Änderungen am Microsoft Servicevertrag ab 30. September 2023

Paragraph[English]Bereits zum 5. August 2023 ist mir von Microsoft eine E-Mail zugegangen, in der ich über Änderungen am Servicevertrag informiert wurde. Es heißt, dass der Servicevertag "jetzt übersichtlicher" gestaltet wurde. Wer sich die Details anschaut, bekommt mit, dass dort eine neue Kategorie KI-Dienste mit aufgenommen wurde.


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Der Microsoft-Servicevertrag ist ein Vertrag zwischen Endanwendern und Microsoft (oder einem verbundenen Unternehmen), in dem die Nutzung für Heimanwender-Onlineprodukte und -dienste von Microsoft geregelt wird. Dort finden sich auch die Passagen, die Microsoft ermöglichen, Konten wegen (ggf. vermeintlicher) Verstöße gegen die Unternehmensvorgaben zu schließen (hatte ich beispielsweise im Beitrag Tretmine Microsoft Konto: Willkürliche Sperre bei Online-Funktionen angesprochen). In der Mail von Microsoft heißt es:

Änderungen am Microsoft Servicevertrag

Sie erhalten diese E-Mail aufgrund von Änderungen am Microsoft-Servicevertrag, der für von Ihnen genutzte Microsoft-Produkte oder -Dienste gilt. Mithilfe dieser Änderungen möchten wir unsere Bestimmungen klarer gestalten, damit Sie immer den Überblick behalten. Außerdem decken die Bestimmungen jetzt neue Produkte, Dienste und Features von Microsoft ab.

Der Microsoft-Servicevertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Microsoft (oder einem verbundenen Unternehmen), in dem die Nutzung für Heimanwender-Onlineprodukte und -dienste von Microsoft erläutert wird.

Hier finden Sie den vollständigen Microsoft‑Servicevertrag. Außerdem erfahren Sie auf unserer Seite mit häufig gestellten Fragen mehr zu diesen Änderungen und erhalten einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Die Änderungen am Microsoft-Servicevertrag treten am 30. September 2023 in Kraft. Die Nutzung unserer Produkte und Dienste ab dem 30. September 2023 erachten wir als Zustimmung Ihrerseits zu den aktualisierten Bestimmungen des Microsoft-Servicevertrags.

Wenn Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, können Sie die Produkte und Dienste nicht mehr nutzen und sollten Ihr Microsoft‑Konto schließen, bevor die Bestimmungen in Kraft treten. Wenn es sich bei Ihnen um ein Elternteil oder einen sonstigen Erziehungsberechtigten handelt, sind Sie für die Nutzung von Microsoft‑Produkten und ‑Diensten (einschließlich Käufen) durch Ihre Kinder oder Teenager verantwortlich.

1ST1 hatte in diesem Kommentar ebenfalls auf die obige Ankündigung verwiesen. Die Seite mit der FAQ gibt nicht all zu viel her, außer, dass man erfährt, dass die Nutzung der Microsoft-Produkte ab dem 30. September 2023 als Zustimmung gilt. Wer wissen will, auf was er sich bei Microsoft einlässt, muss sich durch den Microsoft-Servicevertrag kämpfen – sehr, sehr lang, und sehr klein gedruckt (Microsoft hat den deutschen Begriff "das Kleingedruckte" hat sehr wörtlich genommen). Neu ist meiner Ansicht nach der komplette Abschnitt zu KI-Diensten, der folgende Klauseln enthält.

  • q. KI-Dienste. „KI-Dienste" sind Dienste, die ein System mit künstlicher Intelligenz („KI") umfassen, nutzen, von diesem betrieben werden oder ein solches sind und von Microsoft entsprechend gekennzeichnet oder beschrieben werden.
    • 1. Zurückentwickeln (Reverse Engineering). Sie dürfen die KI-Dienste nicht nutzen, um zugrunde liegende Komponenten der Modelle, Algorithmen und Systeme zu erkunden. Beispielsweise dürfen Sie nicht versuchen, die Gewichtungen von Modellen zu ermitteln und zu entfernen.
    • 2. Extrahieren von Daten. Sofern nicht ausdrücklich gestattet, dürfen Sie keine Web-Scraping-, Web-Harvesting- oder Web-Datenextraktionsmethoden verwenden, um Daten aus den KI-Diensten zu extrahieren.
    • 3. Beschränkungen der Nutzung von Daten aus den KI-Diensten. Sie dürfen die KI-Dienste oder Daten aus den KI-Diensten nicht verwenden, um andere KI-Dienste zu erstellen, zu trainieren oder (direkt oder indirekt) zu verbessern.
    • 4. Nutzung Ihrer Inhalte. Im Rahmen der Bereitstellung der KI-Dienste verarbeitet und speichert Microsoft Ihre Eingaben in den Dienst sowie Ihre Ausgaben aus dem Dienst, um missbräuchliche oder schädliche Nutzungen oder Ausgaben des Dienstes zu überwachen und zu verhindern.
    • 5. Ansprüche Dritter. Sie sind allein dafür verantwortlich, auf etwaige Ansprüche Dritter bezüglich Ihrer Nutzung der KI-Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu reagieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsverletzungen oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit der Inhaltsausgabe während Ihrer Nutzung der KI-Dienste).

Man sollte sich wirklich mal das Kleingedruckte von Microsoft durchlesen, um zu wissen, auf was man sich bei der Nutzung der Dienste einlässt.


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22 Antworten zu Änderungen am Microsoft Servicevertrag ab 30. September 2023

  1. Christian Krause sagt:

    "Zurückentwickeln (Reverse Engineering). Sie dürfen die KI-Dienste nicht nutzen, um zugrunde liegende Komponenten der Modelle, Algorithmen und Systeme zu erkunden."
    und ich sehe es als meine bürgerliche Pflicht an, das zu versuchen. schade, Microsoft.

  2. Luzifer sagt:

    Ok Microsoft verbietet also Daten zu extrahieren… Daten die sie vorher ungefragt "geklaut" haben und sich faktisch um den Urheberschutz nicht gekümmert haben, dies aber jetzt selbst einfordern. F**k dich Microsoft!
    Wer sich selbt nicht an Spielregeln hält braucht auch nicht darauf hoffen das andere das tun!

    ********************************
    muss sich durch den Microsoft-Servicevertrag kämpfen – sehr, sehr lang, und sehr klein gedruckt (Microsoft hat den deutschen Begriff "das Kleingedruckte" hat sehr wörtlich genommen). Neu ist meiner Ansicht nach der komplette Abschnitt zu KI-Diensten, der folgende Klauseln enthält.
    *********************************
    Ausgedruckt 41 DinA4 Seiten, das ist weder lang noch sind die Seiten besonders kleingedruckt…
    da hab ich schon anderes gesehen jenseits von 100 Seiten und in der Kredit und Geldwirtschaft auch weitaus nicht so verständlich wie bei Microsoft!

    Ich lese grundsätzlich das Kleinegdruckte bevor ich etwas unterschreibe/nutze!
    Also der Service Vertrag von Microsoft ist da geradezu vorbildlich.

    • Wil Ballerstedt sagt:

      "Ausgedruckt 41 DinA4 Seiten …" und verstehen, wären mein Tod. Egal wie vorbildlich hier Microsoft vorgeht, für Normalos wird das zu viel sein.

      • Jens sagt:

        Noch dazu wo sie vorher behaupten, dass der Vertrag dahingehend nur geändert wurde, dass er übersichtlicher und leichter zu verstehen wäre.

        Es wäre mal interessant, ob dies (in Verbindung mit der Tatsache, dass ja mit dem KI-Abschnitt eine sehr wesentliche inhaltliche Änderung erfolgt) unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten abmahnfähig wäre, z.B. durch die Verbraucherzentrale.

  3. Chris sagt:

    Man kann das ja sehen wie man will, für mich sind das am Ende alles einseitiges Vertragsänderungen nach dem Motto friss oder stirb. Als (Firmen)Kunde bleibt einem ja nichts anderes als die Bedingungen kurzfristig zu akzeptieren. Niemand stellt in so kurzer Zeit seine Systeme um, um solchen Vertragsänderungen zu entgehen.

    Eine Zustimmung sollte auf 1 Jahr gestreckt sein damit ein Kunde auch wirklich eine freie Wahl hat bzw. sich um eine Alternative kümmern kann. Bis dahin gelten die alten Bedingungen.

    • Fritz sagt:

      Das Problem haben alle, die standardisierte Dienstleistungen anbieten, egal ob es jetzt Telekommunikationsanbieter oder z.B. Banken sind.

      Gerade letztere haben in den Nullzinzjahren vorgemacht, wie man solche Änderungen der Vertragsbedingungen umsetzt und dem "Bodensatz" der nicht zustimmenden dann z.B. das Konto kündigt.

      Egal wie lang Du die Frist machst, es wird IMMER jemanden geben, der keine Zeit hatte sich um Alternativen zu kümmern und mehr Zeit braucht. 3 Monate sind BGB-fest und vermutlich für >90% der Kunden ausreichend.

      Großkunden, deren Verlust schmerzlich wäre (bei Microsoft z.B. das Bildungsministerium oder andere Regierungsbehörden) können sowieso auf Augenhöhe andere Konditionen aushandeln.

    • Christian Krause sagt:

      das habe ich mich übrigens schon häufiger gefragt: wenn ich ein Firmennotebook bekomme mit dem Hinweis, dass es sich um mein Arbeitsmittel handelt, bin ich dann überhaupt berechtigt im Rahmen meines Arbeitsvertrages einen Vertrag mit Microsoft einzugehen?
      was ist, wenn ich mit einzelnen Punkten nicht einverstanden bin?

      • Bernd Bachmann sagt:

        Es handelt sich ja anscheinend um einen Vertrag für Heimanwender, der für Firmengeräte wohl keine Anwendung finden dürfte.

        Abgesehen davon: Ich musste für meinen Firmen-Laptop noch nie irgendwelche Microsoft-Bedingungen zur Kenntnis nehmen, akzeptieren oder unterschreiben. Das heisst, Deine Fragen stellen sich mir gar nicht. Sieht das bei Dir anders aus?

        • Christian Krause sagt:

          definitiv
          erste Einrichtung Windows (oobe) und Teams musste ich abnicken, obwohl ich einen ms account vom Unternehmen gestellt bekommen habe.
          da sind einem die Hände gebunden.
          da hat bei dir ggf. der Admin einfach schon auf OK geklickt.
          entsprechend "Rechtssicher" sehe ich auch die rechtliche Verbindlichkeit.

          • Bernd Bachmann sagt:

            Ah, ok. Ich bin in einem grossen Laden mit > 50'000 Rechnern. Da wird das wohl komplett alles zentral gemanaged. Ich weiss nicht einmal, ob ich überhaupt einen MS-Account habe, und falls ja, wie der heisst… Ist auch gut so :-)

  4. Daniel sagt:

    Wenn Microsoft so besorgt um seine KI-Dienste ist sollte es nicht jeden damit zwangsbeglücken. Wer es haben will soll es kostenpflichtig herunterladen.

  5. Max sagt:

    Moin,

    etwas OT aber mal am Rande, ich habe einen Sohn der in die Grundschule geht und wenn ich da sehe bzw. höhre weswegen Eltern mit Anzeige, Anwalt etc.pp drohen kann ich gut verstehen das sich M$ bis ins kleinste absichert, kein Aufreger ganz normaler Alltag und nicht anders als bei anderen Firmen.
    Nein ich bin kein M$ Fanboy sondern seit 1992 in der *nix Welt zuhaus, wenngleich mich mein Arbeitsalltag hauptsächlich mit Redmond Produkten beglückt..

  6. mw sagt:

    Sorry, aber das geht mir am A… vorbei. Ich habe noch nie einen Vertrag mit Microsoft recvhtswirksam abgeschlossen und werde das auch nicht tun.

    My religion does not allow me to use that crap!

  7. Helmut sagt:

    Solche E-Mails von M$ diesbezüglich landen bei uns seit Jahren im Spam-Ordner und Tschüss.
    Wir nutzen Windows 10 nur noch selten, vielleicht an 2-3 Tagen im Monat wenn es hoch kommt und das unter einer Stunde.

  8. red++ sagt:

    Der Vertrag juckt mich irgendwie keinen Meter, ich werde das abnicken wie die Verträge vorher auch.
    Habe ja auch keine andere Wahl, wenn ich Windows und Microsoft Office Nutzen muss, ansonsten nutze ich halt privat Linux jeden Tag umso lieber, da kann mir die KI und Microsoft den Buckel runter oder Rauf rutschen mit seinem Windows 11, wenn überhaupt lümmelt das dann in einer VM.

  9. Paul sagt:

    Moin,

    diese E-Mail ging jetzt auch schon an einen User, der uns das Ganze zur Info weitergeleitet hat. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass mir alle User in unserem Tenant (zugegeben sind es nur 150, aber das ganze lässt sich in anderen Tenants ja hochskalieren) diese Info weiterleiten, gehe ich in diesem Spam unter.
    Ja, ich könnte eine Rundmail an alle schreiben, dass uns diese Nachricht in der IT bekannt ist und alle die Info in Kenntnis nehmen können und fertig (ggf. auch erklären, was es damit auf sich hat ;)), aber gibt es auch eine Methode, diese Art von Informationen nur den Tenant Administratoren zukommen zu lassen?
    Ich habe zumindest keine auf die Schnelle gefunden…

    Danke und VG
    Paul

  10. tosh sagt:

    Die KI-Nutzung und die damit verbundene "Datenfreigabe" an MS ist das eine.
    Viel schwerwiegender finde ich allerdings den Punkt 2 (Ihre Inhalte).
    In 2a geht es um Rechte beim Versand von Inhalten über MS Dienste an Dritte. Auch hier gibt man letztlich alle Rechte ab.
    Und jetzt kommen wird zu Punkt 2b. Das liest sich für mich so, als ob MS letztlich uneingeschränkte Rechte an unseren Inhalten auf unseren Rechnern erhalten soll. "… um die Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern, gewähren Sie Microsoft eine weltweite und gebührenfreie Lizenz für geistiges Eigentum zur Verwendung Ihrer Inhalte."
    Ich verstehe diesen 2.Teil so, dass MS auch ohne die Nutzung von Verteilerdiensten theoretisch auf sämtliche Inhalte Deines Rechners zugreifen kann und damit machen kann, was sie wollen …
    Wie seht Ihr das?

    • holgerhensen sagt:

      Aktuell kursieren vermehrt ähnliche Befürchtungen wie die von tosh durch die Sozialen Medien. Mich würde auch eure Einschätzung interessieren.

      • Mike sagt:

        Hallo Holger, die geänderten Bedingungen beziehen sich, nachdem was ich unter https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/upcoming.aspx#serviceslist an Diensten entdecken konnte, nur jene welche eine "Online-Verbindung" verwenden werden bzw. müssen zB Microsoft Mixer als Streaming Dienst. Lokale Dienste / Benutzerkonten etc. sind nicht davon betroffen, soweit ist das lese.

        • name sagt:

          Kann man den Windows 11 überhaupt noch offline verwenden?

        • jaw sagt:

          @Mike
          du hast zwei/drei wichtige Apps übersehen:

          ."Store"
          ."Windows Store"
          ."Microsoft Defender für Privatanwender*innen"

          zum "Defender":
          was bedeutet "privat"? home version, pro version?

          Da Defender "berechtigtes Interesse" an jeder Datei haben kann und eigentlich auch sollte, als Antivirensoftware,
          ist das Zugriff im vollen Umfang.

          Inwiefern dies auch enterprise/edu/Domänen verwaltete Installationen betrifft ist unklar.

  11. Thomas F. sagt:

    Leider wird dieses Thema zur Werbung für Linux missbraucht, indem behauptet wird, MS nehme sich jetzt das Recht heraus, die lokalen Windows-PC zu scannen und beliebige Daten zu sichten und man könne das nur verhindern, indem man Windows deinstalliert. Das stimmt natürlich nicht, aber ich habe mittlerweile zahlreiche Clips auf YouTube dazu gesehen, die genau das aussagen.

    Dabei macht dieser Passus doch recht deutlich, was betroffen ist:
    "Der Microsoft-Servicevertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Microsoft (oder einem verbundenen Unternehmen), in dem die Nutzung für Heimanwender-Onlineprodukte und -dienste von Microsoft erläutert wird."
    HEIMANWENDER und gleichzeitig ONLINE, sonst nix.

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