Unberechtigte Megatipp Emergency Call Services-Abbuchung von 89,90 Euro

Es läuft wohl eine neue Betrugsmasche,  bei der Verbrauchern und Verbraucherinnen plötzlich 89,90 Euro von einer Megatipp Emergency Call Services vom Bankkonto abgebucht werden. Die Verbraucherzentrale warnt vor diesem Betrug und gibt Ratschläge.

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Den Kontoauszug geprüft und einen Abbuchung in Höhe von 89,90 Euro von einer Megatipp Emergency Call Services vorgefunden? Aber nicht mit diesem Anbieter anfangen können?

Meldungen aus 2024

Es scheint eine Betrugsmasche zu sein – und vor einem Jahr gab es bereits den reddit.com-Eintrag Unberechtigte Abbuchungen von Megatipp Emergency Call Services zum Thema. Jemand schrieb, dass er zwei Abbuchungen vom 10. August und 10. Oktober von jeweils 99 EUR von einer Firma namens "Megatipp Emergency Call Services" auf seinem Konto festgestellt habe.

Es waren Lastschriften, wobei die IBAN von Megatipp auf eine Bankverbindung in der Türkei verweist. Der Verwendungszweck der Lastschrifen enthält neben einer "Kundennummer" und einer Festnetznummer, den Link "anfragen.vorsorge-karte.com".

Der Betroffene kann mich an keinen Kontakt mit der Firma Megatipp oder der Platform Vorsorge Karte erinnern und somit auch nicht an ein Vertragsverhältnis. Er hat aber zwei Rechtanwälte verlinkt, die im Sommer 2024 die Beiträge Plötzliche Abbuchung von Megatipp Emergency Call Services auf dem Kontoauszug und Notfall-Card.com kündigen: Tipps vom Rechtsanwalt veröffentlicht haben. Beide Beiträge sprechen den obigen Sachverhalt an, legen einige Informationen offen und geben Tipps, wie man sein Geld wieder bekommt.

Die Verbraucherzentrale warnt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt im Beitrag Megatipp Emergency Call Services: Was tun bei unberechtigter Abbuchung? vor der Masche, die wohl größere Ausmaße annimmt. Verbraucher und Verbraucherinnen berichten der Verbraucherzentrale wohl verstärkt von Abbuchungen über 89,90 Euro durch ein Unternehmen namens Megatipp Emergency Call Services. Viele Betroffene kennen das Unternehmen nicht und haben keinen Vertrag abgeschlossen. Die Abbuchung erfolgt ohne vorherige Bestellung oder Benachrichtigung.

Im Verwendungszweck der Abbuchung taucht laut Verbraucherzentrale eine Referenz auf die Webseite www.vorsorge-karte.com auf. Dort wird eine sogenannte „Vorsorge-Karte" angeboten – eine kleine Karte mit Gesundheitsdaten und Notfallkontakten. Die Karten sollen bei medizinischen Notfällen helfen. Bestellt werden können sie direkt über die Webseite. Die Betroffenen geben jedoch an, nie auf der Seite gewesen zu sein oder einen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Einige Betroffene berichteten der Verbraucherzentrale, dass sie zuvor mehrfach von fremden Nummern angerufen wurden. Die Anrufe stehen möglicherweise im Zusammenhang mit unerlaubter Telefonwerbung oder der unrechtmäßigen Weitergabe persönlicher Daten. Betroffene geben jedenfalls an, nie bewusst an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben (das ist oft eine Quelle, wo Adressen abgezweigt werden).

Das Geld zurück buchen lassen

Bankkunden können Lastschriften bis zu 13 Monate nach der Abbuchung bei ihrer Bank zurückgehen lassen. Dann bucht die Bank das Geld wieder auf das Konto zurück. Die Gegenpartei hat dann nur die Möglichkeit, berechtigte Forderungen auf dem Rechtsweg beim Schuldner geltend zu machen.

Da die Forderungen aber unberechtigt sind, muss der Betroffene dieser Forderung widersprechen. Auch wenn kein Vertrag bekannt ist, sollten Betroffene den Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich widerrufen, anfechten und außerordentlich kündigen, rät die Verbraucherzentrale. Entsprechende Textbausteine finden Sie in diesem Musterbrief. Betroffene sollten die Megatipp schriftlich auffordern, den Vertragsabschluss nachzuweisen. Die Adresse lautet: Megatipp Ltd., Turbinenstr. 7, 70499 Stuttgart

Da unklar ist, wie Megatipp an die Bankdaten gelangt ist, sollten Betroffene den Vorfall dem Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg über dessen Webseite melden. Wer von Werbeanrufen betroffen ist, sollte diese der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden, heißt es hier.

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9 Antworten zu Unberechtigte Megatipp Emergency Call Services-Abbuchung von 89,90 Euro

  1. janil sagt:

    Immer neue Maschen, danke für die Info.

  2. Sandra sagt:

    Ich bin aus der Schweiz und dort wird das LSV anders geprüft. Die Bank akzeptiert nur LSV Abbuchungen von Firmen, die vom Konto Inhaber explizit ermächtigt wurden. Deshalb habe ich zwei Fragen:

    Wie kam diese türkische Firma an die IBAN Nummern der Opfer?

    Kann wirklich jede Firma einfach Beträge von jeglichen Konten abbuchen ohne Berechtigung? Das scheint mir ein sehr Verbraucher unfreundliches Verfahren zu sen.

    • Günter Born sagt:

      zu: Wie kam der Abbucher an die IBAN, ist mir derzeit unbekannt, gibt aber viele Möglichkeiten, Datenübernahme von einem Shop, Datenleck, etc.

      Zu darf man abbuchen: Der Abbucher braucht zum Nachweis der Berechtigung ein SEPA Mandat, was von den Banken aber nicht geprüft wird.

    • Chris sagt:

      @Sandra :"Kann wirklich jede Firma einfach Beträge von jeglichen Konten abbuchen ohne Berechtigung? Das scheint mir ein sehr Verbraucher unfreundliches Verfahren zu sen."

      Meines Wissens kann das nicht jeder. Dafür muss der Einziehende mit seiner Bank eine Lastschrift Vereinbarung treffen. Nur dann führt seine Bank auch die Lastschrift aus. Ohne diese Latschrift Vereinbarung bekommt der Einziehende keine Freigabe für das Einziehen einer Lastschrift (Online Banking)

      Die Lastschrift wird von der Bank danach aber nicht mehr geprüft. Der Einziehende muss also nicht jede Laschrift gegenüber seiner Bank belegen.
      Dafür ist das eingezogene Geld beim Einziehenden nicht sofort verfügbar. Das Geld ist auf seinem Konto erst einmal gesperrt. In den ersten Tagen geht die Bank also kein Risiko ein, falls die Lastschrift vom "Schuldner" zurück gebucht wird.

      Darüber hinaus hat man meines Wissens mindestens 6 Wochen nach Empfang eines Kontoauszuges Zeit, um einer Lastschrift zu widersprechen und das Geld zurückbuchen zu lassen. Es ist trotztdem empfehlenswert, sein Konto regelmäßig zu prüfen.

      Ein SEPA Mandat braucht man vom Schuldner erst einmal nicht und wird auch nicht von der Bank geprüft.
      Erst bei einem Rechtsstreit wird dieses Mandat und der rechtmäßige Einzug geprüft. Darum lassen sich natürlich alle Berechtigten ein SEPA Mandat vom Schuldner unterschreiben.

      Wie das bei ausländischen Banken abläuft, europa- oder weltweit, weiß ich nicht. Es könnte also sein, dass ausländische Banken weniger strikte oder keine Lastschrift Vereinbarungen treffen.
      Aber das ist nicht Ihr Problem sondern das Problem Ihrer Hausbank.

  3. Pau1 sagt:

    Wenn ein Unternehmen abbuchen möchte muss es eine Nummer ähnlich einer Iban nur mit frei wählbaren 3 Buchstaben beantragen. Kennt man diese Nummer so kann man die Bank beauftragen keine SEPA Lastschrift mit dieser Nummer abzunehmen.
    Die Banken sind davon nicht begeistert und informieren nicht aktiv über diese Möglichkeit. Es kann auch sein, das die es einfach nicht wissen oder nicht automatisiert haben.
    leider verhindert der Datenschutz zu schauen wem diese Nummer gehört.

    In der EU kann man jedem Einzug innerhalb gewisser Fristen widersprechen ohne dass man das begründen muss. Es ist eine Bank und kein Gericht und der Bank Sachbearbeiter ist kein Richter.
    Manche Banken verlangen einen Nachweis, wenn sie nach Quartalsabschluss stornieren sollen. Eine illegale Abbuchung wird m.W. nicht dadurch legal, das es länger als 13 Monate her ist, es wird aber für die Banken sehr aufwändig.
    Dem Kunden dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden, weil er ja nichts beauftragt hat. Manche Banken umgehen das in dem sie eine Benachrichtigung per Sackpost schicken mit überhöhtem Porto.
    Die Kosten trägt der Abbuchende.
    Der Preis zwischen den Banken liegt fest. 3 Euro IIRC. was die Bank des Abbuchers berechnet ist offen.

    Jetzt muss man nur die SEPA Nummer des Betrügers kennen…

    Das SEPA Mandat muß die Bank eigentlich prüfen. Macht es aber nicht da viel zu viel Aufwand.

    Inzwischen kann man Konten auch generell gegen Lastschrift Einzug Sperren. Das machen Unter nehmen gerne bei veroffent lichen inban als Lehre aus AOL Zeiten

  4. MaxM sagt:

    @Pau1: Bei meinen Lastschriften steht pro Abbucher eine Gläubiger-ID. Kann ich auf Basis dieser Gläubiger-ID den Abbucher generell von meiner Bank sperren lassen?
    Oder meint die von Dir erwähnte "Nummer" etwas anderes?

    • Pau1 sagt:

      ja, diese Gläubiger ID ist eindeutig von der Bundes Bank vergeben.
      Man kann diese sperren, aber der Bänker wollte davon nichts wissen, weil ihm das nach Fake aussah, so mit dem "ZZZ" darin, was aber nur der Default ist. Er hat dann lieber manuell storniert…
      Durch das Stornieren ist das SEPA Mandat übrigens ungültig geworden, aber es wird ja sowieso nicht kontrolliert…

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