Devolo GmbH: Erneut Schutzschirmverfahren nach Insolvenzrecht beantragt (Dez. 2023)

ParagraphDer strauchelnde Aachener Hersteller Devolo scheint mit der Sanierung nicht voran zu kommen und hat wohl erneut ein Insolvenzverfahren beantragt. Die Schwierigkeiten, die sich wohl aus einer schwachen Marktnachfrage ergeben, zeichneten sich bereits 2022 ab, wobei es im Sommer 2023 so aussah, als ob es einen Lichtschein am Horizont gäbe.


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Rückblick auf das vorherige Verfahren

Es ist eine längere Geschichte, die die wirtschaftlichen Aspekte der Devolo GmbH begleitet. Der Hersteller aus Aachen, der vielen u.a. durch seine PowerLAN-Adapter und Netzwerkkomponenten bekannt sein dürfte, strauchelte schon länger. Im Februar 2022 hatte ich im Beitrag Aachener devolo beantragt Schutzschirmverfahren nach Insolvenzrecht bereits über das erste Verfahren des damals noch als AG firmierenden Unternehmens berichtet. Seinerzeit war eine schwache Nachfrage in Folge der Corona-Pandemie als Grund angegeben worden.

Es gab die Hoffnung, über das Schutzschirmverfahren das Kerngeschäft des Unternehmens retten zu können. Im Oktober 2022 berichtete WinFuture hier über den "erfolgreichen Abschluss der Sanierung".  Ich habe bei der Recherche diesen Artikel vom Sommer 2023 gefunden, wo Pläne für den Geschäftsbetrieb in der Schweiz und in Österreich berichtet wurde. Das Insolvenzverfahren war wohl abgeschlossen und Devolo firmiert inzwischen (laut Impressum) als GmbH.

Erneut Schutzschirmverfahren beantragt

Nun lese ich bei CRM zum 14. Dezember 2022, dass der Aachener Netzwerkhersteller Devolo sich erneut unter das Schutzschirmverfahren nach deutschem Insolvenzrecht begeben werde, um einen Restrukturierungsplan ausarbeiten. Dieser Antrag auf Schutzschirm, der nach Insolvenzrecht möglich ist, sei in Abstimmung mit Stakeholdern und Beratern getroffen worden, heißt es bei CRM.

In einer Pressemitteilung, die bereits am 14. Dezember 2023 veröffentlicht wurde, heißt es, dass sich die Umsätze der devolo GmbH in den ersten Monaten des Jahres 2023, trotz der negativen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, erwartungsgemäß entwickelten. Die die Geschäftsführung sah sich in ihren Plänen zur Umstrukturierung bestätigt.

Ende September 2023 sanken die Bestelleingänge jedoch aufgrund der Kaufzurückhaltung der Endkunden abrupt. Sie lagen weit unterhalb der hohen Umsatzerwartungen des traditionell starken Weihnachtsgeschäfts. Unter diesem Blickwinkel gab es für das Management nur die Option, frühzeitig beim Insolvenzgericht über ein Schutzschirmverfahren zu beantragen.

Die Geschäftsführung hofft, mit dem Restrukturierungsverfahren einen wichtigen Schritt zur nachhaltig positiven Entwicklung des Unternehmens einzuleiten. In den kommenden Monaten will das Unternehmen, gemeinsam mit Stakeholdern und Beratern, einen detaillierten Restrukturierungsplan erarbeiten, der Maßnahmen zur Neustrukturierung des Geschäfts beinhaltet. Während des gesamten Prozesses wird der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt und die Warenversorgung ist gesichert. Alle Dienstleistungen werden erbracht.

Beim Schutzschirmverfahren, welches vom Insolvenzgericht beantragt werden muss, arbeitet das Unternehmen in Eigenregie und ohne Bestellung eines externen Insolvenzverwalters. Im Rahmen des Verfahrens wurde Dr. Ruth Rigol von der Sanierungskanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH eingesetzt.

In dem Eigenverwaltungsverfahren wird devolo vom Sanierungsexperten Daniel Mann und seinem Team der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH) aus Naumburg an der Saale sowie von Dr. Sebastian Braun (Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB) begleitet.


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Das Unternehmen wird während des Verfahrens daher die Gehälter der Mitarbeiter weiter zahlen. Devolo hofft so, dass Kerngeschäft so sanieren zu können, dass der Bestand des Unternehmens möglich bleibt. devolo wird einerseits ein Kosteneinsparungsprogramm durchführen und andererseits im B2C- sowie im B2B-Segment neue Produktlösungen für neue Geschäftsmöglichkeiten entwickeln, heißt es. Bleibt aus meiner Sicht zu hoffen, dass das Unternehmen den Turnaround schafft und bestehen bleibt.

Hintergrund Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts. Das 2012 im Paragraphen § 270d der Insolvenzordnung eingeführte Verfahren ermöglicht einem Unternehmen eine vorläufige Eigenverwaltung unter Aufsicht des Insolvenzgerichts, mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Es kommt kein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter zum Einsatz.

Unternehmen, die das Schutzschirmverfahren in Anspruch nehmen möchten, müssen dies frühzeitig mit einer fundierten Begründung beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmensliquidität und die Aussicht auf eine erfolgreich Sanierung den Fortbestand des Unternehmens erwarten lassen. 

Unter dem Schutzschirm kann das Gericht einen beantragten Vollstreckungsstopp nach Insolvenzordnung anordnen. Beendet wird das Ganze (spätestens nach drei Monaten) entweder durch eine fristgerechte Vorlage des Insolvenzplans oder die Aufhebung bzw. Beendigung des Schutzschirmverfahrens. In beiden Fällen trifft das Insolvenzgericht die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


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10 Antworten zu Devolo GmbH: Erneut Schutzschirmverfahren nach Insolvenzrecht beantragt (Dez. 2023)

  1. Anonymous sagt:

    > Ende September 2023 sanken die Bestelleingänge jedoch aufgrund der Kaufzurückhaltung der Endkunden abrupt.

    Mögliche Gründe:

    – Irgendwann ist der Bedarf z.B. an PowerLAN Adaptern in einem Haushalt gedeckt, man braucht nicht regelmässig immer mehr.
    – Viele Menschen haben inzwischen auch noch Mobilfunk und gar kein lokales Netzwerk mehr zuhause.
    – Viele Menschen kaufen seit einiger Zeit viel weniger Dinge, da sie es sich schlicht nicht mehr leisten können.

    • R.S. sagt:

      Viele Leute verkabeln lieber, das diesen DLAN-Mist einzusetzen, der nur die Stromnetze verseucht. Zu FTZ-Zeiten hätte DLAN niemals eine Zulassung erhalten. Nur dank der aufgeweichten EU-Regularien sind die Dinger überhaupt zulässig.

      Und DLAN ist schon eine Nische im Netzwerkbereich.
      Ich glaube nicht, das Devolo langfristig überleben kann, wenn die nicht neue Geschäftsbereiche erschließen.

      • Andy sagt:

        Seit wir diese Solaranlage im Haus haben, bekomme ich nur noch mit alten 200Mbit/s – Geräten eine stabile Verbindung.

      • Micha sagt:

        "Zu FTZ-Zeiten hätte DLAN niemals eine Zulassung erhalten."

        Richtig. Die hätten dann aber wahrscheinlich auch viele USB Ladegeräte und Steckernetzteile keine zugelassen bekommen. Ich habe hier exemplare rumliegen die den UKW und Mittelwellenempfang gut stören können.

        Laut dem was man darüber liest stören sie den Kurzwellenempfang.

        Habe solche Geräte aktuell selber nicht im Einsatz.

        Vor über 10 Jahren habe ich während der Ausbildung versucht, mit einem Freund im Nebenzimmer über diese Technik eine Netzwerkverbindung zum lokalen spielen von Diablo II zu erzeugen. Das hat nicht wirklich stabil funktioniert.

        Mit einem cat5e Lan Kabel war das Problem behoben.

        • Andy sagt:

          Naja, Amateurfunk hatte sich schon mit ADSL erledigt, aber diese billigen Wandwarzen und PV-Anlagen strahlen ganz schön ins Netz, da ist DLAN nur ein weiterer Mitspieler.

    • Stephan sagt:

      >– Irgendwann ist der Bedarf z.B. an PowerLAN Adaptern in einem Haushalt gedeckt, man braucht nicht regelmässig immer mehr.

      Was für ein Quatsch.
      Zieh dein Argument auf andere Produkte und dir wird die Sinnlosigkeit vielleicht klar.

      Irgendwann hat jeder Haushalt einen Fernseher und braucht keinen neuen.
      Irgendwann hat jeder ein Auto und benötigt kein neues.

      Aber dennoch schreiben TV-Geräte oder Autohersteller gewinne.

      >– Viele Menschen haben inzwischen auch noch Mobilfunk und gar kein lokales Netzwerk mehr zuhause.

      Mit dem Mobilfunk Gerät kommt man nicht ins WLAN und kann Lokale Daten (NAS) abrufen.
      Klar, mit VPN Funktioniert das auch, aber einfach geht es Natürlich über WLan.

      • Anonymous sagt:

        Ja, Du hast gut erkannt, dass Wachstum nicht unendlich ist, und erst recht nicht in kleinen Nischenmärkten und gerade dann nicht, wenn die Geräte einfach (aus Herstellersicht zu lange) funktionieren. Und viele Menschen haben zuhause gar kein WLAN und kein NAS o.ä., die Zeiten eines Festnetzanschlusses als Grundvoraussetzung sind vorbei.

  2. Heiko sagt:

    Unsere Devolo Geräte laufen seit ca. 10 Jahren im Dauerbetrieb, so lange kein Defekt auftritt sehe ich keinen Grund da was zu kaufen.

  3. Frizz sagt:

    Seit 2013 kaufte ich Geräte von devolo, die teilweise noch Nutzen bringen.
    Gerne hätte ich noch einige Ergänzungen und Modernisierungen zugekauft.
    Allerdings die neuen Produkte sind nicht kompatibel, einige Produkte werden seit 2 Jahren nicht mehr unterstützt (ca. 600 bis 800 €). Eingestellt, keine Software für Heimbetrieb oder eigene Fortführung. Keine Perspektive, kein Vertrauen,
    so wurden andere Lösungen angeschafft. Im Umfeld wird seitdem auch von weiteren Fehlkäufen abgeraten. Auch die wirtschaftlichen Daten gem. gesetzlichen Darlegungspflichten der vergangenen Jahre sprechen nicht für den baldigen Erfolg.

  4. Dat Bundesferkel sagt:

    Ich mag zur Abwechslung mal nicht ätzen. Aber das Portfolio von Devolo ist schon reichlich… unspektakulär. Home Control, dLAN, W-LAN-Repeater – zu lange rein auf dLAN ausgeruht und mit den anderen Produkten viel, viel zu spät den Markt betreten.
    Ich käme nie auf die Idee bereits gekaufte und installierte Produkte rauszuwerfen, nur weil jetzt "Devolo" auf die Tribühne kommt.

    Ach, sehe gerade: Devolo Z-Wave wurde wohl auch schon klammheimlich beerdigt – während die Produkte nach wie vor veräußert werden. Ja, so schafft man zufriedene Kunden.

    Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Bitte nicht auf Kosten des Steuerzahlers mühsam am Leben halten. Kunden entschädigen und abwickeln.
    Vielleicht mehr Glück beim nächsten "Neustart".

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