1N Telecom-Fall: 2. 'Inkasso'-Schreiben der TPI Investment GmbH

ParagraphIch bringe mal wieder ein Update der Entwicklung ins Sachen 1N Telecom GmbH, die mit  "windigen Methoden" versuchte, Schadensersatz von vermeintlichen Kunden einzutreiben. Opfer haben vor Wochen ein Schreiben der TPI Investment GmbH erhalten, in der versucht wurde, "übernommene" Forderungen der 1N Telecom einzutreiben. Nun ist die Tage ein zweites Schreiben mit Androhung einer Vollstreckung an Opfer gegangen. Hier einige Informationen, was Sache ist und was man wissen sollte.

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Rückblick auf das 1N Telecom-Gate

Die 1N Telecom GmbH ist auf dem Papier ein Anbieter von Telefon- und Telekommunikationsanschlüssen. Aufgefallen ist der Anbieter, weil er seit Jahren versucht "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Bei manchen Opfern wurde ein Vertragswechsel unter Vorspiegelung bestimmter Tatsachen von der Deutsche Telekom hin zur 1N Telecom GmbH initiiert. Bei den neueren Betroffenen wird mutmaßlich nur ein Vertragsverhältnis vorgetäuscht – die Adressen der Opfer stammen (mutmaßlich) aus Gewinnspielen.

  • In allen Fällen sieht es so aus, dass die Opfer nach dem Wechsel oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen dastanden.
  • Opfer, die den Wechsel verweigerten, sahen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
  • Das Unternehmen betraute Inkassofirmen mit dem Eintreiben der Forderungen, wobei ein Inkasso-Unternehmen bereits das Handtuch geworfen hat.
  • Seit einigen Wochen hat die 1N Telecom GmbH "Forderungen" an eine TPI Investment GmbH abgetreten, die diese Gelder versucht einzutreiben.

In den Artikeln am Beitragsende habe ich diese Informationen in der Vergangenheit  (letztmalig am 5. August 2025 im Beitrag Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen) aufgegriffen.

Inzwischen liegen einstweilige Verfügungen gegen die 1N Telecom GmbH (m.W. durch die Deutsche Telekom) und die Verbraucherzentralen vor. Und es gibt Anerkenntnis-Urteile , die Opfer gegen die 1N Telecom GmbH erwirkt haben, wo die unberechtigten Forderungen abgewehrt wurden.

Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH Philipp H. wurden zwar von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesammelt. Aber die Ermittlungen wurden vorläufig eingestellt (es ist ein höheres Strafmaß in einem anderen Verfahren zu erwarten). Ich hatte im Juni 2025 die Details im Beitrag Neues von der 1N Telecom GmbH? Ermittlungen gegen Geschäftsführer eingestellt berichtet. Der Rechtsanwalt der Verbraucherzentralen bittet die Anzeigenerstatter, sich Gedächtnisprotokolle anzufertigen. Hintergrund ist, dass diese Personen in einem anderen Prozess als Zeugen gerufen werden können.

Forderungsverlagerung an TPI Investment GmbH

Seit einigen Wochen deutet sich eine neue Entwicklung an. Der Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH hat (möglicherweise nur einen Teil) der (vermeintlichen) nicht titulierten Forderungen aus einem bestimmten Zeitraum an eine TPI Investment GmbH abgetreten. Mir liegt ein solches Schreiben als Kopie vor, und der Vorgang ist durchaus legitim, ob die Forderungen rechtens und durchsetzbar sind, ist eine andere Frage.

Erste Forderung TPI Investment GmbH

Im Juli 2025 erhielten dann "Opfer" der der 1N Telecom GmbH ein Schreiben (siehe Screenshot) der TPI Investment GmbH, die dem Empfänger die Forderungsabtretung bekannt gibt und den vermeintlich offen stehenden Betrag zur Begleichung anfordert.

Abtretung 1N Telecom GmbH

Nicht tituliert bedeutet, die 1N Telecom GmbH besitzt in diesen Fällen keinen gerichtlichen Titel zur Zwangsvollstreckung der Forderungen. Was ich als außenstehender nicht beurteilen kann, ist der Punkt, dass aus juristischer Sicht berechtigte Forderungen entstanden sein könnten. Hier obliegt es der TPI Investment GmbH diese Berechtigung juristisch stichhaltig nachzuweisen.

Ich hatte am 5. August 2025 im Beitrag Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen den Sachverhalt aufgegriffen und Empfänger des Schreibens einige Hinweise gegeben, wie man reagieren solle und auch muss. Denn es gilt unberechtigte Forderungen abzuwehren und zu widersprechen, um auch bei Nichtzahlung bis zur finalen Klärung nicht bei Auskunfteien wie Schufa & Co. mit einem Eintrag zu landen. Hier also meine Ausführung im verlinkten Beitrag sorgfältig lesen und ggf. juristischen Sachbeistand hinzuziehen.

Zweite Forderung der TPI Investment GmbH

Um den 11. August 2024 sind "Opfern" der 1N Telecom GmbH dass mit "Inkasso" und einer Nummer titulierte Folgeschreiben der I N K A S S O -Abteilung der TPI Investment GmbH zugegangen (siehe nachfolgenden Screenshot).

2. Inkasso-Schreiben der TPI Investment GmbH

In diesem Schreiben baut das Unternehmen Druck auf die Opfer auf, indem gleich mehrere Sachvorträge erhoben werden.

  • Es wird vorgetragen, dass dem Empfänger des zweiten Schreibens mit dem ersten Schreiben "ein Nachweis des Auftrags an die 1N Telecom GmbH" zugegangen sei, was suggeriert, dass die Forderung berechtigt ist.
  • Es wird erklärt, dass die im ersten Schreiben gesetzt Frist verstrichen sei, und man setzt eine zweite Nachfrist für die Zahlung.
  • Bei ausbleibender Zahlung werden gerichtliche Schritte angedroht und "im Falle einer  Titulierung eine Zwangsvollstreckung" avisiert.

Es ist interessant, sich das Schreiben der "I N K A S S O -Abteilung" der TPI Investment GmbH mal genauer anzusehen.

Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister fehlt

Auch ohne großem juristischen Background fallen mir so einige Sachen auf. Wer als Person oder Unternehmen Inkassodienstleistungen erbringen will, muss sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen. Aber weder in der Registersuche des Bunds, noch in der Mitgliederliste des BDIU (freiwillig) finde ich das Unternehmen. Könnte man möglicherweise "auftreten unter falscher Flagge" klassifizieren – allerdings weiß ich nicht, was da juristisch bereits unzulässig sein könnte.

Kniff: Vertriebspartner als Zeugen

Mir fällt noch ein möglicher weiterer juristischer Kniff auf, der im Schreiben gezogen wird. Ich gehe davon aus, dass für einen gültigen Vertrag eine willentlich eindeutige Willenserklärung gegenüber dem Vertragsgeber in schriftlicher Form vorliegt. Alles andere ist ist Streitfall "windig". Liegt also ein vom Vertragsnehmer unterschriebener Vertrag mit der 1N Telecom GmbH vor, wäre das eindeutig.

Die "I N K A S S O -Abteilung" der TPI Investment GmbH argumentiert in ihrem zweiten Schreiben aber, dass man "im Rahmen des Klageverfahrens" die vom "Vertriebspartner erfassten technischen Details über die ggf. erfolgte Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse oder Rufnummer" anfordern wolle und die Mitarbeiter des Vertriebspartners als Zeugen benennen wolle.

Das ist aus meiner juristischen Vorstellung die schwächste Position, die ein Vertragsgeber haben kann – und nur dem Versäumnis der Politik geschuldet, die die Schrifterforderung bei Verträgen mit Unterschrift bei Fernabsätzen nicht zwingend vorschreibt. Sozusagen die Lizenz zum Missbrauch.

Die TPI Investment GmbH versucht also in einem Verfahren "Zeugen" für einen Vorgang aufzubringen, wo das Opfer in der Regel die schlechtere Position hat (da gibt es meist keinen Zeugen, der dabei saß, als der Vorgang angeblich abgeschlossen wurde).

Ob Richter dies bei zahlreichen Klagen auch so sehen, oder von gewerbsmäßigem Betrug ausgehen, muss offen bleiben. Die Anerkenntnis-Urteile, die Opfer gegen die 1N Telecom GmbH erwirkt haben, wo die unberechtigten Forderungen abgewehrt wurden, deuten aber die Richtung an, in die Gerichte entscheiden könnten.

Was sollten Betroffene tun?

Nicht reagieren, und hoffen, dass es "vorbei geht", ist die schlechteste Lösung. Eine Zahlung binnen der gesetzten Frist ist in meinen Augen, bei bestrittenen oder gar unberechtigten Forderungen, nicht zu leisten. Sofern die Forderung unberechtigt erscheint, ist Widerspruch einzulegen und auf dem Nachweis des Vertrags, der ja angeblich abgeschlossen wurde, zu bestehen (es sei denn, der Nachweis lag vor).

Der Widerspruch mit dem Bestreiten der Forderung bewirkt auch, dass bis zur endgültigen Klärung, kein Eintrag in Richtung Schufa & Co. erfolgen darf. Unklar ist für mich aktuell der Sachverhalt, wenn die Forderung bereits beim ersten Brief der TPI Investment GmbH durch Widerspruch bestritten wurde. In meinen Augen reicht ein einmaliger Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH (ein Widerspruch gegenüber der 1N Telecom GmbH oder gegenüber den früher eingeschalteten Inkasskounternehmen könnte nicht ausreichend sein).

Und es gibt noch eine unsaubere Sache: Wenn ich es auf Facebook in einer Betroffenengruppe richtig mitbekommen habe, ist eine weitere Masche der 1N Telecom GmbH gewesen, dass die Schreiben mit den Widersprüchen "unzustellbar" waren und zurück kamen. Das deutet sich bei der TPI Investment GmbH ebenfalls an. Solche Rückläufer sollten auf jeden Fall dokumentiert und aufbewahrt werden. Ich gehe davon aus, dass es auch bezüglich der TPI Investment GmbH ein Strafverfahren geben könnte, da die Protagonisten nach meinen Recherchen untereinander kennen (der Geschäftsführer der TPI Investment GmbH ist mir beispielsweise schon mal als Verantwortlicher einer Pressemitteilung der 1N Telecom GmbH untergekommen – und zwar zu einem Zeitpunkt, als noch keine öffentlichen Schlagzeilen produziert wurden und in der Pressemitteilung für das Produkt geworben wurde).

Opfer sollten sich auf jeden Fall Rechtberatung und ggf. Rechtsbeistand zuziehen (oder sich selbst juristisch schlau machen, sofern dazu in der Lage), um die Berechtigung der Forderung sowie Abweisung handhaben zu können. Das "Geschäftsmodell" der beiden genannten Firmen zielt darauf ab, genügend Menschen mit Forderungen zu überziehen, die sich verbal juristisch nicht wehren können. Erste Anlaufstelle ist das Dokument 1N Telecom und TPI Investment: So wehren Sie sich gegen Forderungen und Inkasso vom 30. Juli 2025 der Verbraucherzentralen. Eine Rechtsberatung (sofern man sich unsicher ist) kann die örtliche Verbraucherzentrale mit deren Juristen sein, die das gegen eine kleine Gebühr übernehmen. Spätestens beim gerichtlichen Mahnverfahren müsste die TPI Investment GmbH die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen.

Strafanzeige wegen Betrug stellen

Da sich der Vorgang durch Verlagerung der Forderungen an die TPI Investment GmbH, samt der Zuziehung "angeblicher Zeugen der Vertriebsmitarbeiter" fortentwickeln und die "Zeugen" sowie die Protagonisten auf einen, aus meiner Sicht, recht wackeligen juristischen Stuhl steigen, könnte am Ende die Anklage und Verurteilung wegen Betrug stehen. Es empfiehlt sich daher, sofern die Forderungen unberechtigt sind, Anzeige bei der Polizei wegen versuchtem Betrug zu stellen.

Es gibt eine Facebook-Gruppe

Wer über einen Facebook-Zugang verfügt, kann sich der Gruppe "1N telecom Abzocke!" anschließen. Dort informieren sich Betroffene über neueste Entwicklungen und tauschen sich aus. Für Rechtsberatung sind aber Anwälte oder Juristen der Verbraucherzentrale zuständig. Auch die obigen Hinweise stellen keine Rechtsberatung, sondern nur ein Abriss des Vorgangs dar.

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55 Antworten zu 1N Telecom-Fall: 2. 'Inkasso'-Schreiben der TPI Investment GmbH

  1. Christian Krause sagt:

    ich halte nichts zu tun für eine ziemlich gute Idee.
    Meine Erfahrung ist, dass gerade bei solchen windigen Verfahren gerade ausser Drohungen nichts passiert.

    Nichts tun kostet weder Zeit noch Geld.
    Wem das allerdings schlaflose Nächte bereitet, der sollte sich in der Tat einen Rechtsbeistand suchen, bleibt aber vermutlich auf seinen Rechtsanwalts-Kosten sitzen. Dann kann er auch einfach bezahlen.

    Mein Verfahren mit Netcologne habe ich ausgesessen. Man wollte 1500€ Glasfaser Verlegegebühr für einen aus eigener Unfähigkeit nicht geschalteten Glasfaser Anschluss. Vier immer gleiche Mahnungen und zwei vergebliche Lastschriften später war das Ende vom Lied: Man hat sich vor der Weitergabe ans Inkasso nochmal telefonisch gemeldet. Ich durfte dem Sachbearbeiter erklären, dass man wohl einfach den Auftrag vergeigt hat. Er meinte, man könne das mittlerweile gar nicht mehr nachvollziehen, weil Daten nach mittlerweile zwei verstrichenen Jahren automatisiert gelöscht wurden, vieles spräche aber für bekannte Prozessfehler. Jetzt hab ich nen neuen Vertrag abgeschlossen (sonst müsste ich die Anschlussgebühren vermutlich zu recht zahlen).

    Was will ich damit sagen: Dass da ein "Vertriebler" sitzt, der das ganze tatsächlich noch bezeugen kann ist soweit hergeholt… Vermutlich haben die gar nichts mehr. Eventuell eine Datenbankzeile, die vor Gericht keinen Wert im Hinblick auf die Bezeugung eines Vertragsabschluss hat.
    Lasst euch nicht verunsichern. Ich habe mir mit solchen unternehmen auch schon mal Späße erlaubt und nachdem Ruhe eingekehrt ist nachgefragt, ob die Brieffreundschaft schon vorbei sei.

    • Olli sagt:

      Und wieder:

      Man muss zwingend reagieren und Widerspruch einlegen. Eine bestrittene Forderung darf nicht bei Schufa und Co. eingetragen werden. Und einen solchen Eintrag gilt es tunlichst zu vermeiden – Rechtmäßigkeit einer Forderung hin oder her.

      • Tomas Jakobs sagt:

        100% So siehts aus. Eine Ergänzung noch:

        Zwingend beim Widerspruch den Satz fallen lassen, dass eine außergerichtliche Einigung unmöglich ist und zur weiteren Kostenvermeidung doch bitte direkt der Klageweg bestritten wird.

        Fehlt dieser entscheidende Zusatz, müssen ggf. tatsächlich Inkasso-Gebühren direkt oder indirekt (durch höhere Schadenssumme) bezahlt werden.

        • mvo sagt:

          Das ist nicht richtig. Inkasso Gebühren müssen bei bei bestrittenen Forderungen in keinem Fall bezahlt werden.
          https://infodienst-schuldnerberatung.de/forderungen/bundesverfasungsgericht-bei-bestrittenen-forderungen-keine-inkassokosten/

          • MaxM sagt:

            @mvo: Das ist ja hochinteressant.

            Das bedeutet bei folgendem zeitlichen Ablauf, dass der Schuldner keine Inkasso-Kosten zu zahlen hat:

            1/ Der Schuldner erhält eine Rechnung > 2/ Diese Forderung bestreitet er gegenüber dem Gläubiger > 3/ Gläubiger müsste nun auf gerichtlichem Wege seine Forderung eintreiben.
            Schaltet er stattdessen ein Inkasso-Büro ein, geht dies auf seine Kosten.
            Der Schuldner hat die Inkasso-Kosten in obigem Fall nie zu zahlen, egal ob die Forderung gerichtlich anerkannt wird oder nicht.

            Ist das so richtig verstanden?

            • User007 sagt:

              Njääh… die "gerichtliche Anerkennung" einer Forderung impliziert, dass es mittels eines gerichtlichen Mahnverfahren offiziell wird – da fragwürdige Inkasso-"Eintreiber" es dazu eher nicht kommen lassen bleibt es eine nicht-juristisch verfolgbare "Forderung", die eh spätestens nach drei Jahren der Verjährung unterliegt.

              Inkasso-Unternehmen, die als beim BfJ registrierte FDL-Unternehmen legitim und seriös arbeiten, werden von Gläubigern beauftragt oder diese treten ihre Forderung ab, so dass der Anspruch auf das Inkasso-Unternehmen übergeht und dieses Gläubiger wird.
              Allerdings verhindert das nicht, dass dann auch dieser Gläubiger sich bei der Durchsetzung seiner Forderung an die gesetzlich festgelegten Prozessabläufe halten muß.
              Natürlich können die das auch außergerichtlich probieren, aber dann bleibt die Forderung eben immer untituliert und es besteht keinerlei juristisch bindende Verflichtung die zu erfüllen.
              Insofern könnte die stumpf ignoriert werden, was ebenso für daraus abgeleitete Nebenkosten gilt. Ist simpel das (Investitions-)Risiko des Inkasso-Dienstleisters.

      • User007 sagt:

        Sorry, ich sehe das als unnötig an, allein, weil die Rechtmäßigkeit als im FDL-Bereich tätiger "Inkasso"-Dienstleister offensichtlich nicht besteht – damit ist alles Nachfolgende obsolet und selbst sofern ein Eintrag bei einer Auskunftei erfolgt wäre, müßte dieser aufgrund von Bestandslosigkeit umgehend wieder gelöscht werden, nötigenfalls bemüht mittels Klage und einweiliger Anordnung.
        Klar, alles erstmal ärgerlich und dann auch sehr aufwändig, allerdings kommt hier eben die Politik des Staates solcherlei zugunsten des allgegenwärtigen Gottes Wirtschaft auf die Konsumenten abzuwälzen zum Tragen – dort wäre der Mißstand richtig zu adressieren.
        Wann wird denn endlich mal die Legislative für solch eine "Gängelung" der Bürger zur Rechenschaft gezogen?

        • Tomas Jakobs sagt:

          Oh da ruft wieder einer nach dem Staat und der Gemeinschaft..

          Wie wäre es, erstmal selbst zu handeln? Selbst schuld wenn Du einen Widerspruch als unnötig ansiehst, viel Spaß!

          • User007 sagt:

            Ich brauch' da keinen Spaß – den ich übrigens in solchen mehrerlei "ausgefochtenen" Angelegenheiten auch nicht versteh' – und kann aber leider oder zum Glück auch als in diesem Fall Nicht-Betroffener nicht "handeln". 🤷‍♂️
            Dahingehend läuft dann Dein Versuch von Sarkasmus auch ins Leere – vllt. spart man sich besser solch persönlich bezogene "Spitzfindigkeiten" in seinen Beiträgen lieber. 😉

          • Claudia Salzer sagt:

            Ich finde es völlig richtig, nach einer Änderung der Gesetzeslage zu "rufen"!
            Ich habe auch schon einen Widerspruch an 1N geschickt im September letzten Jahres- trotzdem werde ich nun mit Schreiben der Inkassofirma bombardiert.
            Es kann doch nicht sein, dass derartiger Betrug erlaubt ist!
            Ich bin mir zu 100% sicher, nie einen Vertrag mit 1N abgeschlossen zu haben, weil ich einem Anbieterwechsel niemals zustimmen würde- es wäre mir einfach zu mühselig, wenn dadurch ein paar Tage kein Internet verfügbar wäre.
            Meine Daten irgendwoher zu bekommen, ist ja leider auch kein Problem heutzutage, denn Fakt ist, dass ich niemals auf irgendeiner Internetseite von diesen Assis war!

        • mvo sagt:

          All das geschilderte ist von Seiten des Staates geregelt und bereits unzulässig. Erstatte Anzeige und die Exekutive wird tätig.

          • User007 sagt:

            Das ist eben "nur" nötig, um für dieses ungesetzliche Treiben des "Unternehmens" ein offizielles Ende zu bewirken, ansonsten sollte's auch einfach ignoriert werden können, weil's einfach keine rechtliche Evidenz aufweist.

            Btw.:
            "Ich" brauch' da auch keine Anzeige erstatten, denn ich bin nicht betroffen.

        • Thomas sagt:

          Die treten ja nicht als Inkasso-Dienstleister auf. Bloß weil die da eine Abteilung haben, die sich "I N K A S S O Abteilung" nennt, treten die nicht als sowas auf. Die sind schlicht Gläubiger (wenn auch möglicherweise von unberechtigten Forderungen).
          Wenn es bei OBI eine "Banken-Abteilung" gäbe und der AbtLtr an Eisen-Karl schreibt, dass dieser noch eine Rechnung offen hat, dann heißt das ja nicht, dass OBI als Finanzdienstleister auftritt. Ich kann die Abteilungen meiner Firma benennen, wie ich lustig bin.

  2. Gast sagt:

    "Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister fehlt"
    Dazu fällt mir ein: "I N K A S S O" != Inkasso, bestimmt auch wieder so ein windiger Trick …

  3. Luzifer sagt:

    Man muss da ganz klar unterscheiden:
    a.) hab ich da irgendwas abgeschlossen (auch unwissentlich: sind ja viele drauf reingefallen und haben tatsächlich nen Vertrag unterschrieben)
    b.) kommt der Mahnbescheid vom Gericht

    ist a) und b) nicht zutreffend muss ich gar nix tun!
    Betrüger klagen nicht! Die drohen um die "Unfähigen" abzuzocken…Klagen würden deren "Geschäft" zusammenbrechen lassen …

    Anzeige wegen versuchten Betrugs kann aber helfen diese Verbrecher aus dem Verkehr zu ziehen. Ist also eine Überlegung wert, wenn es einem den Zeitaufwand wert ist.

    Die Masche ist uralt und etliche dieser "Abmahnanwälte" sitzen bereits ein … mehr oder weniger Erfinder diese Masche war unser (zumindest älteren Semester) bekannter Freiherr von Grafenreuth (hat sich ja recht feige aus der Affäire gezogen)… und auch der Porno Abmahner sitzt ein.

    Einfach nicht verunsichern lassen…

    • Olli sagt:

      Ach was waren das für Zeiten, als der FvG noch persönlich im Heise Forum unterwegs war…

      Man wird alt!

      • Günter Born sagt:

        Schwierig, solche Aussagen, wenn man selbst nicht betroffen ist. Es trifft ja selten "Opfer", die sich zu wehren wissen. Ich habe ja bestimmte Facebook-Gruppen wegen möglicher Blog-Themen im Blick. Darunter auch die Gruppe zur 1N Telecom Abzocke. Alleine ein Blick in die Postings zeigt mir (von den Namen oder vom Sprachduktus), dass viele Leute nicht in der Lage sind, geschliffen juristisch zu parieren, sondern emotional arg unter Druck stehen. Spätestens, wenn Du mit Sprachschwierigkeiten kämpfst, weil nicht deutscher Muttersprachler, oder ein minderjähriges Kind hast, wo nicht ausgeschlossen werden kann, dass es doch irgendwas in Richtung "ließe sich als Willensbekundung für einen Vertrag deuten" gibt, und, und – ist Schluss mit lustig.

        Die große Schweinerei ist, dass seinerzeit politisch, vor allem Seitens der CDU, die Schrifterfordernis bei Online-Geschäften, blockiert wurde. Man argumentierte, dass so "Millionen Verträge der Online-Anbieter" nicht abgeschlossen würden. Das geht heute auf die Knochen von Menschen, die sich nicht wehren können.

        Der Skandal ist, dass auch unsere Justiz in Zeiten von Kaisers Postkutsche und Schneckenpost zu arbeiten scheint. Drei, vier Jahre ständig das Damokles Schwert "ich bin mir aber keiner Schuld bewusst, habe jetzt massiven Aufwand bei der Abwehr, und wenn mir ein Fehler passiert, gibt es plötzlich einen Rechtstitel der Abzocker" mental vor Augen zu haben, das zermürbt.

        Vielleicht einfach auch mal die Sicht der Opfer vor dem Kommentieren durch den Kopf gehen lassen (der letzte Satz bezieht sich jetzt expressis verbis NICHT auf den Kommentar von Olli). Ich gehe davon aus, das auch "Opfer" hier vorbei kommen. Spätestens wenn bei jedem 2. Kommentar "man, muss ich doof gewesen sein" beim Opfer beim Lesen durchkommt, ist das eher nicht förderlich.

        Warum ich hier scharf wegen FvG reagiere? Nein, ich gehöre nicht zu den Opfern, betreue aber Personen, die verbal nicht so fit sind und vertrete die vor Behörden etc. und habe in den 70 Jahren meines Lebens die eine oder andere juristische Angelegenheit begleitet oder selbst ausgefochten, glaube daher das "Seelenleben" der Betroffenen etwas nachvollziehen zu können. Ist auch der Grund, warum ich die Entwicklung des obigen Falls hier im Blog auch immer wieder versuche aufzugreifen.

        Danke für euer Verständnis.

        • User007 sagt:

          Das ist durchaus ein sehr valider Aspekt, auch wenn selbst ich mich durchaus manches Mal dem Narrativ "selbst schuld" bediene, wobei ich mir allerdings einbilde dabei gut genug zu differenzieren. 😇
          Man mag gar nicht glauben, was einem – bspw. mir als selbstständigem IT-Betreuer im KMU-Bereich – dsbzgl. auch alles im Privatbereich des Verwandt- und Bekanntschaftskreises begegnet.
          Selbst bei gut gebildeten Menschen scheint die Aussicht etwas mit einem Gericht zu tun zu bekommen leider schiere Panik die rationale Wahrnehmung zu vernebeln und zu fehlgeleitetem Aktionismus zu befördern. 🤷‍♂️

          • Christian Krause sagt:

            Und selbst gut gebildete Menschen (Geschäftsführer) haben teilweise keinen blassen Schimmer, was für Verträge sie aus welchem Gründen haben.

  4. Felge sagt:

    Ich wäre da mit "nichts tun" sehr vorsichtig, da es ja schon bei einer Inkasso-Firma ist.
    Somit ist die rechtlich sicherere Sache ja schon die oben angesprochene Einschaltung der Verbraucherzentrale zur Unterstützung nach meiner Sicht der sinnvollste Weg. Ansonsten ginbts dann ganz schnell einen gerichtlichen Titel und da wirds dann ganz schnell teuer…..

    • Luzifer sagt:

      Das war davor auch schon bei einem anderen Inkasso, als dann Gegenklagen kamen und erste Gerichtsentscheide gegen 1N Telecom haben die ganz schnell den Schwanz eingezogen!
      Betrüger ziehen nicht vor Gericht!
      Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt dann legt man Widerspruch ein, alles davor ist nur Einschüchterung um die Dummen & Ängstlichen zum Zahlen zu bewegen, schnell verdientes Geld.

      Außer du warst so dumm und hast tatsächlich nen Vertrag unterzeichnet. Aber das kannst ja auch nur du selbst wissen.
      Gab ja die Fälle wo die glaubten 1N Telecom wäre die Telekom und haben nen Vertrag unterschrieben. Dann musst natürlich reagieren! Den dann liegt ja nen Vertrag vor, der zwar in arglistiger Täuschung erschlichen wurde, aber erstmal ein gültiger Vertrag!

      Also genau nachdenken: hab ich da was abgeschlossen? Wenn ja reagieren, wenn nein arschlecken ;-P
      Ohne richterlichen Mahnbescheid ist das nur Drohgebärde ohne Substanz.

      Was mich da brennend interessieren würde hat da 1NTelecom überhaupt einen Einzigen Fall vor Gericht gewonnen? Sie selbst haben ja keinen vor Gericht gebracht und die Gegenklagen haben sie alle verloren soweit mir bekannt!

      • User007 sagt:

        "Denn dann liegt ja nen Vertrag vor, der zwar in arglistiger Täuschung erschlichen wurde, aber erstmal ein gültiger Vertrag!"
        Na ja, das ist sicherlich die alles entscheidende Frage – liegt da tatsächlich ein gültiger Vertrag vor, der durch einen Strafdelikt "erschlichen" wurde?
        "Anfechtbarkeit…" sowie "Nichtigkeit eines Vertrages" könnte lt. BGB §123 u. §128 genau dem widersprechen.

        Btw.:
        Das gerichtliche Mahnverfahren hat erstmal noch nichts mit 'nem "Richter" zu tun, aber mit 'nem Gericht! 😉

        • Günter Born sagt:

          Ich kürze die Diskussion mal ab. Im Anerkennungsurteil des Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen 109 C 1409/24) wurde ein Vollstreckungsbescheid zugunsten der 1N Telecom GmbH aufgehoben. Das Gericht hat den "untergeschobenen Vertrag" für nichtig erklärt – ist ja mit mehr Details in der Linkliste aufgeführt. Andererseits weist die TPI Investment GmbH im ersten Schreiben (auch das ist in einem verlinkten Beitrag von mir diskutiert) auf ein weiteres Urteil hin. In diesem Urteil ging es um Unterlassung einer Kontaktaufnahme mit, dem einen abgeschlossenen Vertrag bestreitenden, "Vertragsnehmer" (ein Unternehmen), was Zugunsten der 1N Telecom GmbH ausging.

          Wir können hier – aus Lust an der Freude, gerne Tausend Fälle durchdeklinieren – alleine, dem konkreten Opfer nützt es genau nichts. Das muss für seinen Fall an bestimmten Stellen reagieren und darf sich keine Fehler erlauben, weil der Fall sonst zu seinen Ungunsten ausgeht. Ich hatte mehrfach auf die Hilfe der Verbraucherzentralen hingewiesen, die haben Musterschreiben und ggf. eine Rechtsberatung – sollte der zielführendere Weg für Opfer sein. Wenn jemand sich fit fühlt, so etwas selbst in die Hand zu nehmen und durchzufechten – bitte – das ist aber hier "off the record", wie man so schön sagt. Denn es nutzt dem Opfer, der sich bedrängt fühlt, unsicher ist und nicht weiß, wann es wo reagieren sollte, nämlich genau nichts.

          • User007 sagt:

            Na ja, da ist allerdings auch oft das persönliche Verlangen der Opfer eine "sofortige" Lösung zu erreichen treibender Faktor zu manchem Panikaktionismus, weil, wie Du bereits erwähntest die Mühlen der Justiz hier in solchen Dingen auch eher im Treibsand zu agieren scheinen.
            Die Erwartungshaltung in Rechtssachen eine akute Lösung zu bekommen ist durchaus auch etwas von Naivität bedingt und das eigentliche Problem ist leider eine gewisse grundsätzliche Unbedarftheit in der Gesellschaft.
            Aber Du hast natürlich Recht, es hilft nur an jeder möglichen Ecke darauf aufmerksam zu machen und mit zweckdienlichen Hinweisen zu unterstützen, obgleich das wohl eher nicht als die Aufgabe der "Bürger" gilt.

    • User007 sagt:

      Aus meiner Sicht müßte doch – insbes. nach dem Hinweis vom Artikelschreiber auf den fehlenden Registereintrag sowie hinsichtlich aller Ereignisse in dieser Angelegenheit – erstmal rechtssicher abgeprüft werden, ob es sich wirklich um ein "Inkasso"-Unternehmen mit der im gesetzlichen Sinne vorgesehenen Berechtigung zum Forderungsmanagement handelt.
      Allein hier bestehen ausreichend Zweifel, womit sich dann eigtl. alles Weitere auch als obsolet erweisen würde.

      • R.S. sagt:

        So ist es.
        Der Geschäftzweck ist lt. Handelsregistereintrag ziemlich schwammig formuliert:
        "Der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art einschließlich entsprechender Beratungsdienstleistungen."
        Ist eine Forderung schon ein Vermögenswert?
        Und Google Maps ist auch aufschlußreich.
        Die im Handelsregistereintrag genannte Adresse ist ein Büropark. Die Firma hat da also nur ein Büro gemietet.
        Der Geschäftsführer ist auch wohl umtriebig.
        Er ist Geschäftsführer bei mehreren Firmen:
        – Tergoplus GmbH
        – Gerd Markwald Baustellenlogistik, Inh. Thomas Peters e. K.
        – comm:act – Gesellschaft für Kommunikations-Management mbH
        – Amadeus-Institut Gesellschaft für Wettbewerbs-Forschung und -entwicklung mbH
        – TPI Investment GmbH

        Es drängt sich der Verdacht auf, das die TPI Investment GmbH nur für den Zweck des Inkassos für die 1N Telekom gegründet wurde weil
        anscheinend keine der bekannten Inkassofirmen mit der 1N Telekom zusammenarbeiten will. Denen ist das wohl zu heiß und haben wohl die Befürchtung, auf den Inkassoforderungen sitzen zu bleiben.

      • Klaus2 sagt:

        Ich würde mich daran nicht abarbeiten. Für das Eintreiben von eigenen Forderungen – und das sind die "abgetretenen" Forderungen – ist keine Inkassolizenz notwendig. Normalerweise kommen solche Schreiben dann von der eigenen Rechnungs- oder Mahnabteilung, hier wird jedoch ganz bewusst das Wort "Inkasso" verwendet, um zusätzlichen Druck aufzubauen.

        Strafrechtlich relevant wird das ganze erst, wenn tatsächlich versucht würde, Inkassogebühren (nicht zu verwechseln mit Mahngebühren, die aber auch wieder oftmals – zumindest in der Höhe – unzulässig sind) zu verlangen.

        • User007 sagt:

          "Für das Eintreiben von eigenen Forderungen – und das sind die "abgetretenen" Forderungen – ist keine Inkassolizenz notwendig."
          Ja, was ebenso dazu führt, dass, sofern es sich eben nicht um nachweisbar berechtigte Forderungen handelt, sie juristisch evidenzlos sind – es ist zwingend notwendig ein offizielles Mahnverfahren zu betreiben, um rechliche Handhabe zu erlangen, da ansonsten eh spätestens nach drei Jahren die gesetzliche Verjährung eintritt und die Forderung bestandslos wird.

          • Tomas Jakobs sagt:

            > es ist zwingend notwendig ein offizielles Mahnverfahren zu betreiben…

            Ey merkst Du eigentlich noch, was Du für Bullshit von Dir gibst? Les' Dir mal §271 BGB und §286 BGB durch was Fälligkeiten und Verzug sind.

            Und Nein, ist es nicht…

            Ein Mahnbescheid hat unter anderem nur den Vorteil einer Hemmung einer möglichen Verjährung. Sie beginnt von neu an, wenn ein Schuldner eine Teilzahlung leistet oder eine Schuldanerkenntnis abgibt. Das ist by the way das Geschäftsmodell von Inkasso-Diensten.

            • Bernie sagt:

              Zu:
              "Ey merkst Du eigentlich noch, was Du für Bullshit von Dir gibst?

              Zu Etikette Blog Kommentare sagt die KI 🙄
              "Die Blog-Kommentar-Etikette umfasst Richtlinien
              für eine respektvolle und konstruktive Teilnahme
              an Online-Diskussionen.
              Dazu gehören Themenbezogenheit, Sachlichkeit,
              Höflichkeit und die Vermeidung von Beleidigungen
              oder persönlichen Angriffen.
              Es ist wichtig, die Regeln der jeweiligen Plattform zu beachten und Urheberrechte zu respektieren."

              Nur als Anmerkung…

              • User007 sagt:

                "[…] sagt die KI […]"
                Nicht nur die – auch der Blog-Betreiber bittet ja explizit um "einen zivilisierten Stil in den Kommentaren" auf der "Kommentieren im Blog"-Seite. 🤷‍♂️

              • Günter Born sagt:

                lasst den Thread auslaufen, gegenseitige Beharkungen helfen niemandem, und bringen Betroffene nicht weiter. Bin heute viel zu lange mit Moderation befasst gewesen, statt an meiner Gesundheit zu arbeiten. Ich versuche im Hintergrund einige Sachen zu klären, kann aber dauern, sind dickere Bretter.

            • User007 sagt:

              Du verfolgst schon diesen Beitragsstrang und weißt, worauf sich das alles ursächlich bezieht, oder?
              Es ging um die "Rechtmäßigkeit" dieses FDL und dessen "Berechtigung" sein von Dir erwähntes "Geschäftsmodell" betreiben zu können – ohne dies wäre es NUR eine private Forderung.
              Nur weil sich jemand "Inkasso" auf seinen Briefkopf schreibt, ist's noch lang nicht legal.
              Und hier war weder die Rede von geleisteter TZ oder Schuldanerkenntnis (wozu ich übrigens auch hier in einem anderen Beitrag Entsprechendes schrieb) noch einem gültig zustande gekommenen Vertrag als vorausgesetzte Gegebenheit. Genau darum dreht's sich ja in den vom Artikelschreiber erwähnten Verfügungen und Anerkenntnis-Urteilen. Da bleiben dann auch die beiden von Dir zitierten Paragraphen wirkunslos.

  5. Mario Buchner sagt:

    Ist schon wem aufgefallen, Geschäftsführer beider (1N Telecom & TPI) ist Thomas Peters (TPI = Thomas Peters Inkasso)?
    Und schaut mal wann die TPI durch Gesellschaftsvertrag gegründet wurde. 07.25!!
    Strafanzeigen wegen Gewerblichem Betrug!!!
    Mehr muss man tatsächlich nicht tun.

  6. Uwe Carsten sagt:

    Ich meinem 1.Schreiben von TPI war ein Datenauszug von der Firma Lead one erhalten aus Gräfelfing mit denen habe ich telefoniert und von denen wurde mir versichert das der Vetragstext mit der 1 N Telecom auf dem Datenauszug nicht von Lead One stammt,also praktisch eine Urkundenfälschung meiner Meinung nach vorliegt.auch wurde mir dann noch am Telefon gesagt das man seitens von LeadOne über die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nachdenkt.
    Die räumliche Nähe von Mühlheim an der zu Ruhr und Essen lässt über die Seilschaften dieser beiden Firmen Deutungen zu.Zumal auch TPI keine Post [Einschreiben mit Rückschein] beantwortet und seit 4 Wochen auch niemand ans Telefon geht.
    Ein seriöse Inkassounternehmen geht auf jedenfalls ans Telefon,das letzte Inkassounternehmen,das von Herrn Hoffmann beauftragt wurde,war telefonisch erreichbar,ich habe sogar mit einem Rechtsanwalt des Inkassounternehmen telefonisch gesprochen und habe dessen Durchwahl.
    Ich habe die TPI schriftlich aufgefordert mirbeinen Zahlungsbescheid vom Amtsgericht zukommen zulassen,damit der Sachverhalt endgültig aufklärt.
    Ich werde nachdem 2.Schreiben das ich am Samstag erhalten habe,nicht mehr auf weitere Schreiben dieses Vereins mehr reagieren,nur noch wenn ein Brief vom Amtsgericht bekommen sollte.

    • User007 sagt:

      "[…] das der Vetragstext mit der 1 N Telecom auf dem Datenauszug nicht von Lead One stammt,also praktisch eine Urkundenfälschung meiner Meinung nach vorliegt."
      Haben Sie das schriftlich?
      "Urkundenfälschung" wohl nicht, aber zumind. doch eine in betrügerischer Absicht begangene Datenschutzverletzung und das sollte mittels schriftlich belegter Aussage auch dem zuständigen LfDI angezeigt werden – mglw. bekommt die Angelegenheit dann nochmal etwas mehr "Schwung".
      Über die Unternehmens-Vernetzung des Herrn Dr. Thomas Peters, seines Zeichens Gf von TPI Investment GmbH, hat @R.S. bereits in obigem Beitrag geschrieben, was auch so über das Portal "CompanyHouse.de" nachverfolgbar ist.
      Auch die erst am 10.07. d. J. erfolgte Handelsregister-Eintragung untermauert seinen "Verdacht".

      "[Einschreiben mit Rückschein]"
      Das dient natürlich nur der eigenen Befriedigung über die Adressexistenz und validiert bestenfalls die Postzustellfähigkeit – als rechtssicherer Nachweis über die Zustellung eines Schriftdokuments ist ausschließlich ein "Einwurf-Einschreiben" oder "Zustellung mit Postzustellungsurkunde" geeignet.

      "Ich habe die TPI schriftlich aufgefordert mirbeinen Zahlungsbescheid vom Amtsgericht zukommen zulassen,damit der Sachverhalt endgültig aufklärt."
      Sorry, leider falscher "Zwangsaktionismus" – das ist genau, was "solche" Unternehmen bezwecken, weil sich mglw. noch jemand in seinen Antworten falsch formuliert und gar eine forderungsfähige Willenserklärung abgibt. 🤷‍♂️

      "[…] nur noch wenn ein Brief vom Amtsgericht bekommen sollte."
      Das wäre genau das richtige Vorgehen – erst bei Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheids, zu dessen Voraussetzung zwingend der Forderungssteller einen Antrag bei Gericht stellen muß, sollte/muß reagiert werden. Allein das wird höchst wahrscheinlich nicht passieren, weil der Forderungssteller genau um die Unrechtmäßigkeit weiß.

    • Günter Born sagt:

      Hoffe, die E-Mail ist gültig – geht mir um eventuelle Kontaktanfragen zu Details. Ich versuche gerade im Hintergrund einige Informationen zusammen zu führen und ins Bild zu bringen. Geht dabei auch um "Netzwerke im Hintergrund" – habe mehrere "Kugeln ins Spiel geworfen". Wird entweder Flop oder ganz großer Scoop.

  7. Uwe Carsten sagt:

    Jeder der zufällig mal am Düsseldorfer Flughafen vorbei kommt sollte sich den Showroom der 1 N Telecom mal anschauen ein etwa 1.0)0qm grosses Büro indem niemand arbeitet und eine Miete grosser 10.000€/Monatlich fällig sein dürfte.
    Ein Indiz Day die Geschäfte leider gut laufen müssen.
    Für was braucht man ein solches Büro frage ich mich der Staatsanwalt von Düsseldorf sollte sich das mal live ansehen und seine Schlüsse darauszihen.
    Habe heute auch Beschwerde bei der Sparkasse in Essen geführt und die mal darauf hingewiesen was die für Geschäftskunden haben….

    • User007 sagt:

      "Schlüsse" sind leider keine gerichtsverwertbaren Beweise – insofern wäre das überflüssige Zeitverschwendung.
      Beschwerde bei seinem Geldinstitut ist auch zwecklos, da die nunmal auch nicht in die Köpfe ihrer "Geschäftskundschaft" hinein gucken können.
      Da nutzen auch noch so bedachte Prüfungen nichts, weil's immer Menschen mit der Intention andere zu übervorteilen geben wird – gibt's in jedem Bereich. 🤷‍♂️

  8. ManRamek sagt:

    Hallo zusammen ich wollte einfach mal schreiben, wie unglaublich angenehm es war, sich durch alle Kommentare zu lesen. Einige Ausnahmen ignorierend, war das für mich als Betroffener Balsam für die Seele. Ich (m, 31) hatte noch nie Kontakt zu jeglicher Instanz im Bereich Polizei, Gericht etc und war durchgehend verunsichert, was hier gerade passiert. Die Seite der Verbraucherschutzzentrale hat zwar geholfen, aber leider auch immer wieder Angst und Sorgen gesät wie "Man muss unbedingt reagieren" (das ist jetzt sinngemäß etwas, und kein Zitat – ich habe verschiedene Inhalte der Verbraucherschutzzentrale gelesen über die letzten 1.5 Jahre)

    Hier Kommentare zu lesen, welche sich auf einem (von meinem Standpunkt aus betrachtet) Niveau bewegen, welche zumindest Verständnisse von rechtlichen Systemen suggeriert, hat enorm gut getan. Der logische Verstand schaltet bei Angst und Unsicherheit doch leider irrational ab. Zwar nicht komplett, aber so weit, dass es einfach unangenehm wird… nachdem ich heute meinen Brief mit der "Abtretungsurkunde" erhalten habe, war diese Sektion etwas, was mir sehr gut getan hat. Ganz lieben Dank!

    Ich werde nun in ruhe abwarten können, bis ein Brief vom Amtsgericht eintrudelt, was sicherlich nicht passieren wird, da ich keinen Vertrag abgeschlossen habe.

    (Davon mal abgesehen, dass ich nicht einmal wusste welche Instanzen überhaupt involviert sind/sein können und ab wann etwas tatsächlich rechtens wird…)

  9. okram sagt:

    Muster: Klageentwurf (Privatperson)

    Unterlassung & negative Feststellung gegen TPI Investment GmbH (optional: Streitverkündung an 1N Telecom)

    An das Amtsgericht/Landgericht [Ort]
    Kläger: [Name, Anschrift]
    Beklagte: TPI Investment GmbH, [Anschrift laut Schreiben]
    Streitwert: vorläufig [z. B. 1.500 €]
    Betreff: Negative Feststellungsklage & Unterlassung wegen unberechtigter Forderungsbeitreibung, irreführender/aggres­siver Geschäftspraktiken

    Anträge:

    Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten geltend gemachte Anspruch aus angeblicher Abtretung der 1N Telecom GmbH nicht besteht.

    Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger wegen dieser bestrittenen Forderung außergerichtlich weiter zu kontaktieren, insbesondere durch Frist-/Drohschreiben oder die Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Titel.

    Die Beklagte wird verurteilt, Datenmeldungen an Auskunfteien (insb. SCHUFA) zu unterlassen, soweit die Forderung bestritten ist, sowie bereits übermittelte Meldungen zu widerrufen.

    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

    Sachverhalt:
    [Chronologisch: Eingänge der Schreiben, fehlender Vertragsschluss, fristgerechter Widerspruch, Drohinhalte, ggf. fehlende Inkasso-Registrierung, Versuch „Zeugen Vertriebspartner" etc.]

    Rechtliche Begründung (Kurzthesen):

    Kein Vertragsverhältnis → kein Anspruch (§§ 145 ff. BGB; negative Feststellungsklage zulässig bei streitiger Anspruchslage).

    Unterlassung: fortgesetzte unzumutbare Belästigung/Druck; Eingriff ins APR (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) → § 1004 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1/Abs. 2 BGB; flankierend UWG §§ 4a, 5 (aggressiv/irreführend).
    Gesetze im Internet
    Dejure

    Datenübermittlung an Auskunfteien bei bestrittener Forderung unzulässig → Unterlassungs/Widerrufsanspruch (Rspr. LG Frankenthal; allgemeine Nachweise).
    RSW
    deubner-recht.de

    Inkasso-Anmutung ohne Registrierung kann irreführen und Druck steigern (UWG), jedenfalls wenn Registrierungs-/Aufsichtsangaben fehlen; die zuständige Aufsicht ist im Rechtsdienstleistungsregister ausgewiesen.
    bmjv.de

    Beweismittel:

    Anlagenkonvolut A: Schreiben TPI (1./2.), Umschläge, Screenshots.

    Anlage B: Widerspruch + Sende-/Zustellnachweise.

    Anlage C: ggf. Auskunft aus dem Rechtsdienstleistungsregister.

    Prozessualer Hinweis:
    Gegebenenfalls einstweilige Verfügung (Unterlassung/SCHUFA) beantragen, wenn erneute Drohschreiben oder Auskunftei-Gefahr besteht.

  10. okram sagt:

    Muster: Beschwerde an die Bundesnetzagentur (Telekommunikation & Schlichtung)

    Betreff: Beschwerde gegen 1N Telecom GmbH / TPI Investment GmbH wegen irreführender Vertragsdarstellung, aggressiver Nachforderung und Drohkulisse

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit reiche ich gemäß Ihren Hinweisen für Beschwerden im Bereich Telekommunikation Beschwerde ein und beantrage bei Bedarf die Einschaltung der Schlichtungsstelle Telekommunikation.

    Sachverhalt (kurz):

    Am [Datum] erhielt ich Schreiben der TPI Investment GmbH mit Verweis auf eine angebliche, an sie abgetretene Forderung der 1N Telecom GmbH.

    Ich habe nie einem Anbieterwechsel zu 1N Telecom zugestimmt und keinen Vertrag unterschrieben.

    Die Schreiben enthalten Zahlungsfristen, Androhung gerichtlicher Schritte sowie Hinweise auf „Zwangsvollstreckung" – ohne zuvor nachgewiesenen Titel.

    Zusätzlich wird mit einer „I N K A S S O-Abteilung" aufgetreten; eine Registrierung als Inkassodienstleister ist für mich nicht ersichtlich.

    Rechtliche Bewertung (aus Verbrauchersicht):

    Die Vorgehensweise erscheint irreführend (UWG § 5) und aggressiv (UWG § 4a) durch unzulässige Druckausübung.

    Ein SCHUFA-Eintrag ist bei bestrittener Forderung unzulässig; ich habe der Forderung ausdrücklich widersprochen.

    Ich ersuche die BNetzA um Prüfung unzumutbarer Belästigung/Irreführung im Rahmen der Anbieterseite sowie um Unterstützung durch die Schlichtungsstelle.

    Anträge:

    Prüfung und aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen unlautere/verbraucherrechtswidrige Praktiken im Zusammenhang mit 1N Telecom (vermeintliche Vertragserschleichung/Irreführung) und der Forderungsbeitreibung.

    Weiterleitung/Hinweis an zuständige Stellen (z. B. Datenschutz-Aufsicht), soweit erforderlich.

    Im Rahmen der Schlichtung: Feststellung, dass kein wirksamer Vertrag besteht und keine Zahlungspflicht gegenüber 1N/TPI.

    Bestätigung, dass keine SCHUFA-Meldung aufgrund der bestrittenen Forderung erfolgen darf.

    Beweismittel (Anlagen):

    Kopien der Schreiben (1. und 2. Schreiben TPI), Umschläge, ggf. Rückläufer „unzustellbar".

    Widerspruchsschreiben von mir (mit Nachweis).

    Etwaige Gesprächs-/Kontaktprotokolle.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Name, Anschrift, E-Mail, Telefon]

  11. Ulrich Sonntag sagt:

    Hallo,

    Auch ich bin Opfer dieser Firma und der privat eröffneten Folgefirma des Herrn (TPI Investment) , die kein Inkasso ist.
    Meine Daten wurden nach Recherche von Cosinova.uk aus einem Xiaomi Gewinnspiel zu Werbezwecken (!!!) weitergegeben. Die entsprechenden Protokolle wurden mir nach viel Druck inkl. IP Protokoll zur Verfügung gestellt. Witzig ist, daß Cosinova mir den ersten "Willkommensgruß als N1 Telecom geschickt hat.

    Mal sehen was wird… Dies hier als Hinweis wie 1N Telecom an die Daten gekommen ist, zumindest in meinem Fall. Lasst euch nicht veräppeln sofern ihr keine Verträge geschlossen habt wehrt euch!!!!

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