Gerichtsurteil: Aus für WhatsApp, Facebook und Instagram?

ParagraphDas ist ein Urteil, bereits Anfang Dezember 2019 ergangen, bei dem es – zumindest juristisch – 'im Karton gerappelt hat'. Ein deutsches Gericht verbietet Facebook weiter seine Apps für WhatsApp, Facebook und Instagram bereitzustellen. Der Grund: Die Apps sollen gegen Blackberry-Patente verstoßen. Hier eine kurze Nachlese, und eine Übersicht, ob das überhaupt praktische Folgen haben kann.


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Aktuell ist es so, dass Hundertausende Deutsche die Apps von Facebook (Messenger), WhatsApp oder für Instagram einsetzen – oft zum Missfallen der Datenschützer. Allerdings gibt es jetzt ein Problem, denn das kanadische Unternehmen Blackberry hatte in Deutschland gegen Facebook auf Verletzung bestimmter Patente geklagt.

Das Münchner Landgericht hatte zu urteilen, ob die Facebook-Apps möglicherweise gegen Patente der Firma Blackberry verstoßen. Blackberry geht aktuell weltweit mit Patentklagen gegen Facebook vor (weswegen der Vorwurf des 'Patent-Trolls' im Raum steht).

Das Ganze ist ziemlich an mir vorbei gegangen – ich hatte es nur am Rande bei heise registriert, aber nicht weiter beachtet. Ein Blog-Leser hat mich die Tage auf diesen Artikel aufmerksam gemacht, weshalb ich es hier kurz aufgreife.

Das Münchner Urteil vom Dezember 2019

Bereits am 5. Dezember 2019 erging das Urteil des Münchner Landgerichts (LG München I, 05.12.2019 – 7 O 5314/18, Mittelbare Patentverletzung – Benutzerschnittstelle für Nachrichtendienstanwendungen) in der Angelegenheit. Im Urteil stellt das Gericht fest: Facebook verletzt mit Teilen der in den Apps verwendeten Software Patente, die von der Firma Blackberry gehalten werden. Facebook besitzt dabei keine Rechte des Patentinhabers diese zu nutzen. Dieser Rechtsblog zitiert eine Sprecherin des Gerichts folgendermaßen:

Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen.

Die aktuelle Sachlage

Das Urteil des Landgericht München I ist m.W. derzeit noch nicht rechtskräftig – Facebook kann in Berufung gehen. Um das Urteil bzw. ein Verbot des Anbietens der Apps, die die Blackberry-Patente verletzen, durchzusetzen, müsste Blackberry bei der Justizkasse des Landgerichts einen Betrag als Sicherheit hinterlegen. Alternativ könnte Blackberry eine Bürgschaft als Sicherheit an Facebook hinterlegen.

Die dabei zu hinterlegenden Beträge sind auch für Blackberry nach meiner Einschätzung kein Pappenstiel. Denn laut Süddeutsche Zeitung hat das Gericht 'pro Fall' einen Betrag zwischen einer Million und 1,6 Millionen Euro als Sicherheitsleistung festgelegt. Nimmt man die diversen Apps, kommt sich eine nette Summe zusammen.

Diese Sicherheitsleistung soll sicherstellen, dass Blackberry den Schaden für Facebook ausgleicht, wenn in einer vom Oberlandesgericht stattgegebenen Berufung ein abweichendes Urteil ergehen würde.

Facebook geht gegen das Urteil vor ändert ggf. seine Apps

Laut Facebook geht es bei den strittigen Patenten um mehrere einzelne Funktionen, die zum Betrieb der Apps nicht entscheidend seien. Ein Facebook-Sprecher wird daher von der Süddeutsche Zeitung so zitiert:

Wir werden weiterhin alle unsere Apps in Deutschland zur Verfügung stellen können. Die Gerichtsverfahren betreffen einige wenige spezifische Funktionen unserer Apps. Für diese Funktionen halten wir bereits Software-Updates bereit, um den Anforderungen des Unterlassungsgebots zu entsprechen, falls BlackBerry sich entscheidet, dieses zu vollstrecken.

Weiterhin wehrt Facebook sich auch grundsätzlich gegen Blackberrys juristische Angriffe, wie ein Sprecher mitteilte:


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Wir haben die Gültigkeit der Blackberry-Patente, die der Unterlassungsklage zugrunde liegen, angefochten und warten auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts.

Der Hintergrund ist, dass Software eigentlich nicht patentierbar ist. In diesem Rechtsblog gibt es dazu einige Einschätzungen. Am Ende des Tages gibt es daher seit Dezember 2019 ein Urteil eines Landgerichts. Ob Blackberry das Verbot der Apps aber durchsetzen wird und auch langfristig obsiegt, steht in den Sternen. Neben dem Artikel der Süddeutsche Zeitung hat auch heise einen umfassenden Artikel zum Sachverhalt veröffentlicht.


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2 Antworten zu Gerichtsurteil: Aus für WhatsApp, Facebook und Instagram?

  1. Daniel sagt:

    Deswegen ist es bereits nicht mehr möglich in WhatsApp einzelne Chats als Textdatei zu exportieren.
    Diese Funktion wurde ohne Vorwarnung entfernt.

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