EU-Gericht bestätigt Milliarden-Strafe gegen Google wegen Android-Beschränkungen

[English]Der Gerichtshof der europäischen Union hat am Mittwoch, den 14. September 2022, eine Entscheidung bezüglich des von der EU-Kommission verhängten Bußgelds gegen Google bzw. die Mutter Alphabet gefällt. Das Gericht bestätigt in der Rechtssache T-604/18 weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den Herstellern von Android-Mobilgeräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken.


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Verschiedene Beschwerden, die wegen bestimmter Geschäftspraktiken von Google im Bereich des mobilen Internets an die Kommission gerichtet wurden, veranlassten die EU-Kommission, am 15. April 2015 gegen Google ein Verfahren betreffend Android zu eröffnen. Die EU-Kommission hatte dann mit dem Beschluss vom 18. Juli 2018 entschieden, dass Google seine beherrschende Stellung bei allgemeinen Suchdiensten ausgenutzt und gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem es:

  • von Herstellern die Vorinstallation der Google-Such-App und der Browser-App (Chrome) als Voraussetzung für die Lizenzierung des App-Stores von Google (Play Store) verlangte und
  • Hersteller, die Google-Apps vorinstallieren wollten, daran hinderten, auch nur ein einziges intelligentes mobiles Gerät zu verkaufen, das mit alternativen Android-Versionen lief, die nicht von Google genehmigt waren.
  • Weiterhin gab es Beschränkungen in den "Vereinbarungen über die Teilung von Einnahmen", wonach Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen an die betreffenden Hersteller von Mobilgeräten und Betreiber von Mobilfunknetzen weiterleitete, wenn diese sich verpflichteten, auf einem im Voraus festgelegten Sortiment von Geräten keinen konkurrierenden allgemeinen Suchdienst vorzuinstallieren.

Von der EU-Kommission war Google damals mit einer Geldstrafe von fast 4,343 Mrd. Euro belegt worden, weil es den Wettbewerb durch die obigen Klauseln und die Dominanz von Android unterdrückt habe. Es handelt es sich um die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße. Google hatte gegen dieses Bußgeld vor dem EU-Gericht geklagt.

Der Gerichtshof der europäischen Union hat am heutig Mittwoch, den 14. September 2022, in seiner Entscheidung in der Rechtssache T-604/18 der EU-Kommission weitgehend Recht gegeben und die Strafe bestätigt. Sprich, das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Google den Herstellern von Android-Geräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die eigene marktbeherrschende Stellung zu stärken. In einer Pressemitteilung heißt es:

Um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen, hält das Gericht es jedoch im Anschluss an Erwägungen, die in einigen Punkten von denen der Kommission abweichen, für angebracht, gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 4,125 Mrd. Euro zu verhängen

Die von Google erhobene Klage wird vom Gericht im Wesentlichen abgewiesen. Es erklärt den Beschluss der Kommission nur insofern für nichtig, als darin festgestellt wird, dass die oben angesprochenen sortimentbezogenen Vereinbarungen über die Teilung von Einnahmen als solche einen Missbrauch darstellen.

Insgesamt ist Google in der EU aber gut bei "Zahlemann & Söhne" vertreten. Denn mit dem Urteil summieren sich die Strafen in drei Kartellverfahren, die die Europäische Kommission zwischen 2017 und 2019 gegen Google verhängt hat, auf inzwischen mehr als 8 Milliarden US-Dollar.

Die Details des Urteils T-604/18 lassen sich hier nachlesen. Das Unternehmen hatte seine Bedingungen nach dem Urteil der EU-Kommission bereits so geändert, dass sie mit EU-Wettbewerbsrecht konform sind. Google bzw. die Mutter Alphabet kann nun noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen (schreibt Spiegel Online hier). Vor dem EuGH und vor dem EU-Gericht sind weitere Klagen Googles gegen Entscheidungen der EU-Kommission anhängig. Bleibt spannend, wie es weiter geht.

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9 Antworten zu EU-Gericht bestätigt Milliarden-Strafe gegen Google wegen Android-Beschränkungen

  1. Tom sagt:

    Umsatz von GOOGLE in 2021: $256.700.000.000
    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/541785/umfrage/umsatz-von-google-weltweit/#:~:text=Im%20Jahr%202021%20belief%20sich,von%20Google%20finden%20Sie%20hier.

    bestätigte Strafe gegen GOOGLE: $4.125.000.000
    = 1,6 Prozent vom Jahresumsatz in 2021

    …finde den Fehler…

    • Chris sagt:

      Von Umsatz kann man sich nichts kaufen, fragt mal bei Uniper nach. Die können sich mit ihren Millionen Umsatz aktuell nichtmal ein Brötchen beim Bäcker kaufen.

      Wenn man ein Wert vergleichen will dann sollte man den Gewinn als Kennzahl heranziehen um die Strafe einzuordnen.

  2. Grüner Daumen sagt:

    Und wo bleibt die Strafe gegen Apple und Microsoft? Wieder so ein lächerliches Urteil ohne nachvollziehbare Begründung.

    • Günter Born sagt:

      Sollte es ein Troll-Kommentar zum Provozieren sein? Das Ganze ist von der EU begründet und jetzt vom EU-Gericht bestätigt worden. Das Wesen eines solchen Verfahrens ist es, dass es um einen konkreten Sachverhalt – hier auf Grund von Wettbewerbsbeschwerden gegen Google – geht. Und nur mal so: Für mich sind die Sachverhalte und die Begründungen sehr nachvollziehbar (Google hat da andere Anbieter wettbewerbsrechtlich ziemlich geknebelt).

      PS: Auch gegen Apple und Microsoft laufen m.W. Wettbewerbsverfahren.

      • Grüner Daumen sagt:

        Getrolle ist der Artikel und dein Kommentar. Sollen die Hersteller ihr eigenes Betriebssystem machen oder ein anderes nehmen. Niemand wird zu etwas gezwungen. Googles OS und damit Googles Bedingungen. Die Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. Für andere Firmen gelten die Regeln nicht.

  3. Blupp sagt:

    Schöner Artikel der zeigt, dass sich das Recht seit damals (Netscape ./. Microsoft) ein Stück weiterentwickelt hat. Wie damals, geht es auch hier um das Recht eine Software für ein Fremdprodukt zu fairen Bedingungen entwickeln und veröffentlichen zu können. Man kann bzw. darf unter bestimmten Gesichtspunkten mit dem eigenen Produkt gerade nicht machen was man will, ganz bestimmt dann nicht wenn man den Wettbewerb unangemessen behindert.

  4. voko sagt:

    " Google bzw. die Mutter Alphabet kann nun noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen (schreibt Spiegel Online hier). Vor dem EuGH und vor dem EU-Gericht sind weitere Klagen Googles gegen Entscheidungen der EU-Kommission anhängig. Bleibt spannend, wie es weiter geht." – mal schauen, wie es enden wird….?

    • Luzifer sagt:

      na wie immer … die kriegen ein Dududu und ne Geldstrafe die für den Normalbürger irrsinnig hoch erscheint, ffür den Konzern aber aus der Portokasse beglichen wird und dann zurück zu bussiness as usual …

      Ist doch nix Neues unter der Sonne.
      Ich würde zu gerne den Tag erleben wo so ein Konzern mal richtig die Quittung bekommt, aber eher friert die Hölle zu.

      Ich hab nur ned gern nen kalten Arsch ;-P
      Luzifer

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