MVZ-Pleiten: Patientendaten in der Cloud sorgen für Probleme

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Äußerst unschöne Gesichte, die Anfang des Monats an mich herangetragen wurde. Zwei Ärztegenossenschaften mussten im Sommer 2023 Insolvenz anmelden. Das hat nicht nur einen Einfluss auf die Patientenversorgung, weil Medizinische Versorgungszenten (MVZ) geschlossen wurden. Ein besonderes Problem stellen die Patientenakten dar, die von den Ärztegenossenschaften in der Cloud gespeichert wurden. Der Cloud-Betreiber verweigert die Herausgabe, weil Leistungen nicht bezahlt wurden. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein sucht nach Lösungen.


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Ein Blog-Leser aus dem Gesundheitsbereich hat mich vor einer Woche per E-Mail auf den Sachverhalt hingewiesen (danke dafür). Der u.a. von der Ärztezeitung (leider nicht allgemein abrufbar) dokumentierte Vorgang wirft ein besonderes Schlaglicht auf das Thema Ärztegenossenschaften und Medizinische Versorgungszenten (MVZ) sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit Auslagerung von Daten in die Cloud.

Private-Equity-Beteiligungen an Arztpraxen

Seit einigen Jahren schießen ja Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wie Pilze aus dem Boden. Betreibergesellschaften übernehmen die Praxen und stellen Ärzte und Ärztinnen ein und führen die Geschäfte. Für Ärzte und Ärztinnen wird mit allerlei Vorteilen geworben, wie man auf der Webseite der medicus Ärztegenossenschaft Rheinland eG lesen kann.

medicus Ärztegenossenschaft Rheinland eG

So richtig blicke ich durch die Geschäftsstrukturen von medicus noch nicht durch, es scheint dort eine Reihe "Dependancen" zu geben, die möglicherweise nur den Namen tragen, aber eigenständig sind. Was mir aber von diversen Berichten in den Medien im Gedächtnis hängen geblieben ist: Private-Equity-Gesellschaften sind vor Jahren in diesem Bereich eingestiegen und witterten das große Geschäft.

Mir liegt nun ein Bericht (eine Finanzanalyse) vor, bei dem dieser Bereich etwas durchleuchtet wird. Private-Equity-Gesellschaften kaufen als Geschäftsmodell ein Krankenhaus auf und gründen aus diesem Bereich heraus weitere Unternehmen wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Diese MVZ kaufen dann Praxen auf und betreiben diese. Es geht um viele öffentliche Gelder.

Die  Private-Equity-Gesellschaften fahren aber wohl häufig die Schiene, hohe Kredite aufzunehmen, statt Eigenkapital in die Strukturen zu stecken. Dadurch steigt die Eigenkapitalrendite des Unternehmens, Gewinne kommen aber nicht den Praxen oder MVZ zu, sondern gehen an die Private-Equity-Gesellschaften. Spätestens, wenn eine Überschuldung droht, wird es dann für die "Ärztegenossenschaften" eng. Es drohen Insolvenzen und die Versorgung der Patienten ist dann nicht mehr sichergestellt.

Insolvenzen von Betreibergesellschaften

Schaut man sich im Internet um, tauchen im Jahr 2023 einer Reihe Meldungen über Insolvenzen in diesem Bereich in Verbindung mit dem Namen medicus auf. So ist Ende Mai 2023 die Insolvenz der medicus Ärztegenossenschaft Euregio eG mit Sitz in Eschweiler vom Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 94/23, angeordnet worden. Das Verbraucherschutzforum Berlin berichtet hier, die Webseite der medicus Ärztegenossenschaft Euregio eG wirbt aber weiterhin für Praxen.

Der SWR berichtet im Juli 2023 im Beitrag Ärztegenossenschaft Medicus in der Eifel insolvent: Praxen dennoch gerettet über die Wellen, die diese Insolvenz geworfen hat. Ein weiterer Bericht findet sich hier. In der Eifel konnten in der Stadt Bitburg und im Eifelörtchen Binsfeld Praxen laut Insolvenverwalter gerettet werden, ein dort bereits praktizierender Arzt betreibt die Praxen als Einzelunternehmer weiter. Beim Ort Binsfeld gibt es für mich persönliche Berührungspunkte, bin ich dort jahrelang zur Schule und auch zur damals noch privat geführten Arztpraxis gegangen. Für diesen Raum hat die Pleite der Medicus gravierende Folgen im Hinblick auf die Ärzteversorgung.


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Am 28. September 2023 gab es den Artikel Ärztegenossenschaft pleite: Praxis in Issum muss schließen über eine Praxisschließung in Issum, Nordrhein-Westfalen. Eine inzwischen angestellte Allgemeinmedizinerin wurde entlassen und darf ihre Praxis nicht mehr betreten, um Patienten zu behandeln. Die Medizinerin müsste die Zulassung als Ärztin erneut bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beantragen, was zeigt, wie schwierig das sein kann.

Der WDR berichtet zum 7. Oktober 2023 im Artikel Hohe Schulden: Aus für medizinisches Versorgungszentrum in Düren über die Pleite des MVZ der "medicus Ärztegenossenschaft Euregio eG" mit Sitz in Düren. Das Zentrum für Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin und Akupunktur kann nicht mehr gerettet werden, sagt der zuständige Insolvenzberater. Also auch dort ist bildlich gesprochen "die Kacke am Dampfen".

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) gibt es diese Pressemitteilung, die besagt, dass die privatwirtschaftlich betriebenen medicus Ärztegenossenschaften „Rheinland eG" und „Euregio eG" kurzfristig Insolvenz angemeldet hätten. Infolgedessen mussten mehrere der insgesamt sieben von den Genossenschaften betriebenen Haus- und Frauenarztpraxen im Rheinland ihren Betrieb einstellen.

Nun versucht die KVNO im engen Austausch mit dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, den jeweiligen Kommunen sowie mit den von den Praxisschließungen betroffenen Ärztinnen und Ärzten die Fortsetzung der ambulanten Versorgung an den medicus-Standorten zu koordinieren. Ziel ist es, die ärztliche Versorgung durch die bisher dort angestellten Medizinerinnen und Mediziner zu erhalten. Aber das ist nicht so einfach.

Patientendaten in der Cloud gesperrt

Die Patienten und Patientinnen der betroffenen Einrichtungen stehen nicht nur vor geschlossenen Praxen und die Ärzte und Ärztinnen haben keine Praxisräume. Der Insolvenzverwalter könnte zwar den Weiterbetrieb der Praxen als solches ermöglichen. Aber es kommt nun ein Problem auf, welches ich im Zusammenhang mit Abo-Lösungen bei Windows bereits angesprochen hatte: Werden die Zahlungen für Abos eingestellt oder gekürzt (ein Insolvenzverwalter muss das so handhaben, da kein Gläubiger bevorzugt werden darf), droht der Verlust der "per Abo gebuchten Leistungen".

Im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Fall ist es so, dass die Speicherung der Patientenakten in der Cloud durch die zwei Ärztegenossenschaften plötzlich für Probleme sorgt. Der Cloud-Anbieter weigert sich bislang, die Daten herauszugeben, solange er für seine Dienstleistungen nicht bezahlt worden ist, meldet die Ärztezeitung.

Jetzt ist die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) mit der Medicus-Insolvenz befasst und sagt "Die Ärztekammer steht in bekannt gewordenen Fällen mit Behörden und Ärztinnen und Ärzten sowie Insolvenzverwaltern in Kontakt, um dazu beizutragen, dass Patientinnen und Patienten zeitnah und in geeigneter Form an ihre Patientendaten kommen." Irgendwo habe ich gelesen, dass einzelne Patienten ihre Patientenakten beim Cloud-Anbieter anfordern müssten. Ob das so klappt und ob es einen gerichtlichen Herausgabebeschluss braucht, kann ich aktuell nicht beurteilen.

Der Fall zeigt aber einerseits die Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen, angefangen vom Datenverlust bei Störungen in der Cloud, über das jetzt angesprochene Problem der Herausgabe von Patientendaten bis hin zur Schieflage durch den Betrieb von MVZ, Praxen und Kliniken durch Private-Equity-Gesellschaften.

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40 Antworten zu MVZ-Pleiten: Patientendaten in der Cloud sorgen für Probleme

  1. Olli sagt:

    Schöner Fall, der theoretisch nach Regulierung schreit. Zeigt aber auch schön wohin das gesamte Gesundheitswesen geführt worden ist. Unabhängig davon sollte JEDE/JEDER von jedem Arzt immer eine Kopie von Arztberichten bzw. von Laborergebnissen verlangen wenn es nicht sowieso Standard ist. Hat man schön seine Unterlagen beisammen kann man auch dahingehend problemlos die Praxis wechseln. Ein Verlust der Unterlagen beim Arzt droht ja nicht nur wegen der hier geschilderten Situation.

    • Fritz sagt:

      Abgesehen, daß weitestgehend papierloses Arbeiten in großen Krankenhäusern und Gemeinschaftspraxen schon längst Standard ist, ist es inzwischen so, daß in vielen Fällen gar kein analoges Original mehr vorliegt.

      Röntgenbilder werden schon lange nicht mehr auf Film gemacht, räumliche Tomographenbilder noch nie (die gab es höchstens auf DVD mit passendem Viewer). Auch von anderen bildgebenden Verfahren (Magen- oder Darmspiegelung z.B.) gibt es keine komplette Papierform, sondern allenfalls Auszüge in Form einzelner Bilder, die einen konkreten Befund zeigen.

      "Klassische" Unterlagen wie Medikamentenplan oder Blutbild kriegt der Patient eh mit, und natürlich auch Kopien von Befunden in Form von standardisierten Arztbriefen von den einzelnen Fachärzten.

      • Pau1 sagt:

        CT MRT Daten etc. habe ich bisher ohne Nachfrage auf CD in die Hand bekommen.
        Ich hatte fälschlicherweise angenommen, das das geschieht, weil sie diese Datenmengen nicht selbst speichern wollen.
        Dem scheint aber nicht zu sein.

        Blutwerte kann sich den Patienten m.W. immer auch über Jahre (2?) zurück ausdrucken lassen.

        Wo diese Daten gelagert werden habe ich bisher nicht gewagt zu fragen, ebensowenig wie nach der Patienten-Rechnung.
        Ich vertraue meinem Arzt ja…

    • Pau1 sagt:

      Ach, die kommen doch in die EPA

      Und diese Datenbank wird aus den unendlichen Ressourcen der Krankenkassenkassen bezahlt.Also kein Problem…?

      Das ist für die Betreiber eine Lizenz zum Gelddrucken.
      Siehe die Sauerei mit dem Schlüssel-Update, der zig Millionen Euro für angeblich unbedingt nötigen Gerätetausch erfordern sollte, die so plump falsch begründet wurden, dass der Gedanke an internen Klüngelei um das Wort Korruption zu vermeiden, naheliegend sein müsste.

  2. Daniel sagt:

    Das kommt vom Cloud-Wahnsinn wie man ihn bis jetzt in vielen Bereichen sehen konnte. Warum betreibt die Kassenärztliche Vereinigung oder das Bundesministerium für Gesundheit kein Rechenzentrum wo Patientenakten sicher verschlüsselt abgelegt werden? Und nein ich meine eben nicht die ePA wo jeder zugreifen können soll wie er Lust hat. Im Insolvenzfall müssen dann Patienten die Möglichkeit haben ihre Akten zu einem neuen Arzt zu senden bzw. ihm Zugriff zu gewähren.

    Außerdem zeigt so ein Fall was die Privatisierung des Gesundheitssystems bedeutet. Staatliche Gesundheitssysteme können nicht in die Insolvenz rutschen und müssen auch keinen Gewinn erwirtschaften.

    • R.S. sagt:

      Das Problem ist nicht der Cloudanbieter, sondern die pleite gegangenen MVZ sind das Problem.
      Denn wenn die jetzt nicht mehr an die Patientenakten heran kommen, so kann das nur heißen, das die pleite gegangenen MVZ keine Datensicherung (Backup) der Daten haben.
      Das vergessen leider sehr viele Cloudkunden: Die Cloudanbieter schreiben i.d.R. in den AGB, das der Kunde selbst für das Backup seiner Daten verantwortlich ist.
      War ja auch so bei einem Cloudanbieter in Dänemark, der kürzlich Opfer eines Ransomwareangriffs wurde und so nahezu alle Daten der Kunden verloren waren. Auch der hatte in seinen AGB drin stehen, das die Kunden für das Backup verantwortlich sind.
      Und es ist schon haarsträubend, wenn ein Arzt/eine Ärztin die Zulassung verliert, nur weil die Gesellschaft, bei der die arbeitet, pleite geht.
      Das wäre so, als wenn einem Dipl.Ing. sein Diplom aberkannt wird, nur weil sein Arbeitgeber pleite geht.

      Im Übrigen gehört das Gesundheitswesen auch nicht in private Hand!
      Die Aufgabe von Krankenhäusern ist es, die Patienten medizinisch zu versorgen und nicht, Gewinn zu erwirtschaften!
      Die Opfer dieses Systems sind nicht nur die Patienten, sondern auch das medizinische Personal.
      Ich kenne da einen Arzt, der lange Jahre in einem Krankenhaus gearbeitet hat.
      Macht er nicht mehr. Er sagt: Bevor ich da noch mal wieder zurück gehe, hüte ich lieber Schafe.

      • Jens sagt:

        Selbstverständlich ist der Cloudanbieter das Problem: Er hat die Daten, rückt sie nur nicht raus.

        Dass zusätzlich in dem MVZ offenbar schlampig gearbeitet wurde und keine Backups angelegt wurden kommt natürlich noch dazu.

        Wenn die "Cloud" von einem öffentlichen Betreiber wie KVB, Bund etc. angeboten würde wäre zumindest der erste Fall jetzt kein Problem.

        • R.S. sagt:

          Würdest du Sachen raus rücken, die noch nicht bezahlt sind?

          Da ist der Cloudanbieter voll im Recht.
          Die pleite gegangenen MVZ haben die Cloudgebühren nicht bezahlt, ergo wird der Zugang so lange gesperrt, bis die Gebühren bezahlt sind.
          Da verhält sich der Cloudanbieter nicht anders als andere Anbieter von Onlineservices, wie z.B. Streaming oder Anbieter anderer gemieteter Sachen.
          Wenn du z.B. Hardware gemietet hast und die Miete trotz Mahnung nicht mehr zahlst, kommt der Vermieter vorbei und nimmt die Hardware mit. Egal, was da für Daten drauf sind. Selbst dann, wenn du dadurch pleite gehen würdest.
          Machen Banken auch gerne, wenn man seine Raten nicht zahlt.

          Die MVZ haben das selbst zu verschuleden.
          1. Weil sie kein Backup haben
          2. Weil sie die Sachen überhaupt erst in die Cloud gepackt haben.

          Und der Insolvenzverwalter kommt aus dem Dilemma nicht heraus, weil der keinen Gläubiger bezorzugt behandeln darf.

          • Fritz sagt:

            Da es sich offensichtlich um stark der DSGVO unterliegende Daten handelt (Patientendaten) finde ich den geschilderten Ansatz (der Patient selbst stellt ein Auskunftsersuchen) gar nicht mal so schlecht.

            Wenn der Cloudanbieter mit zigtausend berechtigten Anfragen (das MVZ kann ja einen Musterbrief bereitstellen) überflutet und zudem durch das Gesetz zur Einhaltung einer Reaktionsfrist gezwungen wird, könnte das zumindest die Entstehung einer entsprechenden Regulierung beschleunigen.

            • R.S. sagt:

              Wird nicht funktionieren, denn auskunftspflichtig nach DSGVO ist der Datenverarbeiter, also das MVZ.
              Der Cloudanbieter ist nicht Datenverarbeiter im Sinne der DSGVO, daher auch nicht auskunftspflichtig.
              Zudem könnte der Cloudanbieter sagen: Der Kunde hat die Daten gespeichert, ich weiß nicht, was das für Daten sind.
              Er könnte gar nicht überprüfen, ob das MVZ Daten von dir gespeichert hat, ohne sich wegen Computerspionage strafbar zu machen.
              Der Cloudanbieter hat die Daten ja auch nicht gespeichert, sondern den MVZ nur Speicherplatz gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
              Eine Bank wird dir auch nicht den Inhalt eines Schließfachs herausgeben.
              Dazu bräuchte es einen richterlichen Beschluß. Und genauso wirds auch bei Cloudanbietern sein.

              Und wenn die MVZ die Daten verschlüsselt in der Cloud gespeichert haben, dann könnte der Cloudanbieter nicht einmal theoretisch dem Auskunftsersuchen nachkommen, denn der Cloudanbieter hat dann ja keinen Zugriff auf die Daten.

          • Anonymous sagt:

            Stimmt, ähnlich läuft es bei Wohnungen. Bezahlt der Vermieter (wie hier die MVZ) nicht den Energieversorger (Cloud-Anbieter). Sperrt dieser das Gas oder die Fernwärme. Der Mieter (Patient) schaut in die Röhre auch wenn die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt wurden.

          • Jens sagt:

            Ich habe ja nicht behauptet, dass der Cloudanbieter im Unrecht wäre, sondern dass er (weil kommerziell und nicht öffentlich-rechtlich) ein Problem darstellt.

            Hinsichtlich Backup, Speicherung überhaupt in der "Cloud" etc. stimmen wir ja – wie oben geschrieben – überein.

          • Pau1 sagt:

            Die Sachen sind bezahlt.
            Aber klar würde ich nicht mehr arbeiten als unbedingt nötig.

            Wenn ich eine Lagerhalle habe, die Miete gezahlt wurde aber nun nicht mehr kommt, gehört mir die gelagerte Ware ja auch nicht.
            Sie kann ja ein Vielfaches der Miete Wert sein.
            Wenn in der Lagerhalle Sachen sind, die garnicht dem Mieter gehören, sondern seinen Lieferanten (Eigentums Vorbehalt ist im Geschäftsverkehr üblich), darf ich mir dieses fremde Eigentum trotzdem aneignen oder nicht an die unbezahlten Lieferanten aushändigen (mal das Insolvenz Recht ausseracht gelassen)?

            Aber was wäre ein Vergleich der nicht hinkt.

            Bei Mietschulden ist das Gesetz sehr vermieterfreundlich.
            2 mal trotz Mahnung nicht bezahlt reicht für eine fristlose Kündigung. Der Vermieter kann die Wohnung auf Kosten des säumigen Mieters räumen und einlagern lassen. Bleibt aber wenn der Mieter so richtig pleite ist zusätzlich noch auf diesen Kosten sitzen.

        • Pau1 sagt:

          Ich kenne da ein Backup Programm. Ach.
          Dessen Backup Version muss man kaufen. Oh. Aber:
          Die restore Version aber frei verfügbar und sie haben versprochen das das auch so bleibt, falls sie das Backup Programm einstellen oder den ganzen Betrieb.
          So gehört sich das.

          Auch kenne ich eine CAD Software die eingestellt wurde da von der Konkurrenz aufgekauft
          Die Kunden, die die Software gemietet hatten (mieten mußte man schon die IBM mainframes) durften ihre Daten immerhin noch als PDF exportieren, ohne Miete zahlen zu müssen…

          Aber einfach die Daten als Pfand zurück halten
          das wohl eher Notigung als denn seriöses Geschäft.
          Das man keine weiteren Leistungen erbringt ist klar.

          Gab es da nicht Mal etwas Ähnliches mit nicht bezahlten Domains? Die wollten die Provider doch auch sperren, um Geld zu bekommen? Ist ewig her.

          Oder beim Hausbau:
          Da darf der Handwerker nicht die nicht-bezahlten Teile rausholen, die mit dem Gebäude verbunden sind.
          Also die Türen kann er ausbauen aber die Zargen muss er da lassen. Wenn das Gebäude Schaden nimmt gilt noch mal anderes.

          Ich glaube dass das Vorgehen des Cloud Anbieters rechtlich nicht akzeptabel sein kann.
          Aber IANAL
          Merksatz:
          Ein Gericht spricht ein Urteil, aber kein Recht…

      • Matze sagt:

        (Und es ist schon haarsträubend, wenn ein Arzt die Zulassung verliert, nur weil die Gesellschaft, bei der die arbeitet, pleite geht.
        Das wäre so, als wenn einem Dipl.Ing. sein Diplom aberkannt wird, nur weil sein Arbeitgeber pleite geht.)
        Blödsinn!
        Der Arzt verliert seine *Kassenzulassung*, d.h. er kann keine Kassenpatienten mehr behandeln, bzw. über die (gesetzliche) Kasse abrechnen.
        Er kann sich weiterhin als Arzt niederlassen bzw. eine Praxis eröffnen und halt nur Privatpatienten behandeln (es gibt keinen Gebiets- oder Bestandsschutz).
        Das machte übrigens mein Hausarzt, der, nachdem er aus einer Gemeinsschaftspraxis ausgeschieden ist, eine kleine lukrative Privatpraxis eröffnet hat und ausschließlich Privatpatienten behandelt, weil der die Faxen (d.h. Gängelung der Gesetzlichen) leid war.

        Übrigens bleibt es, wie im Artikel auch erwähnt, dem Arzt überlassen, wieder eine Zulassung als *Kassenarzt* zu beantragen – die ihm im Allgemeinen ohne Probleme wieder gewährt wird.

        • Fritz sagt:

          Eben. Seine Approbation wird der Arzt (außer bei gravierendem Fehlverhalten) nicht verlieren, sondern eben nur die Niederlassungserlaubnis in einem bestimmten Zulassungsbezirk (es soll ja auch in Deutschland Gebiete mit Überversorgung geben).

          Ist bei jedem Handwerker ähnlich, der verliert ja auch nicht seinen Meisterbrief.

        • Pau1 sagt:

          Es ist ja durch Berichte des NDR bekannt, das in Kiel nahezu alle Augenarzt-Praxen inzwischen dem Sanoptic Konzern gehören und die Ärzte nur noch Angestellte sind, die wahrscheinlich unter Leistungsdruck stehen, wie jeder kleine Angestellte, Umsatz zu machen. Zumindest befürchte ich als Patient, das ich optimal behandelt werden, optimal für das Betriebsergebnis.

          Für Patienten ist es nicht möglich festzustellen, welche Arztpraxen noch frei, selbständig sind.
          Die kasseärztliche Vereinigung KVSH führt eine mehr oder weniger komfortabel für jedermann durchsuchbare Liste aller Kassenärzte.
          Es gab da bis vor/für einige/r Zeit ein Suchkriterium "selbstständig".
          Dieses gibt es nicht mehr.
          Ein Schelm der…

          Es liegt viel an der inzwischen als völlig missglückten Gesundheitsreform.
          Man kann bei Gesundheit, Bildung, Wohnen, Wasser und Energie nicht auf Marktwirtschaft bauen.
          Einige wenige können das System ausschlachten.
          dazu gehören auch Cloud Dienstleister, die mit den Daten ihrer insolventen Kunden sich Vorteile verschaffen können.
          Noch etwas, was die Politik überhaupt nicht auf der Rolle hat.

      • Pau1 sagt:

        Was heißt sie vergessen das eigene Backup?
        Ihnen wurde die Cloud ja so verkauft, dass sie kein eigenes Backup mehr brauchen, das macht ja jetzt der Cloud-Anbieter, der das sowieso machen muss um seinen Vertrag erfüllen zu können. (Ist natürlich Käse. im Falle eines Falles sagt der Anbieter: "Hier hast Du einfrisches Blech. Deine Miete für den letzten Monat erlassen wir Dir aus Kulanz, wenn Du nicht drüber sprichst, wir geben Dir auch ein paar TB freies Datenvolumen, Ehrensache….")

        Mal ganz naiv gefragt:
        Wie macht man eigentlich ein zig Terabyte großes Backup seiner Cloud Daten "Lokal" am eigenen Standort mit unlimitierten Zugriff aber endlicher Netzbandbreite?

        Und, wichtiger, aber sehr oft ubersehen: wie testet man, ob das restore funktioniert? Bei 20000+ Patienten
        Mag das wer verraten?
        Man kann ja nicht einfach per rsync seine "Platten" runterladen? Oder auf einen Nachbar Server schieben oder von dem Cloudprovider auf LTO sichern, die er auch als Pfand einbehalten könnte…
        ?

      • Ralph D. Kärner sagt:

        "Und es ist schon haarsträubend, wenn ein Arzt/eine Ärztin die Zulassung verliert, nur weil die Gesellschaft, bei der die arbeitet, pleite geht.
        Das wäre so, als wenn einem Dipl.Ing. sein Diplom aberkannt wird, nur weil sein Arbeitgeber pleite geht."

        Nein. In Deinem Vergleich würde der Dipl. Ing. mit einem Berufsverbot belegt. Die kassenärztliche Zulassung hat nämlich zum Glück so gar nichts mit einem eventuell vorhandenen Titel zu tun. :-)

  3. Sebastian sagt:

    Ich würde mir wünschen das es meiner expliziten Zustimmung bedarf wenn jemand meine Gesundheitsdaten bei einem externen Dienstleister ablegen will. Bzw. ich möchte bei der Arztwahl bereits erkennen können ob jener so vorgeht.

    • Pau1 sagt:

      Mir würde es erreichen wenn ich pro Datensatz Übertragung 50ct bekommen würde, an den Lebenshaltungsindex gekoppelt.
      So würde sich jeder überlegen, wieviele Daten er kauft.
      .

      • Ralph D. Kärner sagt:

        Dazu müsstest Du aber die Hoheit über Deine Daten haben. Und die hast Du bei Deinem Arzt, dem Du ja vertraust, nicht. Sowohl er als Datensatz-Sender, als auch die Gegenseite können Dich also, was die Menge der Übertragungen angeht, nach Strich und Faden bescheißen, ohne, dass Du das merkst.
        Und jetzt denken wir noch einmal darüber nach, dass unsere Regierung nicht erst seit gestern gern doch mehr Transparenz pro einzelnem Bürger hätte. Über den Bürger, nicht etwa gegenüber dem Bürger.

    • Pau1 sagt:

      Nach Wirlsam werden der DSGV musste ich eine Datenfreigabe unterschreiben, dass der Arzt meine Daten an das Labor geben darf, und dieses meine Werte wieder zurück.
      Ich glaube auch bei jedem Krankenhaus Aufenthalt muss man eine Freigabe unterschreiben.
      Der Daten Schutz an einer Klinik ist so strikt, das die Chirurgische Abteilung nicht ohne extra Zustimmung auf die Daten der Neurologischen oder Inneren zugreifen darf…
      Das ist zwar gut gegen Missbrauch, aber U.U. schlecht für den Patienten und den Kosten.
      Das soll ja mit der ePA alles besser werden.
      Auch die Schlapphüte wird es freuen nur noch an einer Stelle wühlen zu müssen und nicht in X Arztpraxen …

      Ist es überhaupt zulässig, Patienten Daten in der Cloud eines amerikanischen Anbieters zu speichern, auch wenn die IPAdrrsesen und Host Namen den Eindruck erwecken,im eest-Europäischen Raum aum zu liegen?
      AFAIK ist es der NSA doch völlig schrurz wo die Daten physikalisch liegen.
      Das ist noch ein Programm das diese MVZ haben könnten, aber da sie Pleite sind, haben sie keine Strafen zu befürchten.

      Das erinnert mich an Bauunternehmer, die alle 2 Jahre pleite gehen und sofort eine neue Firma gründen. Sie wollen so Gewährleistungs Ansprüche vermeiden.
      Überall dasselbe.

  4. rpr sagt:

    Das Prinzip dem übernommenen Unternehmen die Kosten für die Übernahme durch Kredite und überhöhte interne Verrechnungssätze aufs Auge zu drücken ist ja nicht neu
    Das Problem ist wie immer das es nicht darum geht Leistungen und Werte zu schaffen und mit Geld noch mehr Geld zu verdienen. Die Branche ist da unerheblich. Im Bereich von Zahnärzten läuft gerade eine ähnliche Welle durch das Land.
    Das kann letztlich nur der Gesetzgeber regulieren aber von CDU/CSU und FDP würde ich da nicht viel erwarten.

    • Ralph D. Kärner sagt:

      Vom ganzen Rest der Truppe aber auch nicht. Das beste Beispiel in Bezug auf seine Tauglichkeit zeigt doch der Kinderbuchautor jeden Tag. Und der soll dann ein Gesetz verabschieden, was andere Interessen schützt als seine eigenen?

      Das denke ich nicht, Tim ;-)

  5. Anonymous sagt:

    Cloud = Irrweg.

    • Dat Bundesferkel sagt:

      It depends. Das kannst Du nicht so pauschalisieren. Es gibt durchaus sinnvolle Anwendungsbereiche. Aber man muß wirklich nicht ALLES in die Cloud verfrachten. Und schon gar nicht ohne Redundanz und Sicherung…

  6. Reiner sagt:

    Das zeigt, dass nichts gesetzlich geregelt ist und Handlungsbedarf besteht. Meine Befunde lasse ich mir vom Arzt auf Papier ausdrucken. Das ist wichtig, wenn für eine spätere medizinische Begutachtung (z.B. Rentenversicherung; Arbeitsamt) ärztliche Unterlagen benötigt werden.

    • Pau1 sagt:

      Ja.Gute Idee dassmit dem Papier (und CDs bei Röntgen)
      Ich hatte meine Papiere immer bei einem Hausarzt.
      Nun stelle ich fest, das der, auch bei lebenden Patienten, die Akten nach 10 Jahren vernichtet. Das gilt natürlich auch erst recht für Krankenhäuser, denn Mord verjährt nicht.
      Schönen Dank auch…

      Unwitzig auch, dass die Röntgen Aufnahmen dem Arzt gehören.
      Wie bei einem Foto mit seiner Agfa-Box.
      Er ist ja der Fotograf…

  7. Matze sagt:

    Unabhängig vom Cloud-Thema, sollte man sich mal die Frage stellen, warum immer weniger Mediziner bereit sind, eigenverantwortlich eine Praxis zu betreiben, sich in die Abhängigkeit eines Angestellten zu begeben und lieber einen 9-17 Uhr-Job mit Urlaubsanspruch zu machen?
    Das liegt mit Sicherheit zum Einen am immer ausufernden organisatorischen Aufwand, aber auch der (ich versuche das mal vorsichtig zu formulieren) 'Arbeitsethik' der jüngeren Medizinergeneration. Denen ist oft eine geregelte Arbeitszeit mit 30 Tagen Urlaub (und entsprechender 'Work-Life Balance') wichtiger – ist ja grundsätzlich nicht verwerflich.

    Ich könnte ja jetzt eine (Achtung: misogyn) Kausalität herstellen zwischen dem Frauenanteil am Medizinstudium (ca. 70%) und dem Anteil an Frauen bei niedergelassenen Ärzten (ca 40%) und die Frage stellen: Warum wollen so wenige Frauen nach Ende ihres Medizinstudiums eine eigene Praxis eröffnen?

    Ich weiß es auch nicht…

    • Fritz sagt:

      Hinzukommt, daß durch verschiedene maßnahmed der Deckelung und Budgetierung die Behandlung von Kassenpatienten immer unattraktiver geworden ist und auch ein brechend volles Wartezimmer längst kein Garant mehr für ein positives Betriebsergebnis (das hängt nämlich nicht unerheblich auch von der Patientenstruktur ab).

      Als angestellter Arzt hat man sein festes Gehalt, auf das man seine Lebensplanung (Hausbau, Kinder…) aufbauen kann.

      • Pau1 sagt:

        Die Kassen Patienten sind aber beliebter Kostendeckungs Faktor für die Privatpatienten. Die lassen sich auch nicht mehr alles andrehen und sich kaputt therapieren.

        Das System ist krank.

        Es kann ja wohl nicht sein, dass man einen hohen Prozentsatz für die Pflegeversicherung jeden Monat abdrücken muß, es im Falle des Falles dann im Allgemeinen nicht reicht, weil der Herr Pflegedienst Betreiber ja seinen LamBORGini neben dem RollRoyce in der 200qm Garage seiner 500qm Villa mit Fahrstühlen finanzieren muß.
        Oder wie bleibt das Geld?
        Bei den Angestellten? In den 19% Mehrwertsteuer?

        aber wir kommen vom Thema ab, sorry.

    • Pau1 sagt:

      Könnte es sein, das die Ärztinnen evtl. durch die Aufzucht des Nachwuchs nicht genügend Kraft frei haben und eine Halbe oder Viertel Stelle als Angestellte Ärztin auskommlich genug ist?
      Auch muss man sich für die Eröffnung einer Praxis doch erheblich Verschulden, die das trotz 80h Woche, das meiste bei der Bank landet.
      "Teilzeit Selbständig" geht eigentlich als Einzelperson nicht.
      Dann muss man irgendwie eine Gemeinschafts Praxis gründen.
      Da geht dann Halbtags und Urlaub und Personal.
      Aber man ist nicht wirklich frei in seinen Entscheidungen.

      Ich kann die Versuchung verstehen, die so ein Praxis Verkauf an einen Finanzhai ausübt.
      Warum aber wird das so geheim gehalten?

      Wäre eine Verbeamtung die Lösung?

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Weiß ja nicht, wie das andere Ärzte handhaben. Mein Hausarzt macht regelmäßig Urlaub und verweist seine Patienten an Kollegen (die das in ihrem Urlaub erwidern).

        Also in diesem Jahr stand ich schon vier mal vor der Praxen-Tür mit dem Hinweis: "Wir haben Urlaub, gehen Sie zu XYZ".

        Ich kann das Gejammere von Ärzten wegen "zu kleinem Budget" und "zu geringen Einnahmen" auch nicht mehr hören.
        In Ärzte-Foren wird nach Optionen gesucht, wie man mit möglichst wenig Aufwand, möglichst viel Geld von den KK bekommt. Und wenn ich via ePA in die Quartalsabrechnungen schaue und sehe, für welche Dienstleistungen wieviel Geld da überhaupt über den Tisch wandert… eigentlich sollten alle Mediziner an den Pranger gestellt und mit Steinen beworfen werden.

  8. Daniel sagt:

    Wie verträgt sich eine Speicherung von Patientendaten in "der Cloud" eigentlich mit dem Beschlagnahmeschutz (§97 StPO)? Die Gesundheitseinrichtungen, die ich IT-seitig kenne, behalten aus diesem Grund die Datenspeicher grundsätzlich in ihrem physischen Einflussbereich.

  9. Norddeutsch sagt:

    Die Digitalisierung & Kommerzialisierung, fehlende "Availability", Notfallplanung oder Business Continuity mit (Cloud-) Dienstleistern kommentiere ich mal nicht.
    Es gibt neben Digitalisierungsrisiko die Risiken durch Fremdkapital, gierigen Investoren oder Bilanzierung. Dies nennt Günter passend " Schieflage .. von MVZ, Praxen und Kliniken durch Private-Equity-Gesellschaften"

    Aus "reiner" Finanzssicht jedoch ein Hinweis für nicht-BWLer:
    Oben zitierte Aussagen und Reportagen ("hohe Schulden…", Fremdkapital, …) sind pauschal kein ausreichendes Kriterium für Zustand eines Unternehmens.

    "Schulden" in einer Bilanz sind idR gewünscht, sie ermöglichen mittels Leverage Effekt bei geringerem Eigenkapital (EK) mit Fremdkapital (FK) ein höheres Gesamtkapital.

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