Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm verklagt Innenministerium auf 5.000 Euro Schadensersatz

ParagraphDer ehemalige BSI-Präsident Arne Schönbohm hat neben einer Schadensersatzforderung gegen das ZDF auch seinen Dienstherrn, das Bundesinnenministerium verklagt. Dazu wurde eine Klage auf 5.000 Euro Schadensersatz gegen das Bundesministerium des Innern (BMI) beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wie dieses auf Anfrage von heise bestätigte. Inzwischen werden auch mutmaßlich unschöne Vorgänge im Innenministerium bekannt.


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Gestern hatte im Beitrag Ex-BSI-Präsident fordert vom ZDF 100.000 Euro Schmerzenzgeld von einer Forderung des Ex-BSI-Präsidenten Arne Schönbohm gegen das zweite Deutsche Fernsehen berichtet. Ausgangspunkt ist eine ZDF-Satiresendung, in der der damalige BSI-Präsident als "Cyberclown" mit Nähe zu russischen Geheimdiensten dargestellt wurde. Die Entwicklung in dieser Angelegenheit lässt sich in den am Artikelende verlinkten Beiträgen nachlesen.

In Folge wurden dem BSI-Präsidenten die Dienstgeschäfte wegen "fehlendem Vertrauen" durch die Bundesinnenministerin Nancy Faser untersagt und der Mann später auf einen neuen Posten versetzt. Das Versagen des Vertrauens durch die Innenministerin ist ein Kniff, um Versetzungen auf dienstrechtliche Art durchführen zu können, obwohl es keine nachweisbaren und relevanten Verfehlungen gibt. Das ZDF hat die oben erwähnte Schmerzensgeldforderung als Gegenstandslos zurückgewiesen. Ob es zu einer Klage kommt, ist mir aktuell unbekannt.

Klage gegen den Dienstherrn BMI

Die im Nachgang für externe Beobachter doch etwas burschikose Vorgehensweise der Bundesinnenministerin Nancy Faser gegen ihren Spitzenbeamten im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verursachte im Herbst 2022 doch ein gewaltiges "Knirschen", weil die Ministerin des BSI-Präsidenten kein dienstrechtliche relevantes Fehlverhalten nachweisen konnte. Ein von Herrn Schönbohm zur Klärung der Vorwürfe gefordertes Disziplinarverfahren gab es nicht.


(Quelle: YouTube)

Mein letzter Stand in Sachen juristische Auseinandersetzung mit dem BMI war, dass der Ex-BSI-Präsident Klage vor einem Gericht in Bonn gegen seine Freistellung eingereicht hatte (siehe BSI-Präsident Schönbohm klagt vor Gericht gegen Freistellung). Der Eilantrag vor Gericht gegen die Freistellung ist aber wohl ergebnislos verlaufen, da Herr Schönbohm von seinem Posten als BSI-Präsident abgelöst wurde. Inzwischen wurde er zum 1.1.2023, bei gleichen Dienstbezügen, als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und zudem Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes berufen wurde.

Im Umfeld der der Ablösung und der obigen Klage gegen die Freistellung kam heraus, dass die Vorwürfe des Bundesinnenministeriums gegen Herrn Schönbohm haltlos gewesen seien. Im Blog-Beitrag Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm – Vorwürfe für "Rauswurf" waren unbegründet hatte ich erwähnt, dass die sechsmonatigen behördeninternen Voruntersuchungen keine Anhaltspunkte gebracht haben, die die Einleitung eines Disziplinarverfahren gegen den Ex-BSI-Präsidenten rechtfertigen würden.

Nun geht die Causa Schönbohm aber noch jedoch weiter. Neben der oben erwähnten Schmerzensgeldforderung hat der Mann wohl konkret Klage gegen seinen Dienstherrn, das Bundesinnenministerium eingereicht. Bild (Paywall) berichtete, dass die Klage bereits am 30. August 2023 vor Gericht eingereicht wurde. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte diesbezügliche Anfragen von Golem und heise.

Im Beitrag von Golem heißt es, dass sich die Klage unter dem Aktenzeichen 15 K 4797/23 gegen das Bundesinnenministerium und nicht gegen Nancy Faser als Innenministerin richte. Die Gerichtssprecherin bestätigte den anfragenden Redaktionen, dass der Ex-BSI-Präsident Schönbohm "einen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 Euro gegen seinen Dienstherrn wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht geltend" mache.


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Golem zitiert den Anwalt von Herrn Schönbohm mit der Aussage "Das BMI behandelte den Kläger so, als sei er niemals Präsident des BSI gewesen und geräuschlos von seinem Dienstposten verschwunden". Der Rechtsanwalt wertet ein solches Verhalten "in der Gesamtwürdigung als Mobbing durch das BMI und besonders die Ministerin". Wieso im Prozess gerade einmal 5.000 Euro Schadensersatz gefordert wurden, ist mir persönlich unklar – Arne Schönbohm wurde ja bei gleichen Dienstbezügen versetzt. heise schreibt hier, dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch interne Akten des BMI zur Prüfung der Vorgänge und Entscheidungen des Dienstherrn herangezogen werden können. Diesbezüglich zeichnet Golem in diesem Artikel die internen Vorgänge im Innenministerium zur Abberufung des BSI-Präsidenten noch detaillierter nach.

Druck aus dem Innenministerium?

Ergänzung: Es ist in den Beiträgen von Golem und heise bereits angeklungen – Fokus Online hat es in diesem Artikel präzisiert. Dort schreibt man, dass die Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD, aktuell im Hessen-Wahlkampf) das Umfeld von Herrn Schönbohm abhören ließ, um eventuelle Verstrickungen nach Russland aufzudecken. In Fragmenten war das ja bereits Ende 2022 bekannt (Neues zum BSI-Fall Arne Schönbohm, Böhmermann-Bericht stört).

Recherchen des Fokus, die sich auf Aktenvermerke das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beziehen, soll die SPD-Politikerin den BfV instrumentalisiert haben, um Material gegen den geschassten BSI-Präsidenten zu erhalten. An den Vorwürfen der Nähe Schönbohms zu russischen Geheimdiensten war aber wohl nichts dran. Der Fokus schreibt, dass der Innenministerin im Herbst 2022 Kragen platzte und sie in auffällig gereiztem Ton belastende Fakten über den geschassten BSI-Chef forderte.

Fokus zitiert, dass der Chef der Zentralabteilung im Bundesinnenministerium, Martin von Simson, in seinen Unterlagen nichts dergleichen finden konnte. Der Vorgang wurde wohl ebenfalls in einer Aktennotiz festgehalten. Diese ganzen Vorgänge dürften jetzt durch die Klage ans Licht der Öffentlichkeit kommen, weil die internen Akten bei Gericht angefordert werden können. Die Causa Arne Schönbohm bleibt also weiterhin spannend.

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5 Antworten zu Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm verklagt Innenministerium auf 5.000 Euro Schadensersatz

  1. Erdinger sagt:

    Ich glaube, dass hier die eigentliche Schadensersatzsumme eher symbolischen Charakter hat und deshalb vergleichweise gering angesetzt wurde.

  2. Andy sagt:

    Symbolisch vielleicht, aber wohl vor allem überhaupt eine glaubwürdige Summe, um das Verfahren führen zu können.
    Dann die Akten prüfen und nach Aktenlage zielgerichtet neu und ernsthaft klagen.
    Würde ich zumindest denken.

    Ich habe nie viel von Schönbohms Fachqualifikation im Bereich IT-Sicherheit gehalten, aber mit Verwaltungsblick betrachtet, hatte er seine Qualitäten. Bei dem ganzen Theater schien er der einzige Erwachsene gewesen zu sein.
    Nur meine Meinung.

    • lolliolli sagt:

      für Fachqualifikation gibt es die Fachabteilungen mit deren Abteilungsleitern. In seiner Position sind andere Qualitäten gefragt.

      • Andy sagt:

        Falls das falsch rüberkam: Bin da ganz Deiner Meinung.
        Es gab viel Diskussionen zu seinen fachspezifischen Fähigkeiten und diese Diskussionen waren dominant. Und auch ich fand die .. naja..
        Als Chef einer Behörde sehe ich aber auch quasi keine ernsthafte Angriffsfläche bei seiner Leistung. Die schien mir Premium gewesen zu sein.
        Wird entsprechend sehr spannend, was da bei den Klagen rumkommt.

  3. Pau1 sagt:

    könnten die 5000 evtl. darin begründet sein, das bei einem Arbeitsrecht Process jeder nur seine eigenen Kosten zutragen hat, egal wie er ausgeht? (wessen Lobby das wohl geschrieben hat…)
    Die Kosten für Anwälte etc. sind bei 5000 natürlich geringer.
    Möglicherweise folgt an Hand des Ergebnisses ein weiterer Process?
    aber das ist Beamtenrecht. IANAL

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