Heute mal wieder eine Bestandsaufnahme bezüglich der 1N Telecom GmbH, die mit "windigen Methoden" versucht, Schadensersatz von vermeintlichen Kunden einzutreiben. Bereits im Mai 2025 ist mir die Information untergekommen, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Ermittlungen gegen den Geschäftsführer des Unternehmens eingestellt hat. Kurzer Abriss, was das bedeuten kann.
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Worum geht es bei der 1N Telecom GmbH?
Die 1N Telecom GmbH ist auf dem Papier ein Anbieter von Telefon- und Telekommunikationsanschlüssen. Aber seit Jahren versucht das Unternehmen "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Bei manchen Opfern wurde ein Vertragswechsel unter Vorspiegelung bestimmter Tatsachen von der Deutsche Telekom hin zur 1N Telecom GmbH initiiert. Bei den neueren Betroffenen wird mutmaßlich nur ein Vertragsverhältnis vorgetäuscht – die Adressen der Opfer stammen (mutmaßlich) aus Gewinnspielen.
- In allen Fällen sieht es so aus, dass die Opfer nach dem Wechsel oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen dastanden.
- Opfer, die den Wechsel verweigerten, sehen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
Das Unternehmen betraut Inkassofirmen mit dem Eintreiben der Forderungen, wobei ein Inkasso-Unternehmen bereits das Handtuch geworfen hat. Inzwischen liegen auch Anerkenntnis-Urteile vor, die Opfer gegen die 1N Telecom GmbH erwirkt haben, wo die unberechtigten Forderungen abgewehrt wurden. In den Artikeln am Beitragsende habe ich diese Informationen in der Vergangenheit aufgegriffen.
Opfer hatte Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten erhoben sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Inzwischen ist der Landesdatenschutzbeauftragte hinter der Firma her (wo kommen die Adressdaten der Opfer her), die Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln, und der WDR hatte in der Sendung Markt erneut die Methoden des Unternehmens in einem Beitrag aufgegriffen.
Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer eingestellt
Die Anzeigen von Opfern gegen die Firma 1N Telecom GmbH, bzw. gegen deren aktuellen Geschäftsführer Philipp H. wurden bzw. werden bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesammelt.
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Anfang Mai 2025 haben sich Opfer der 1N Telecom GmbH, die Anzeige wegen Betrug gegen den Geschäftsführer des Unternehmens erstattet haben, in einem internen Facebook-Forum gemeldet und berichteten, Post von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekommen zu haben.
Im Schreiben teilt ein Staatsanwalt mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH, Herrn Philipp H., vorläufig eingestellt wurde.
Ich habe nachgeschaut, was §154 Abs. 1 der Strafprozessordnung besagt. Wie die Staatsanwaltschaft im Text begründet, kann sie von der Verfolgung einer Tat (hier der Sachverhalt aus der Anzeige des Empfängers des besagten Briefs) absehen, wenn die Strafe oder […] die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Lässt für mich den Schluss zu, dass da wohl von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen eines Sachverhalts gegen Herrn H. als Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH erhoben worden sein kann oder bereits ein Strafbefehl ergangen ist, so dass die Anzeige nicht mehr beim Strafmaß ins Gewicht fällt. Und ich habe gelesen, dass es sein könnte, dass weitere Anzeigen gegen diese Person in der gleichen Sache erst einmal nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft mit aufgenommen werden, weil schon ein riesiger Packen vorliegt. Nach Presseberichten sollen ja 14.000 Personen Opfer der 1N Telecom GmbH-Masche geworden sein. Mal schauen, was in Zukunft da noch öffentlich wird.
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Die Bewegründe zu dieser Entscheidung wären mal interessant. Sicherlich nicht nach § 153 StPO, wegen geringer Schuld. Kann aber auch sein, daß bei eine andere Straftat ein höheres Strafmaß zu erwarten ist. Letztlich ist es erstmal unverständlich und nicht nachvollziebar.
Wer sagt was von § 153 StPO? Genau, niemand.
Und die Entscheidung ist prima nachvollziehbar: der gute Mann wird sich wegen einer / mehrerer Straftat/en verantworten müssen, die ganz offensichtlich mit deutlich drastischeren Strafen bedroht sind, so dass eine kleine Betrugsverurteilung nicht mehr ins Gewicht fällt.
Ist mir unverständlich, was daran unverständlich sein soll…
Das dient u.a. Dem Schutz der Staatsanwaltschaft/Gerichte um nicht jeden Einzelfall (mit geringem Streitwert) redundant verfolgen zu müssen.
Es wurde offensichtlich Bandenkriminalität in x Fällen o.ä. festgestellt und das „Hauptverfahren" läuft – dies ist üblich bei Massenverfahren und dient auch der Vereinfachung.
Ist der Name des betroffenen Geschäftsführers relevant? Das Thema ist wichtig, aber der Name ist, wie der des Staatsanwaltes, hier uninteressant.
Edit: Pressekodex 8.1 Abs. 2 https://www.presserat.de/opferschutz-taeterschutz.html
( Magst recht haben, aber da das Schreiben wohl schon von der Quelle so veröffentlicht wurde… | Das "Edit:" ist wahrscheinlich von GB!? )
Was viel interessanter erscheint ist, dass die ehemalige Geschäftsführung wohl in der Famlie lag! Beide (akt./ehem.) GF übrigens Anhand des Firmennamens in wenigen Sekunden rauszufinden!
Dann schau dir 8.1 Abs. 2 genau an – da ist abzuwägen – und im gegenständlichen Thema geht es um den aktuellen Geschäftsführer, der binnen Sekunden herausgefunden werden kann. Das ist insofern relevant, als sich weitere Anzeigen wegen Betrugs gegen diese Person hinsichtlich des gegenständlichen Sachverhalts bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gemäß obigem Schreiben erübrigen. Wird jedem Betroffenen sofort klar sein, da dieser Name in den Schreiben der 1N Telecom genannt werden. Ich habe aber vorsorglich den Familiennamen der betreffenden Person (für Dritte als Mitlesende) verschleiert.
Das „Edit" kam von mir selbst, da ich eine Begründung mitliefern wollte und diese nachreichte.
Nur weil andere Quellen den Namen veröffentlichen, ist es in diesem Blog nicht auch nötig — bringt keinen Mehrwert.
Danke fürs so zügige unkenntlich Machen des Nachnamens. Top!