VMware by Broadcom hatte im März 2025 Klage gegen die Siemens AG eingereicht. Es geht in der Klage um unlizenzierter Produkte von Siemens USA, wenn ich richtig informiert bin. Nun zoffen sich beide Firmen, ob die Klage vor US-Gerichten oder vor einem Gericht in Deutschland verhandelt werden soll.
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Die VMware-Klage gegen Siemens
Ich hatte Ende März 2025 im Blog-Beitrag VMware klagt gegen Siemens wegen fehlender Lizenzen über den Sachverhalt berichtet. VMware by Broadcom wollte von Siemens wissen, welche Produkte des Unternehmens eingesetzt werden. Hintergrund war, dass das sogenannte Master Software License and Service Agreement (MSLA) zwischen VMware und Siemens Ende September 2024 ablief und verlängert werden sollte.
Die Siemens AG hatte darauf hin VMware am 9. September 2024 eine Liste mit eingesetzten VMware-Produkten zur Verfügung gestellt. Mit der Übermittlung der Liste verlangte die Siemens AG, dass VMware eine Bestellung zur Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen für die aufgelisteten Produkte (die technische Unterstützung sowie Software-Patches, Korrekturen, Updates und Upgrades umfassen und allgemein als "Support Services" bezeichnet werden) akzeptiert.
Bei der Überprüfung der Liste vom 9. September 2024 stellte VMware fest, dass dort eine große Anzahl von Produkten aufgeführt war, für die es keine Aufzeichnungen über den Erwerb einer Lizenz durch die Siemens AG gab. VMware informierte die Siemens AG umgehend über diesen Sachverhalt.
Dann kam es zum Zoff, denn die Siemens AG bestand darauf, dass die Liste vom 9. September korrekt sei, und verlangte, dass VMware diese Auflistung akzeptierte. Weiterhin drohte die Siemens AG der VMware LLC wiederholt mit rechtlichen Schritten, falls VMware die Liste vom 9. September 2024 nicht akzeptiere und sich nicht bereit erkläre, Support Services für die darin aufgeführten Produkte zu erbringen.
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VMware by Broadcom akzeptierte dies, reichte danach aber Klage gegen die Siemens AG wegen unlizenzierter Produkte bei einem US-Gericht ein. Seit dieser Zeit liegen die beiden Parteien bezüglich der Lizenzierung über Kreuz. Der Fall von "dumm gelaufen" lässt sich im Detail im Blog-Beitrag VMware klagt gegen Siemens wegen fehlender Lizenzen nachlesen.
Wo wird verhandelt?
Nun herrscht wohl ein juristisches Tauziehen zwischen Siemens und VMware, an welchem Gerichtsstand die Klage verhandelt werden soll. Für VMware by Broadcom wird eine Klage vor einem US-Gericht angestrebt. Die Siemens AG will natürlich als deutsches Unternehmen, dass die VMware-Klage vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.
Das US-Gericht in Delaware, bei dem die Klage von VMware gegen die Siemens AG vorliegt, hatte Siemens bis zum 10. Juni 2025 Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben, wie The Register hier berichtet. In seiner Stellungnahme versucht die Siemens AG, das US-Gericht davon zu überzeugen, die Klage von VMware wegen Verwendung nicht lizenzierte Software wegen Nichtzuständigkeit abzuweisen.
Siemens argumentierte, dass es vor langer Zeit ein Master Software License Agreement (MSLA) mit dem irischen Unternehmen VMware International Unlimited Company abgeschlossen habe. In diesem Vertrag ist eine Gerichtsstandsklausel enthalten, die als Gerichtsstand München für alle Streitigkeiten über den Vertrag festlegt. Laut Siemens gab es in dieser Angelegenheit zehn Briefe, die mit dem Unternehmen in Deutschland ausgetauscht wurden.
VMware pocht auf Delaware als Gerichtsstand, da einige der in den USA ansässigen Siemens-Gesellschaften der Verwendung nicht lizenzierte Software von VMware bezichtigt werden. Bisher ist noch nicht öffentlich bekannt, wie das Gericht in Delaware bezüglich dieser Eingaben entschieden hat.
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Ruin your Reputation | 100% speedrun | byBroadcom
@GB bei wie viel % sind die deiner Meinung nach angekommen?
Viele bei mir hier im Umkreis fluchen nur bei der Erwähnung von Broadcom.
naja wen es um unlizensierte Produkte bei Siemens USA geht, stellt sich die Frage doch überhaupt nicht… klar das Siemens AG Deutschland da nicht gerade happy ist! Hätten sie hier doch bessere Chancen. Aber bei Verstößen in den USA ist die Sache eigentlich klar!
Dem ist imho eben nicht so – wenn ein Master License Agreement der Siemens AG mit VMware Irland bestand und dieses verlängert wurde, gelten diese Festlegungen.
Ja klar… nur gelten die eben für lizenzierte Sofware/Produkte. Für nicht lizenzierte Software gibt es keine "Verträge"… und um solche geht es ja.
Wäre sonst ja ein Freifahrtschein für jedwede Produktpiraterie…nix anders ist nichtlizenzierte Software: eine Raubkopie!
Kennst du die genauen Verträge und Wortlaute? Bei diesen großen Firmen gibt es ja meist auch unzählige Ableger (als Beispiel mal VARTA genommen http://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/kontakt). Das ist sicher nicht ganz so klar – würde ich vermuten.
Verträge für illegale/nicht lizenzierte Software? Wäre mir neu das es solche gibt.
Du kannst Software lizenzieren und das nicht nur mit Standard Lizenzen sondern auch mit individualiersten Verträge/Klauseln… ganz klar, nur gelten die eben auch nur da!
Das hiesse ja ich mach mit nem Hersteller ne Lizenzvereinbarung für nen günstiges Produkt aus… raubkopiere dann deren Portfolio und berufe mich auf die Lizenzvereinbarung…
> … stellt sich die Frage doch überhaupt nicht … ist die Sache eigentlich klar!
Gibt es eigentlich ein Fach in dem Sie noch nicht habilitiert wurden? Lassen Sie den Delaware District Court doch an Ihrem Wissen teilhaben. Die Richter dort sind froh wenn Ihnen jemand Arbeit abnimmt.
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Im vertraglichen Rahmen können Gerichtsstandsvereinbarungen oder Schiedsklauseln einen gewissen „Schutz" vor einem U.S.-amerikanischen Gerichtsstand bieten. Im U.S.-amerikanischen Zivilprozessrecht sind zwar Gerichtsstandsvereinbarungen seit vielen Jahren grundsätzlich anerkannt. Allerdings werden solche Gerichtsstandsvereinbarungen nur dann als zulässig erachtet, wenn diese nicht „unreasonable, unjust, unfair or unconscionable" sind. U.S.-Gerichte behalten sich insofern das Recht vor, Gerichtsstandsvereinbarungen nicht anzuerkennen, wenn nach Auffassung des jeweiligen Gerichts die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da es sich insofern um auslegungsbedürftige und relativ offene Kriterien handelt, die stark von den Umständen des Einzelfalles abhängen, muss die ausländische Prozesspartei auch in Fällen, in denen man dies nicht unbedingt erwarten dürfte, damit rechnen, dass sich ein U.S.-Gericht trotz anderslautender Gerichtsstandsvereinbarung für zuständig erklärt. Kein Schutz durch eine Schieds- oder Gerichtsstandsvereinbarung ist weiterhin gegenüber Parteien zu erreichen, mit denen das beklagte Unternehmen kein Vertragsverhältnis unterhält, wie z.B. geschädigte Verbraucher in Produkthaftungsfällen.
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Wer mit USA Geschäfte macht (gilt für jedes ander Land der Welt ebenso) sollte halt grundsätzliche Dinge wissen und berücksichtigen… und da Siemens auch noch Niederlassungen in den USA hat… kannst du selber nachforschen ;-P
Eigentümer/Besitzerwechsel machen auch so einige "Abmachungen" hinfällig oder verlangen neue Verhandlungen… ob und in wie weit Siemens da "geschlafen" hat wird man sehen…
Und ich denke die Delaware District Court Richter werden wissen was sie tun ;-P
Also ich sag mal so aus dem Bauch raus: Siemens hat schlechte Karten ;-P
Ansonsten wie war das den mit der Huawei Finanzchefin? Noch bekannt? Die wurde bei Reisen mal eben festgesetzt! Wie das die Siemens CEO wohl finden würden?
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.
Wenn ich es richtig verstehe geht es um einen Vertrag aus 2012 (damals galt auch für VMware noch "don't be evil"). Aufgrund der Größe der Unternehmen ist es vermutlich kein "Shrinkwrap-Agreement", sondern von Fachjuristen ausverhandelt. Ein solches Master Agreement im Sinne von "Deine Organisation darf all unsere Software nutzen" ist auch im universitären Umfeld nicht unüblich.
Vermutlich streitet man sich auch nicht um den Vertrag an sich, sondern z.B. ob mit "Siemens" wirklich der gesamte Konzern mit all seinen Ablegern gemeint ist und ob sich "Software" nur auf den Stand 2012 oder auch aktuelle Neuentwicklungen und Versionen bezieht.
Ohne den genauen Vertragstext zu kennen kann man da kaum etwas klares dazu sagen.
Genau das meinte ich – keiner hier kennt den vermeintlichen Vertrag und daher kann es keiner fundiert bewerten…
Siemens steht da auf verlorenem Posten. Selbstverständlich wird in den USA verhandelt, egal was der Vertrag besagt und ob Irland oder nicht. Es ist ja fast auch schon egal, um was es da geht, da es sich um ein US Unternehmen handelt, das eindeutig in seinen Rechten geschädigt wurde. Siemens hat ja selbst die Liste veröffentlicht und auf seine Rechtsposition beharrt entgegen dem gut gemeinten Hinweis.
Und selbstverständlich wird Broadcom das volle Register ziehen. Und im Fall der Fälle wird ein Gesetz aus dem 18. Jahrhundert aus dem Hut gezaubert und zurecht gebogen.
Alternativ kann man Siemens ja auch auf die Rote-Liste der Sanktionsfirmen setzen und die Verantwortlichen können sich ja überlegen, ob sie auf den US Markt künftig verzichten können oder nicht.
… und in die USA reisen sollten sie auch nicht mehr.
nicht nur nicht in die USA, sondern jedem Staat der ein Auslieferungsabkommen mitd er USA hat… Die Huawei Finanzchefin wurde in Kanada festgesetzt, Snowden kann auch nirgends anders hin… Assange haben sie wo jahrelang festgehalten? Die waren alle nicht in der USA und sind trotzdem die Gearschten gewesen oder sind es noch.
Es ist nicht klug sich auf Auseinandersetzungen mit US Gerichten einzulassen! Die Arme der US Justizia sind lang.
> Es ist nicht klug sich auf Auseinandersetzungen mit US Gerichten einzulassen! Die Arme der US Justizia sind lang.
Antiamerikanisches Geschwurbel der schlimmsten Sorte.
Schlimm genug, wenn man nicht zwischen Exekutive und Judikative zu unterscheiden weiss, aber sich dann uninformiert auch noch chauvinistische Ausfälle leisten, toppt alles.
Gegenüber deutschen Institutionen würden Sie sich das nicht trauen, gottlob ist da § 90a vor.
Was ich aus technischer Software-Entwicklungs- und IT-Sicht viel kritischer finde als diese juristisch-formalen Rechtsstreitigkeiten, wo das Gerichtsverfahren stattfindet:
Dass Siemens eine Liste der eingesetzten Produkte/-versionen herausgegeben hat, die
…entweder falsch war (evtl. veraltet, weil in Wahrheit gar nicht so umfangreich bzgl. der aktuell tatsächlich noch eingesetzten Produkte),
…oder -wie von Siemens behauptet- korrekt und aktuell ist, aber nicht den bestellten/bezahlten Lizenzen entspricht, weil Mitarbeiter die Produkte evtl. ohne Lizenz eingesetzt haben.
"Normalerweise" muss es dazu in einer so großen Firma immer folgende 2 Haupt-Arbeitsthemen geben, die jeweils zu 100% vollständig und korrekt ausgeführt werden,
und dadurch auch im Zusammenspiel ein korrektes Bild der realen Tool- und Lizenz-Lage sowie eine Lizenzkonformität sicherstellen:
A) SW-Lizenzmanagement (Verwaltung, Zuteilung und Überwachung der Lizenzen):
Sowohl organisatorisch-personell als auch toolgestützt !
B) SW-Konfigurationsmanagement (Industriestandard nach DIN EN-ISO10007):
Sowohl organisatorisch-personell als auch toolgestützt !
=> Die aktuellen Probleme können eigentlich nur dadurch entstanden sein, dass entweder A) oder B) oder sogar beide Disziplinen bei Siemens nicht funktioniert haben.
Das macht mir schon etwas Sorgen um unser Industrie-Flagschiff… Vor allem, weil es sich mehr und mehr in Richtung Software-Company entwickeln möchte.
Andererseits wacht Siemens dadurch hoffentlich jetzt zu 100% auf, so wie schon beim Korruptionsskandal vor ca. 15 Jahren, bei dem es danach eine umfassende Einführung eines Compliance-Sicherungssystems gegeben hatte – was bis heute sehr zuverlässig funktioniert.
…Manche Firmen verlassen sich leider zu sehr nur auf irgendwelche Verwaltungstools von Drittherstellern, anstatt erstmal ihre eigenen grundlegenden Prozesse (wie z.B. (A) und (B) ) zu hinterfragen und stetig zu verbessern, die ja durch Tools lediglich umgesetzt (aber nicht ersatzlos ersetzt) werden sollen in der Praxis von Software- und IT-Projekten.