1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025)

ParagraphHeute nochmals ein kurzes Update, was sich bezüglich der Forderung der TPI Investment GmbH an "Schadensersatz in Sachen angeblicher 1N Telecom-Verträge" tut. Es gibt erste Schreiben des Amtsgerichts Hagen an Opfer, wo Widerspruch eingelegt werden muss. Zudem laufen wohl einige juristische und aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die 1N Telecom GmbH sowie die  TPI Investment GmbH.

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Rückblick, um was es geht

Seit 2023 versuchte das Unternehmen 1N Telecom GmbH "Opfer" mit mutmaßlich "windigen" Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten (siehe auch Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom). Da diese Vertragswechsel entweder auf Verbrauchertäuschung (sagt das AG Leipzig in einem Urteil) beruhen oder es nach meinem Wissen auch technische Probleme beim Wechsel des Anschlusses gibt, dürfte die Zahl der von der Firma wirklich gehaltenen Internet- und Telefonanschlüsse nicht sehr hoch liegen.

Anerkenntnisurteil 38 O 88/24 gegen 1N Telecom GmbH

In diesem Kontext gibt es ein Anerkenntnisurteil 38 O 88/24 der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. gegen die 1N Telecom GmbH, nach der die 1N Telecom GmbH es zu unterlassen hat, 'im Internet gegenüber Verbrauchern mit der unzutreffenden Aussage zu werben, bei ihr handele es sich mit über 100.000 Kunden um den größten nicht-börsennotierten Telekom-Anbieter in Deutschland'.

Für mich als Außenstehenden verdichtet sich der Verdacht, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens weniger die Bereitstellung von Internet- und Telefonanschlüssen ist, sondern dass sich die Umsätze eher über geltend gemachte Schadensersatzforderungen in Höhe von ca. 420 Euro Einnahmen  generieren. Bei Verbraucherzentralen ist m.W. inzwischen von über 14.000 Fällen die Rede. Dabei gibt es nach meiner Einschätzung zwei Kategorien von Opfern:

  • Opfer der ersten Welle sind mutmaßlich auf eine Postwurfsendung der 1N Telecom GmbH hereingefallen, die für einen Wechsel in einen "günstigen" Tarif warb, und sich die Namensähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG zunutze machte.
  • Spätere Opfer geben an, nie Kontakt mit dem Unternehmen gehabt zu haben. Es kristallisiert sich heraus, dass diese Personen an Preisausschreiben im Internet teilgenommen haben. Nun besteht der Verdacht, dass die Adressen der Opfer über dubiose Gewinnspiele eines Firmengeflechts oder ähnliche Mechanismen ermittelt wurden.

SWR Marktcheck geht in diesem Artikel auf den Verdacht ein, dass Adressen von Opfern aus Gewinnspielen stammen. Mir liegt eine "statistisch nicht repräsentative" Auswertung mit 150 Antworten vor, bei der 80% der Betroffenen angeben, an einem Preisausschreiben der LeadOn teilgenommen zu haben, woraus dann ein Auftrag für die 1N Telekom abgeleitet wurde. Gerade einmal 5 % der Teilnehmer (7-8 Personen) geben an, eine Kopie eines unterschriebenen Vertrags als Nachweis eines Vertragsabschlusses erhalten zu haben. Ganze 15 % der Teilnehmer geben an, weder etwas unterschrieben noch an einem Preisausschreiben teilgenommen zu haben.

Ich habe auch Aussagen von Betroffenenvertretern gesehen, die angeben, zwar eine "Vertragskopie mit Unterschrift" vorgelegt bekommen zu haben. Schönheitsfehler laut der Person: Der angebliche Unterschriftsgeber sei zum Zeitpunkt der behaupteten Vertragsunterzeichnung bereits verstorben gewesen.

Aussagen der LeadOne Digital GmbH

Mir liegen Aussagen der LeadOne Digital GmbH auf DSGVO-Anfragen von Betroffenen vor, die folgendermaßen argumentiert: Man sei vor einigen Monaten als Media Agentur für die 1N Telecom tätig  gewesen und habe diese Zusammenarbeit mittlerweile – aus wahrscheinlich leicht nachvollziehbaren Gründen – beendet. In dieser Zeit habe man bei anderen Firmen für die 1N Telecom Werbeplatzierungen für deren DSL16-Vertrag eingebucht und etwaige Bestellungen von verschiedenen Firmen übermittelt bekommen und weitergeleitet. Dabei seien alle vom Unternehmen beauftragten Partner klar verpflichtet, sich an geltende Gesetze und Datenschutzverordnungen zu halten – also auch nur Daten weiterzuleiten, die die LeadOne Digital GmbH mit Zustimmung der User weiterleiten darf.

Das ist natürlich eine "gummiweiche" Formulierung, verbunden mit der Empfehlung, "bei unberechtigten Forderungen oder falls der Vertrag nicht selbst abgeschlossen wurde", sich anwaltlich beraten zu lassen.

In einem Fall wurde als Quelle für die Herkunft der Daten die Cooper Advertising GmbH, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, genannt, wobei die Daten an die 1N Telecom GmbH weitergereicht wurden.

Mir sind Aussagen von Betroffenen untergekommen, die falsche E-Mail-Adressen, die einem angeblichen Vertrag zugrunde liegen, monieren und an Hand der Google-Aktivitäten angeben zum fraglichen Zeitpunkt Sims online gespielt zu haben. Das wäre, sofern zutreffend, nochmals eine neue Quelle, wo angebliche Vertragsdaten her kommen könnten.

Weil es gefragt wurde: Ich habe Dokumente eingesehen – in denen für den angeblichen Vertragsabschluss ein Datum mit genauer Uhrzeit angegeben wird. Da die betreffende Person wissen wollte, was sie an dem Tag zur angegebenen Uhrzeit im Internet gemacht hat, wurden die Aktivitäten im Google-Verlauf abgerufen. Diese zeigen, dass sie die betreffende Person sich zu dieser Zeit mit dem Online-Spiel Sims verlustiert hat. Das Ganze ist für den Fall eines Zivilprozesses dokumentiert worden.

Es deutet sich also in vielen Fällen – vornehm ausgedrückt – eine "äußerst unklare Vertragslage an" Hier wäre es in allen Fällen interessant, was gerichtliche Klärungen ergeben, wie über diese Schiene "rechtsgültige Verträge" – ohne Verbrauchertäuschung – zustande gekommen sein sollen. Ich erinnere an das Anerkenntnisurteil des AG Leipzig (Aktenzeichen 109 C 1409/24), siehe Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH.

Anzeigen und Klagen gegen die 1N Telecom GmbH

Inzwischen gibt es eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH, einige Gerichtsurteile gegen das Unternehmen, wo die Forderungen zurückgewiesen wurden oder Klauseln untersagt wurden.

Und es gibt Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH. SWR Marktcheck berichtet in diesem Artikel von mehreren hundert Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Betrugs nach.

Inzwischen teilt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf aber einzelnen Anzeigeerstattern mit, dass diese nicht weiter verfolgt werden. Über die Hintergründe hatte ich im Beitrag Neues von der 1N Telecom GmbH? Ermittlungen gegen Geschäftsführer eingestellt berichtet.

Entwicklung des Sachverhalts

Die Entwicklung des Sachverhalts lässt sich in zahlreichen Internetbeiträgen zum Stichwort "1N Telecom GmbH" sowie in den am Beitragsende verlinkten Blog-Beiträgen nachlesen.

Geschäftsmethoden der 1N Telecom GmbH

Eine eigene Analyse der Geschäfte der 1N Telecom GmbH hat Tim Platner, Jurist und Geschäftsführer von VINQO, in obigem YouTube-Video zusammen getragen. VINQO vertritt auch Betroffene in Verfahren gegen die 1N Telecom GmbH.

Neuer Beteiligte: Die TPI Investment GmbH

Inzwischen ist es so, dass zwei von der 1N Telecom GmbH eingeschaltete Inkasso-Unternehmen das Eintreiben der Forderungen wieder abgegeben haben und mit der Sache wohl nichts mehr zu tun haben möchten.

Seit Ende Juli, Anfang August 2025 meldet sich nun eine TPI Investment GmbH bei Personen, die vorher Zahlungsaufforderungen der 1N Telecom GmbH erhalten haben. Im Schreiben teilt die (erst am 10.7.2025 im Handelsregister beim AG Essen, HRB 37011) eingetragene TPI Investment GmbH mit, dass die 1N Telecom GmbH "nicht titulierte Forderungen" an sie abgetreten habe. Gleichzeitig macht die TPI Investment GmbH diese Forderungen nun gegenüber dem Empfänger des Schreibens geltend.

Das ist an sich erst einmal legitim, sofern die Forderungen gegenüber der betreffenden Person berechtigt ist (weil ein gültiger und unstrittiger Vertrag besteht, der vom Vertragsnehmer nicht erfüllt wurde). Es deutet sich für mich aber aus Mitteilungen von Betroffenen an, dass genau diese Vertragsbeziehung nicht wirklich nachgewiesen werden kann. Und es sei erinnert, dass zwei Inkasso-Unternehmen offenbar bezüglich des Eintreibens dieser Forderungen – aus für mich naheliegenden Gründen – wieder ausgestiegen sind.

Ich hatte erstmals im Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen auf den Sachverhalt hingewiesen und später im Beitrag 1N Telecom-Fall: 2. Inkasso-Schreiben der TPI Investment GmbH auf ein Folgeschreiben hingewiesen. In den betreffenden Artikeln finden sich auch Hinweise der Verbraucherzentralen, wie sich Empfänger der Schreiben verhalten sollen. Wer sich anwaltlich vertreten lassen möchte, findet auf dieser Seite einige Hinweise.

Presseverantwortlicher 1N Telecom GmbH

Was an dieser Stelle auffällt: Es gibt eine Pressemitteilung 1N startet bundesweit DSL-Tarife mit attraktiven Preisen vom 24. Januar 2022. Dort taucht genau der Name einer Person als Verantwortlicher auf, der die Schreiben der TPI Investment GmbH als Geschäftsführer unterschreibt. Zudem reagiere die TPI Investment GmbH, ähnlich wie die 1N Telecom GmbH, auf E-Mails, Telefonanrufe oder Schreiben nicht.

Hintergrunddetails zu 1N Telecom GmbH / TPI Investment GmbH

In diesem Artikel finden sich einige Informationen, die ein "Verbraucherdetektiv" im Fall 1N Telecom GmbH / TPI Investment GmbH zusammen getragen haben will. Dort wird die Frage gestellt, warum das Gewerbeamt Düsseldorf nicht einschreitet und den beiden Firmen die Geschäftstätigkeit nicht untersagt.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB eingelegt

Inzwischen haben mehrere Betroffene eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) gegen den Oberbürgermeister von Düsseldorf eingelegt.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Antrag auf Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit

Und mir sind Anträge zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der TPI Investment GmbH zur Kenntnis gelangt.

Antrag auf Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit

Beschwerden per Mail können auch an die auf dieser Webseite der Fachaufsicht genannte Adresse geschickt werden.

Von der Verbraucherzentrale gibt es eine Unterlassungsklage gegen die TPI Investment GmbH, eingereicht am 19.8.2025 beim LG Bochum. Es soll untersagt werden, dass die Beklagte gegenüber den Empfängern als "Inkasso-Abteilung" auftritt und im Mahnschreiben 3 Euro Mahnkosten erhebt.

Schreiben des Amtsgerichts Hagen

Ende August 2025 haben Betroffene, die vorher von der TPI Investment GmbH eine Mahnung erhielten, ein Schreiben des Amtsgerichts Hagen (Mahnabteilung, 58081 Hagen) erhalten. Im Schreiben wird mitgeteilt, dass der Antragsteller, die TPI Investment GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, Vertreten durch Geschäftsführer Dr. Thomas P., eine:

Hauptforderung xxx vom Datum von 419,88 Euro
Verfahrenskosten von 38,00 Euro,
Auslagen des Antragstellers von 20,00 Euro,
Zinsen von 31,34 Euro (5%)

geltend macht, was sich zu einer Forderung in Höhe von 509,22 Euro, plus zukünftiger Zinsen summiert. Hier kommt es nun darauf an, ob die Forderung, die über einen vollsteckbaren Titel künftig eingetrieben werden soll, berechtigt ist. Das Gericht schickt daher ein Widerspruchsformular (wie nachfolgend gezeigt) mit.

Widerspruch Vollstreckung

Hier müssen die Empfänger des Schreibens binnen 14 Tagen nach Eingang reagieren, und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben, wenn dem Antragsteller die Forderung:

  • überhaupt nicht zusteht oder
  • nicht in der geltend gemachten Höhe zusteht oder
  • nicht zum jetzigen Zeitpunkt zusteht oder
  • wenn der Antragsteller eine falsche Person in Anspruch nimmt.

wie man z.B. auf dieser Seite nachlesen kann. Dort ist auch die 14-Tage-Frist erwähnt, und dass ein Einspruch nicht per E-Mail erfolgen kann. Bei einem Einspruch wird das Verfahren vom Mahngericht ungeprüft an das bereits im Mahnbescheid angegebene Zivilprozessgericht abgegeben.

Hier scheint das Zivilprozessgericht in Nähe des Beklagten dann zuständig zu sein. Die TPI Investment GmbH muss dort die Ansprüche substantieller begründen. Die Verbraucherzentrale hat in diesem Artikel Hinweise zum Verhalten bei Post vom Amtsgericht veröffentlicht. In diesem Fall empfiehlt es sich, wie auch von der Verbraucherzentrale vorgeschlagen, anwaltlichen Rat einzuholen.

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21 Antworten zu 1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025)

  1. Anonym sagt:

    Zum Widerspruch – Unbedingt folgendes beachten!

    Er muss ZWINGEND unterschrieben sein, bloß nicht vergessen!
    Es ist hilfreich, den Widerspruch vorab per Telefax an das Amtsgericht zu versenden! Denn, oh Wunder, inzwischen verschwinden Widersprüche gerne mal und kommen angeblich nicht bei Amtsgerichten an.

    Prüft 3x, ob ihr den Widerspruchsbescheid auch an das richtige(!) Amtsgericht schickt. Amtsgerichte leiten diese Dokumente nicht weiter! Einmal falsch adressiert und das Ding ist futsch.

  2. GüntherW sagt:

    "Mir sind Aussagen von Betroffenen untergekommen, die falsche E-Mail-Adressen, die einem angeblichen Vertrag zugrunde liegen, monieren und an Hand der Google-Aktivitäten angeben zum fraglichen Zeitpunkt Sims online gespielt zu haben. "

    Das versteh ich nicht ganz.
    Den Leuten wurde ein Vertrag untergeschoben, dort waren die persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift) der Personen angegeben. Die E-Mail war aber falsch.

    Wie kommen jetzt "Sims Online" ins Spiel?

    Die Personen haben dann angefragt und als Rückmeldung bekommen: "Ja, Sie haben am 01.01.2025 um 15:45 das Formular" abgeschickt?

    Wie kommt man jetzt von der Info dazu zu prüfen, dass man zu dem Zeitpunkt SimsOnline gespielt hat? Ich kenne jetzt Sims Online nicht, aber das ist ein Client und keine Webanwendung? Wobei auch vom "spielen" die Rede ist? Haben die Personen beim Spielen persönliche Daten geteilt?

    Das wäre extrem krass (aber auch erwartbar). Wenn auf Sims Online Leute unterwegs sind die Daten sammeln, weil Kinder/Spieler dort ihre echten Namen + Adressen verwenden. Was man bei Sims vermuten könnte.

    Das würde mich wirklich mal interessieren was "Sims online spielen" mit "Vertrag bei 1N Telekom" zu tun hat, gerade weil es ein Kinder-/Jugendlichenspiel ist.

    • Günter Born sagt:

      Ok, ich lege die Dokumente nicht offen – aber für den angeblichen Vertragsabschluss wird ein Datum mit genauer Uhrzeit angegeben. Die Aktivitäten im Google-Verlauf zeigen, dass sie die betreffende Person mit dem Online-Spiel Sims verlustiert hat. Kam heraus, als die Person wissen wollte, was sie an dem Tag zur angegebenen Uhrzeit im Internet gemacht hat. Das Ganze ist für den Fall eines Zivilprozesses dokumentiert worden.

      • GüntherW sagt:

        "Die Aktivitäten im Google-Verlauf zeigen, dass sie die betreffende Person mit dem Online-Spiel Sims verlustiert hat"

        "Sims Online" hat also mit der ganzen Sache nichts zu tun, außer das die Person zu dem Zeitpunkt halt irgendwas gemacht hat, was halt zufällig "Sims zocken" war?

        Wobei ich da den Einwand dann auch nicht ganz verstehe. Selbst wenn man zu dem Zeitpunkt Sims online gespielt hat, kann ja trotzdem nebenbei Verträge abschließen. Ist natürlich ein Indiz, dass man eher wirklich gezockt hat. Aber je nachdem was dann in den Google-Aktivitäten genau steht bzw. wie man SimsOnline spielt.

        Vielen Dank

  3. Gudrun sagt:

    Komplexes und nerviges Thema, danke für die Aufbereitung, Günter.
    Da scheinen ja Leute wohl mit ungeheurer "krimineller Energie" gemäß dem Thema "Wie komme ich an MEIN GELD, was in DEINER GELDBÖRSE steckt" oder "Dumme gibts genug da draussen" aktiv zu sein …
    Das mit "Sims online" habe ich auch nicht verstanden und hinterläßt ein paar Fragezeichen bei mir. OK, ist Freitag … und die "paar grauen Zellen" auch nicht mehr "die frischesten" … ;-)

    Thema Markenname …
    "100.000 Kunden um den größten nicht-börsennotierten Telekom-Anbieter in Deutschland." … "Telekom-Anbieter" – steht das echt so da drin ist oder ist das deine Formulierung?
    Falls das wirklich so von 1N Telecom verwendet wurde, wäre m.E. eine Markierung mit "Zitat" und setzen des Zitates in Anführungszeichen sinnvoll.
    "Telekom" (mit "k") ist, wie bekannt, ein geschützter Markenname/Marke der "Deutschen Telekom AG", nicht das du da Probleme bekommst, falls es deine Formulierung sein sollte …
    (Alternativen wären: "Telecom-Anbieter", "Telekommunikations-Anbieter" oder "Telkos")

  4. KT sagt:

    Zitat: Hier wäre es interessant, was gerichtliche Klärungen ergeben, wie über diese Schiene "rechtsgültige Verträge" – ohne Verbrauchertäuschung – zustande gekommen sein sollen.

    Leider gilt bei sowas nach wie vor, wo kein Kläger, da kein Richter. Wir kennen das ja von den guten alten Zeitungsabos und ähnlichen Geschichten. Viele Leute zahlen lieber die aufgeschwatzten Verträge, als es auf ein Mahn- und Gerichtsverfahren anzulegen, obwohl meist ohnehin nix passieren würde. Noch heute basieren viele Geschäftsmodelle auf das Unterschieben von ungewollten Verträgen und Abos. Unser Staat schaut zu und sorgt sich dann doch lieber um wichtigere Probleme wie beispielsweise dass die Deckel nicht von den Flaschen fallen.

    • User007 sagt:

      Na ja, der Staat hat ja ein durchaus legitimes Interesse am Wirtschaftsfortlauf, aber der eminente Fehler liegt doch eindeutig im Ablaufprozess eines gerichtlichen Mahnverfahrens – würden diese eben nicht ungeprüft bearbeitet, wäre auch dieses riesige Mißbrauchspotential mit all seinen Auswirkungen beseitigt.

  5. Tomas Jakobs sagt:

    …zum fraglichen Zeitpunkt Sims online gespielt zu haben…

    Achtung neuer Story-Twist: Es handelt sich gar nicht um reale Internetanschlüsse sondern um rein virtuelle für die Sims-Online Häuser ;-)

    Meine Güte, dass diese Kuh immer noch durch's Dorf getrieben wird. Widerspruch einlegen, klaren Hinweis geben, dass eine außergerichtliche Einiung nicht möglich und die Sache zivilrechtlich zu klären sei. Alles andere, was nicht von einem Amtsgericht kommt, ungelesen in die Tonne werfen.

    Noch besser ist es natürlich, gar nicht erst an Gewinnspielen teilzunehmen und sich datensparsamer im Netz zu bewegen.

    • masterX244 sagt:

      die Sims-Referenz ist in dem Fall Grundlage einer Abblockargumentation weil das zu der Uhrzeit eines angeblichen Vertragsabschlusses war Inkompatibel. Wenn man Sims spielt ist ein Vertragsabschluss keine plausible Tätigkeit. Effektiv ein Alibi

      • Tomas Jakobs sagt:

        Ne Du, da liegt keine juristische Relevanz vor. Einzig eine Zeugenaussage z.B. eines Nicht-Familienmitgliedes oder Freundes wäre hier verwertbar z.B. dem Betreiber einer Kneipe, der bezeugen könnte, dass jemand zur gegenständlichen Uhrzeit bei einem in der Gastwirtschaft war.

        • Luzifer sagt:

          und kann der Gastwirt dann auch bezeugen das der "Kunde" den Vertrag nich am Smartphone abgeschlossen hat?

          Das ist allenfalls als Alibi interesant bei einem Verbrechen das ich selbst vor Ort begangen haben muss… Also Raub, Mord, Vergewaltigung, Überfall usw.
          In diesem Fall aber ebenso wertlos!

        • GüntherW sagt:

          Das ist doch so Quatsch?

          Es gibt durchaus Spiele (WorldOfTank), wo man mit dem Panzer durch die Gegend fährt, wirklich anwesend sein muss. Die Spiele kann man auch irgendwie als Replay speichern, sind evtl. noch hochgeladen wurden.

          Wenn da "Milfhunter2001" am 05.05.2025 zwischen 19:12 und 19:25 eine Runde WorldOfTanks gespielt hat. 19:20:30 wurde ein Vertrag auf seinen Namen abgeschlossen während Milfhunter2001 zwischen 19:16:21 und 19:26:30 mit 100 HP übrig im Häuserkampf verwickelt war? Besseres Online-Alibi gibt es doch nicht?

          Man müsste da schon die Uhrzeiten anzweiffeln. Das Problem wird ggf. sein, dass "Milfhunter2001" Klaus Kablowsky aus der Baumallee 21 zuzuordnen ist. Theoretisch könnte auch Jemand anderes zu dem Zeitpunkt gespielt haben. Wenn aber Klaus Kablowsky alleine wohnt und zu dem Zeitpunkt in seinem Steam Account WorldOfTanks gespielt hat? Nachweislich auch von seiner IP. Das sind doch dann Fakten. Dann müsste schon ein Freund zu besuch gewesen sein, der anstelle von Klaus Kablowsky gespielt hat.

          • Luzifer sagt:

            Schlechtes Beispiel… sehr schlechtes World auf Tank kannst dich auch auf die Lauer legen… da kannst du locker nebenher was anderes machen. Und SIMs sowieso. Ne Runde Quake vielleicht… aber auch das ist kein Alibi. Auch da gibts mal ruhiger Momente.
            Das wird dir kein Richter als Alibi gelten lassen!

            Einzig noch vielleicht wenn du Streamer bist… und deine Show Online war.

      • Luzifer sagt:

        Also ich kann problemlos ein "Spiel" spielen und nebenher eine Webseite offen haben wo ich einen Vertrag abschließe… heutige PC sind multitaskingfähig… Internetanschlüße lassen ebenfalls mehr als nur eine Verbindung zu, wir sind nicht mehr in der Zeit von Akkustikkopplern.
        Ob die Person bei mehr als einer Tätigkeit gleichzeitig überfordert ist, ist da nicht relevant.

        Kann ich nicht gewesen sein, weil ich ein Spiel gespielt habe, hält vor keinem Gericht stand… selbst mit spielelog nutzlos.
        Zeigt eigentlich nur das man mit dieser Argumentation nicht die hellste Kerze auf der Torte ist.

        Da hättest du nur eine Chance mit Logfile aller ausgehenden Verbindungen und selbst die würden wahrscheinlich nicht vor Gericht als Argument gelten, da die üblichen Standardrouter diese nicht manipulationssicher dokumentieren.

        • GüntherW sagt:

          Bei einigen Spielen ist es Gang und Gebe, dass man nebenbei noch andere Sachen macht. Wobei man auch sagen muss, dass es Spiele gibt die deine volle Aufmerksamkeit fordern und evtl. noch extern gespeichert werden (siehe mein Beispiel woanders in den Kommentaren).

          In welche Kategorie ich "Sims Online" packen würde kann ich nicht sagen. Wobei das auch total unerheblich ist, die Frage ist ja auch WAS hat man zu dem Zeitpunkt im Spiel gemacht und was kann man davon wirklich beweisen. Hat man aktiv gespielt oder war in der Lobby und hat nichts gemacht. Natürlich kann man anführen, dass man "Sims Online" gespielt hat. Je nachdem wie man das beschreibt, OK. Es gibt ja auch Spiele die man einfach nicht gut im Fenstermodus zocken kann.

          Wie sagt man so schön, es kommt drauf an

          • Luzifer sagt:

            ********************************
            Es gibt ja auch Spiele die man einfach nicht gut im Fenstermodus zocken kann.
            ********************************
            Die wären? Sims gehört nicht dazu, dein WOT auch nicht… ich kenn jetzt keins das man nicht im Fenster zocken könnte… und selbst das wäre kein Argument kannst ja auf dem PC zocken und nebenher dein Laptop/Tablet benutzen…

            So eine Argumentation zerpflückt dir der Ankläger problemlos

            • GüntherW sagt:

              Es gibt einige Spiele die im Fenstermodus nicht lauffähig sind, weil erstmal gar nicht die Option besteht oder wie DirectX Vollbild nicht unterstützt. Mir ist zwar lange keins mehr untergekommen, aber bei einigen Spielen musste man schon größere Anstrengungen machen um das Spiel überhaupt in den Fenstermodus zu bekommen.

              Die Argumentation ist vermutlich eh schon für den Arsch, weil man feststellen müsste von welchem Gerät was gemacht wurde und wie gesagt, aus dem Spiel kommt man immer raus. Das ist aber auf dem Level "Da bin ich nicht langefahren, weil das ja nicht mein Weg zur Arbeit ist". Kann man natürlich als Vortag bringen.

              Wobei ich auch nicht weiß welche Gegenargumentation da je nach Situation nicht dumm wäre.

              -"Ich habe das Spiel die ganze Zeit im Fullscreen-Mode gezockt"
              -Man kann doch aus dem Spiel auch raustappen und es beenden?
              -Natürlich geht das, dann stürzt es aber ab! Um die Zeit findet man da aber keine Lobby und muss wieder 30 Minuten warten
              Also habe ich 2h XY gezockt, dann das Spiel beendet um dann in 5 Minuten einen Vertrag abgeschlossen, weil??? und dann wieder 2h weitergezockt? Natürlich ist das möglich, aber ist das nicht total dumm? Really?

  6. Peter Vorstatt sagt:

    Betr. "Da die betreffende Person wissen wollte, was sie an dem Tag zur angegebenen Uhrzeit im Internet gemacht hat, wurden die Aktivitäten im Google-Verlauf abgerufen.":

    Verstehe ich nicht. Welche allfällige Partei hat in welcher allfälligen Google Verwaltungsoberfläche die Möglichkeit, die angesprochenen Aktivitäten nachzusehen bzw. zu verfolgen? Ging das ohne anwaltliche Vertretung?

    • Luzifer sagt:

      Ich denke der Abgemahnte selber wollte das wisen und hat nachgeschaut… was er den so getrieben hat zu dem Datum/Uhrzeit als der Vertrag angeblich abgeschlossen wurde… ist halt etwas krude formuliert.

    • Bolko sagt:

      Jeder kann sein eigenes Google-Konto einsehen.

      Auf Android:
      Play-Store öffnen,
      Oben rechts auf das Symbol tippen (Profilbild),
      Google-Konto verwalten,
      "Daten und Datenschutz",
      "Meine Aktivitäten"

      "Web- & App-Aktivitäten" (kann man ausschalten, ist aber normal eingeschaltet)
      "Zeitachse" (aus oder an)
      "Youtube-Verlauf" (aus oder an)

      Falls das aktiv war, dann kann man dort nachschauen, was man wann gemacht hat.
      Auf meinem Smartphone habe ich das alles ausgeschaltet.

      Die "Google-Maps-Zeitachse" rechts neben "Meine Aktivitäten" ist auch sehr problematisch, weil dort ein Real-World-Bewegungsprofil gespeichert ist (wann war ich wo wie lange).

      Falls man auf dem Desktop den Chrome-Browser benutzt und sich dort mit einem Google-Account angemeldet hat, dann wird ebenfalls alles gespeichert, was man wann macht.
      Deswegen sollte man besser den ungoogled Chromium benutzen oder den Firefox, wenn man so einen Verlauf unabhängig von der normalen Browser-Historie nicht haben möchte.

      Die Polizei kann das auch alles sehen, falls sie eine Anfrage bei Google stellt.

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