Ende 2021 hat die Telekom ihre MagentaCLOUD zu einer neuen technischen Basis umgezogen. Der Umzug hat einige Nutzer überrascht und manche Leute sahen sich mit den angekündigten mehrtägigen Ausfällen konfrontiert. Ärgerlich war für Betroffene wohl auch, dass der zugestandene Cloud-Speicher auf 3 GByte geschrumpft ist. Ein Betroffener hat geklagt – und nun seine ursprünglichen 25 GB-Online-Speicher zurück erhalten.
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Die MagentaCLOUD
Die MagentaCLOUD ist ein Service der Telekom zur Bereitstellung von Speicherplatz im Internet (eine Art virtuelle Festplatte im Internet). Auf dieser virtuellen Festplatte können Leute Daten wie Fotos, Musik, Scans von Papierunterlagen etc. ablegen. Die Telekom schreibt: Die MagentaCLOUD bietet Ihnen die Möglichkeit, Dateien und gescannte Papierunterlagen an einem zentralen Ort nach höchsten Sicherheitsstandards zu speichern und zu sortieren – damit nichts mehr verloren geht.
Als Einstieg bietet die Telekom mit MagentaCLOUD Free 3 GB kostenfreien Speicherplatz, während Kunden der Telekom mit MagentaCLOUD S sogar 15 GB kostenlosen Cloud-Speicher erhalten können. Zudem bietet das Unternehmen monatliche Abos über verschiedene Tarife an (siehe).
MagentaCLOUD: Gegen die Wand gefahren
Die deutsche Telekom war gezwungen, ihre MagentaCLOUD zu einer neuen technischen Basis umzuziehen (siehe Umzug der MagentaCloud: Daten bis 5.12. sichern, ab 6.12. für 3 Tage kein Zugriff ). Normalerweise kein Problem, wenn es nicht die Telekom wäre. Ich hatte es ja im Blog-Beitrag Neue MagentaCLOUD: Von der Telekom gegen die Wand gefahren? erwähnt – der technische Umzug auf die neue Plattform war für Nutzer alles andere als stressfreu, es gab Ausfälle, Datenverlust und viel Ärger.
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- Zwar hatte die Telekom vorsorglich einen Wartungsausfall für 3 Tage ab dem 6. Dezember 2021 angekündigt. Wenn ich es aber richtig mitbekommen habe, wurden diese 3 Tage dann für manche Betroffene deutlich gerissen.
- Kunden mussten vor dem angekündigten Umzug vom 6. Dezember 2021 ihre Daten in der alten MagentaCloud entschlüsseln, herunterladen und sichern. Wer die Benachrichtigung versäumte und untätig blieb, dem gingen die Daten durch die Umstellung verloren – hat einige Nutzer kalt erwischt.
- Wurden WebDAV-Laufwerke verwendet, gingen deren alte Passwörter verloren. Nach dem Umzug der MagentaCloud mussten die WebDAV-Laufwerke daher neu eingebunden und Ressourcen-Freigaben nach dem Umzug ebenfalls neu angelegt werden.
Ein Leser berichtete mir, dass der per MagentaCLOUD bereitgestellte Cloud-Speicher für einige Kunden plötzlich arg geschrumpft sei. Aus 25, 15 oder 10 GB Cloud-Speicher wurden nach dem Umzug von der alten auf die neue Cloud plötzlich 3 GByte – das dürfte für einige Kunden arg schmerzhaft gewesen sein, wenn die alten Cloud-Speicher mehr als 3 GByte Daten aufwiesen. Ich hatte diese "Strecke der Leiden" im Blog-Beitrag Neue MagentaCLOUD: Von der Telekom gegen die Wand gefahren? angesprochen.
Ein Nutzer erklagt sich die 25 GByte
Ein Nutzer hat sich die Tage per Mail bei mir gemeldet. Er hatte als Kunde der Telekom vor der Umstellung der MagentaCLOUD 25 GByte Speicher zugestanden bekommen. Nach dem Umzug war der MagentaCLOUD-Dienst der Telekom für diesen Nutzer nicht mehr nutzbar. Unter anderem auch, weil durch einen Umzug der Daten das Volumen von ursprünglich 25 GB auf 3 GB verringert wurde.
Als die MagentaCLOUD "klemmte" machte er das, was man so macht: Es löschte den kompletten MagentaCLOUD-Onlinespeicher und richtete das Ganze im Anschluss wieder neu ein. So ließen sich wenigstens die 3 GByte Cloud-Speicher, die allen Kunden zugestanden wurde, löschen. Nach einigen Tagen erhöhte die Telekom den Speicherplatz von 3 GB für Nichtkunden, auf 15 GB für Neu-Kunden und auf 25 GB für Bestands- bzw.- Alt-Kunden.
Der Nutzer, ein Jurist, meinte, dass er durch das kurzfristige Abschalten des Dienstes und erneute Einrichten zumindest ein Neu-Kunde sei – eigentlich hätte er bei einem ordentlich geführten Anbieter sogar seine 25 GByte Online-Speicher erhalten müssen. Es kommt vermutlich vielen MagentaCLOUD-Nutzern bekannt vor: Alle Versuche über Hotline und Service-Foren der Telekom eine Lösung zu finden und für den Nutzer wieder 25 GB verfügbar zu machen, scheiterten.
Laut Aussage des Betroffenen konnten die Mitarbeiter der Hotline nur die MagentaCloud M für je 1,95 GB im Monat anbieten. Auch ein persönliches Schreiben des Telekom-Kunden an den Geschäftsführer Privatkunden mit Bitte um Abhilfe blieb ergebnislos. Die Telekom beharrte darauf, dass die 25 GByte Cloud-Speicher durch das Löschen gekündigt worden seien.
Was macht ein Jurist, wenn sich keine gütliche Lösung abzeichnet? Er reichte Klage gegen die Telekom vor dem Amtsgericht Bonn ein. Nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts, dass eine Auftragsbestätigung kein Nachweis für eine Kündigung sei, kam es am 6. September 2022 zu einem gerichtlichen Vergleich (Amtsgericht Bonn 118 C 127/22). Die beklagte Telekom muss dem Kläger (spätestens ab dem heutigen Datum) die Magenta Cloud S mit 25 GB zu den bisherigen Bedingungen seines Vertrages gewähren und trägt zudem die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst. Na bitte, geht doch. Warum die Telekom nicht gleich so geregelt hat, bleibt offen.
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naja die Telekom muss kurzfristig, den sie kann dem Kunden auch ganz normal und rechtlich einwandfrei kündigen. Gekündigt werden kann nämlich von beiden Seiten aus (dem Kunden wie auch der Telekom) … so lautet ja auch das Urteil: Es gab keine einwandfreie Kündigung, also muss die Telekom weiterhin liefern!
Schickt die Telekom eine einwandfreie Kündigung Ihrer Dienste ist sie fein raus. Noch haben wir die Vertragsfreiheit in D. Ein Monopol liegt nicht vor.
Das hat sich für den Herrn aber auch nur gelohnt, weil er Jurist war.
Bei 1,95 € für 100 GB sind die 25 GB vielleicht 1 € / Mon. Wert.
Wer also keine Rechtschutzversicherung hat, für den hätte sich eine Klage bis zum Lebensende nicht gelohnt.
Genau darauf setzt die Telekom – aber rechnet mit "uns Rentnern" ;-)
PS: Ich kann nicht alles offen legen, da vertraulich. Aber dieser Jurist hat der Telekom auch schon mal in anderer Sache "die Gräten" eingezogen – ging um Dialer und Betrug, wo die Telekom auf Zahlung bestand. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber 2007 auch schon mal eine Klage vor einem Sozialgericht Frankfurt gegen die Bundesagentur für Arbeit für mein Kind eingereicht (in erster Instanz kann man sich selbst vertreten). Lief dann auf einen Vergleich hinaus, der uns seit dem "viele Kopfschmerzen" erspart hat.
Man kann es auch übertreiben. Ich hatte die Reduzierung des Volumens auf zwei Accounts, einem freien und einen zum Anschluss zugehörigen.
Minimales googlen, anschließendes melden im Telekom-Forum mit den Accountdaten und es war alles wieder da, wo es hingehörte. Ohne Datenverlust, hatte nur wenige Stunden gedauert.
Schön für dich! Du hattest aber schon den Text gelesen und verstanden, dass dieser Ansatz beim Betroffenen nicht funktionierte?
Ich hab gelesen, dass er erstmal alles gelöscht hat (statt sich erst zu melden) und dadurch die Grundlage für seine Probleme geschaffen wurde.
Durch die Neuanmeldung hätte er mMn keinen Anspruch mehr auf das große, kostenlose Volumen gehabt. Das gabs nur für Bestandskunden, den "Zustand" verliert man bei einer Abmeldung und Neuregistrierung.
Zu: "Durch die Neuanmeldung hätte er mMn keinen Anspruch mehr auf das große, kostenlose Volumen gehabt."
Das sahen a) der Kunde und b) die Richter in Bonn wohl deutlich anders …
Recht haben und Recht bekommen, wie immer zwei verschiedene Sachen.
Er hat sich was eingeklagt, was er mit ein wenig aufpassen auch so hätte bekommen können. Und auch deutlich schneller.
Soll er machen, wie er es für richtig hält :)
Vermutlich ist "Bestandskunde" in Bezug auf einen sonstigen weiterlaufenden Telekom Vertrag gemeint, dessen Telekom-Login für MagentaCloud verwendet wird.
Ging mehr um den Zeitpunkt, wann man etwas bekommen hat.
Gibt es neue Bedingungen und bucht dann neu, gilt eben das neue und nicht das alte.
Ist man Handy oder Festnetzkunde, gibt es laut der Telekomseite aktuell für jeden 15GB, für alle anderen 3GB
Früher gabs für jeden (mit und ohne Vertrag) 25GB. Wäre anzunehmen, dass der gute Mann keinen Vertrag hat und einen unabhängigen Zugang. Geht aber aus dem Text nicht eindeutig hervor.