App DWD Warnwetter: Urteil aus 2017 kassiert

Neue Entwicklung in Sachen App Warnwetter des Deutscher Wetterdiensts (DWD). Ein Urteil des Landgerichts Bonn, erstritten von der Wetter Online GmbH, dass das kostenfreie Anbieten der App verbietet, wurde letzten Freitag zumindest teilweise aufgehoben.


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Worum geht es genau?

Vom 'Deutscher Wetterdienst' (DWD) gibt es die App WarnWetter für Smartphones. Die App warnt vor gefährlichen Wetterlagen und bietet auch sonst einige Informationen rund um das Wetter.

App WarnWetter

Die App ist beispielsweise bei Google Play oder im iTunes-Store abrufbar. Die Webseiten des DWD mit Infos zur App finden sich hier und hier. Laut Eigenauskunft versorgt die kostenlose WarnWetter-App vom DWD, die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes sowie die breite Öffentlichkeit mit wichtigen Hinweisen zur aktuellen Warn- und Wettersituation. Und die App wurde kostenlos angeboten.

Im November 2017 wurde ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen das kostenlose Anbieten der App gefällt. Klägerin war die WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH. Auf Grund des Urteils durfte die App Warnwetter nur noch mit beschränkten Funktionen oder für Geld angeboten werden. Ich hatte im Blog-Beitrag Urteil: DWD WarnWetter-App darf (in aktueller Form) nicht angeboten werden sowie im Beitrag WarnWetter: App abgespeckt oder für 1,99 Euro berichtet.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben

In einer Pressemeldung der Kanzlei Dr. Bahr wird nun informiert, dass der Deutsche Wetterdienst im Rechtsstreit mit der Wetter Online GmbH zumindest einen Teilerfolg erzielt habe. Das Urteil des Landgerichts Bonn wurde im Hinblick auf die App Warnwetter, zumindest was die auf den Punkt Wettbewerbsrecht gestützte Klage betraf, aufgehoben. Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem ergangenen Urteil (vom 13.07.2018 – Az. 6 U 180/17), dass sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten lasse.

Die Bereitstellung der WarnWetter-App sei schon gar keine „geschäftliche Handlung" im Sinne des Wettbewerbsrechts. Der Deutsche Wetterdienst werde nämlich aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig. Da der Deutsche Wetterdienst im Rahmen des ihm konkret gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs tätig geworden sei, scheide die Anwendung von Wettbewerbsrecht aus. Dies gelte unabhängig von der Frage, ob die WarnWetter-App kostenpflichtig sei und dadurch Einnahmen erzielt würden.


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Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, so dieser überhaupt vorliegt, müsste vor Verwaltungsgerichten geklärt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, denn der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die zu Grunde liegenden Rechtsfragen noch nicht höchstrichterlich geklärt sind. Bleibt die Frage, wie diese Geschichte nun weiter geht. Denn bis zur endgültigen Entscheidung dürfte die WarnWetter-App in der früheren Fassung nicht kostenpflichtig werden. (via)


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