Brexit, .eu-Domains und der internationale Datenverkehr

Was passiert eigentlich, wenn Großbritannien die EU im März (oder ein paar Tage später) ohne Deal verlässt? Bezüglich EU-Domain-Inhaber aus Großbritannien und im Hinblick auf die Datenverarbeitung europäischer Daten durch britische Dienstleister sieht dies düster aus.


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Datenaustausch mit den Briten

Ich hatte das zwar die Tage bereits kurz gelesen, bin aber nochmals durch einen Tweet von OneTrack auf das Thema aufmerksam geworden. Dachte, es ist eine nette Sonntagslektüre für Blog-Leser/innen.

Der im Tweet verlinkte Artikel fasst die Warnungen der Wirtschaft vor einem ungeregelten Brexit zusammen und zitiert den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, der im Fall eines ungeregelten EU-Austritts der Briten mit zusätzlicher Bürokratie für deutsche Firmen rechnet. 'Insbesondere für Dienstleister drohen negative Auswirkungen im Bereich des Datenschutzes', so Wansleben gegenüber dem Handelsblatt. Großbritannien gilt dann als Drittland. Es entstehe "zusätzlicher Aufwand, sobald Unternehmen personenbezogene Daten auf die andere Seite des Kanals übermitteln". Hier sind Unternehmen in der Pflicht, zunächst zu identifizieren, welche Prozesse betroffen sind, um dann Anpassungen vorzunehmen.

Komplikationen für .eu-Domains

Ich hatte das Thema hier schon mal im Blog (siehe Brexit-Schatten: Keine EU-Domains mehr für Briten). Rund 300.000 Briten (Privatleute und Firmen) haben .eu-Domains registriert und betreiben darunter Webseiten. Die EU-Kommission wies im April 2018 darauf hin, dass die Inhaber ihre .eu-Domain nach dem Brexit verlieren könnten. Die EU-Kommission hat hier die entsprechende Information im Web veröffentlicht.

As of the withdrawal date, undertakings and organisations that are established in the United Kingdom but not in the EU, and natural persons who reside in the United Kingdom will no longer be eligible to register .eu domain names or, if they are .eu registrants, to renew .eu domain names registered before the withdrawal date.

Unternehmen und Organisationen mit Sitz im Vereinigten Königreich, aber nicht in der EU, sowie natürliche Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, sind ab dem Widerrufsdatum nicht mehr berechtigt, .eu-Domänennamen zu registrieren oder, wenn sie .eu-Registranten sind, vor dem Widerrufsdatum registrierte .eu-Domänennamen zu verlängern.

Damals wurde aber Entwarnung gegeben, weil alle von einem Brexit mit Abkommen ausgingen, in dem auch so was geregelt wird. Nun sind wir etwas älter und keinesfalls schlauer, was ein Brexit-Abkommen mit den Briten angeht. Es läuft also darauf hinaus, dass die Inhaber der .eu-Domains die Gefahr droht, diese zu verlieren. heise.de hat das Thema am 31.1.2019 in diesem Beitrag nochmals aufgegriffen und auf die drohenden Konsequenzen, die nun ganz real werden, hingewiesen.


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5 Antworten zu Brexit, .eu-Domains und der internationale Datenverkehr

  1. Roland Moser sagt:

    In der Schweiz sieht es so aus:
    Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz dürfen keine .eu Domains registrieren.
    Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der EU dürfen .ch Domains registrieren.
    Das ist so, weil unsere Politiker wohlverzogene Berufs-Weicheier sind und das Bundeshaus das Bundes-Irrenhaus ist.

    Ich hoffe die Briten gehen da nach dem Grundsatz "Recht und Gegenrecht" vor.

  2. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Wenn ich mich richtig entsinne, liefen Petitionen an den deutschen Bundestag über britische Server… Das hat mich vor ein paar Jahren mal irritiert. Aber inzwischen scheint dies nicht mehr so zu sein. Da wird sich doch nicht jemand was gedacht haben…?

    • Steter Tropfen sagt:

      Gedacht ja, aber nicht gleich an einen Brexit.
      Ich weiß noch, dass ich damals in größerem Verteiler auf so eine neuartige Online-Petition hingewiesen hatte und es für einiges Misstrauen gesorgt hatte, dass es über eine Adresse in …war es etwa was mit Cambridge???… ging. (Es gab auch damals schon reichlich Placebo-Seiten, wo man brav seine persönlichen Daten eintragen soll, damit man auf ein großtuerisch aufgemachtes „Dafür" klicken darf und bestenfalls nie wieder von der Sache hört.)

      Man sollte ja auch erwarten können, dass eine tatsächliche Initiative des deutschen Bundestags heimische Technik nutzt und das nicht in die weite Welt auslagern muss.

  3. 1ST1 sagt:

    Was ist eigentlich mit EU-Firmen, dazu gehören auch diverse IT-Kleinstunternehmen, die Zwecks Steuerspar-Modellen, eine dieser britischen Limited-Rechtsformen gewählt haben? Oder Pan-europäische Dienstleister, die wie Computacenter ihren Hauptsitz in GB haben?

    • Günter Born sagt:

      Geht zwar über den Scope des Blogs hinaus – aber diese Frage kann ich beantworten – ist mir die Tage unter die Augen gekommen: Beim Brexit müssen die englischen Limiteds in Deutschland in eine GmbH umgewandelt werden. Andernfalls droht den Eigentümern, dass sie wie eine OHG oder GbR voll haften. Die IHK-München hat hier einige Informationen zusammen getragen.

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