Urteil: Ankauf der Luca-App durch Mecklenburg-Vorpommern unwirksam

ParagraphDer Ankauf der sogenannten Luca-App durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock in einem Urteil entschieden. Mit dem Ankauf der Luca-App hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Der Ankauf wurde für unwirksam erklärt, ein Antrag des Landes, den Vertrag dennoch fortzuführen, wurde abgewiesen.


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Es ist etwas verwirrend, was da juristisch entschieden wurde. Zum 1.9. 2021 gab es ein Urteil des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Rostock (OLG), dass die Direktvergabe an Luca rechtmäßig war (Beschl. v. 11.08.2021, Az. 17 Verg 2/21). Das Bundesland hatte während der Pandemie die Luca-App ohne Ausschreibung zwecks Kontaktnachverfolgung bestellt, was zulässig war.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Das klagende Unternehmen Firma Cube Software- und Hotel-Projektierungs GmbH aus Österreich wurde als nicht konkurrenzfähig eingestuft – wie man hier nachlesen kann. Hintergrund war wohl, dass diese Firma kein Produkt anbieten konnte, was die Vorgaben der Landesregierung entsprach.

Kauf der Luca-App aber unwirksam

Der Nordeutsche Rundfunk (NDR) berichtet in diesem aktuellen Artikel von einem neuen Urteil des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Rostock (OLG). Der Senat hat nun entschieden, dass der Ankauf der Luca-App durch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unwirksam sei. Grund: die Regierung habe gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Argumentation des Vergabesenats: Auch wenn der Auftrag wegen des Zeitdrucks während der Corona-Pandemie nicht europaweit ausgeschrieben werden hätte müssen, sei es zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen. Geklagt hatte der Hersteller Vida. Das Angebot des Herstellers der Vida-App – der Vidavelopment GmbH aus Niedersachsen – hätte geprüft werden müssen. Die Vida-App biete durchaus Leistungen, welche die Landesregierung als Vergabekriterien genannt habe, so das Gericht.

Das Unternehmen aus Niedersachsen hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Land den Auftrag im März 2021 direkt ohne vorherige öffentliche Ausschreibung an den Luca-App-Betreiber vergeben hatte. Der NDR hatte hier berichtet, dass Mecklenburg-Vorpommern eine Landeslizenz für die Luca-App für knapp 440.000 Euro erworben habe.

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Eine Antwort zu Urteil: Ankauf der Luca-App durch Mecklenburg-Vorpommern unwirksam

  1. MK sagt:

    Und was heißt das jetzt? Ankauf war unwirksam, Smudo gibt das Geld zurück? Oder eher doch Ankauf war illegal ist aber nicht mehr zu ändern. Smudo behält das Geld, der Konkurrent bekommt zusätzlich eine Entschädigung aus unseren Steuergeldern?

    Und die versntwortlichen Politiker werden wegen Untreue verurteilt und müssen der Schaden aus ihrem Privatvermögen ausgleichen? Ach ne, sowas gibt es hier ja nicht…

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