Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen

ParagraphEs gibt eine neue Entwicklung ins Sachen 1N Telecom GmbH, die mit  "windigen Methoden" versuchte, Schadensersatz von vermeintlichen Kunden einzutreiben. Neuerdings bekommen Opfer ein Schreiben (ob es ein Inkasso-Schreiben ist, ist nicht ganz klar) der TPI Investment GmbH, in dem versucht wird, "übernommene" Forderungen der 1N Telecom einzutreiben. Hier einige Informationen, was Sache ist und was man wissen sollte.


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Rückblick, um was es bei 1N Telecom GmbH geht

Die 1N Telecom GmbH ist auf dem Papier ein Anbieter von Telefon- und Telekommunikationsanschlüssen, der seit Jahren versucht das Unternehmen "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Bei manchen Opfern wurde ein Vertragswechsel unter Vorspiegelung bestimmter Tatsachen von der Deutsche Telekom hin zur 1N Telecom GmbH initiiert. Bei den neueren Betroffenen wird mutmaßlich nur ein Vertragsverhältnis vorgetäuscht – die Adressen der Opfer stammen (mutmaßlich) aus Gewinnspielen.

  • In allen Fällen sieht es so aus, dass die Opfer nach dem Wechsel oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen dastanden.
  • Opfer, die den Wechsel verweigerten, sehen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
  • Das Unternehmen betraute Inkassofirmen mit dem Eintreiben der Forderungen, wobei ein Inkasso-Unternehmen bereits das Handtuch geworfen hat.
  • Inzwischen liegen auch Anerkenntnis-Urteile vor, die Opfer gegen die 1N Telecom GmbH erwirkt haben, wo die unberechtigten Forderungen abgewehrt wurden.

In den Artikeln am Beitragsende habe ich diese Informationen in der Vergangenheit aufgegriffen. Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH Philipp H. wurden zwar von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesammelt. Im Beitrag Neues von der 1N Telecom GmbH? Ermittlungen gegen Geschäftsführer eingestellt hatte ich im Juni 2025 berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Ermittlungen gegen den Geschäftsführer des Unternehmens eingestellt hat. Begründet wird dies damit, dass von der Verfolgung einer Tat (hier der Sachverhalt aus der Anzeige des Empfängers des besagten Briefs) abgesehen werden kann, wenn die Strafe  […] die der Beschuldigte wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Die Mühlen der Justiz mahlen also – aber langsam.

Neue Entwicklung: Briefe der TPI Investment GmbH

Seit einigen Wochen deutet sich eine neue Entwicklung an. Mir ist kürzlich ein Schreiben der 1N Telecom GmbH untergekommen, in dem der Geschäftsführer mitteilt, dass die nicht titulierten Forderungen aus einem bestimmten Zeitraum an eine TPI Investment GmbH abgetreten wurden.

Abtretung 1N Telecom GmbH


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Nicht tituliert bedeutet, die 1N Telecom GmbH besitzt in diesen Fällen keinen gerichtlichen Titel zur Zwangsvollstreckung der Forderungen. Der angegebene Zeitraum dürfte sich auf die Kampagnen beziehen, wo noch versucht wurde, Opfer in Verträge zu locken. Später wurden mutmaßlich Verträge fingiert, wobei die Adressen der Opfer mutmaßlich aus Gewinnspielen stammten.

Grundsätzlich können Firmen durchaus nicht sofort einbringbare Forderungen an Dritte abtreten oder verkaufen, um liquide zu bleiben. Das Risiko, auf den Forderungen sitzen zu bleiben, wenn diese nicht einbringbar (oder gar unberechtigt sind), geht an den Abgetretenen (hier die TPI Investment GmbH) über.

Schreiben der TPI Investment GmbH

Die TPI Investment GmbH schreibt die betreffenden Empfänger dann an (siehe obiger Screenshot) und versucht die Leute mit Verweis auf das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az 235 C 376/24) vom 22.5.2025 zur Zahlung der Forderung zu überzeugen.

Als Hintergrundinformation: Das Unternehmen wurde wohl neu gegründet (wie ich bei Yahoo las; Gesellschaftervertrag vom 25.6.2025 – Neueintragung Handelsregister – HRB 37011 – AG Essen – eingetragen am 10.7.2025). In obigem Schreiben zeichnet ein Dr. Thomas Peters als Geschäftsführer verantwortlich. Es gibt eine Pressemitteilung 1N startet bundesweit DSL-Tarife mit attraktiven Preisen vom 24. Januar 2022, wo genau dieser Name als Verantwortlicher auftaucht (siehe folgender Screenshot). Zufall, oder andere Person?

Presseverantwortlicher 1N Telecom GmbH

Hochkomplexes juristisches Thema

Das gesamte Thema ist juristisch komplex. Ich versuche einmal grob die bisherigen Urteile einzuordnen.

Klageabweisung AG Düsseldorf (Az 235 C 376/24)

In der oben genannten Klage ging es um eine Forderung der 1N Telecom GmbH in Höhe von 419,83 EUR Netto wegen des eingegangenen Vertrages gegen eine GmbH. Der Kläger  (die GmbH) hatte beantragt, der 1N Telecom GmbH jegliche Kontaktaufnahme zu untersagen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat diese Klage abgewiesen, da nach Ansicht des Richters ein Vertrag zwischen Kläger und 1N Telecom GmbH besteht. Es handelt sich um einen sehr speziellen Fall, Kläger war eine GmbH, und es wurde Berufung zugelassen. Ob diese eingelegt wurde, weiß ich aktuell nicht.

Urteile gegen 1N Telecom GmbH

Das Amtsgerichts Leipzig hatte Ende 2024 im Urteil (Aktenzeichen 109 C 1409/24) einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom Februar 2024 aufgehoben und die Klage der 1N Telecom GmbH gegen eine Verbraucherin abgewiesen. Der Betroffenen, eine betagte Rentnerin, sei "offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin" zur Deutschen Telekom ein "unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben" worden, geht wohl aus dem ergangenen Urteil hervor.

Ich hatte im Beitrag Verbraucherzentrale erringt Urteil gegen 1N Telecom GmbH darüber berichtet. Und im Beitrag Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH hatte ich über ein weiteres Urteil gegen die 1N Telecom GmbH berichtet.

Die Verbraucherzentralen haben wohl in fünf Bundesländern 17 rechtliche Schritte gegen 1N Telecom eingeleitet und waren in einigen Fällen erfolgreich.

  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat erfolgreich durchgesetzt, dass 1N Telecom bestimmte Klauseln, wie z.B. die Pflicht zur Rufnummernübertragung oder die einseitige Kündigungsmöglichkeit bei Zahlungsrückstand, nicht mehr verwenden darf.
  • Das Landgericht Düsseldorf hat 1N Telecom in mehreren Versäumnisurteilen dazu verurteilt, auf seiner Website eine Kontakt-E-Mailadresse anzugeben und die Widerrufsbelehrung zu korrigieren.

Das oben erwähnte Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az 235 C 376/24) vom 22.5.2025 zur Zahlung der Forderung war wohl eines, wo die Klage, wegen des speziellen Falls, abgewiesen wurde.

Urteil des BGH gegen 1N Telecom GmbH

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat eine Unterlassungsklage gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht, wie ich auf der Webseite des Justizministeriums gesehen habe. Wie der Stand ist, ist mir unbekannt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2025 in einer Klage gegen die 1N Telecom GmbH die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Thüringen bestätigt. Leider kann ich wegen einer Störung der Webseiten der Verbraucherzentralen keine Pressemitteilungen mit Details abrufen.

Vom Tenor her hat der BGH die Verwendung bestimmter Klauseln in den AGB von 1N Telecom als unzulässig beanstandet. Dazu gehörte beispielsweise die Klausel, dass Verbraucher ihre bisherige Rufnummer zwingend zu 1N Telecom übertragen lassen müssen.

Die Verbraucherzentrale gibt Rat

In der aktuellen Angelegenheit, bei der die TPI Investment GmbH versucht, eine Forderung von über 400 Euro einzutreiben, erreichten die Verbraucherzentralen Mitte Juli 2025 bereits mehrere hundert Beschwerden – inzwischen habe ich schon die Zahl 14.000 vernommen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen Betroffenen, die sich durch 1N Telecom getäuscht fühlen oder einen Vertrag angefochten haben, weiterhin Forderungen des Unternehmens  zu widersprechen und sich den Vertragsabschluss nachweisen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat kürzlich diese Ratgeberseite ins Netz gestellt, die sich aber auf Schreiben der 1N Telecom GmbH bezieht.

Ist kein wirksamer Vertrag mit 1N Telecom zustande gekommen, sollten Verbraucher keine Zahlungen leisten. Allerdings kann man das Schreiben auch nicht ignorieren, sondern muss handeln. Auf Yahoo gibt es von DPA folgende Aussagen aus einer Pressemitteilung, was Betroffene bei Erhalt eines Schreibens der TPI Investment GmbH tun sollten:

  • Eine Abtretungsurkunde einfordern (sofern diese nicht bereits dem Schreiben beiliegt), so dass klar ist, dass die TPI Investment GmbH überhaupt berechtigt ist, die Forderungen geltend zu machen.
  • Der Forderung widersprechen, sofern man der Meinung ist, keinen Vertrag eingegangen zu sein. Dieser Widerspruch verbietet dem Unternehmen, Einträge an Auskunfteien wie die Schufa weiterzuleiten.
  • Den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH widerrufen oder anfechten. Ist dies bereits früher erfolgt, der TPI Investment GmbH eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.

Diese Schriftwechsel sollten per Einschreiben erfolgen, um Nachweise zu haben. Sofern die TPI Investment GmbH die Forderung mittels Mahnverfahren geltend zu machen versucht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Mahnbescheids bei Gericht widersprechen. Ansonsten kann die Forderung zwangsvollstreckt werden.

Auf anwalt.de findet sich zudem diese allgemeine Zusammenfassung des Sachverhalts, geschrieben von einem Rechtsanwalt. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden, um sich rechtlich beraten zu lassen. Leider scheinen die Webseiten der diversen Verbraucherzentralen zur Zeit, als der Beitrag verfasst wurde, einen technischen Fehler zu haben. Die Rheinische Post hat in diesem Artikel die obigen Fragen ebenfalls, unter Bezug auf die Verbraucherzentrale, zusammen gefasst. Auch MSN hat diesen Artikel mit einigen Informationen veröffentlicht.  Nachfolgend findet sich noch der Text der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 28.7.2025, die ich vor der technischen Störung abrufen konnte.


Pressemitteilung Verbraucherzentrale Thüringen vom 28.7.2025

1N Telecom: Neue Inkasso-Briefe sorgen für Ärger

Aktuell verschickt die TPI Investment GmbH Inkasso-Schreiben an Verbraucher:innen – wegen angeblicher Verträge mit der 1N Telecom. Auch wenn die Ansprüche oft zweifelhaft sind, rät die Verbraucherzentrale Thüringen: Nicht ignorieren! Selbst wer überzeugt ist, nie einen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte das Schreiben nicht unbeantwortet lassen.

Ein neues Inkasso-Schreiben verunsichert derzeit auch in Thüringen Verbraucher:innen. Die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderungen der 1N Telecom GmbH übernommen zu haben. In einem der Verbraucherzentrale Thüringen vorliegenden Schreiben fordert das Unternehmen aus Essen von einem Verbraucher rund 420 Euro zuzüglich Mahngebühren und Zinsen. Das Schreiben bezieht sich auf angeblich offene Forderungen aus einem DSL-Vertrag, der mit der 1N Telekom abgeschlossen worden sein soll.

„Auch wenn die Forderungen in vielen Fällen vermutlich unbegründet sind, sollten Sie dennoch aktiv werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie Kontakt mit 1N Telecom hatten oder nicht", sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Abtretungsurkunde anfordern

Wenn die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderung von 1N Telecom übernommen zu haben, muss sie dies mit einer gültigen Abtretungsurkunde belegen können. „Fordern Sie diese Urkunde von TPI Investment schriftlich per Einschreiben an", rät Ralf Reichertz. „Solange sie Ihnen nicht vorliegt, sind Sie nicht verpflichtet zu zahlen." Ein passender Musterbrief steht auf der Website der Verbraucherzentrale Thüringen bereit.

Kein Vertrag, keine Zahlung

Wer sicher ist, nie einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen zu haben oder wer diesen rechtzeitig widerrufen hat, muss die geforderte Summe nicht bezahlen. Wichtig: Auch in diesem Fall sollten Betroffene TPI Investment schriftlich darüber informieren – am besten per Einschreiben.

„Senden Sie eine Kopie Ihres Widerrufs – und falls vorhanden auch den Versandnachweis – per Einschreiben an die TPI Investment", so Ralf Reichertz. Denn: „Bei bestrittenen Forderungen darf das Unternehmen keine Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA weiterleiten. Und es muss die Ansprüche im Zweifel gerichtlich durchsetzen, wofür es den Vertragsschluss nachweisen muss."

Wichtig ist zudem: Alle Einwände, die Verbraucher:innen schon gegenüber der 1N Telecom erhoben haben, können sie auch gegenüber der TPI Investment GmbH geltend machen.

Achtung bei Mahnbescheid vom Gericht

Falls die TPI Investment GmbH ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und Verbraucher:innen daraufhin einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten, müssen die Betroffenen innerhalb von 14 Tagen widersprechen. „Andernfalls kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden – selbst wenn sie unberechtigt ist", warnt der Verbraucherschützer.

Wer unsicher über das weitere Vorgehen ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen individuell beraten lassen. Ein Termin kann unter Tel. (0361) 555 14 0 oder online unter www.vzth.de/beratung vereinbart werden.

Hintergrund: 1N Telecom bereits mehrfach verklagt

Die 1N Telecom ist bereits mehrfach negativ in Erscheinung getreten. Zwischen Januar 2023 und März 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit rund 14.000 Beschwerden über das Unternehmen ein. Allein in Thüringen unterstützte die Verbraucherzentrale in diesem Zeitraum rund 830 Betroffene bei Problemen mit 1N Telecom.

Die Verbraucherzentralen haben bislang 17 verschiedene Verfahren gegen die 1N Telecom eingeleitet. Einige davon konnten erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden. So hat der Bundesgerichtshof im Juli 2025 (Az. III ZR 59/24) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Thüringen entschieden: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1N Telecom sind unwirksam, wenn sie nicht direkt beigefügt wurden – sondern nur per Link abrufbar waren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, dass die Schadensersatzforderung wegen der unwirksamen Klausel unbegründet ist.


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12 Antworten zu Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen

  1. Luzifer sagt:

    Und der Staat schaut mal wieder nur zu… früher gab es da mal eine Organisation die sich korrupter Politiker und Wirtschafstbosse annahm… da passierte sowas nicht (in dem Ausmass).
    Wie man dagegen vorgeht ist ja hinreichend beschrieben… zahlen auf keinen Fall.
    Gut wer ne Rechtschutzversicherung hat.

    • User007 sagt:

      Man müßte eigtl. eher zum Schluß kommen, dass sowas politisch vorsätzlich und bewußt "erlaubt" bleibt, um ja den Gott der Wirtschaft nicht in Mißstimmung zu versetzen – da kann man denn ruhig mal ein paar Kollateralschäden auf Seiten der "Bürgerschafe" – die ja nunmal den Großteil der Konsumentenschaft darstellen und schön Stille schweigen – akzeptieren. 🤬
      Und auch die in solchen Angelegenheiten jeweiligen Klagegeschichten, wie bspw. von der vz, erscheinen i-wie in ihrer immer wiederkehrend schönen Regelmäßigkeit doch nur noch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur institutionellen Rechtfertigung. 🙄
      Als Bürger von allen Seiten gerupft und verarscht! 🤮

  2. Phadda sagt:

    Zumal die "TPI Investment GmbH" erst seit dem "Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2025" existiert. Das die 1N sich da wen "neues" Sucht ist bissl verwunderlich, könnte jetzt Interpretiert werden, das durch bekannte ein Strohfirma gegründet wird und ein zweiter Anlauf gestartet werden kann. Die 1N hat sogar 500k Einlage als GmbH, so am Rande.

  3. Jens sagt:

    Und im Gegensatz zu "echten" Inkassounternehmen muss TPI Investment mit dem Eintreiben nicht aufhören, wenn man der Forderung widersprochen hat.

    • User007 sagt:

      Na ja, spätestens halt mit einem Unterlassungsurteil oder man meldet die dann mal frisch und frei beim BKartA, denn Beschwerden bei der BNetzA bleiben doch eher "ungehört".

  4. Tomas Jakobs sagt:

    Forderung abweisen. Hinweis geben, dass Einschalten eines Inkasso zwecklos ist und bitte direkt der Rechtsweg zu gehen sei. Es besteht auch keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung oder Beitreibung.

    Keine weiteren Einlassungen zum Sachverhalt geben. Freundlichen Hinweis zur Schadensminimierungspflicht §254, Absatz 2 BGB geben, dass ab jetzt jede Schadenserhöhung durch Hinzunahme eines Inkassos selbst zu tragen sei.

    Ein gerade wenige Tage altes Unternehmen möge doch bitte mit einer Klage erst seine Aktivlegitimation darlegen. Erst dann kann man sich mit dem offenkundigen Mist im Rahmen der Klage beschäftigen, einen Anwalt einschalten nach Akteneinsicht eine Einlassung abgeben.

  5. Christian Krause sagt:

    Meiner eigenen Erfahrung nach gehen Forderungsaufkäufer selten vor Gericht. Sie nutzen nur auf dem Weg dorthin sehr gerne alle Drohgebärden aus, danach ist Schluss.
    Daher würde ich persönlich tatsächlich einfach gar nicht reagieren, auch wenn das vermutlich eine gewagte Rechtsauffassungi ist.

    • Luzifer sagt:

      vollkommen korrekte Vorgehensweise, erst wenn der Mahnbescheid vom Gericht kommt muss man reagieren… die phishen halt die Dummen ab die sich einschüchtern lassen. In dem Kreis vollkommen normal.

      Ist natürlich blöd wenn Ivan und Juri vor der Tür stehen und die Forderungen eintreiben wollen, damit sind die meisten Mitbürger dann überfordert…

      • Olli sagt:

        >>> vollkommen korrekte Vorgehensweise

        Mindestens der Forderung widersprechen MUSS sein, dadurch dürfen die keine Schufa Einträge setzen und DAS ist wichtig!

        • Christian Krause sagt:

          Das zu sollte es reichen, der ursprünglichlen Forderung bereits widersprochen zu haben.

          Ggf. ist das erneute widersprechen hilfreich. Meine Theorie: wenn schon der ursprüngliche Widerspruch wirkungslos verpufft und die widersprochene Forderung Verkauf wurde, dann ist dem Laden eh alles egal. Er meldet es einfach an die Schufa – oder auch nicht. Den Schaden hat ja der Kunde.

    • Tomas Jakobs sagt:

      genau falsch, siehe meinen vorherigen Beitrag, Du MUSST die Forderung abweisen und deutlich machen, dass keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung oder Beitreibung besteht.

      Kriminelle Geschäftsmodelle setzen hier ausschließlich auf die durch Zahlungsverzug generierten Zusatzforderungen.

      Wer hier bis zum Mahnbescheid wartet, ist dumm und zahlt an zwischenzeitlch angesammelten Inkassokosten meist mehr als an der vermeintlichen offenen Forderung. Die Schadenshöhe wird unnötige in die Höhe getrieben und erhöhen etwaige Verfahrenskosten zur Abwehr.

      Man sollte wissen, dass es bei Unternehmen meist keine vom Standardweg abweichende Prozesse gibt. Da geht alles pauschal ins Inkasso und es wird versucht als Schaden on top dem vermeintlichen Schuldner aufs Auge zu drücken.

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