KBV Ärztepräsident Gassen: "Elektronische Patientenakte verzögert sich"

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)In nicht einmal einem Monat beginnt das 2. Quartal 2025, in dem eigentlich die elektronische Patientenakte (ePA 3.0) für gesetzlich Versicherte flächendeckend ausgerollt werden sollte. Andreas Gassen, der Präsident der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), geht aktuell nicht davon aus, dass dies der Fall sein werde. Vielmehr werde die elektronische Patientenakte aus "verschiedenen Gründen" später kommen. Hier ein Überblick.

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Prestigeprojekt des Gesundheitsministers mit Ladehemmung

Die elektronische Patientenakte (ePA) gilt in meinen Augen als so etwas wie das Prestigeprojekt des derzeitigen (noch) Gesundheitsministers, Prof. Karl Lauterbach. Dieser wurde nicht müde, die Vorzüge des geplanten Vorhabens zu loben und schob das Projekt immer wieder an.

Auch wenn man theoretisch bestimmte Vorteile in einer elektronischen Gesundheitsakte erkennen mag, führte die Konzeption der praktischen Umsetzung vor Augen, dass das nur schief gehen kann. Hier mal einige Zeilen in Form eines Rückblicks, was so im letzten halben Jahr passierte.

Geplant war, mit gesetzlich Krankenversicherten zum 15.1.2025 in Modellregionen (Hamburg und Franken sowie in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe) mit rund 300 ausgesuchten Praxen und Krankenhäuser die ePA 3.0 zu testen. Ab Februar 2025 war dann der Rollout für alle gesetzlich Krankenversicherten, die sich nicht für einen Opt-out-Widerspruch entschieden hatten, geplant.

Erheblicher Zeitdruck im Projekt und sehr späte Spezifikationen der gematik für die Umsetzung weckten schon im Herbst 2024 Zweifel, ob der ambitionierte Zeitplan zur Einführung ab Januar 2025 gehalten werden könne.

Ende Dezember 2024 gab es dann eine Präsentation des Chaos Computer Clubs (CCC), der über gravierende Schwachstellen im Konzept berichtete. Ich hatte dies im Blog-Beitrag Elektronische Patientenakte (ePA): Vernichtende Kritik von CCC und Fachleuten aufgegriffen. Später kam heraus, dass Fachleute das Gesundheitsministerium und die gematik bereits im Herbst 2024 auf die Probleme hingewiesen hatten, das aber nicht ernst genommen wurde.

Entsprechend problematisch wurde es dann Anfang Januar 2025 – ich hatte im Beitrag Elektronische Patientenakte (ePA): Chaos vor dem Start zum 15.1.2025 einen Abriss gegeben. Der Modellversuch lief zwar an, aber die Testpraxen waren bereits handverlesen, um die Ausnutzung der vom CCC aufgezeigten Sicherheitslücken zu verhindern.

Weiterhin war die ePA oft nicht nutzbar, weil nur ein Anbieter (BITMARCK) das hochgesicherte Aktensystem für einen Teil der Krankenkassen zertifiziert bereitstellen konnte. Für die restlichen Krankenkassen kommt ein Aktensystem von IBM zum Einsatz, was aber noch nicht fertig und zertifiziert war. Ich hatte im Blog-Beitrag Ransomware-Angriff auf dänisches Gesundheitssystem, Patientendaten abgeflossen nebenbei auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Zudem las ich, dass die Zahl der ePA-Patienten zuletzt, wohl auf Grund von Widersprüchen, gesunken sei. Inzwischen werden wohl keine Zahlen mehr veröffentlicht. Stand Anfang März 2025 zeigte sich das Bild, dass viele der versprochenen ePA-Funktionen nach hinten verschoben oder gestrichen wurden. Und es war bereits eine Verschiebung der Einführung des ePA-Rollouts auf "ab April 2025" angekündigt (siehe Elektronischen Patientenakte (ePA) kommt erst im April; und weitere News).

Ärztepräsident Gassen zur ePA-Einführung

Der deutsche Gesundheitsminister, Prof. Karl Lauterbach, will eigentlich noch vor dem Regierungswechsel den Rollout der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) in Deutschland verkünden. Das müsste dann aber im April 2025 erfolgen – es seit denn, dieser Wechsel der Regierung erfolgt sehr viel später. Denn im April 2025 ist kein flächendeckender Rollout der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) in Deutschland zu erwarten.

Das geht aus einem Interview hervor, welches der Präsident der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, zum 8. März 2025 mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland geführt hat. Im Artikel Bevorzugung von Privatpatienten in Arztpraxen „weitgehend ein gefühltes Problem" fragt die RND-Redaktion auch nach dem Stand der ePA-Einführung.

Die Antworten des Präsidenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, wirken wie eine kalte Dusche auf die wolkigen Pläne der ePA-Protagonisten und des Gesundheitsministers. Andreas Gassen geht nicht davon aus, dass die ePA im April  2025 bundesweit einsatzbereit sein wird und legt ein interessantes Detail offen.

In den Testregionen hat die Hälfte der Praxen, die mitmachen wollten, noch immer nicht die dafür nötige Software. Die Hersteller scheinen das nicht vollumfänglich hinzubekommen, so Gassen. Dieser Punkt war Insidern bereits länger klar, da die Praxisverwaltungssysteme (PVS) der Ärzte oft mit Altlasten behaftet zu sein scheinen, die Änderungen erschwere. Und andererseits wurden die Spezifikationen zur Implementierung der ePA erst sehr spät veröffentlicht, so dass die Fristen bereits im Herbst 2024 als "überambitioniert" galten.

Ob die gematik Infrastruktur und die ePA-Software der Krankenkassen fertig ist, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Ich gehe aber davon aus, dass auch dort viele ePA-Funktionen noch nicht implementiert sind. ePA 3.0 ist momentan eher so etwas wie eine Leerakte, in der vieles später kommen soll (siehe Elektronischen Patientenakte (ePA) kommt erst im April; und weitere News).

Ein gewichtiger, weiterer Punkt, wird ebenfalls vom Präsidenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angesprochen. Es müssen natürlich auch alle Sicherheitslücken geschlossen werden, die der Chaos Computer Club entdeckt hatte. Gassen fordert, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte dann auch bestätigen müsse, dass die Sicherheit gewährleistet sei.

Gesundheitsminister Lauterbach hatte immer betont, dass diese Forderung nach der Sicherheit vor Einführung der ePA 3.0 erfüllt sein müsse und das dies auch passiere. Gassen sagt dazu, dass es vor der Bestätigung der Sicherheit der ePA 3.0 im Hinblick auf die aufgezeigten Schwachstellen durch die Bundesdatenschutzbeauftragte keine verpflichtende Einführung geben darf.

Fasst man das Ganze zusammen, lässt dies den Schluss zu, dass die Einführung der ePA "ab April 2025" flächendeckend "irgendwann in weiterer zeitlicher Entfernung" (Sommer / Herbst 2025 oder vielleicht 2026) kommen könnte. Mal sehen, welche Diskussionen und Klöpse es bis dahin noch geben wird.

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25 Antworten zu KBV Ärztepräsident Gassen: "Elektronische Patientenakte verzögert sich"

  1. noway sagt:

    Manchmal ist Unfähigkeit auch zu etwas gut, mit etwas Glück kommt sie nie.

  2. Daniel sagt:

    Mal sehen wer nächste(r) Gesunheitsminister-in wird. Evtl. wird das Projekt dann eingestampft wie andere Projekte von Professor Studienleser Lauterbach auch.

    • Günter Born sagt:

      Da wird nichts eingestampft – Gesundheitsminister Spahn wollte das ja auch und die EU will den European Health Data Space.

    • harfes sagt:

      Nö, nix einstampfen! Da sind schon so viele Millarden versenkt worden, das muss jetzt weitergehen – schliesslich verdienen da viele Firmen prächtig daran – auch wenn's nicht funktioniert. Ist ja nur Geld der Beitragszahler…

    • Pau1 sagt:

      Vielleicht wird das so gemacht wie einst bei der Zoll Digitalisierung Atlas:
      per Order de Mufti, nicht ohne 3 Wochen vor Ultimo noch einige existentielle Änderungen vorzuschreiben.
      Das Projekt kam auch über Jahre nicht voran. Durch das Machtwort war kam es eine Woche zu einem Einbruch des Exports, was aber niemanden auffiel, danach lief es, wenn humpeln auch eine Art zu laufen ist

  3. Ralf Lindemann sagt:

    Bzgl. der Entwicklung der Widerspruchszahlen (die eventuell deshalb nicht mehr veröffentlicht werden, weil sie die PR-Show der ePA-Lobbyisten stören könnten?!): Mein Eindruck aus Gesprächen im privaten Umfeld ist, die meisten Menschen haben kein gutes Gefühl dabei und empfinden es als übergriffig, dass Informationen über ihre persönliche Gesundheit in dieser Weise im Gesundheitssystem breit getreten und ohne ihre aktive Einwilligung verfügbar gemacht werden. Bei einer Opt-in-Lösung wäre das ePA-Projekt in dieser Form längst gescheitert.

  4. Pater Rolf Hermann Lingen sagt:

    Weder die Probleme der Technik (Systemausfälle) noch die Manipulierbarkeit der Daten (Hacking) noch der Verlust von Privatsphäre scheinen für die breite Masse Grund genug zu sein, vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
    Welche Nachteile man sich durch den Widerspruch einhandelt, ist derzeit nicht in jeder Hinsicht vollkommen klar. Trotzdem: Dieses System ist wie geschaffen zur gesellschaftlichen Zerstörung.

    • Luzifer sagt:

      Otto und Lieschen weis doch gar nichts von den Problemen und wie er/sie widersprechen kann! Außerhalb der Nerdblase wird doch gar nicht berichtet, da liest du nur wie ach so toll die Vorteile doch wären… ITler haben doch alle einen Gottkomplex und halten sich für den Nabel der Welt! Überraschung dem ist nicht so…

      Nachteile bei Widerspruch? Keine! Ist doch im Gesetz sogar geregelt das dir keine Nachteile entstehen dürfen. Von ITlern erwarte ich das sie wissen wie sie sich informieren!

      § 335 Sozialgesetzbuch SGB V Diskriminierungsverbot

      (1) Von Versicherten darf der Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 nicht verlangt werden.
      (2) Mit den Versicherten darf nicht vereinbart werden, den Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 anderen als den in den §§ 352, 356 Absatz 1, in § 357 Absatz 1, § 359 Absatz 1, § 361 Absatz 2 Satz 1 und § 363 genannten Personen oder zu anderen als den dort genannten Zwecken, einschließlich der Abrechnung der zum Zweck der Versorgung erbrachten Leistungen, zu gestatten.
      (3) Die Versicherten dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden, weil sie der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte nach § 342 Absatz 1 Satz 2 und § 344 Absatz 3 widersprochen, einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 im Wege der Einwilligung nach § 339 Absatz 1a und § 353 Absatz 3 bis 6 erlaubt oder im Wege eines Widerspruchs nach § 337 Absatz 3, § 339 Absatz 1 und § 353 Absatz 1 und 2 verweigert oder ihre weiteren Rechte nach § 337 oder ihre Betroffenenrechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 ausgeübt haben.

      Es dürfen dir auch keien extra Vorteile gewährt werden wenn du zugestimmt hast ausser das deine Daten halt zentral gesammelt sind! Solche Ideen wie Beitragssenkungen bei Zustimmung sind also ebenfalls nicht zulässig!

      • Bernd B. sagt:

        1) Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermassen 2 Paar Schuhe.
        2) Der Nachteil muss gerichtsfest bewiesen werden können (einfach bei Beitragsnachteil, schwieriger bei z.B. Ungleichbehandlung).
        3) Der Betroffene muss die Kraft, das Wissen und die Mittel haben, vor Gericht zu gehen.

        Und das nur Stand heute, denn eine Änderung von Gesetzen (inkl. SGB V) ist faktisch jederzeit möglich, die entsprechenden Interessenvertreter müssen nur hinreichend lobbyieren. Wie weit und schnell das gehen kann sahen wir zuletzt bei Corona (z.B. einrichtungsbezogene Impfpflicht).

        • Mira Bellenbaum sagt:

          Gehe mal bei einer Klage nicht von Einzelpersonen aus!
          Der VdK und andere werden da genau, sehr genau hinsehen.

          • Bernd B. sagt:

            Das behebt bestenfalls 3)
            Ich verweise da gern erneut auf Corona und die (für einen tatsächlichen Rechtstaat) durchaus erstaunliche 'Rechts'ssprechung bis hinauf zum BVerfG.

      • Gast sagt:

        Das läuft bestimmt so wie mit Doctolib etc.
        Die Ärzte nutzen es für dich, ohne dich zu fragen.
        Die Ärzte geben dir keinen Termin am Telefon oder vor Ort, du musst Doctolib nutzen.

        Zumindest als Selbstzahler wirst du evtl. nicht behandelt, wenn du nicht die Datenfreigabe (aka "Datenschutzerklärung") unterschreibst.

    • Ralf Lindemann sagt:

      Die Diskussion um vermeintliche Vor- und Nachteile ist etwas spekulativ. Aktuell gibt es ernstzunehmende Zweifel, ob die ePA für den Einzelnen in der täglichen Praxis überhaupt von großem Nutzen sein wird. Wenn die ePA also keine (großen) Vorteile bringen sollte, dürfte es für ePA-Nichtnutzer schwierig werden, Nachteile zu erleiden.

      • Bernd B. sagt:

        Die designierten ePA-Nichtnutzer müssen vom opt out wissen und es muss ihnen den Aufwand wert sein.
        Ausserdem müssen sie ihn für sinnvoll/richtig (vs. der Propaganda "für die Wissenschaft!!!" – man will ja kein Wissenschaftsfeind sein…) halten, um überhaupt zu agieren.

  5. Micha sagt:

    Ich werde die Entscheidung davon abhängig machen, welche Funktionen mir die neue ePA bringt. Wenn es keinen Desktop Client gibt, werde ich definitiv widersprechen.

    Ein Smartphone besitze ich nicht. Mitte 2028, wenn die Deutsche Telekom das 2G Netz abschaltet, werde ich wahrscheinlich ein neues Tastentelefon kaufen. Momentan telefoniere ich mit meinem alten Nokia.

    • Anonym sagt:

      Wenn Du erst wartest, dann ist die Akte bereits angelegt.

      • Günter Born sagt:

        Sie muss aber bei Widerspruch wieder gelöscht werden. Nur Daten, die zwischenzeitlich dort gespeichert wurden, werden an andere Stellen weiter gegeben werden. Besser ist es, jetzt ein Opt-out zu nutzen und wenn das Teil später wirklich Nutzen zeigt und sich als sicher erweist, ein Opt-in zu beantragen.

  6. Ich sagt:

    Gab es früher auch schon, allerdings analog. In der DDR lief das so: Tetanus abgelaufen? Post im Briefkasten 👍

    • Pau1 sagt:

      Das könnte mein Hausarzt heute auch schon machen. Es ist ihm aber verboten.
      Die Lobby ist schon sehr stark.
      So etwas würde Mehrarbeit bedeuten und auch Verantwortung, was ist, wenn die Benachrichtigung nicht erfolgte, der Patient deshalb ungeimpft schwer erkranken

  7. Hans Brender sagt:

    Recht und IT. Und welche Vorteile hat der Patient.
    Hat keiner in den Kommentaren erwähnt.
    Beispiel: Kostenersparnis
    Befund 1 und Befund 2 und Befund 3 kann durch medizinische KI zusammengefasst werden. Welcher Arzt hat denn auf solche Befunde Zugriff?
    Auch ohneKI habe ich in der Vergangenheit den Befund per FAX an einen weiteren Arzt gesendet. Ersparnis 25 €

    Wir diskutieren immer nur die Nachteile. Die alten IT-Herren werden es nicht mehr voll auskosten können. Es sei denn, sie laden ihre Befunde selbst hoch.

    In der Kinderheilanstalt, bei dermeine Frau arbeitet, dort werden die Kinder in einem Jahr oder so das erste Mal erfasst. Und in 60 Jahren (2 Generationen) werden diese dann voll davon profitieren.

    Denkt doch einmal auch positiv. Und nicht immer nur das Negative voran stellen.
    Ich habe in meiner ePA schon alle Ärzte, Krankenhäuser etc eingerichtet.
    Aber meine Akte ist wirklich kurz

    • Anonym sagt:

      Sobald eine Akte umfangreicher und durchaus auch strittig in der Befundsituation wird, will man sicher alles aber keine medizinische KI Zusammenfassung davon als Grundlage für weitere Behandlungen. Eine Kostenersparnis besteht dann zwar möglicherweise, ggf. aber einfach auch durch das Ableben des Patienten.

      • Günter Born sagt:

        Ich glaube, mein Ex-MVP-Kollege Hans ist mit seinem Kommentar etwas über das Ziel geschossen. Er mag gerne seine ePA überall frei geben – der Hinweis auf "alte IT-Herren" ist imho "ungeschickt" (kann fehl interpretiert werden).

        Neben der erwähnten strittigen Befundsituation (das hatte ich für Familienangehörige auch mit Papierakten, und in einem anderen Fall erwähnte eine Ärztin "schreibe ich nicht in die Akte, das bekommen Sie nie wieder für ihre Angehörige raus") hat Hans sich wohl nicht über die Funktionalität der ePA informiert. Wenn diese nach der Probe-Probe-Probe-Phase in die Fläche geht, wird die – lax gesprochen – gerade mal den Medikamentenplan beinhalten. Untersuchungsergebnisse und vor allem Röntgenbilder, auffindbar in strukturierter Form, wird es erst sehr viel später geben.

        Speziell bei Kindern finde ich es extrem kritisch, wenn "modern" gelten wollende Eltern über die Köpfe ihrer Sprösslinge etwas entscheiden, was denen ggf. in 40 Jahren auf die Füße fällt. Wenn ich meine fast 70 Jährchen Revue passieren lasse, und mir überlege, da stände alles und jedes in einer ePA 3.0 – gute Nacht.

        Und dann wünsche ich niemandem, dass er bei Behörden Anträge stellen oder Erwerbsunfähigkeit beantragen muss oder BU-Versicherungen abschließen will. Das gibt dystopische Verhältnisse – der Vorstoß von Friedrich Merz zum Beitragsbonus bei ePA-Nutzern zeigt ja bereits die Tendenz.

        Im übrigen halte ich sehr viel vom Hausarzt-Modell, der mich dann zu den Fachärzten überweist. Die Ärzte müssen seit Sommer 2024 Arztbriefe elektronisch empfangen können – da sollte das dann vorliegen.

        Abschließend, so von alter Herr zu alter Herr: Wenn die gematik in 3 Jahren gezeigt hat, dass sie die ePA funktional und sicher implementieren konnte und auch die PVS der Ärzte das alles unterstützen (von sicher mag ich nicht schreiben – heute noch eine Meldung an das BSI und einen LfDI geschickt mit der Frage, wer für einen groben Bock in einer PVS-Software zuständig ist), ja, dann könnte ich auch ein Opt-in beantragen. Und wenn nicht, warte ich noch ein Weilchen – und wenn ich bis dahin nicht gestorben bin, warte ich ggf. auch weiter.

  8. Hans Brender sagt:

    Günter, ich bin selbst betroffen. Eine Freunding hat zum 2. Mal die Diagnose Krebs. Und ich war persönlich mit im Krankenhaus, wo der Arzt sich diie Situation von der Patientin hat erklären lassen.
    Zum Lesen haben die keine Zeit. Deshalb KI mit einer Zusammenfassung. Die hat dabei auch schon ein Fehler in einem Befund gefunden, komma falsch gesetzt..

    Die Zusammenfassung ist im Übrigen nicht im Patientendeutsch gehalten, sondern in der dem Mediziner geläufigen Sprache.

    Ich habe mich wohl über die EPA informiert. Und ich rede von der Zukunft. Kein Arzt hat Zeit, 15 Befunde per KIM zusammenzuglauben.

    Kinder: Die können ja auch in der Zukunft widersprechen.

    Merz und Date:n. schau dir mal das Funktionsdiagramm auf der Gematik an. Da ist der Pfad schon enthalten. (anonymisiert)

    Dann könnten wir die Verhältnisse wie in einer New Yorker Klinik haben, die bei Krebs-Patienten zuerst eine Au´fnahme macht, die dann der KI übergibt, welch dann durch 1000 von anonymen Bildern ein Aussage gibt. Erst dann kommen die Ärzte zum Zug.

    Software: Microsoft hat ebenfalls bei Kliniken KI in der Software am Start.
    Pressemeldung: https://news.microsoft.com/2025/03/03/microsoft-dragon-copilot-provides-the-healthcare-industrys-first-unified-voice-ai-assistant-that-enables-clinicians-to-streamline-clinical-documentation-surface-information-and-automate-task/

    und hier
    https://www.microsoft.com/en-us/health-solutions/clinical-workflow/dragon-copilot

    Im Übrigen:
    Ich will keinem auf die Füße treten.Ich frage mich nur, warum wir hier in Deutschland immer nur Negativ denken und sprechen.
    Und es egal ist ob es um ePA, Rezepte oder Digitale Stromzähler geht.

    • Günter Born sagt:

      Ich bin in der Theorie bei dir – alleine, es hakt bei mir an dem, was ich konkret so an Einblicken aus der Praxis mit bekomme. Die schöne heile Welt der Tech-Riesen mit ihrer AI wird, wenn sie so kommt, wie das in einigen Vorstellungen aus den USA propagiert wird, in dystopische Verhältnisse führen!

      Das Ganze wäre viel entspannter zu diskutieren, wenn wir seit Jahren auf einem soliden Pfad der Digitalisierung wären, die Digitalisierung funktional, sicher und für die Betroffenen transparent daher käme. Alleine, genau dies kann ich nicht erkennen und sehe auch in der täglichen Berichterstattung die argen Probleme, die uns von Entwicklern, IT-Dienstleistern und Anwendern vor die Füße gekippt werden. Wenn meine Quellen mir Vertrauliches aus der Praxis berichten, stehen mir regelmäßig die Haare zu Berge. Ich möchte nicht, dass meine Arztbefunde von "Dr. xyz" auf irgend einem Windows 7-PC, auf dem zufällig noch eine Adobe Acrobat-Version mit KI-Auswertung aller PDFs installiert ist und wo nebenbei z.B. noch ein Zugang zu Onlyfans besteht oder Malware hausiert, per KI "zusammen gefasst werden" (ist jetzt fiktiv, aber die Stichworte sind aus mir zugespielten aktuellen Gegebenheiten kombiniert).

      Wenn KI in einem geschlossen System als Agent genutzt wird, um medizinische Aufnahmen (CT, MRT) auszuwerten und den Arzt auf bestimmte Sachverhalte hinzuweisen, ist das etwas anderes. Wenn eine KI bzw. ein Agent bei einem bekannten Krebs eine Genom-Analyse verarbeitet, um eine abgestimmte Antikörper-Therapie für den Arzt vorzubereiten, ist das auch etwas anderes als deine Aussage "die Ärzte haben keine Zeit, 15 Arztberichte zu lesen, verlassen sich aber auf eine KI-Zusammenfassung". Hast Du dir mal KI-Zusammenfassungen angesehen oder dich mal mit der Frage "wie stark kann ich einer Zusammenfassung trauen, dass die die Essenz der Original-Quellen korrekt und für mich relevant wiedergibt" befasst. Ich kann nur für mich selbst sprechen – es ist oft erschütternd, was bei Versuchen herausgekommen ist. Ich brauche doch nur mit meiner Frau über einen Zeitungsartikel zu sprechen, den sie gelesen hat. Wenn ich dann diesen Artikel lese, frage ich mich oft unwillkürlich "habe ich jetzt den falschen Beitrag erwischt, ich lese ganz was anderes heraus". Ganz spannend wird es, wenn meine Frau über einen Artikel zur IT-Sicherheit gestolpert ist und mir mit "das ist doch was für dich" eine Zusammenfassung gibt. Sind alles Aspekte, die bitte vorher geklärt werden sollten, also bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

      Um das Ganze auf den Punkt zu bringen: Ich habe nichts gegen moderne Digitaltechniken, wenn diese in speziellen Bereichen zur Unterstützung eingesetzt werden. Wo es sich bei mir aber sperrt, ist der "wir sind modern, wir kippen mal ein bisschen Microsoft-Digitalisierung über alles, dann passt es"-Ansatz – oder die "begrüßt die versprochenen glorreichen Neuerungen der ePA 3.0 und stellt keine Fragen, das stört nur" Forderung. Gerade noch einen Bericht aus einem Ärztemedium auf den Tisch bekommen, wo es um Kosten geht, die die Praxen für ePA 3.0 selbst zahlen müssen.

      Hat imho nicht mit "negativ denken" sondern eher mit kritisch nachfragen zu tun. Die Protagonisten sollten schon sagen und belegen können, wohin wir wollen und nicht Wolkenkuckucksheime zeichnen, um sehr viel später "hätten wir das bloß gewusst" eingestehen zu müssen. Die ePA-Sicherheitsanalyse des Fraunhofer-Instituts wurde zurecht gebogen – die Hinweise des CCC zur Sicherheit wurden weggelächelt – bis die Geschichte etwas mehr an die Öffentlichkeit ging. Jetzt versucht man nachzubessern und eckt massiv an.

      Und zu deinem digitalen Stromzähler: Es gibt viele Länder, wo man sehr pragmatisch vorging, um bestimmte Modelle zuzulassen – da ist man zu 100 % von Ferraris-Zähler auf Digital-Zähler umgestiegen. In Deutschland hat man ewig zertifiziert, ein intelligenter Stromzähler soll mich nun 100 Euro im Jahr Gebühr kosten und wenn ich Pech habe, fällt das Ding vom Display aus (China-Ware), so dass ich von den EVUs über längere Zeiträume geschätzt werden muss (den Fall haben wir aktuell in Deutschland bei Tausenden Verbrauchern). Ich weiß nicht, ob ich das mit "positivem Denken" übertünchen kann …

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