Kartellamt untersagt Facebook das Bündeln von Daten

Es läuft auf einen Showdown hinaus. Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook wurde angewiesen, die angehäuften Daten auf Grund seiner markbeherrschenden Stellung zu entbündeln. Facebook will gegen diese Anordnung juristisch vorgehen.


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In einer Meldung schreibt das Bundeskartellamt, dann Nutzer nach den Geschäftsbedingungen von Facebook das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen können, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.

Genau gegen diese Datensammlung geht das Bundeskartellamt nun vor. Die Entscheidung des Amtes erfasst verschiedene Datenquellen:

  • Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.
  • Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook, nach der Anweisung des Kartellamts, die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Entsprechende Lösungsvorschläge hierfür muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.

Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Enstsprechende Lösungsvorschläge hierfür muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagt: „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen.Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet.Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten." 

Facebook ist auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend

Im Dezember 2018 hatte Facebook weltweit 1,52 Mrd. täglich und 2,32 Mrd. monatlich aktive Nutzer. Auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke ist Facebook marktbeherrschend. Hier hat Facebook mit 23 Mio. täglichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern. Der Wettbewerber Google+ hat unlängst angekündigt, sein soziales Netzwerk bis April 2019 einzustellen. Dienste wie Snapchat, YouTube oder Twitter, aber auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing bieten jeweils nur einen Ausschnitt der Leistungen eines sozialen Netzwerkes an und sind deshalb nicht in den relevanten Markt einzubeziehen. Aber auch unter Einbeziehung dieser Dienste würde der Facebook-Konzern inklusive seiner Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp auf so hohe Marktanteile kommen, die die Annahme eines Monopolisierungsprozesses nahelegen.

Andreas Mundt: Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar. Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein."


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Missbrauch der Marktmacht durch Umfang der Sammlung, Verwertung und Zuführung der Daten auf dem Nutzerkonto

Der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuführt und verwertet ist missbräuchlich.

Das Bundeskartellamt hat keine Entscheidung getroffen, wie die Verarbeitung von Daten, die bei der Nutzung der originären Facebook-Website selbst anfallen, kartellrechtlich zu bewerten ist. Aufgrund der direkten Zuordnung zu dem konkreten Dienst wissen Nutzer, dass ihre Daten dort in einem bestimmten Umfang erhoben und genutzt werden. Dies ist auch wesentlicher Bestandteil eines sozialen Netzwerkes und dessen datenbasiertem Geschäftsmodell.

Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Die private Nutzung des Netzwerks ist u.a. auch davon abhängig, dass Facebook nahezu unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnet und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwendet. Drittquellen sind dabei die konzerneigenen Dienste wie z.B. Instagram oder WhatsApp aber auch Drittseiten, die mit Schnittstellen, wie z.B. dem „Like-" oder „Share-Button", versehen sind. Wenn Webseiten und Apps derartige sichtbare Schnittstellen eingebunden haben, fließen schon mit deren Aufruf bzw. Installation Daten an Facebook. Es ist also beispielsweise nicht notwendig, einen „Like-Button" zu berühren oder gar zu betätigen. Schon der Aufruf einer Seite, in der ein „Like-Button" eingebunden ist, löst den Datenfluss zu Facebook aus. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet.

Aber auch wenn für den Internetnutzer gar kein Facebook-Symbol auf einer Website sichtbar ist, fließen vielfach Daten des Nutzers von einer Internetseite zu Facebook. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Homepage-Betreiber im Hintergrund den Analysedienst „Facebook Analytics" einsetzt, um damit Auswertungen über die Nutzer seiner Homepage durchzuführen.

Andreas Mundt: „Durch die Kombination von Daten aus der eigenen Website, konzerneigenen Diensten und der Analyse von Drittwebseiten erhält Facebook ein sehr genaues Profil seiner Nutzer und weiß, was sie im Internet machen."

Europäische Datenschutzvorschriften als Maßstab für den Ausbeutungsmissbrauch

Die Nutzungsbedingungen und die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen europäische Datenschutzvorschriften. Das Bundeskartellamt hat hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragestellungen eng mit führenden Datenschutzbehörden zusammengearbeitet.

Das Bundeskartellamt bewertet das Verhalten von Facebook vor allem als einen sogenannten Ausbeutungsmissbrauch. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Marktgegenseite – hier also die Verbraucher als Facebook-Nutzer – nicht ausbeuten. Das gilt vor allem dann, wenn durch die Ausbeutung gleichzeitig auch Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz anhäufen können. Diese kartellrechtliche Herangehensweise ist nicht neu, sondern entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nicht nur überhöhte Preise, sondern auch die Unangemessenheit von vertraglichen Regelungen und Konditionen eine missbräuchliche Ausbeutung darstellen (sog. Konditionenmissbrauch).

Andreas Mundt: „Daten sind heute ein entscheidender Faktor im Wettbewerb. Gerade für Facebook sind sie sogar der wesentliche Faktor für die Dominanz des Unternehmens. Auf der einen Seite steht eine kostenlose Dienstleistung für die Nutzer. Auf der anderen Seite steigt die Attraktivität und der Wert der Werbeplätze mit der Menge und der Tiefe der Daten über die Nutzer. Gerade bei der Datensammlung und Verwertung muss sich Facebook deshalb als marktbeherrschendes Unternehmen an die in Deutschland und Europa geltenden Regeln und Gesetze halten."

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.


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5 Antworten zu Kartellamt untersagt Facebook das Bündeln von Daten

  1. Alfred Neumann sagt:

    Da werden wohl im Moment bei FB -wiedermal- die "Geldkoffer" beladen und an Lobbyisten verteilt, die sich schnellen Fußes an die Schaltstellen der Politik begeben um schlimmeres zu verhindern.

    Ich könnte jetzt schon wetten, das diese Beurteilung des Kartellamtes keinen bestand haben wird.

  2. Steter Tropfen sagt:

    Wieso ist eigentlich das Kartellamt für solche Datenschutzfragen zuständig? Scheinbar hat man, Datenschutzvorschriften hin und her, keine andere juristische Handhabe mehr gegen solche Global Players.
    Ich halte solche Datensammelei auch dann für fragwürdig, wenn der Täter keine marktbeherrschende Stellung hat. Insofern geht die Begründung des Kartellamts von hinten durch die Brust ins Auge.

    Und während sich mein Mitleid mit den absichtlichen Nutzern dieser asozialen Plattform in Grenzen hält, frage ich mich: Was ist mit den Nicht-Nutzern, deren Daten ebenfalls abgegriffen werden?
    – Erst als die Mails „xxx lädt dich zu Facebook ein" mit der Leiste „den und den könntest du auch kennen" eintrudelten, wurde mir bewusst, wie viele grenzenlos naive Zeitgenossen ihre elektronischen Adressbücher (mit meinen Daten!) in die Facebook-Datenbank einspeisen.
    Nach wie vor lauern Facebook-Tracker versteckt auf unzähligen Websites. Nur mit einem gut abgerichteten Adblocker entgeht man dieser Verfolgung.

    Welche Behörde ist nun dafür zuständig? Die Datenschutzbeauftragten können scheinbar nicht mehr tun, als Appelle in den Wind zu rufen.

    • Dekre sagt:

      Weil die Strukturen dort so sind.
      # Die waren alle selbständig und dann hat Fazebuk das gekauft. Damit ist man nur Anteilseigner.
      # Nun hat aber Fazebuk gesagt, dass ich – Fazebuk – die Daten allen mitnehme und dann für mich verarbeite. So ähnlich war es. Lesen bildet und man sollte sich die Entscheidung schriftlich doch zu Gemüte führen.

      Das war aber schon eigentlich bei Kauf von Fazebuz klar. Damals sagte u.a. Fazebuk – "ich werde nie Daten für mich verwerten". Wer das glaubt und glaubte ist unseriös und betrügt.

      Das Ganze ist aber für alle staatlichen Einrichtungen doch merkwürdig – Denn es wird zum Datenmißbrauch aufgerufen. Bin leider noch kein Rentner und habe auch kein Praktikant – Ansonsten wäre schon Strafanzeige und Klageschrift gegen Behörden da.

  3. Ralph D. Kärner sagt:

    Ich freue mich, dass ich mindestens einmal pro Woche bestätigt bekomme, dass mein Entschluss, kein Nutzerkonto bei Facebook zu haben, richtig war und ist. Und das lustigste daran ist: Ich bin trotzdem kein Außenseiter in meiner realen Welt. Ich bin kein Geächteter, weil ich mich dem Hype niemals angeschlossen habe. Von der Menge an gewonnener Freizeit, weil ich nicht ständig aufs Handy schaue(n muss), will ich gar nicht erst reden.

  4. Hans van Aken sagt:

    Frage mich nur, wie das Kartellamt prüfen will, ob sie die
    gesammelten Daten (dann vielleicht dezentral oder von
    Strohmannfirmen erhoben und "gekauft") in USA bündeln.
    Finde das Thema sehr wichtig und auch sehr anerkennenswert,
    daß das Kartellamt den Versuch macht, diesem Treiben Einhalt
    zu gebieten, nur denke ich, daß jetzt die geballte Finanzmacht
    dieses Riesenkonzerns zurückschlagen wird und erst einmal
    alle Anwälte ihrer Rechtsabteilung aktivieren wird.
    Wichtig wäre, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten und den Leuten
    hier zu erklären, daß man sich durchaus wehren kann mit
    Facebook-Blockern, Adblockern, Anti-Tracking-Tools (Ghostery),
    uBlock Origin, NoScript, Abschalten von Cookies, sicherer Browser
    (Waterfox), sichere Suchmaschine (StartPage, MetaGer).
    Wenn alles nichts hilft: Smartphones erst ab 18, Einführen
    eines "Computerführerscheins", durch den den Leuten alles
    Nötige von unabhängiger Seite beigebracht wird. Es nützt ja nichts, wenn man irgenwann als Erwachsener darüber erschrickt, was man als unbedarfter Jugendlicher
    alles an Daten rausgehauen hat: zurückrufbar sind sie dann nicht mehr.
    Es sollte auch mal wieder verschärft darüber nachgedacht werden,
    wie man ein nicht-kommerzielles Smartphone-OS zuwege bringt
    mit Kommunikationssoftware, die Facebook überflüssig macht.

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