Am 18. November 2024 wurde die Entscheidung (Aktenzeichen VI ZR 10/24) des Bundesgerichtshofs zu Ansprüchen Betroffener auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Datenschutzvorfall bei Facebook entschieden. Der BGH billigt Betroffenen einen Schadensersatzanspruch zu.
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