnen, selbst wenn der Standortverlauf deaktiviert ist. Ich hatte im Beitrag Google trackt Standort auch bei deaktivierter Funktion berichtet. Im Blog-Beitrag Google überarbeitet Hilfeseite zur Tracking-Aufzeichnung hatte ich dann erwähnt, dass Google seine Hilfeseite zur Tracking-Aufzeichnung überarbeitet habe.

Erkenntnisse aus dem Verfahren

In einem Bericht, der nur für die Anwälte im beteiligten Verfahren bestimmt war, schreibt ein Experte, dass es auch nach der Umsetzung von Phase 3 nichts gab, was ein Nutzer tun konnte, um Google daran zu hindern, Standortinformationen, die über die IP-Adresse des Benutzers ermittelt wurden, für die Schaltung von Anzeigen zu verwenden. Und dies trotz aller anderen Einstellungen, die Google im Hinblick auf das Opt-out von Tracking bereitstellt. Google erfasst, speichert und verwendet die aus der IP-Adresse ermittelten Standortdaten des Nutzers.

Der Experte Seth Nielson weist zwar darauf hin, dass Google möglicherweise eine IP-Adresse zur Erfüllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen verwenden muss. Möglicherweise kann auch die standortbezogene IP-Adresse zum Erkennen von Spam und Betrug erforderlich sein. Wie dem auch sei, sobald Google diese rechtlichen Verpflichtungen erfüllt hat, gibt es keine rechtlichen oder technischen Gründe, warum diese Informationen für die Zwecke des Google Werbegeschäfts verwenden werden müssen.

In den Dokumenten wird auch ein Google-Dienst oder Tool namens "IPGeo" beschrieben, welches laut einer Präsentation aus dem Jahr 2009 (liegt der Generalstaatsanwaltschaft vor) darauf abzielt, "die Standorte der Nutzer anhand ihrer IP-Adressen vorherzusagen". Dies ermöglicht eine verbesserte Nutzung der verfügbaren Daten. Dabei sollen diese Daten allen Google-Produkten zur Verfügung stehen. Sprich: Mit diesem Dienst lässt sich ein Standort des Nutzers berechnen, auch wenn diese Anwender den Google Standort-Dienst nicht aktiviert haben bzw. diesen sogar gezielt deaktivierten, um nicht getrackt zu werden.

Jennifer King, eine Expertin für Datenschutz und Datenpolitik an der Stanford University, sagte im Verfahren aus, dass das Tool speziell von Google verwendet wird, um seine Nutzer unabhängig von ihren Einstellungen im Hinblick auf Tracking der Standortdaten zu verfolgen. Außerdem macht dieses Tool diejenigen Nutzer, die die Auswertung der Standortermittlung aktiviert haben, zu "Reportern" derjenigen Benutzer, die sich dagegen das Tracking der Standortdaten entschieden haben.

"Nutzer, die ihren Standort melden, werden im Grunde von Google vereinnahmt, um den Standort von Nutzern in der Nähe zu bestimmen, die ihren Standort nicht gemeldet haben", so King. "Außerdem gibt es trotz der verschiedenen Einstellungen kein Opt-out" und es gibt nichts, was die Nutzer tun können, um Google daran zu hindern, den Standort zu bestimmen.


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In Dokumenten, die der Generalstaatsanwaltschaft von dem Sachverständigen Colin Gray, einem außerordentlichen Professor an der Purdue University, erörtert wurden, drückte eine Google-Mitarbeiterin ihre Verwirrung und Angst über die Geräteortungseinstellungen des Unternehmens aus. Internen E-Mails zufolge begannen auch Google-Mitarbeiter zu hinterfragen, wie das Unternehmen die Einstellungen für den Standortverlauf bei der Verwendung dieses Tools verwendet. Gray ist ein Experte für so genannte "Dark Patterns", und schreibt:

Erstens verwendet Google Dark Patterns, alleine durch die Verwendung verwirrender Terminologie. Diese verlangt vom Nutzer, dass er ahnt, dass Standortdaten nicht nur im Standortverlauf enthalten sind. Zweitens werden durch die standardmäßige Verwendung von Opt-in für (Web- und App-Aktivitäten) automatisch die Standortdaten der Nutzer verfolgt, möglicherweise ohne deren Wissen.

Gray ergänzt in den Gerichtsdokumenten, dass Google selbst dann, wenn "alle Einstellungen auf einem Android-Gerät deaktiviert wären, die Standortdaten eines Nutzers über IPGeo" und ein weiteres Tool, dessen Name in den Dokumenten geschwärzt wurde, erfassen würde. Diese beiden Tools funktionieren unabhängig von den Einstellungen. Der Experte verweist darauf, dass die Europäische Verbraucherorganisation ("BEUC") im Juni 2022 einen Bericht mit dem Titel Fast track to surveillance – How Google makes privacy the hard choice veröffentlichte, der sich auf Dark Patterns in Googles Kontoeinrichtungsprozess bezieht. Die BEUC hat mit weiteren Verbraucherschutzgruppen eine Musterklage wegen DSGVO-Verstößen gegen Google eingereicht und auch Beschwerde gegen Google vor verschiedenen Regulierungsbehörden in Europa eingelegt.

Diese Dokumente sind der reinste Sprengstoff, da auch in der EU entsprechende Verfahren gegen Google laufen. Zudem steht in Europa ja der Digital Services Act (DSA) in den Startlöchern (siehe EU: Einigung auf Digital-Gesetz gegen Hass und Hetze (Digital Services Act, DSA)). Diese Gesetzesinitiative verbietet insbesondere die Nutzerüberwachung mittels Dark Pattern. Google-Sprecher José Castañeda schrieb zwar in einer Mail an den Arizona Mirror:

Datenschutzkontrollen sind seit langem in unsere Dienste integriert, und unsere Teams arbeiten kontinuierlich daran, sie zu diskutieren und zu verbessern. Im Fall der Standortinformationen haben wir das Feedback gehört und hart daran gearbeitet, unsere Datenschutzkontrollen zu verbessern. Wie unsere Experten gezeigt haben, stellt der Generalstaatsanwalt unsere Dienste und Produkte weiterhin falsch dar.

Ich drücke es mal platt aus: Die sind von Google mit heruntergelassener Hose mit den Fingern im Honigtopf erwischt worden und es dürfte Senge geben. Letzte Woche Donnerstag entschied Richter Timothy Thomason im US-Verfahren, Gray als Sachverständigen zuzulassen, nachdem Google versucht hatte, seine Aussage und jegliche Verweise auf "Dark Pattern" im Prozess auszuschließen.

In der Entscheidung stellte das Gericht fest, "dass sich einige der Argumente von Google als unaufrichtig herausstellten", nachdem sich der Staat Arizona an den Experten gewandt hatte. Die Verhandlung in diesem Fall soll am 24. Oktober 2022 beginnen.


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15 Antworten zu Gerichtsdokumente zeigen, dass Google Benutzer trotz abgelehntem Tracking überwacht

  1. Luzifer sagt:

    Naja gut so, immer feste druff auf die Datenkraken … was mich da lediglich immer aufregt ist das mit der Lupe schauen auf US Amerikanische Unternehmen, während unsere deutschen /EU Unternehmen genau das gleiche machen und unter dem Radar fliegen! Wir brauchen nicht erst über den großen Teich schielen, ist hier kein Deut besser. Das deutsche Unternehmen nicht so groß und marktstark wie google & Co sind spielt bei Datenverstößen keine Rolle!
    Schaut man sich hier die deutschen Verlagsseiten an, bekommt man das kotzen!

    Ich blocke mittlerweile nicht nur, sondern nutze auch Coockie Faker, Referer Faker, Browser Agent Changer usw. die wollen Daten? die kriegen Daten, sind halt alles Fakedaten … krepiert an den Daten!

    Pech für die kleinen Seiten die sich zu benehmen wissen, aber Krieg bedeutet immer auch Kollateralschäden. Beschwert euch bei den Datenschwei****.

    • Steter Tropfen sagt:

      Deutsche Verlagsseiten? Könnte damit vielleicht Internetauftritte von Zeitungen gemeint sein, die ursprünglich davon leben sollten, dass der Leser sie _kauft_ und nicht gratis drin blättern will?

      Es ist wie immer die Krux des Internet: Alles muss kostenlos sein, Bezahlangebote verärgern mehr, als dass sie Einnahmen generieren. Aber kein Anbieter, der was auf sich hält, kann es sich erlauben, dann eben keine Inhalte zu präsentieren. Dies führt leider zu den angedeuteten Methoden, auf Teufel komm raus Daten zu schürfen, nur um passende Werbung platzieren zu können.

      Was wäre die Alternative? Für die gezeigten „News" zu zahlen, am besten per Abo. Da müsste man sich allerdings auf ein paar wenige Anbieter beschränken – denn wer könnte es sich schon leisten, all das zu bezahlen, was man jetzt gewohnheitsmäßig besucht?

  2. Mika sagt:

    "[…]Ich bin die Tage auf einen entsprechenden Artikel von azmirror.com gestoßen (dieser lässt sich aber nicht aus Deutschland abrufen).[…]"

    Hier, bitte:

    https://web.archive.org/web/20220909234822/http://www.azmirror.com/2022/09/09/google-court-docs-show-that-users-who-opt-out-of-tracking-are-still-monitored/

    • Günter Born sagt:

      Funktioniert auch nur über Tor!

      • Hans van Aken sagt:

        Nur nebenbei: Tor, auch die Version
        aus fdroid (!) enthält ausweislich
        ClassyShark3xodus 5 Tracker, ua.
        Google Firebase Analytics, Google Play
        Referrer, Mozilla Telemetry (!).
        Trackerfrei ist der Tor-Zugang Orbot
        aus dem Guardian Project via fdroid.
        Also: Tracker allüberall, auch da, wo
        man sie überhaupt nicht vermutet.
        Wird Zeit, daß dieser Augiasstall
        endlich mal ausgemistet wird.
        Danke für den großartigen Artikel !

        • Hans van Aken sagt:

          Nachgereicht für Hardcore-Liebhaber von
          privacy&security : hochinteressante
          Diskussion v. Mai 21 zum Thema Tor
          und Tracker, das Verhältnis von Mozilla
          und Google, Frage nach Glaubwürdigkeit
          und Korruption. Vorsicht: 126 Seiten,
          Klimax S. 25. Technik-Philosophie
          vom Feinsten ! Schönen Sonntag.

      • Mika sagt:

        Ääh nein, Günter: Die Kommentarfunktion hat nur meinen Link beim Copy&Paste in 2 Teile zerstückelt: der "web.archive.org"-Part funktioniert (da ist der komplette Link hinterlegt), der hintere Teil klappt nicht.

  3. OwenBurnett sagt:

    Also das ist natürlich nicht schön, aber hallo GeoIP ist so auf +/- 1 statt genau, bestenfalls. Also damit kann man nur sagen ob der Benutzer in Berlin oder in Köln gerade ist aber nichts genaueres.
    Das gehört auch verboten aber ist nicht mal ansatzweise in der gleichen klasse wie GPS tracking.

    • A. Nonym sagt:

      Zumindest einer der öffentlich verfügbaren GeoIP-Dienste war auf ca 100 m genau. Das reicht für Werbung in Innenstädten.

      @ Herr Born: Der Link zu den Arizona-Gerichtsakten lösste nicht auf, ist es möglich das Dokument hier ebenfalls zu zeigen?

      • Mika sagt:

        Über Tor konnte ich zugreifen und runterladen, habs Dir in meine Cloud gelegt:

      • Günter Born sagt:

        Ich möchte die Dokumente hier aus juristischen Gründen nicht hosten – man kann Tor nutzen, um darauf zuzugreifen (so habe ich es jedenfalls gemacht – wobei das aber sehr lange dauert, bis es aufgelöst ist).

        • Luzifer sagt:

          na das sind ja öffentlich zugängliche Gerichtsunterlagen, da ist nix illegales dran, außer man würde illegaler weise die nicht geschwärzten Dokumente verlinken.

          Es ist leider schon sehr bedenklich das Seitenbetreiber schon bei legalen Links die Sause kriegen … soweit ist es mittlerweilen schon und wir alle nehmen das hin.

          Arme kranke Welt!

  4. dekre sagt:

    wie immer
    Wann wird auch die sog. "Öffentliche Hand" in Deutschland das begreifen. NIE – und will es auch gar nicht.
    Es ist ein Molloch. Dieser wird von Steuergeldern massiv am Leben gehalten. Mit Jedem Internetautritt, egal um welche welche Pässe und Ausweise es geht, hat es Google und =

    Datenschutz ist für alle MÜLL. Nur für die Behörden.

  5. Thierry sagt:

    Ja, aber man kann diese Tracker vollständig ausschalten. Wie das funktioniert für Firefox, Thunderbird und TOR erfährst du hier: https://human-dignity.org/wp-content/uploads/2022/04/Rechner-richtig-konfigurieren_Win-10_Ver_1_1.xlsx. Und für Android ohne Google empfehle ich Graphene OS (https://grapheneos.org/).
    Mir ist bewusst, dass man mir Unbequemlichkeit vorwerfen kann, aber ohne das Verlassen der Komfortzone ist eine Privatdatensicherheit kaum möglich.

  6. Tom sagt:

    (Nicht so)Witziger Fakt: Die Startseite des EPIC-Browsers zeigt in neuester Version die geblockten Tracker und Fingerprintversuche an: Nur einmal von der Startseite zu G und sofort wieder zurück gibt satte 222.000 (geblockte) Trackversuche, selbst die "Ente" hat noch 4 (geblockte) Trackversuche – soviel dazu…

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