Irische DPC und OLG-Köln erlauben Meta KI-Training mit Benutzerdaten

Facebook-Konzern Meta plant ab 27. Mai 2025 die Daten seiner europäischen Nutzer in einer eigenen KI zum Training zu verwenden. Wer das nicht möchte, kann dieser Nutzung widersprechen. Während die Datenschutz noyb gegen diesen Ansatz Metas vorgeht, hat die irische Datenschutzbehörde keine Einwände mehr gegen das Vorgehen von Meta zum KI-Training. Zum 22. Mai 2025 auch vor dem Oberlandesgericht Köln über eine einstweilige Verfügung gegen Meta wegen der Zulässigkeit des AI-Trainings mit Daten deutscher Benutzer verhandelt. Beantragt hat das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In einer Mitteilung vom 23. Mai 2025 macht auch das VG Köln den Weg für Meta frei.


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Meta und das KI-Training

Bereits im Juni 2024 hatte Meta die Nutzer von Facebook und anderen seiner Dienste informiert, dass man die Daten zum Trainieren der eigenen KI-Modelle verwenden wolle. Ich hatte im Blog-Beitrag Meta und der Widerspruch gegen Datennutzung für KI in Facebook seinerzeit berichtet.

Auf Grund von DSGVO-Bedenken wurde dieser Ansatz dann 2024 für Europa zurückgestellt (siehe Meta stellt AI-Trainingspläne für Facebook in Europa zurück). Im April 2025 gab es eine neue Wendung, und Meta teilte Nutzern mit, dass man nun doch auf die Daten von Facebook und Instagram zugreifen wolle, um eigene AI-Modell zu trainieren.

Das hatte ich im Beitrag Meta/Facebook will Daten europäischer Nutzer per KI auswerten aufgegriffen und auf die Möglichkeit zum erneuten Widerspruch hingewiesen. Da Meta die öffentlich geposteten Daten auf Facebook, Instagram und anderen Diensten in der EU ab dem 27. Mai 2025 zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwenden will, muss der Widerspruch bis zum 26. Mai 2025 eingelegt werden.

Dann hatte die Datenschutzorganisation noyb eine Abmahnung an Meta geschickt, weil das Opt-out in Form des Widerspruchs gegen das AI-Training mit den Daten gemäß DSGVO unzulässig ist. Meta hätte ein Opt-in mit expliziter Zustimmung wählen müssen, um die Daten europäischer Nutzer für das AI-Training verwenden zu dürfen.


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noyb wies auch auf das Problem hin, in das Meta läuft, wenn sie den Vorgang nicht stoppen: Entscheidet ein Gericht, dass das Opt-out per Widerspruch durch die Benutzer unzulässig ist, liegt Meta keine Basis zur Verwendung der Daten vor. Dies müssen dann gelöscht werden – da sie aber in Modelle eingeflossen sind, besteht das Risiko, dass alle Daten des Modells gelöscht werden müssen. Ich hatte den Sachverhalt im Beitrag noyb schickt Meta eine Unterlassungserklärung wegen AI-Training aufgegriffen.

Die IDPC gibt grünes Licht

Auch die irische Datenschutzbehörde, Irish Data Protection Commission (IDPC) war mit der Prüfung der Frage befasst, ob Meta die Daten europäischer Nutzer zum Training in AI-Modellen verwenden darf und ob ein Opt-out per Widerspruch ausreichend ist.

Das britische Medium The Register meldet die Woche im Beitrag Irish privacy watchdog OKs Meta to train AI on EU folks' posts, dass die irische DPC Meta grünes Licht gegeben habe, das AI-Training mit den Daten europäischer Nutzer aufzunehmen. Die Entscheidung wurde von der Behörde zum 21. Mai 2025 bekannt gegeben.

Bereits im März 2024 habe Meta die irische DPC über Pläne informierte, das interne Large Language Model anhand von öffentlichen Inhalten zu trainieren, die von Erwachsenen auf Facebook und Instagram in der EU/im EWR geteilt werden. Nach Gesprächen mit Meta und nach Durchsicht der ersten Korrespondenz stellte der DPC eine Reihe von Problemen mit der vorgeschlagenen Einführung von Metas Plänen fest.

Meta prüfte darauf hin die Einwände der DPC und legte modifizierte Pläne vor, um am 27. Mai 2025 mit dem Training seiner generativen KI-Modelle zu beginnen.  Nach Prüfung der Meta-Vorschläge und nach Rückmeldung der anderen EU/EWR-Aufsichtsbehörden richtete der Datenschutzbeauftragte eine Reihe von Empfehlungen an Meta. Meta ging wohl auf die Forderungen des DPC ein und hat eine Reihe von wichtigen Maßnahmen und Verbesserungen umgesetzt, die in der Mitteilung der irischen DPC aufgeführt sind.

Auf Grund dieser Maßnahmen hat die DPC wohl keine weiteren Einwendungen dagegen erhoben, dass Meta mit dem Training seiner AI-Modelle mit Daten europäischer Nutzer beginnt. Wer das nicht wolle, konnte ja seinen Widerspruch dagegen bei Meta einlegen.

Die DPC hat Meta nur auferlegt, einen Bericht zu erstellen, der unter anderem eine aktualisierte Bewertung der Wirksamkeit und Angemessenheit der von Meta eingeführten Maßnahmen und Garantien in Bezug auf die stattfindende Verarbeitung enthält. Dieser Bericht wird im Oktober 2025 erwartet.

Der Datenschutzbeauftragte überwacht weiterhin aktiv die Einführung der Widerspruchsformulare (und die Information der Nutzer), um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen die Möglichkeit haben, der Verarbeitung ihrer öffentlichen Beiträge zu widersprechen (private Beiträge sind nicht betroffen).

Der Datenschutzbeauftragte erinnert alle Personen, die soziale Medien und Internetplattformen nutzen, daran, ihre Datenschutzeinstellungen und -kontrollen regelmäßig zu überprüfen, damit diese weiterhin ihren persönlichen Präferenzen entsprechen.

Antrag auf Einstweilige Verfügung in Deutschland

The Register hatte dann bei noyb nachgefragt und um einen Kommentar zur Entscheidung der irischen DPC gebeten. noyb wies darauf hin, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gemäß dieser Pressemitteilung vom 13. Mai 2025 "Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Meta-Vorgehens habe".

Einstweilige Verfügung vor OLG Köln beantragt

Nach einer Abmahnung, die Vorgehensweise per Opt-out zum AI-Training zu unterlassen, die Meta wohl nicht akzeptierte, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln beantragt.

"Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist", erklärt Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. "Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt."

Das Ziel sei nicht, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgt. Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen, heißt es. Doch Innovation braucht laut Verbraucherzentral das Vertrauen der Gesellschaft, und das entsteht nur, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben.

Im Zentrum der Kritik steht nach wie vor die Berufung von Meta auf ein "berechtigtes Interesse". Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist diese Begründung nicht tragfähig. Im Zentrum der Kritik steht nach wie vor die Berufung von Meta auf ein „berechtigtes Interesse". Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist diese Begründung nicht tragfähig.

Dem juristischen Vorgehen der Verbraucherzentrale NRW hielt Meta öffentlich entgegen, dass auch andere Unternehmen so handeln würden. "Rechtmäßigkeit ergibt sich aber nicht aus der bloßen Gewohnheit von Branchenriesen wie Meta", argument Steffen. "Wenn sich das Recht am Marktverhalten orientiert, verliert der Gesetzgeber seine ordnende Funktion. Verbraucher:innen sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten."

Verhandlung des OLG Köln zum 22. Mai 2025

Die Verhandlung des OLG Köln über den Antrag war (laut dieser Quelle) zum 22. Mai 2025 angesetzt. Beim Schreiben dieses Beitrags (23. Mai) habe ich noch nichts bezüglich einer Entscheidung vernommen, wie das angerufene Gericht in Bezug auf eine Verfügung geurteilt hat.

OLG Köln macht den Weg frei

Da Gericht wollte die Entscheidung zum 23.5. verkünden – als der Text hier entstand, lag noch keine Information vor. Auf Nachfrage teilte mir die Pressestelle des OLG Köln mit, dass die Details erst zum späteren Nachmittag bekannt gegeben werden. Die Pressestelle wollte mich zeitnah informieren, was auch erfolgte.

Der Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf eine einstweilige Verfügung gegen Meta wurde abgewiesen. Die Details der Entscheidung des zuständigen Senats des OLG Köln in der rechtsgegenständlichen Sache habe ich im Blog-Beitrag OLG Köln: Meta darf öffentliche Daten für das AI-Training verwenden offen gelegt.

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