Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen

ParagraphEs gibt eine neue Entwicklung ins Sachen 1N Telecom GmbH, die mit  "windigen Methoden" versuchte, Schadensersatz von vermeintlichen Kunden einzutreiben. Neuerdings bekommen Opfer ein Schreiben (ob es ein Inkasso-Schreiben ist, ist nicht ganz klar) der TPI Investment GmbH, in dem versucht wird, "übernommene" Forderungen der 1N Telecom einzutreiben. Hier einige Informationen, was Sache ist und was man wissen sollte. Update: Es wurden diverse juristische Punkte im Text, gekennzeichnet als Ergänzung, nachgetragen.

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Rückblick, um was es bei 1N Telecom GmbH geht

Die 1N Telecom GmbH ist auf dem Papier ein Anbieter von Telefon- und Telekommunikationsanschlüssen, der seit Jahren versucht das Unternehmen "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Bei manchen Opfern wurde ein Vertragswechsel unter Vorspiegelung bestimmter Tatsachen von der Deutsche Telekom hin zur 1N Telecom GmbH initiiert. Bei den neueren Betroffenen wird mutmaßlich nur ein Vertragsverhältnis vorgetäuscht – die Adressen der Opfer stammen (mutmaßlich) aus Gewinnspielen.

  • In allen Fällen sieht es so aus, dass die Opfer nach dem Wechsel oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen dastanden.
  • Opfer, die den Wechsel verweigerten, sehen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
  • Das Unternehmen betraute Inkassofirmen mit dem Eintreiben der Forderungen, wobei ein Inkasso-Unternehmen bereits das Handtuch geworfen hat.
  • Inzwischen liegen auch Anerkenntnis-Urteile vor, die Opfer gegen die 1N Telecom GmbH erwirkt haben, wo die unberechtigten Forderungen abgewehrt wurden.

In den Artikeln am Beitragsende habe ich diese Informationen in der Vergangenheit aufgegriffen. Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH Philipp H. wurden zwar von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesammelt. Im Beitrag Neues von der 1N Telecom GmbH? Ermittlungen gegen Geschäftsführer eingestellt hatte ich im Juni 2025 berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Ermittlungen gegen den Geschäftsführer des Unternehmens eingestellt hat. Begründet wird dies damit, dass von der Verfolgung einer Tat (hier der Sachverhalt aus der Anzeige des Empfängers des besagten Briefs) abgesehen werden kann, wenn die Strafe  […] die der Beschuldigte wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Die Mühlen der Justiz mahlen also – aber langsam.

Ergänzung: Über meine Quellen ist mir die Information zugegangen, dass alle Personen, die den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH angezeigt haben, sich Gedächtnisprotokolle anfertigen sollen. Der Rechtsanwalt der Verbraucherzentralen äußerte diese Bitte. Hintergrund: Es deutet sich an, dass es einen Prozess gibt und dass Personen, die Anzeige gestellt haben, als Zeuge gehört werden könnten (auch wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeigen, wie oben berichtet, fallen gelassen hat).

Neue Entwicklung: Briefe der TPI Investment GmbH

Seit einigen Wochen deutet sich eine neue Entwicklung an. Mir ist kürzlich ein Schreiben der 1N Telecom GmbH untergekommen, in dem der Geschäftsführer mitteilt, dass die nicht titulierten Forderungen aus einem bestimmten Zeitraum an eine TPI Investment GmbH abgetreten wurden.

Abtretung 1N Telecom GmbH

Nicht tituliert bedeutet, die 1N Telecom GmbH besitzt in diesen Fällen keinen gerichtlichen Titel zur Zwangsvollstreckung der Forderungen. Der angegebene Zeitraum dürfte sich auf die Kampagnen beziehen, wo noch versucht wurde, Opfer in Verträge zu locken. Später wurden mutmaßlich Verträge fingiert, wobei die Adressen der Opfer mutmaßlich aus Gewinnspielen stammten.

Grundsätzlich können Firmen durchaus nicht sofort einbringbare Forderungen an Dritte abtreten oder verkaufen, um liquide zu bleiben. Das Risiko, auf den Forderungen sitzen zu bleiben, wenn diese nicht einbringbar (oder gar unberechtigt sind), geht an den Abgetretenen (hier die TPI Investment GmbH) über.

Schreiben der TPI Investment GmbH

Die TPI Investment GmbH schreibt die betreffenden Empfänger dann an (siehe obiger Screenshot) und versucht die Leute mit Verweis auf das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az 235 C 376/24) vom 22.5.2025 zur Zahlung der Forderung zu überzeugen.

Als Hintergrundinformation: Das Unternehmen wurde wohl neu gegründet (wie ich bei Yahoo las; Gesellschaftervertrag vom 25.6.2025 – Neueintragung Handelsregister – HRB 37011 – AG Essen – eingetragen am 10.7.2025). In obigem Schreiben zeichnet ein Dr. Thomas Peters als Geschäftsführer verantwortlich. Es gibt eine Pressemitteilung 1N startet bundesweit DSL-Tarife mit attraktiven Preisen vom 24. Januar 2022, wo genau dieser Name als Verantwortlicher auftaucht (siehe folgender Screenshot). Zufall, oder andere Person?

Presseverantwortlicher 1N Telecom GmbH

Hochkomplexes juristisches Thema

Das gesamte Thema ist juristisch komplex. Ich versuche einmal grob die bisherigen Urteile einzuordnen.

Klageabweisung AG Düsseldorf (Az 235 C 376/24)

In der oben genannten Klage ging es um eine Forderung der 1N Telecom GmbH in Höhe von 419,83 EUR Netto wegen des eingegangenen Vertrages gegen eine GmbH. Der Kläger  (die GmbH) hatte beantragt, der 1N Telecom GmbH jegliche Kontaktaufnahme zu untersagen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat diese Klage abgewiesen, da nach Ansicht des Richters ein Vertrag zwischen Kläger und 1N Telecom GmbH besteht. Es handelt sich um einen sehr speziellen Fall, Kläger war eine GmbH, und es wurde Berufung zugelassen. Ob diese eingelegt wurde, weiß ich aktuell nicht.

Urteile gegen 1N Telecom GmbH

Das Amtsgerichts Leipzig hatte Ende 2024 im Urteil (Aktenzeichen 109 C 1409/24) einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom Februar 2024 aufgehoben und die Klage der 1N Telecom GmbH gegen eine Verbraucherin abgewiesen. Der Betroffenen, eine betagte Rentnerin, sei "offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin" zur Deutschen Telekom ein "unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben" worden, geht wohl aus dem ergangenen Urteil hervor.

Ich hatte im Beitrag Verbraucherzentrale erringt Urteil gegen 1N Telecom GmbH darüber berichtet. Und im Beitrag Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH hatte ich über ein weiteres Urteil gegen die 1N Telecom GmbH berichtet.

Die Verbraucherzentralen haben wohl in fünf Bundesländern 17 rechtliche Schritte gegen 1N Telecom eingeleitet und waren in einigen Fällen erfolgreich.

  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat erfolgreich durchgesetzt, dass 1N Telecom bestimmte Klauseln, wie z.B. die Pflicht zur Rufnummernübertragung oder die einseitige Kündigungsmöglichkeit bei Zahlungsrückstand, nicht mehr verwenden darf.
  • Das Landgericht Düsseldorf hat 1N Telecom in mehreren Versäumnisurteilen dazu verurteilt, auf seiner Website eine Kontakt-E-Mailadresse anzugeben und die Widerrufsbelehrung zu korrigieren.

Das oben erwähnte Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az 235 C 376/24) vom 22.5.2025 zur Zahlung der Forderung war wohl eines, wo die Klage, wegen des speziellen Falls, abgewiesen wurde.

Urteil des BGH gegen 1N Telecom GmbH

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat eine Unterlassungsklage gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht, wie ich auf der Webseite des Justizministeriums gesehen habe. Wie der Stand ist, ist mir unbekannt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2025 in einer Klage gegen die 1N Telecom GmbH die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Thüringen bestätigt. Leider kann ich wegen einer Störung der Webseiten der Verbraucherzentralen keine Pressemitteilungen mit Details abrufen.

Vom Tenor her hat der BGH die Verwendung bestimmter Klauseln in den AGB von 1N Telecom als unzulässig beanstandet. Dazu gehörte beispielsweise die Klausel, dass Verbraucher ihre bisherige Rufnummer zwingend zu 1N Telecom übertragen lassen müssen.

Die Verbraucherzentrale gibt Rat

In der aktuellen Angelegenheit, bei der die TPI Investment GmbH versucht, eine Forderung von über 400 Euro einzutreiben, erreichten die Verbraucherzentralen Mitte Juli 2025 bereits mehrere hundert Beschwerden – inzwischen habe ich schon die Zahl 14.000 vernommen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen Betroffenen, die sich durch 1N Telecom getäuscht fühlen oder einen Vertrag angefochten haben, weiterhin Forderungen des Unternehmens  zu widersprechen und sich den Vertragsabschluss nachweisen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat kürzlich diese Ratgeberseite ins Netz gestellt, die sich aber auf Schreiben der 1N Telecom GmbH bezieht.

Ist kein wirksamer Vertrag mit 1N Telecom zustande gekommen, sollten Verbraucher keine Zahlungen leisten. Allerdings kann man das Schreiben auch nicht ignorieren, sondern muss handeln. Auf Yahoo gibt es von DPA folgende Aussagen aus einer Pressemitteilung, was Betroffene bei Erhalt eines Schreibens der TPI Investment GmbH tun sollten:

  • Eine Abtretungsurkunde einfordern (sofern diese nicht bereits dem Schreiben beiliegt), so dass klar ist, dass die TPI Investment GmbH überhaupt berechtigt ist, die Forderungen geltend zu machen.
  • Der Forderung widersprechen, sofern man der Meinung ist, keinen Vertrag eingegangen zu sein. Dieser Widerspruch verbietet dem Unternehmen, Einträge an Auskunfteien wie die Schufa weiterzuleiten.
  • Den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH widerrufen oder anfechten. Ist dies bereits früher erfolgt, der TPI Investment GmbH eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.

Diese Schriftwechsel sollten per Einschreiben erfolgen, um Nachweise zu haben. Sofern die TPI Investment GmbH die Forderung mittels Mahnverfahren geltend zu machen versucht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Mahnbescheids bei Gericht widersprechen. Ansonsten kann die Forderung zwangsvollstreckt werden.

Auf anwalt.de findet sich zudem diese allgemeine Zusammenfassung des Sachverhalts, geschrieben von einem Rechtsanwalt. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden, um sich rechtlich beraten zu lassen. Leider scheinen die Webseiten der diversen Verbraucherzentralen zur Zeit, als der Beitrag verfasst wurde, einen technischen Fehler zu haben.

Ergänzung 2: Inzwischen funktionieren die Seiten der Verbraucherzentrale wieder. Auf dieser Seite gibt es konkrete Hinweise und ein Musterschreiben, wie sich Empfänger der TPI Investment GmbH wehren können.

Die Rheinische Post hat in diesem Artikel die obigen Fragen ebenfalls, unter Bezug auf die Verbraucherzentrale, zusammen gefasst. Auch MSN hat diesen Artikel mit einigen Informationen veröffentlicht.  Nachfolgend findet sich noch der Text der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 28.7.2025, die ich vor der technischen Störung abrufen konnte.


Pressemitteilung Verbraucherzentrale Thüringen vom 28.7.2025

1N Telecom: Neue Inkasso-Briefe sorgen für Ärger

Aktuell verschickt die TPI Investment GmbH Inkasso-Schreiben an Verbraucher:innen – wegen angeblicher Verträge mit der 1N Telecom. Auch wenn die Ansprüche oft zweifelhaft sind, rät die Verbraucherzentrale Thüringen: Nicht ignorieren! Selbst wer überzeugt ist, nie einen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte das Schreiben nicht unbeantwortet lassen.

Ein neues Inkasso-Schreiben verunsichert derzeit auch in Thüringen Verbraucher:innen. Die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderungen der 1N Telecom GmbH übernommen zu haben. In einem der Verbraucherzentrale Thüringen vorliegenden Schreiben fordert das Unternehmen aus Essen von einem Verbraucher rund 420 Euro zuzüglich Mahngebühren und Zinsen. Das Schreiben bezieht sich auf angeblich offene Forderungen aus einem DSL-Vertrag, der mit der 1N Telekom abgeschlossen worden sein soll.

„Auch wenn die Forderungen in vielen Fällen vermutlich unbegründet sind, sollten Sie dennoch aktiv werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie Kontakt mit 1N Telecom hatten oder nicht", sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Abtretungsurkunde anfordern

Wenn die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderung von 1N Telecom übernommen zu haben, muss sie dies mit einer gültigen Abtretungsurkunde belegen können. „Fordern Sie diese Urkunde von TPI Investment schriftlich per Einschreiben an", rät Ralf Reichertz. „Solange sie Ihnen nicht vorliegt, sind Sie nicht verpflichtet zu zahlen." Ein passender Musterbrief steht auf der Website der Verbraucherzentrale Thüringen bereit.

Kein Vertrag, keine Zahlung

Wer sicher ist, nie einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen zu haben oder wer diesen rechtzeitig widerrufen hat, muss die geforderte Summe nicht bezahlen. Wichtig: Auch in diesem Fall sollten Betroffene TPI Investment schriftlich darüber informieren – am besten per Einschreiben.

„Senden Sie eine Kopie Ihres Widerrufs – und falls vorhanden auch den Versandnachweis – per Einschreiben an die TPI Investment", so Ralf Reichertz. Denn: „Bei bestrittenen Forderungen darf das Unternehmen keine Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA weiterleiten. Und es muss die Ansprüche im Zweifel gerichtlich durchsetzen, wofür es den Vertragsschluss nachweisen muss."

Wichtig ist zudem: Alle Einwände, die Verbraucher:innen schon gegenüber der 1N Telecom erhoben haben, können sie auch gegenüber der TPI Investment GmbH geltend machen.

Achtung bei Mahnbescheid vom Gericht

Falls die TPI Investment GmbH ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und Verbraucher:innen daraufhin einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten, müssen die Betroffenen innerhalb von 14 Tagen widersprechen. „Andernfalls kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden – selbst wenn sie unberechtigt ist", warnt der Verbraucherschützer.

Wer unsicher über das weitere Vorgehen ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen individuell beraten lassen. Ein Termin kann unter Tel. (0361) 555 14 0 oder online unter www.vzth.de/beratung vereinbart werden.

Hintergrund: 1N Telecom bereits mehrfach verklagt

Die 1N Telecom ist bereits mehrfach negativ in Erscheinung getreten. Zwischen Januar 2023 und März 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit rund 14.000 Beschwerden über das Unternehmen ein. Allein in Thüringen unterstützte die Verbraucherzentrale in diesem Zeitraum rund 830 Betroffene bei Problemen mit 1N Telecom.

Die Verbraucherzentralen haben bislang 17 verschiedene Verfahren gegen die 1N Telecom eingeleitet. Einige davon konnten erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden. So hat der Bundesgerichtshof im Juli 2025 (Az. III ZR 59/24) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Thüringen entschieden: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1N Telecom sind unwirksam, wenn sie nicht direkt beigefügt wurden – sondern nur per Link abrufbar waren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, dass die Schadensersatzforderung wegen der unwirksamen Klausel unbegründet ist.

Ergänzung 3: Meinen Informationen nach hat eine Verbraucherzentrale der TPI Investment GmbH eine Abmahnung geschickt, die bis Ende der Woche (irgendwo 6. August 2025) akzeptiert werden muss – sonst kommt es zur Klage der Verbraucherzentrale.


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38 Antworten zu Schreiben der TPI Investment GmbH wegen 1N Telecom-Forderungen

  1. Luzifer sagt:

    Und der Staat schaut mal wieder nur zu… früher gab es da mal eine Organisation die sich korrupter Politiker und Wirtschafstbosse annahm… da passierte sowas nicht (in dem Ausmass).
    Wie man dagegen vorgeht ist ja hinreichend beschrieben… zahlen auf keinen Fall.
    Gut wer ne Rechtschutzversicherung hat.

    • User007 sagt:

      Man müßte eigtl. eher zum Schluß kommen, dass sowas politisch vorsätzlich und bewußt "erlaubt" bleibt, um ja den Gott der Wirtschaft nicht in Mißstimmung zu versetzen – da kann man denn ruhig mal ein paar Kollateralschäden auf Seiten der "Bürgerschafe" – die ja nunmal den Großteil der Konsumentenschaft darstellen und schön Stille schweigen – akzeptieren. 🤬
      Und auch die in solchen Angelegenheiten jeweiligen Klagegeschichten, wie bspw. von der vz, erscheinen i-wie in ihrer immer wiederkehrend schönen Regelmäßigkeit doch nur noch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur institutionellen Rechtfertigung. 🙄
      Als Bürger von allen Seiten gerupft und verarscht! 🤮

    • Peter Vorstatt sagt:

      > früher gab es da mal eine Organisation die sich korrupter Politiker und Wirtschafstbosse annahm… <

      Welche meinen Sie? Sicherheitsdienst?

  2. Phadda sagt:

    Zumal die "TPI Investment GmbH" erst seit dem "Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2025" existiert. Das die 1N sich da wen "neues" Sucht ist bissl verwunderlich, könnte jetzt Interpretiert werden, das durch bekannte ein Strohfirma gegründet wird und ein zweiter Anlauf gestartet werden kann. Die 1N hat sogar 500k Einlage als GmbH, so am Rande.

  3. Jens sagt:

    Und im Gegensatz zu "echten" Inkassounternehmen muss TPI Investment mit dem Eintreiben nicht aufhören, wenn man der Forderung widersprochen hat.

    • User007 sagt:

      Na ja, spätestens halt mit einem Unterlassungsurteil oder man meldet die dann mal frisch und frei beim BKartA, denn Beschwerden bei der BNetzA bleiben doch eher "ungehört".

  4. Tomas Jakobs sagt:

    Forderung abweisen. Hinweis geben, dass Einschalten eines Inkasso zwecklos ist und bitte direkt der Rechtsweg zu gehen sei. Es besteht auch keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung oder Beitreibung.

    Keine weiteren Einlassungen zum Sachverhalt geben. Freundlichen Hinweis zur Schadensminimierungspflicht §254, Absatz 2 BGB geben, dass ab jetzt jede Schadenserhöhung durch Hinzunahme eines Inkassos selbst zu tragen sei.

    Ein gerade wenige Tage altes Unternehmen möge doch bitte mit einer Klage erst seine Aktivlegitimation darlegen. Erst dann kann man sich mit dem offenkundigen Mist im Rahmen der Klage beschäftigen, einen Anwalt einschalten nach Akteneinsicht eine Einlassung abgeben.

  5. Christian Krause sagt:

    Meiner eigenen Erfahrung nach gehen Forderungsaufkäufer selten vor Gericht. Sie nutzen nur auf dem Weg dorthin sehr gerne alle Drohgebärden aus, danach ist Schluss.
    Daher würde ich persönlich tatsächlich einfach gar nicht reagieren, auch wenn das vermutlich eine gewagte Rechtsauffassungi ist.

    • Luzifer sagt:

      vollkommen korrekte Vorgehensweise, erst wenn der Mahnbescheid vom Gericht kommt muss man reagieren… die phishen halt die Dummen ab die sich einschüchtern lassen. In dem Kreis vollkommen normal.

      Ist natürlich blöd wenn Ivan und Juri vor der Tür stehen und die Forderungen eintreiben wollen, damit sind die meisten Mitbürger dann überfordert…

      • Olli sagt:

        >>> vollkommen korrekte Vorgehensweise

        Mindestens der Forderung widersprechen MUSS sein, dadurch dürfen die keine Schufa Einträge setzen und DAS ist wichtig!

        • Christian Krause sagt:

          Das zu sollte es reichen, der ursprünglichlen Forderung bereits widersprochen zu haben.

          Ggf. ist das erneute widersprechen hilfreich. Meine Theorie: wenn schon der ursprüngliche Widerspruch wirkungslos verpufft und die widersprochene Forderung Verkauf wurde, dann ist dem Laden eh alles egal. Er meldet es einfach an die Schufa – oder auch nicht. Den Schaden hat ja der Kunde.

        • Luzifer sagt:

          Ist richtig, bei legalen Ansprüchen mit Mißverständnissen… welche zu solchen Abmahnungen führten.
          Bringt dir halt nur nix bei solchen Abzockern die nichtmal legale Ansprüche haben, glaubst du echt Betrüger scheren sich da drum?

    • Tomas Jakobs sagt:

      genau falsch, siehe meinen vorherigen Beitrag, Du MUSST die Forderung abweisen und deutlich machen, dass keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung oder Beitreibung besteht.

      Kriminelle Geschäftsmodelle setzen hier ausschließlich auf die durch Zahlungsverzug generierten Zusatzforderungen.

      Wer hier bis zum Mahnbescheid wartet, ist dumm und zahlt an zwischenzeitlch angesammelten Inkassokosten meist mehr als an der vermeintlichen offenen Forderung. Die Schadenshöhe wird unnötige in die Höhe getrieben und erhöhen etwaige Verfahrenskosten zur Abwehr.

      Man sollte wissen, dass es bei Unternehmen meist keine vom Standardweg abweichende Prozesse gibt. Da geht alles pauschal ins Inkasso und es wird versucht als Schaden on top dem vermeintlichen Schuldner aufs Auge zu drücken.

      • Luzifer sagt:

        Solche Betrüger gehen nie vor Gericht, weil sie wissen das sie da verlieren!
        Wir sprechen hier nicht von berechtigten Abmahnungen/Ansprüchen!
        Hier geht es schlicht um Betrug und die wollen nicht vor nem Richter.
        Die versuchen einfach so viele Dumme wie möglich einzuschüchtern und abzukassieren.

        Was du sagst gilt bei strittigen berechtigten Ansprüchen… ist hier aber nicht der Fall, jede investierte Minute Zeit ist da vergeudet.

        Die können da Mahngebühren drauf hauen soviel sie wollen… juckt nicht!
        Das Geschäft ist nicht das Klagen vor Gericht…und ohne Gang vors Gericht (siehst du am gerichtlichen Mahnbescheid) kriegen die keinen Cent.

        Außer Juri und Ivan tretten dir die Türe ein um abzukassieren… mag bei manchen noch funktionieren (hier gibts da aber was anderes ;-P, als die erwarten StGB §32)

  6. Gustav sagt:

    TPI – Thomas Peters Inkasso¹?

    ¹ i für "Inkasso", weil für "Investment" kann es ja aus mehreren Gründen nicht stehen, a) weil das ja nach TPI eh noch kommt, b) weil man bei Investments normalerweise selbst Geld in die Hand nimmt und auf Erträge hofft (ROI), c) … [zensuriert, weil ich dem Herrn keinen Vorwand liefern will]

    • User007 sagt:

      "TPI – Thomas Peters Inkasso¹?"
      Na ja, die Unternehmensbezeichnung in dem hier genannten Bezug lautet schon "TPI Investment GmbH" und wird bspw. auch so immer von der vz benannt.
      Wofür das vordere "I" denn nun auch stehen soll, wird wohl nur Herr Dr. Thomas Peters (Gf) wissen.

  7. Charlie sagt:

    Wer zahlt denn den getäuschten Kunden die Kosten?
    Zeit, Einschreibengebühr, usw usw.?

  8. Gerhard Rühle sagt:

    Wie ist es möglich, dass das Urteil vom Dez 2024 vom Amtsgericht Leipzig, gegen das keine Revision zugelassen wurde, bei dem Verträge mit der 1N TeleCom wegen irreführendem Firmennamen für ungültig erklärt wurden , vollständig übergangen wird?

    • Günter Born sagt:

      Wurde doch im Beitrag indirekt beantwortet – es gibt einige wenige Urteile – von denen ein Kläger gegen die 1N Telecom GmbH geklagt und durch Abweisung der Klage in erster Instanz verloren hat. Genau dies macht sich die TPI Investment GmbH in ihrem Schreiben zu Nutze. Glaubt ein Opfer das, oder ist er einen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH eingegangen und hat sich in der Vergangenheit nicht gewehrt, sind die Hürden, diese Ansprüche als unberechtigt zurückzuweisen, halt höher. Genau das wissen die Urheber der Briefe und kalkulieren, dass genügend bei herum kommt.

    • User007 sagt:

      Das kommt davon, weil sich hier der Gesetzgeber nicht in einer Verantwortlichkeit zur weiteren Schadensprävention sieht, sondern zur Präzedensabwehr sagt, darum sollen sich gefälligst die Konsumenten kümmern. 🤷‍♂️

  9. Uwe Carsten sagt:

    Wer wird wohl hinter der TPI Investment seine Finger im Spiel haben….da fällt mir nur 1 Name hier ein….bei der räumlichen Nähe zu Mühlheim an der Ruhr….
    Das Verhalten ist auch das gleiche keiner geht ans Telefon Emails werden nicht beantwortet und Einschreiben werden auch nicht beantwortet.
    Ich habe Anzeige erstattet und hoffe das alle Betroffene das gleiche tunen werden irgendwann muss die Justiza ja mal aufwachen und handeln….

  10. Christel Wille sagt:

    Am 17.7.25 habe ich einen Brief von TPI Investmet erhalten und eine Inkasso Forderung von 1N über insgesamt 448,82€ erhalten.
    Da ich bzw. meine Enkelin nur bei O2 einen Vertrag haben, war ich sehr überrascht.
    Was muss bzw. sollte ich tun?
    Bin leider zur Zeit in Urlaub seit dem 8.7.25 und habe nur durch Zufall von dem Schreiben erfahren.

    • Günter Born sagt:

      Nach dem Urteil den Blog-Beitrag durchlesen, das verlinkte Widerspruch-Shreiben der Verbraucherzentralen aufsetzen und der Forderung der TPI Invvestment widersprechen. Ggf. Anzeige wegen Betrug stellen, sofern kein Vertrag mit der 1N Telecom GmbH eingegangen wurde. Und ggf. Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen – das kostet m.W. bei Beratung um die 20 Euro – günstiger als ein Rechtsanwalt.

      • User007 sagt:

        Also, ich glaub' die einmalig zu entrichtende Gebühr für eine juristische Einzelberatung ist schon etwas höher, aber dennoch immer noch (allemal) günstiger als ein selbst zu zahlendes Anwaltshonorar.
        Ich hatte in 2018 mal bei einer regionalen vz-Beratungsstelle für die juristische Unterstützung in einer Auseinandersetzung mit einem Mobilfunk-Provider eine Gebühr von 45,-€ zahlen müssen, nachdem die BNetzA sich in diesem Fall doch mehr schweizerisch neutral zeigte.

  11. Ric sagt:

    Ich habe den Vordruck der verbraucherzentrale genutzt und unterschriebe, per Einschreiben an TPi geschickt.

    Allerdings habe ich Sorge das sie nun die Unterschrift für einen Fake Vertrag nutzen könnten ..?

  12. Wolfgang sagt:

    Bin von der ganzen Sache nicht persönlich betroffen.
    Was ich nicht verstehe ist, warum Empfängern eines unberechtigten Mahnschreibens von der TPI Investment empfohlen wird einen Widerspruch einzulegen oder sich in irgendeiner Form denen gegenüber zu rechtfertigen.
    Die sind nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und somit nicht berechtigt in Deutschland das Inkassogewerbe zu betreiben.
    Somit wären aus meiner Sicht alle Behauptungen und Ausführungen von dieser Firma ohne Bedeutung.
    Natürlich könnten sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken da ja inhaltlich nicht geprüft wird ob dieser berechtigt ist.
    Nach dem fristgerechten Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid bliebe nur noch die gerichtliche Klärung des Sachverhaltes – ein Weg den Betrüger natürlich scheuen.
    Vermutlich ist daher dann Schluss mit dem Spuk..

  13. Hugo sagt:

    Zur Person: Dr. Thomas Peters, Tom Peters, Tom Aquinas:

    Vollständiger Name: Dr. Thomas Martin Peters.

    Tom Peters ist oder war an mehreren Firmen beteiligt (Tergoplus GmbH, Gerd Markwald Baustellenlogistik, comm:act GmbH, TPI Investment (seit 10.7.25 im Handesregister Essen)

    Als Tom Aquinas stellt er sich mit eigener Webseite und Schlagern zum Download vor und auch mit persönlichen Bildern.

    Ob er auch die Person Dr. Thomas Peters aus der Pressemitteilung von 1N Telecom aus 2022 war, vermute ich mal.

    Zu 1N Telecom ist zu sagen, dass die irreführenden anfänglichen Anschreiben zu Tarifänderungen von einem gewissen "Jan Böhm" unterzeichnet wurden, versehen mit einer Kopie der Unterschrift von Markus Söder !

    Aus all dem kann man doch mit großer Wahrscheinlichkeit ableiten, dass die 1N Telecom eigentlich nie vorhatte, eine echte digitale Dienstleistung zu erbringen, sondern alleiniger "Unternehmensgegenstand" es wohl ist, Incassobeträge einzufordern.

    • Hugo sagt:

      In Ergänzung zu meinem Kommentar vom 27.8.25 habe ich mal nach dem Doktortitel von Dr. Tom Peters recherchiert.
      Er besitzt auch einen Linked In -Account. Dort ist zu lesen, dass er zw. 2014 und 2018 einen Doktortitel an der Comenius Universität in Bratislava "erworben" hat.

      Aus der Quelle "Legal Tribune Online" (lto.de) erfährt man Interessantes zu dort erworbenen Doktortiteln (u.a. zur Möglichkeit von Kontaktanbahnungs- und Beratungsgebühren von 10.000 Euro oder der Nicht-Ahndung von ggf angefertigten Plagiaten).

      All das muss natürlich nicht auf unseren Dr. Peters zutreffen, aber der Artikel ist sehr lesenswert.

      • User007 sagt:

        Hmm, "benötigt" sowas tatsächlich noch Recherche?

        • Hugo sagt:

          Für mich ja, ich wusste es vorher nicht

          • User007 sagt:

            Na ja, ob der Gf des mit durchaus schon länger bekannt unlauteren Methoden agierenden Unternehmens jetzt 'nen Doktortitel (zurecht) trägt oder nicht, dürfte wohl sicherlich nicht für das unseriöse und wohl zumind. tlw. illegale Vorgehen ausschlaggebend sein, oder? 🤔

            • Hugo sagt:

              Ausschlaggebend im juristischen Sinne ist das sicher nicht, ebensowenig wie die Kopie der Unterschrift von Söder auf dem 1N-Schreiben (Markus Söder hat ja sicher kein Copy Right drauf). Auch darf Tom Peters soviel singen wie er will und auch soviel Unternehmen haben wie er will.

              Es geht mir nur darum, zu beschreiben, wes Geistes Kind er ist. Das Meiste ist sicher bereits bekannt.

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