EU eröffnet DMA-Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

ParagraphEs war ja bereits teilweise als Gerücht durchgedrungen (siehe Apple drohen Wettbewerbsverfahren in der EU und in den USA), dass US-Unternehmen Wettbewerbsverfahren in der europäischen Union drohen. Nun hat die EU-Kommission offiziell die Einleitung von Verfahren nach dem Digital Markets Act (DMA) gegen die US-Anbieter Alphabet (Google), Apple und Meta (Facebook) eingeleitet. Es geht um die Google-Suche, Facebooks Nutzerzustimmung zu Werbung und Apples Zugang zum Store und Bezahlmodelle für Apps.


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Der Digital Markets Act (DMA) ist seit Anfang März 2023 in Kraft und legt marktbeherrschenden Unternehmen, als Gatekeeper bezeichnet, bestimmte Pflichten im Bezug auf das Wettbewerbsverhalten auf. Die EU-Kommission ist mit dem Verhalten der drei US-Firmen Alphabet, Apple und Meta im Sinne des DMA nicht ganz zufrieden. EU-Wettbewerbskommissar Thierry Breton hat die Einleitung eines Prüfverfahrens gegen Alphabet Apple und Meta bereits am Montag, den 25. März 2024 bekannt gegeben (siehe folgender Tweet und diese Mitteilung).

Es sind Prüfverfahren, die untersuchen sollen, ob die genannten Unternehmen die Vorgaben des Gesetzes über die digitalen Märkte (Digital Markets Act, DMA) einhalten. Es gibt den Verdacht, dass die US-Giganten, die alle drei als Gatekeeper eingestuft wurden, ihre Verpflichtungen aus dem DMA nicht wirksam erfüllen.

  • Alphabet: Es gibt dort den Verdacht, dass Google Play und die Selbstreferenzierung in der Google-Suche gegen die Verpflichtungen, den freien Wettbewerb nicht zu behindern, stören. Man will prüfen, ob Alphabets Anzeige von Google-Suchergebnissen dazu führen kann, dass die vertikalen Suchdienste von Google (z. B. Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden Diensten bevorzugt werden. Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen, die Alphabet zur Einhaltung des EU-DSGVO ergriffen hat, möglicherweise nicht gewährleisten, dass die auf der Google-Suchergebnisseite angezeigten Dienste von Drittanbietern im Vergleich zu den eigenen Diensten von Alphabet fair und diskriminierungsfrei behandelt werden, wie dies in Artikel 6 Absatz 5 des EU-DSGVO gefordert wird.
  • Apple: Hier leitet die EU-Kommission Ermittlungen ein, weil das Unternehmen zwar Maßnahmen ergriffen hat, um seiner Verpflichtung nachzukommen, den Endnutzern die einfache Deinstallation von Softwareanwendungen unter iOS zu ermöglichen, die Standardeinstellungen unter iOS einfach zu ändern und iii) den Nutzern Auswahlbildschirme zur Verfügung zu stellen, die es ihnen tatsächlich und einfach ermöglichen, einen alternativen Standarddienst wie einen Browser oder eine Suchmaschine auf ihrem iPhone auszuwählen. Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple, einschließlich der Gestaltung des Auswahlbildschirms für den Webbrowser, die Nutzer daran hindern könnten, ihre Auswahl an Diensten innerhalb des Apple-Ökosystems wirklich auszuüben, was einen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 3 des EU-DSGVO darstellt.
  • Meta: Von der EU-Kommission wird im Verfahren gegen Meta geprüft, ob das kürzlich eingeführte "Bezahlen oder Einverständnis"-Modell für Nutzer in der EU mit Artikel 5 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes vereinbar ist, wonach Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, deren personenbezogene Daten über verschiedene Kernplattformen hinweg zu kombinieren oder zu verwenden. Es heißt, dass dieser Ansatz keine echte Alternative für den Fall bietet, dass die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen, wodurch das Ziel, die Anhäufung personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu verhindern, nicht erreicht wird.

Hier wird man abwarten müssen, was die Prüfverfahren ergeben, und ob die drei genannten US-Konzerne Zugeständnisse machen. Geplant ist, die Prüfverfahren binnen 12 Monaten abzuschließen. In der Mitteilung heißt es, dass die Kommission ebenfalls Ermittlungen zu Apples neuer Gebührenstruktur für alternative App-Stores und zu Amazons Ranking-Praktiken auf seinem Marktplatz eingeleitet hat.

Die Kommission hat außerdem fünf an Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft gerichtete Aufbewahrungsanordnungen erlassen. Die Gatekeeper wurden angewiesen, bestimmte Dokumente aufzubewahren, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überwachen.

Generell hat der Digital Markets Act (DMA) aus meiner Sicht schon positive Aspekte für mich als "Verbraucher". So hat Microsoft damit begonnen, Bing und Edge in der EU aus Windows deinstallierbar zu machen und seine Produkte auf den DMA abzustimmen. Ich hatte es nicht separat aufgeführt, aber Microsoft hat kürzlich in diesem Artikel eine Auflistung aller ergriffenen DMA-Maßnahmen veröffentlicht.


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4 Antworten zu EU eröffnet DMA-Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

  1. GüntherW sagt:

    Ich hoffe es rückt die Hersteller etwas auf den richtigen Pfad (zurück).

    Das man "eigene Software" anbietet und notfalls auch vorinstalliert, OK. Es wäre schön wenn man durch Leistung überzeugt und Nutzer so bindet und nicht durch irgendwelche parasitären Maßnahmen.

  2. Norbert Lübbcke sagt:

    Ich tue mich schwer mit solchen Markteingriffen der Politik. Denn niemand wird gezwungen diese Anbieter zu verwenden. Es gibt einen Vertrag, dem man vorher zustimmt.
    Von Lateinamerika über Afrika bis Asien erfreut man sich des Lebens und nutzt die digitalen Möglichkeiten. Sei es privat oder geschäftlich. Aber in Europa versuchen wir uns selber der Chancen zu berauben und suchen das Haar in der Suppe.
    Ich finde es immer wieder erfrischend und befreiend, was alles geht und machbar ist im nicht-europäischen Ausland. Die sind oftmals Jahrzehnte schon in der Zukunft und man erfreut sich der digitalen Services.

    • Renter_Üwe sagt:

      Das muss leider von der Politik/vom Gesetzgeber reguliert werden, weil ein beträchtlicher Anteil schlichtweg zu blöd ist und zu allem ja und Amen sagt.

      Beispiel: Die DSGVO.
      Eigentlich eine gute Sache, den Seitenbesucher darüber zu informieren und zu fragen, statt heimlich Daten abzugreifen und zu verarbeiten/weiterzugeben.
      Die Realität: Gefühlt 95% sind davon genervt, dass sie immer einwilligen, um bloß nicht mehr in die unangenehme Situation zu kommen, nochmal gefragt zu werden. Man könnte dagegen einen Adblocker installieren, nur wissen viele Nutzer nichtmal von dessen Existenz.

      Zugespitzt formuliert: ohne solche Maßnahmen würde das Internet rechtsfrei sein und das Demokratiebewusstsein im normalen Lebensumfeld abgebaut.

  3. Ralf sagt:

    Hallo,

    was würde eigentlich passieren, wenn man Alphabet, Apple und Meta den EU Markt verbietet?

    Ich kann mich an Social Media Plattformen vor Meta erinnern. Und als vor mehr als 25 Jahren meine ersten Schritte im Internet machte – hatte ich eine große Auswahl an Suchmaschinen. Und so einen Massenabmahner, der jedes Obst als Logo als Apfel ansieht, meide ich schon immer.

    Einfach bei den Klitschen den Stecker ziehen und sich nicht länger sich von diesen Typen auf der Nase rumtanzen lassen. Ist mein persönlich WUNSCH.

    Und wenn einer wirklich meint, er benötigt für sein überleben Google, braucht sich nur auf einem Stück Papier Wikipedia, eBay und Amazon merken.

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