KBV: Gematik verschiebt eRezept-Einlösung mit eGK auf Sommer 2023

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Das elektronische Rezept (eRezept) kommt in Deutschland einfach nicht in die Gänge. Ein Blog-Leser aus dem Gesundheitsbereich hat mich darauf hingewiesen (danke dafür), dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, dass die gematik den Start des eRezepts in Verbindung mit der elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf den Sommer 2023 verschoben hat. Erst dann könnte ein solches eRezept in der Apotheke mittels der eGK des Patienten eingelöst werden. Grund sind wohl massive Probleme mit der Umsetzung – Fortsetzung des Trauerspiels, nächster Akt.


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Das eRezept (in der Theorie)

Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben, schreibt die gematik auf dieser Seite. Konkret sollte es im Januar 2022 verpflichtend für die Ärzte eingeführt werden. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu diesen Rezeptdaten, heißt es bei der gematik (was wohl ein frommer Wunsch war).

eRezept

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik – sie heißt "Das E-Rezept". Für die Anmeldung in der App brauchen Patienten und Patientinnen ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können Patienten und Patientinnen sich ggf. auch mit der ePA-App Ihrer Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden.

Mehr Informationen für Versicherte finden sich auf der Website www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. So viel zur Märchenstunde der gematik zum eRezept, denn die Umsetzung hakt gewaltig. Viele Nutzer haben weder ein NFC-fähiges Smartphone noch eine entsprechende eGK (elektronische Gesundheitskarte) und wollen auch keine App, um ein Rezept einzulösen.


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Feldversuche mit dem eRezept mussten aus Datenschutzgründen gestoppt werden. Man wollte die Rezepte ungesichert per Mail zu den Apotheken schicken, weil die gematik-infrastruktur nicht funktionierte. Die Datenschutzaufsicht untersagte dies (siehe unten). Auch die Ausstellung der eGK hakt, da die Video-Identifizierungsverfahren (z.B. von Verimi unsicher) sind. Ich hatte das alles am Rande hier im Blog thematisiert und die verpflichtende Nutzung des eRezepts war 2022 bereits mehrfach verschoben worden. Der letzte Pilotversuch wurde nun auch gestoppt.

Gematik zieht die Notbremse, so die KBV

In dieser Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 3. November 2022, schreibt man, dass das Einlösen von elektronischen Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte erst ab Sommer 2023 in den Apotheken möglich sein soll. Dies basiert auf einer Mitteilung der gematik vom Donnerstag letzter Woche (3. November 2022). Der Grund für die Verzögerung sei, dass der Bundesdatenschützer das bisher vorgesehene Verfahren nicht genehmigt hatte.

In der KBV-Mitteilung heißt es, dass die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) den weiteren Rollout-Prozess für das elektronische Rezept (eRezept) vorerst gestoppt habe. Es sei für die Ärzteschaft nicht zumutbar, noch bis Mitte des nächsten Jahres nahezu ausschließlich papiergebundene eRezepte auszustellen (so eine Pressemitteilung).

In Westfalen-Lippe war am 1. September der bundesweite Rollout des eRezeptes als Pilotprojekt gestartet. Laut KBV beteiligten sich rund 250 Praxen daran. In weiteren Stufen sollte der Teilnehmerkreis sukzessive ausgebaut werden. Das werde nun nicht passieren, teilte die KV mit und fordert eine rein digitale Lösung, damit der Rollout durch die KVWL erfolgen könne.

Grund dafür sei, so die tagesschau.de in diesem Artikel , dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) sein Veto gegen die dort geplante Nutzung von Versichertenkarten eingelegt hatte. Der Versicherte benötigt eine der oben genannten Apps und eine PIN, die er jedoch erst nach einer einer persönlichen Verifizierung vor Ort bei seiner Kasse oder per Post-Ident erhält. Das Video-Ident-Verfahren war ja wegen gravierender Mängel gestoppt worden (siehe Video-Ident durch Chaos Computer Club "sturmreif geschossen").

Diese Auflagen des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber zum Einsatz der eGK würde deren Einführung weiter verzögern, heißt es von der gematik. Denn jetzt seien zusätzliche Anpassungen erforderlich, damit die eGK zum Einlösen des eRezepts genutzt werden kann. Zur Entwicklung einer dafür notwendigen technischen Lösung steht die gematik eigenen Angaben zufolge im engen Austausch mit den Gesellschaftern, dem Bundesdatenschützer und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Das war absehbar

Eigentlich ist ein "Papier-Rezept" ein seit langem bewährter Vorgang, der millionenfach pro Jahr abläuft. Aktuell kann man das E-Rezept nur über sein Handy oder über einen (Papier-)Ausdruck beziehen und dann in einer Apotheke einlösen.

Anmerkung: Das bisherige Papierrezept auf violettem Papier wird beim eRezept aktuell durch einen DIN-A4-Ausdruck mit QR-Code ersetzt. Also auch hier keine Verbesserung – der Apotheker kann lediglich den QR-Code scannen und bekommt so die Verordnung im Klartext.

Sinn macht das eRezept nur, wenn es digital ausgestellt und übermittelt wird. Das sollte in obigen erwähntem Pilotversuch nachgewiesen werden. Im Oktober 2022 wurde hier noch die Jubelmeldung von 10.000 eRezepten pro Tag in den Praxen des Pilotversuchs gefeiert. In diesem Beitrag war man deutlich pessimistischer.

Für mich ganz interessant war dagegen dieser Erfahrungsbericht eines Arztes auf heise, der es mit 400 ausgestellten eRezepten noch positiv sah, aber Verbesserungen fordert. Als Gegenpol hatte ich diesen Erfahrungsbericht eines Apothekers auf heise gelesen, der den gesamten Irrsinn der Umsetzung aufzeigt. Das Scheitern war absehbar. Fazit: Deutschland kann keine Digitalisierung.

Datenschutzbeauftragter reagiert

Ergänzung: Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat inzwischen auf das Ende des Pilotversuchs der KVWL reagiert und auch der Darstellung, dass die ganze Sache am Datenschutz sowie seinem Veto gescheitert sei, widersprochen. Einerseits ist Kelber enttäuscht, dass sich Ärzte aus dem Pilotprojekt zurückgezogen haben und empfiehlt den Beteiligten nochmal darüber nachzudenken. Weiterhin stellt er klar, dass das E-Rezept samt der drei ursprünglich geplanten Einlösungswege (z.B. der Ausdruck und das Einlösen über die E-Rezept-App) "konsentiert und funktionsfähig" seien. heise hat in diesem Artikel weitere Details dazu veröffentlicht. Es sieht also so aus, als ob das Ganze erneut an Funktionärsinteressen und an der gematik (wo die Funktionäre mit am Tisch sitzen) gescheitert ist und nun der Datenschutz den schwarzen Peter zugespielt bekommt.

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19 Antworten zu KBV: Gematik verschiebt eRezept-Einlösung mit eGK auf Sommer 2023

  1. nook sagt:

    Ohne den CCC wäre da nichts passiert, das zum Thema Fachkompetenz.

    Gematik Geschäftsführer: Dr. med. Markus Leyck Dieken und sein alter Bekannter Jens Spahn. Ein Gschmäckle reicht mir da nicht mehr!

    "Spahn hat Privatwohnung von Leyck Dieken gekauft"
    https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/spahn-hat-privatwohnung-von-leyck-dieken-gekauft/

  2. Daniel sagt:

    Ich frage mich immer wieso man auch den größten Quatsch immer weiter macht. Notbremse müsste heißen endgültiger Stopp von Projekten die wohl nur Geld verbrennen aber keinen Mehrwert bringen. Wieso brauchen wir ein E-Rezept? Man bekommt vom Arzt den Zettel und geht zur Apotheke damit. Die Medikamente muss man dort ja eh abholen und dem Apotheker wird es wohl ziemlich egal sein ob er einen QR Code abscannt oder das Papierrezept.

    Auch weitere Projekte wie die elektronische Patientenakte oder die Konnektoren verbrennen nur Geld der Versicherten und haben keinen Nutzen, zumindest für die Patienten für die "forschenden Pharmaunternehmen" dagegen sehr wohl.

    • Singlethreaded sagt:

      Man kann das Papier ja gerne sparen. Wieso wird das Rezept nicht einfach beim Arzt auf den Chip der Kartenkassenkarte geschrieben? Bei der Einlösung in der Apotheke wir die Karte wieder gelesen, der Besitzer gibt zur Sicherheit seine PIN ein (wie am Geldautomaten) und fertig ist das Ganze. Da braucht es keine App und keine Server und signieren kann die Software in der Praxis das Rezept ja auch auf der Karte, um Fälschungen zu begegnen.

      Gruß Singlethreaded

      • Windowsnutzer1969 sagt:

        Sehe ich ebenso. Als der Chip vor vielen Jahren auf den Gesundheitskarten eingeführt wurde, hieß es damals: "Darüber wird mal so gut wie ALLES digital laufen und abgewickelt werden." Auf Nachfrage bei meinem Hausarzt damals sagte dieser: "Da kommt dann mal ihr gesamtes "medizinisches Leben" drauf; das wird für uns alle dann um ein Vielfaches einfacher werden als heute …!" Leider ist diesem, wohl auch durchaus sinnvollen, Chip dann das Smartphone in die Quere gekommen … Außer die grundlegenden Patientendaten, wie Name, Anschrift, Kasse (…?) ist doch bisher auf diesen Chips nichts weiter gespeichert, wie ich denke?

        • Steter Tropfen sagt:

          Hallo? Will ich, dass meine gesamten medizinischen Daten irgendwo konzentriert hinterlegt sind? Auf einem Gegenstand, den ich gezwungenermaßen ständig herumtragen muss? Nein, will ich nicht!
          Andere Wertsachen lasse ich auch lieber daheim in Sicherheit und setze sie nicht der Gefahr aus, unterwegs verloren zu gehen. Brieftaschen kommen schon mal abhanden, einzelne Karten können noch öfter unbemerkt rausfallen. Zusätzlich zu den daraus resultierenden Scherereien kann dann auch noch jeder mäßig begabte Schnüffler meine Krankenakte vom Säuglingsalter bis heute einsehen – ja geht's noch?

          Genau das ist das berüchtigte „Digitalisierung first, (Be-)Denken second". Als freiwillige Option ließen sich solche Sachen nie gegen den Rest an gesundem Menschenverstand durchsetzen, der sich in der Bevölkerung noch gehalten hat. Deshalb werden sie für alle zwangsweise von oben verfügt. „Das dumme Volk muss zu seinem Glück gezwungen werden."

          • Windowsnutzer1969 sagt:

            Ähm, irgendwie hast du das nun etwas falsch verstanden … Ich habe nur die Entwicklung beschrieben, wie ich sie in Erinnerung habe und in diesem Fall war es auch nur auf das eRezept bezogen – hier explizit in Anlehnung auf den Vorschlag meines Vorposters "Singlethreaded".

            Ich persönlich brauche und will das fast ALLES auch nicht und habe auf dem Mobiltelefon auch nichts, was auch nur ansatzweise in diese Richtung geht. Ich sehe das alles genauso kritisch wie du. Aber wenn es schon ein eRezept geben muss, dann hätte man dies einfach und kostensparend eben auf den Chip der Gesundheitskarte speichern können … – zumindest nach erfolgtem Einverständnis des Nutzers.

          • Singlethreaded sagt:

            Es ging mir ausschließlich um das Thema Rezepte. Den Zettel, welchen ich aktuell bekomme kann bei Verlust auch jeder lesen, da im Klartext verfasst.
            Insofern wäre eine Speicherung auf dem Chip sogar sicherer. Bei Verlust der Karte benötigt ein Dritter erstmal passende Hardware und die persönliche PIN.
            Auch werden Rezepte nur kurz auf der Karte verweilen. Wenn ich vom Arzt etwas verschrieben bekomme, dann benötige ich das in der Regel sofort und nicht in einigen Wochen oder Monaten. Auch halte ich einen großen Datenverlust, welcher Massen an Patienten betrifft, bei einer dezentralen Speicherung für unwahrscheinlicher als wenn alle Daten zentral auf einem Server liegen. Wie oben geschrieben alles in Bezug zum Artikel / elektronischem Rezept.

            Gruß Singlethreaded

          • T Sommer sagt:

            "Aber wenn es schon ein eRezept geben muss, dann hätte man dies einfach und kostensparend eben auf den Chip der Gesundheitskarte speichern können … – zumindest nach erfolgtem Einverständnis des Nutzers."

            Die Iee ist nicht schlecht- scheitert dann aber an OnlineApotheken, die ja so gerne genutzt werden von so vielen – es hat ja keiner einen ORGA Chip leser zu hause – oder ?

          • Herbert sagt:

            Wenn "der Chip" so genutzt werden würde wie damals angedacht, wäre die Existenzberechtigung eines Grossteils des Krankenkassensystems quasi über Nacht beendet. An einer zentralen Stelle, die alle Gesundheitsdaten verwaltet, könnten alle Abrechungen, Beiträge, bis hin zu Behandlungsterminen, Kuren usw. verwaltet werden. Wollen das die Krankenkassen?

          • Singlethreaded sagt:

            Würde man ausschließlich den Chip zum Speichern der Daten verwenden, so gäbe es sicherlich praktische Nachteile und Diskussionspunkte:

            – Was passiert bei Verlust oder Defekt der Karte (Backup der Daten?)
            – Karte beim Arzt vergessen, kein Zugang zur Patientenakte?
            – Speicherkapazität. Mag lustig klingen, aber manche Untersuchungen können durchaus größere Datenmengen erzeugen z.B. MRT, Röntgen
            – Welche Daten kann welcher Arzt von der Karte lesen/einsehen?

            Das soll nicht heißen, dass es unmöglich ist, aber das Systemdesign müsste auf jeden Fall so aufgebaut sein, dass der Anwender sich nicht um ein Backup der Daten kümmern muss und weiterhin Kontrolle über seine Daten hat.

            Gruß Singlethreaded

  3. das zweite ich sagt:

    Ach die Angabe ist doch realistischer als das was die gematik nennt, fehlt nur die Hervorhebung der eigenen Meinung…

  4. Daniel sagt:

    Deutschland. Digital. Kaputt.
    Deutschland. Digital. Armutszeugnis.

  5. Nur mal so sagt:

    Im Gesundheitsgesetz von 2019 oist bewusst festgelegt, dass die Daten auf den Servern unverschlüsselt abgelegt werden müssen. Die Daten der jeweiligen Patienten sollen gesammelt und verknüpft werden. Die Daten der Ärtzte sollen Angaben darüber liefern, wer was und wie häufig verschrieben hat.
    Dies soll ohne die Einwilligung des Betroffenen passieren. Dies erfolgt unter der "Auswertung zum Zwecke der Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Hier nachzulesen: https://www.iqwig.de/download/a19-43_versorgungsnahe-daten-zum-zwecke-der-nutzenbewertung_rapid-report_v1-1.pdf
    Ohne diese halbgare Sache wäre es sicher eine gut funktionierende Anwendung.

  6. Mark sagt:

    im Titel und ersten Satz steht 2025, im verlinkten Artikel und neben dem Link 2023.

  7. Tyramizou sagt:

    egal auf welcher Ebene – Deutschland versagt komplett.
    Rundum Krankenkassen und Co – dieses Versagen.

    Beim Jobcenter – nächstes Totalversagen.

    Internet ist halt noch "Neuland" für die Almans.

  8. Rainer Schacht sagt:

    Ich habe da mal als IT in einer Verwaltung einer 100000 Einwohnerstadt gearbeitet.
    Nur kurz, denn die Farbe der neuen Kaffeemaschine war wichtiger als ein vernünftiges Arbeitsergebnis, geschweigeden innovativer Ideen. Wie auch, wenn beim kleinsten Problemchen nach dem Admin geschrien wird..

  9. Manuela Berger sagt:

    Weil es nun ab 01.07.2023 damit losgeht, wie ich heute gelesen habe, muß ich hier auch meinen Senf abgeben. Auch wenn der Artikel hier etwas älter ist.

    Zitat:
    Eigentlich ist ein "Papier-Rezept" ein seit langem bewährter Vorgang, der millionenfach pro Jahr abläuft.
    Zitat Ende

    Genau so (!) sieht es aus und es ist eine Unverschämtheit, daß einem wieder etwas aufgedrückt wird, was man selber nicht möchte.

    Ich werde auch dies soweit boykottieren, als daß ich eben meinem Arzt klar sage, daß ich kein Rezept auf Krankenkasse haben will und er mir dann eben diesen Code ausdrucken soll, mit dem ich dann in die Apotheke gehe. Hände weg von meiner Krankenkassenkarte!

    Ich bin wieder geladen heute…

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